Vergleich der Vertragstheoretiker Hobbes, Locke und Rousseau. Naturzustand, Menschenbild, Vertrag


Dossier / Travail, 2009

16 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Thomas Hobbes

III. John Locke

IV. Jean-Jacques Rousseau

V. Vergleich der Vertragstheoretiker
1. Menschenbild
2. Naturzustand
3. Vertrags – und Staatsform

VI. Schluss

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die Epoche der frühen Neuzeit (15. – 18. Jahrhundert) brachte viele der bedeutendsten Philosophen heraus, die einen starken Einfluss auf die weitere Geschichte ausübten. Die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft, die steigende Bedeutung der individuellen Freiheit und die Idee eines demokratischen Rechtsstaates waren die wesentlichen Forschungsfelder dieser Zeit.

Bedroht durch viele Kriege und mehrere Revolutionen war die damaligen Machtverhältnisse in der Weltpolitik ein zentrales Thema, dem sich viele Denker angenommen haben. Neben Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jaques Rousseau, wären an dieser Stelle noch Charles-Louis Montesquieu, der die Gedanken Lockes fort führte ebenso zu erwähnen, sowie Immanuel Kant. Die Vordenker, der über all diesen Philosophen genannt werden müssen, sind keine geringeren als Sokrates und Platon, von denen sich die einzelnen Ideen mitunter sehr weit entfernten. Gravierende Veränderungen in den Gesellschaften, dabei im Wesentlichen die Veränderungen der Staatswesen, des Freiheitsverständnisses, der Herrschaft und des Bürgertums waren die Folge dieser Entwicklungen.

Der Staat und das Individuum standen im Zentrum der innergesellschaftlichen Veränderungen. Sowohl die einzelnen Individuen, als auch politische Entwicklung waren von den Folgen einer Fort- und Weiterentwicklung der Staatsform abhängig. Der Staat übernahm zusehends die Rolle einer Institution, die das Leben der Staatsbürger untereinander regelt und damit nicht mehr nur indirekt ihr Leben beeinflusst.

Die drei Vertragstheoretiker, Hobbes, Locke und Rousseau hatten dabei sehr unterschiedliche Ansichten von der Staatsführung, die sie aus ihrem teils kontroversen Naturzustand und Menschenbild abgeleitet haben.

Die Thematik bleibt auch deswegen interessant, da sie in der modernen Welt aktuell bleibt: Der Staat und seine Bürger steht nämlich auch heute noch in einem Abhängigkeitsverhältnis, wie damals. Die individuelle Freiheit verliert nicht an Bedeutung; der Staat hat nach wie vor für das Wohl seiner Bürger zu sorgen.

In der vorliegenden Arbeit sollen in den ersten drei Kapiteln die einzelnen Philosophen unter einem biographischen Fokus vorgestellt werden, ehe im vierten Abschnitt ein Vergleich dieser Denker hinsichtlich ihres Menschenbildes, des Naturzustandes und ihrer Staats- und Regierungsform, mit der sie den politischen Unruhen begegnen wollten.

II. Thomas Hobbes

Thomas Hobbes wurde am 5. April 1588 in Malmersbury (England) geboren und starb am 4. Dezember 1679 in Harwick Hall. Vor und nach seinem Exil in Frankreich, dass er aufgrund seiner politischen Schriften 1640 – 1651 antreten musste, unternahm er zahlreiche Reisen nach Europa, aus denen er seine Ideen schöpfte. Sein Beruflicher Werdegang ist sehr vielschichtig, woraus sich sein überaus hoher Intellekt ableiten lässt. Er war Hauslehrer, Mathematiker und Philosoph. Eine zusätzliche Inspiration zog er aus seinen Freundschaften zu Galileo Galilei und Renè Descartes, die er auf seinen Reisen kennen lernen durfte. Im Vergleich zu den eben erwähnten Zeitgenossen war sein Einfluss auf die heutige Philosophie jedoch sehr klein. Das wohl bekannteste Werk, dass unmittelbar nach seinem Exil veröffentlicht wurde trägt den Namen: „LEVIATHAN – oder Stoff Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staats“, auf dessen Thematik in dieser Ausarbeitung im Bezug auf Hobbes das Hauptaugenmerk geworfen werden soll.

Das großartigste an Hobbes Theorie war, dass er sich vollkommen von den alten zweitausendjährigen Traditionen des politischen Denkens abgewandt hat. (Münken, 1993: 14) Ungeachtet dessen, dass Sokrates in der damaligen politischen Philosophie als die wichtigste und anerkannteste Autorität galt, hat Hobbes sich selbst an den wahren Begründer der politischen Philosophie bezeichnet. (Straus, 1977: 172) Davon zeugt seine Äußerung im Witmungsbrief zu seinem Werk „de corpe“, in der es heißt: „Die politische Philosophie [ist] nicht älter als das Buch, welches ich selbst unter dem Titel „De cive“ verfasst habe.“ (Münkler, 1993: 14) Scharfe Kritik an den „alten“ Staatsphilosophen äußerte Hobbes bereits unmittelbar nach seiner Schulzeit, als er einmal Aristoteles, als „den schlechtesten Lehr]er, den es je gegeben hat, den schlechtesten Moral- und Staatsphilosophen“ bezeichnete. (Gawlick, in: Hobbes, 1994: IX)

Stark beeinflusst von den politischen Unruhen, begann Hobbes bereits sehr früh sich über die Rolle des Staates, dessen Status quo und dessen Stärkung, Gedanken zu machen. Der 30-jährige Krieg, der von 1618-1648 in seinem Heimatland wütete, gab ihm ebenso wie die Bürgerkriege (1642-1648) und die daraus resultierende Hinrichtung Karls I. (1649) genügend Ansatzpunkte für seine Theorie. (Diesselhorst, in: Hobbes, 2005: 307) Seinen eher absolutistischen Ansichten war die zur damaligen Zeit wachsende Position des Parlaments ein Dorn im Auge. (Kersting, 2005: 61)

Womöglich sah es Hobbes in diesem Zusammenhang als seine Aufgabe, die traditionelle politische Philosophie zu überarbeiten, ihre aus seiner Sicht unverkennbaren Schwächen zu beseitigen um damit ihre Aktualität zu steigern. Diese Schwächen sah er ganz deutlich in den vorherrschenden politischen Unruhen, denen er sich Zeit seines Leben gegenüber sah. Da erscheint es nicht besonders verwunderlich, dass Hobbes` Biograf John Aubrey die Aussagen von Hobbes über seine Geburt, wie folgt zusammenfast: „Seine Mutter kam mit ihm in die Wehen aus Angst vor der Invasion der Spanier und hat Zwillinge zur Welt gebracht, ihn und die Furcht.“ (Audrey, zit. nach Münkler, 1993: 35)

Thomas Hobbes war der Meinung, dass der Mensch von Natur aus schlecht, habgierig und egoistisch ist. Es existiert „keine ewige Ordnung, die man vorfindet und in die man sich hineinfindet“. (Elbe, 2009: 15) Seine wohl bekannteste These in diesem Zusammenhang lautet: „homo homini lupus est“ (Münkler, 1993: 85), was so viel heißt wie, „der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“. Damit wollte er zum Ausdruck bringen, dass Menschen in einem Staat nur gemeinsam überleben können, wenn sie eine Macht über sich stehen haben, die über sie wacht und urteilt. Diese Rolle sollte der Staat inne haben. Doch damit nicht genug, war er der festen Überzeugung, dass dies nur möglich sei, wenn die Menschen alle ihre Rechte auf den Staat übertragen, der in Form des LEVIATHANS einzig und allein im Stande ist das Göttliche und das Böse zu vereinen. (Bredekamp, 2003: 13-16) Basierend auf einem Vers aus dem Alten Testament, in dem der Leviathan als eine Art Ungeheuer beschrieben wird und es als einziges Wesen mit dem Überirdischen Gott aufnehmen kann, sollen den Menschen dadurch, nicht vorhanden Grenzen aufgezeigt werden. Der einzige Ausweg aus dem Naturzustand ist ein Verzicht auf das „ius in omnia et omnes“ (Münkler, 1993: 120) – „die Rechte Aller auf Alles“, mit denen dem Leviathan eine physische Seele verliehen werden sollte. Die Menschen sollen dabei einen Vertrag mit dem Leviathan schließen, den Hobbes als Herrschaftsvertrag bezeichnet. (Schneider, 2003: 48) Darin überschreiben die Menschen ihre Rechte auf den Leviathan und bekommen im Gegenzug, das, was sie ohne diesen Vertrag nicht im Stande sind zu erreichen – Sicherheit und Frieden. ( Kersting, 2002: 62)

Demokratie war für Thomas Hobbes eine undenkbare Staatsform, da dies den „bellum omnium in omnes“, - „eine Krieg aller gegen Alle“, den er in Abwesenheit eines Leviathans prophezeit, unvermeidbar macht. Die Rechtsordnung „ist eine Ordnung, die man aus sich selbst erfindet“ (Scatolla, 2005: 343), aus menschlicher Vernunft heraus begründet. Er war ein Verfechter der Monarchie um nicht sogar zu sagen, der Diktatur, denn für ihn sollte sich das Volk größtenteils aus der Politik raus halten und nur einige Wenige – der Adel – befugt sein, die Angelegenheiten des Staates zu Lenken. Besser noch könnte einer alleine dieser Pflicht nachkommen, den Staat zu führen.

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Vergleich der Vertragstheoretiker Hobbes, Locke und Rousseau. Naturzustand, Menschenbild, Vertrag
Université
University of Constance  (Politik- und Verwaltungswissenschaft)
Cours
Empirische Demokratieforschung
Note
2,0
Auteur
Année
2009
Pages
16
N° de catalogue
V136457
ISBN (ebook)
9783640439751
ISBN (Livre)
9783640439768
Taille d'un fichier
437 KB
Langue
allemand
Mots clés
Vergleich, Vertragstheoretiker, Hobbes, Locke, Rousseau, Naturzustand, Menschenbild, Vertrag
Citation du texte
Andreas Uffelman (Auteur), 2009, Vergleich der Vertragstheoretiker Hobbes, Locke und Rousseau. Naturzustand, Menschenbild, Vertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136457

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