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Der verfassungsrechtliche Normenkontext der Regierungs-PR

Aufgaben, Grenzen und Legitimität der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit

Titre: Der verfassungsrechtliche Normenkontext der Regierungs-PR

Mémoire de Maîtrise , 2009 , 103 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Martina Göttsching (Auteur)

Médias / Communication - Médias et Politique, Communication politique
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Public Relations werden von rechtlichen Bestimmungen mit geprägt. Diese können als Teil des Normenkontextes dargestellt werden, welcher den äußersten Kreis eines Modells der „Kontexte der Public Relations – Gegenstände der PR-Forschung“ ausmacht. Dieses Modell, angelehnt an Weischenbergs Modell des Journalismus (2004), zeigt Bedingungen auf, die PR-Handeln beeinflussen. So bestimmt das Verfassungsrecht ganz wesentlich, was die PR der Regierung leisten soll und leisten darf, da die Regierung als Staatsorgan unmittelbar an das Grundgesetz und die Rechtsprechung des BVerfG gebunden ist.

Damit unterscheidet sich die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit ganz grundlegend von der PR von Parteien oder Wirtschaftsunternehmen. Die grundlegende Zielsetzung der Verfassung liegt in der Eingrenzung und Kontrolle staatlicher Macht sowie im Schutz der in einem Staat zusammengeschlossenen Individuen liegt. Der Staat muss insbesondere das Prinzip der Volkssouveränität, des sozialen Rechtsstaats, sowie die Kompetenzordnung des Grundgesetzes beachten.

Aus diesen Prinzipien ergeben sich einerseits Aufgaben, andererseits Grenzen der Regierungs-PR. So kommt dieser eine bedeutende Rolle als Vermittler zwischen den Interessen der Bürger und den Entscheidungen der Regierung zu: Eine funktionierende Demokratie bedarf der aktiven Mitgestaltung und eines grundsätzlichen Einverständnisses der Bürger mit der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung.

Gleichzeitig verlangen das Demokratieprinzip sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit die Begrenzung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, etwa was die Einflussnahme auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes oder die Grundrechte der von Informationshandeln betroffenen Parteien oder Bürger angeht. Hinsichtlich der Kompetenzaufteilung ist juristisch umstritten, welche Zuständigkeiten der Bundesregierung im Rahmen ihrer Staatsleitungsaufgabe und im Bund-Länder-Verhältnis zukommen, sofern sie nicht durch spezielle Gesetze ausdrücklich zu Informationshandeln ermächtigt wird.

Die Legitimität der Regierungs-PR hängt grundsätzlich davon ab, dass sie sich auf einer Aufgabenzuweisung der Verfassung stützen kann und innerhalb der ihr gesetzten Grenzen gehalten wird.

Regierungs-PR findet somit im Spannungsfeld zwischen Parteiinteressen und Gemeinwohl, zwischen staatlichem Neutralitätsgebot und Informationspflicht, zwischen demokratisch gebotener Verständniswerbung und der Gefahr des Machtmissbrauchs statt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Forschungslage und Forschungsinteresse

1.2 Zielsetzung der Arbeit

1.3 Herangehensweise und Aufbau

2. PR-theoretische Einordnung

2.1 Das Modell der Kontexte des Journalismus

2.2 Kontexte der PR – Gegenstände der PR-Forschung

2.3 Der rechtliche Normenkontext der Regierungs-PR

3. Rechtswissenschaftliche Perspektive – kommunikationswissenschaftliches Erkenntnisinteresse

3.1 Kommunikationswissenschaft – Rechtswissenschaft: Gegenstände, Zielsetzung und Methodik

3.2 Begriffliche Annäherungen

3.2.1 Kommunikationswissenschaftliche PR-Definitionen

3.2.2 Definitionen von Praktikern der Regierungs-PR

3.2.3 PR-Definitionen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft

4. Verfassungsrechtliche und historische Grundlagen

4.1 Der ideengeschichtliche Hintergrund der Verfassungsentstehung

4.2 Die zentralen Prinzipien des Grundgesetzes

4.3 Begrenzung und Auftrag der Regierung aus dem Grundgesetz

5. Aufgaben, Grenzen und Legitimität der Regierungs-PR

5.1 Aufgaben der Regierungs-PR

5.1.1 Aufgaben der Regierungs-PR in der Demokratie

5.1.2 Aufgaben der Regierungs-PR im Rechtsstaat

5.1.3 Aufgaben der Regierungs-PR in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes

5.2 Grenzen der Regierungs-PR

5.2.1 Grenzen der Regierungs-PR in der Demokratie

5.2.2 Grenzen der Regierungs-PR im Rechtsstaat

5.2.3 Grenzen der Regierungs-PR in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes

5.3 Legitimität der Regierungs-PR

5.3.1 Formen der demokratischen Legitimation

5.3.2 Legitimierende Gründe der Regierungs-PR

5.3.3 Die Problematik der Grundrechtsbeeinträchtigung

6. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur PR von Parteien und von Wirtschaftsunternehmen

6.1 Die PR der politischen Parteien

6.2 Die PR von Wirtschaftsunternehmen

7. Zusammenfassung und Vergleich

8. Ausblick

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Diese Arbeit untersucht den verfassungsrechtlichen Normenkontext der Regierungs-PR. Das primäre Ziel ist es, die spezifischen Aufgaben, Grenzen und Legitimationsgrundlagen zu definieren, die sich aus dem Grundgesetz für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ergeben, und diese von der PR politischer Parteien sowie privater Wirtschaftsunternehmen abzugrenzen.

  • Verfassungsrechtlicher Rahmen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
  • Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip als Leitlinien
  • Kompetenzordnung und Bindung an das Grundgesetz
  • Unterscheidung zwischen Regierungs-PR, Partei-PR und Wirtschafts-PR
  • Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Normsetzung

Auszug aus dem Buch

3.1 Kommunikationswissenschaft – Rechtswissenschaft: Gegenstände, Zielsetzung und Methodik

Die Kommunikationswissenschaft beschäftigt sich als Sozialwissenschaft mit den Abläufen und Ergebnissen menschlichen Handelns (Kunczik/Zipfel 2001: 19 Fn. 5). Ihre Erkenntnisgegenstände sind vorrangig die massenmedial vermittelte und damit öffentliche Kommunikation, aber auch relevante Aspekte der Individualkommunikation. Die PR-Forschung ist wie die Journalistik ein Teilbereich der Kommunikationswissenschaft (Burkart/Hömberg 2007: 2). Die Kommunikationswissenschaft arbeitet sowohl theoretisch als auch mit empirischen Methoden und zeichnet sich durch interdisziplinäre Bezüge und multidisziplinäre Ansätze mit „Anleihen“ beispielsweise aus der Organisationssoziologie, der Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft oder Linguistik aus (vgl. Kunczik/Zipfel 2001: 19 f.). Besonders die PR-Forschung nutzt zum Erkenntnisgewinn die „Berücksichtigung möglichst vieler dem Gegenstand nützlicher Bereiche“ (Avenarius/ Armbrecht 1992: 12). Das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse der Kommunikationswissenschaft liegt in der Erforschung von (öffentlicher) Kommunikation und (Massen-)Medien, ihrer Kommunikatoren, Aussagen, Wirkungen, Rezipienten und Organisation.

Die Rechtswissenschaft kann einerseits zu den Geisteswissenschaften gerechnet werden, da sie sich primär mit dem Verstehen und dem Anwenden von Texten, nämlich Rechtsnormen, befasst und auch die geisteswissenschaftliche Methode der Hermeneutik nutzt (Horn 2007: 32 ff. Rn. 46, 48). Die juristische Arbeit ist aber im Unterschied zu anderen Textwissenschaften an der Auslegung von normativen Texten in Hinblick auf die Entscheidung von Konflikten orientiert (Horn 2007: 32 Rn. 46). Gegenstand der Rechtswissenschaft ist das Recht; sie befasst sich vor allem mit der Auslegung von Gesetzestexten und der Rechtsentwicklung.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung der Regierungs-PR und definiert das Forschungsinteresse an deren verfassungsrechtlichen Grenzen im Spannungsfeld von Gemeinwohl und Macht.

2. PR-theoretische Einordnung: Dieses Kapitel überträgt das Modell der Kontexte des Journalismus auf die PR-Forschung, um einen theoretischen Rahmen für rechtliche Bedingungen zu schaffen.

3. Rechtswissenschaftliche Perspektive – kommunikationswissenschaftliches Erkenntnisinteresse: Hier werden die methodischen Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Kommunikations- und Rechtswissenschaft gegenübergestellt.

4. Verfassungsrechtliche und historische Grundlagen: Dieser Teil erörtert die Entwicklung des Verfassungsgedankens und die zentralen Prinzipien des Grundgesetzes, die das Handeln der Exekutive begrenzen.

5. Aufgaben, Grenzen und Legitimität der Regierungs-PR: Der Hauptteil analysiert detailliert die normativen Vorgaben, die sich aus Demokratieprinzip, Rechtsstaat und Kompetenzordnung für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung ergeben.

6. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur PR von Parteien und von Wirtschaftsunternehmen: Dieser Vergleich beleuchtet die abweichenden rechtlichen Rahmenbedingungen für nicht-staatliche Akteure.

7. Zusammenfassung und Vergleich: Das Fazit führt die Ergebnisse zusammen und hebt die Notwendigkeit einer stärkeren rechtswissenschaftlichen Integration in die PR-Forschung hervor.

8. Ausblick: Der Ausblick formuliert den Bedarf an einer klaren Unterscheidung zwischen idealtypischen, ethischen und rechtlichen Grundlagen in künftigen PR-theoretischen Ansätzen.

Schlüsselwörter

Regierungs-PR, Öffentlichkeitsarbeit, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Kompetenzordnung, Kommunikationstheorie, Rechtswissenschaft, staatliche Informationstätigkeit, Politikvermittlung, Verfassungsrecht, Governance, Transparenzgebot, Legitimation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den verfassungsrechtlichen Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Bundesregierung und beleuchtet, wie verfassungsrechtliche Vorgaben das staatliche Handeln begrenzen und legitimieren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf den Aufgaben und Grenzen der Regierungs-PR, der verfassungsrechtlichen Einordnung durch das Bundesverfassungsgericht sowie dem Vergleich zur PR von Parteien und Wirtschaftsunternehmen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, eine theoretische Grundlage für die Untersuchung des spezifischen verfassungsrechtlichen Kontextes der Regierungs-PR zu schaffen, da dieser in der PR-Forschung bisher als Marginalie behandelt wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine interdisziplinäre Herangehensweise gewählt, die kommunikationswissenschaftliche Theorien mit rechtswissenschaftlichen Interpretationsmethoden verbindet, um Normen und Rechtsprechung zu analysieren.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung von Aufgaben und Grenzen aus Sicht des Demokratieprinzips, des Rechtsstaatsprinzips und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Regierungs-PR, Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Transparenzgebot und Legitimation.

Warum unterscheidet das BVerfG zwischen Eingriff und mittelbar-faktischer Beeinträchtigung?

Das Gericht nutzt diese Unterscheidung, um zu begründen, warum für bestimmte Informationsformen der Regierung nicht zwingend eine explizite gesetzliche Grundlage erforderlich ist, sofern die Maßnahmen durch die Staatsleitungsaufgabe gedeckt sind.

Wie unterscheidet sich die Regierungs-PR rechtlich von der PR der Wirtschaft?

Während Wirtschaftsunternehmen Grundrechte zur Selbstdarstellung nutzen können und primär privatwirtschaftlichen Grenzen unterliegen, ist die Regierungs-PR unmittelbar an das Grundgesetz gebunden und muss dem Gemeinwohl sowie der staatlichen Neutralität dienen.

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Résumé des informations

Titre
Der verfassungsrechtliche Normenkontext der Regierungs-PR
Sous-titre
Aufgaben, Grenzen und Legitimität der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit
Université
Free University of Berlin  (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft )
Note
1,3
Auteur
Martina Göttsching (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
103
N° de catalogue
V136493
ISBN (ebook)
9783640436552
ISBN (Livre)
9783640436712
Langue
allemand
mots-clé
Verfassungsrecht Regierungs-PR regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Martina Göttsching (Auteur), 2009, Der verfassungsrechtliche Normenkontext der Regierungs-PR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136493
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