Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula)


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1999

30 Pages, Note: 1-2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Herrschaftsantritt des Caligula
2.1 Die fehlende Designation
2.1.1 Die unklare Nachfolge
2.1.2 Die Kandidaten
2.1.2.1 Gemellus
2.1.2.2 Claudius
2.1.2.3 Caligula
2.1.3 Die fehlende Adoption
2.2 Das Testament
2.3 Die Übertragung der Vollmachten
2.3.1 Die imperatorische Akklamation und die Rolle des Militärs
2.3.2 Die Legalisierung des Herrscherwechsels und die Rolle des Senats
2.3.3 Die Plebs urbana und die Komitien
2.3.4 Die sogenannte Lex de imperio
2.3.5 Der Kaiser als Privatpatron und der Gefolgschaftseid von Aritium
2.3.5.1 Die Widmung
2.3.5.2 Der Wortlaut
2.3.5.3 Die Bedeutung
2.4 Exkurs: Die Rolle Caligulas

3 Zusammenfassung

1 Einleitung

Am 16. März 37 stirbt Tiberius unter ungeklärten Umständen. Die in Misenum anwesenden Prätorianer rufen Caligula zum Imperator aus. Die Bevölkerung Campaniens leistet Caligula den Treueeid[1]. Dieser teilt dem Senat seine Ausrufung zum Princeps mit und bittet den Senat um Bestätigung dieses Aktes[2]. Parallel zum Verfahren nach dem Tod des Augustus lässt der neue Princeps nach Dio 59,3,1 -2 das Testament des Tiberius durch Macro an den Senat überbringen und dort verlesen.[3] Caligula und Gemellus, leiblicher Enkel des Tiberius, erben zu gleichen Teilen, doch auf Betreiben Caligulas annulliert der Senat das Testament.[4] Schließlich werden am 29.3. auf einer Senatssitzung alle „Kompetenzen und Ehrenrechte, die Augustus und Tiberius innegehabt hatten“[5], auf Caligula übertragen.

Der Herrschaftsantritt des fünfundzwanzigjährigen Caligula scheint somit ohne Komplikationen vonstatten gegangen zu sein. Nach dem mühevollen Weg, den Augustus hatte zurücklegen müssen, um nach und nach einzelne Vollmachten auf seiner Person zu vereinigen und nach der von langer Hand vorbereiteten Nachfolgeregelungen für Tiberius erscheint der Herrscherwechsel des Jahres 37 eher wie ein Spaziergang. Anders als seine beiden Vorgänger Augustus und Tiberius, denen die einzelnen Regierungsvollmachten nach und nach übertragen wurden, erhält Caligula alle Vollmachten en bloc und an einem Tag.

Um so erstaunlicher wird dies angesichts der Tatsache, dass Senat und Volk von Rom die unumschränkte Herrschaft einem völlig unerfahrenen jungen Mann übertrugen, dessen Position auch dadurch uneindeutig war, dass er von seinem Vorgänger weder als dessen Nachfolger designiert[6] und darüber hinaus auch nur zur Hälfte als dessen Erbe eingesetzt worden war, was seine politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht begünstigte.[7] Caligula war zudem gänzlich Privatmann und ohne jede öffentliche Verdienste oder Befugnisse.[8] Er hatte bis dato lediglich die Quaestur erreicht und war der Bevölkerung lediglich als Sohn des Germanicus[9] bekannt.

Der Herrschaftsantritt Caligulas ist somit ein historischer Präzedenzfall mit Modellfunktion.

Die in der Forschung diskutierten Fragen sollen im Licht der Quelleninterpretation kritisch besprochen und hinterfragt werden: so.z.B. Timpes These von der allmählichen Institutionalisierung des Prinzipats[10], Pabsts[11] Frage, wie man eigentlich römischer Kaiser wird und schließlich Flaigs These, dass die verfassungsrechtlichen Fragen nebensächlich seien, sondern ein wohlausbalanciertes „Akzeptanzsystem“ Voraussetzung und Garantie für Machterwerb und Machterhalt eines Einzelnen bildet.

Die Modellfunktion des Herrschaftsantritts Caligulas wird ebenfalls deutlich durch die Tatsache, dass zwei für die verfassungsrechtliche Erfassung des Prinzipats entscheidende Quellen eng mit den Vorgängen des Jahres 37 verknüpft sind: der Gefolgschaftseid von Aritium und die Lex de Imperio.

Der Antritt eines Herrschers mag sicherlich nicht unbedingt ein umfassendes Bild über die ganze Regentschaft und damit auch gar über eine etwaige Weiterentwicklung, Schwächung oder gar Institutionalisierung[12] des Prinzipats insgesamt geben. Zum Teil erschwerend kommt hinzu, dass die Autoren der überlieferten Quellen in die Schilderung des Herrschaftsantritt schon ihr Urteil über den jeweiligen Herrscher hineinlegen. Gleichwohl betreten beim Herrscherantritt in den vorliegenden Quellen quasi all jene Akteure die Bühne, die für Machterwerb und Machterhalt des jeweiligen Herrschers eine Rolle spielen. Alle „Sektoren der Macht“[13] sind vertreten. Nicht nur die Rolle des Senats, des Militärs oder das unklare Verhalten des Vorgängers Tiberius spielen dabei m.E. eine Rolle, sondern auch die Bevölkerung – sowohl die plebs urbana als auch die Bevölkerung Italiens. Bei Sueton und Cassius Dio ist „das Volk“ in entscheidenden Phasen des Prozesses der Machtaneignung anwesend und beteiligt. In der Forschungsliteratur kommt dieser Aspekt kaum zum Tragen, liefert er doch einen Hinweis auf die zumindest von der Bevölkerung unterstellte auctoritas[14] des jungen Prätendenten.

Darüber hinaus erscheint mir nach Analyse der sich zum Teil widersprechenden Quellen neben den verfassungsrechtlichen und sozialhistorischen Untersuchungen in einem Anhang die Erörterung der Frage wichtig, welche Rolle Caligula selbst. Es ist äußerst bemerkenswert, wie ein scheinbarer politischer Außenseiter an die Macht gelangt. Caligula war meiner Ansicht nicht der verkommene und ängstliche Schützling des Prätorianerpräfekten Macros, wie Tacitus ihn darstellt, sondern der machtbewusste und durchaus geschickte Protagonist seiner Thronbesteigung und wusste trotz seiner „niedrigen Trümpfe“[15] sein Spiel um die Macht zu gewinnen.

Diese „Trümpfe“, die offenkundig ausreichten, um den fünfundzwanzigjährigen Urenkel des Augustus an die Macht zu bringen, sollen jedoch zunächst anhand der Quellen untersucht werden.

2 Der Herrschaftsantritt des Caligula

2.1 Die fehlende Designation

Der erste niedrige Trumpf Caligulas ist die unklare Nachfolgeregelung und die somit fehlende eindeutige Designation als Nachfolger.[16]

2.1.1 Die unklare Nachfolge

Den Quellen zufolge scheute sich Tiberius davor, zu seinen Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen, was seine Nachfolge anging. Tacitus beschreibt in den Annalen 6,46 aus seiner Sicht die Überlegungen des Tiberius:

Tacitus ann 6,46

Dies [Caligulas und Macros Machtinteressen] wusste der Princeps und deshalb war er unschlüssig, was die Übergabe der Regierungsgewalt anging. Zunächst konnte er zwischen den Enkeln wählen; von ihnen stand ihm des Drusus Sohn [Gemellus] durch die Bande des Blutes und nach Zuneigung näher, war aber noch nicht volljährig, während des Germanicus Sohn [Caligula] in der Blüte der Jugendkraft stand und des Volkes Gunst besaß – dies freilich war für den Großvater Anlass zur Abneigung. Wenn er auch an Claudius dachte, weil dieser gesetzten Alters und ein Freund der schönen Künste war, so stand ihm dessen geistige Beschränktheit im Wege.

2.1.2 Die Kandidaten

Zur Zeit der Abfassung des Testaments[17] waren die Reihen der mündigen Erben bereits bis auf drei Kandidaten gelichtet:[18] Der 25jährige Gaius Caligula war durch seinen Vater Germanicus leiblicher Großneffe und Adoptivenkel des Tiberius[19], Tiberius Gemellus war zwar Tiberius’ leiblicher Enkel, aber noch minderjährig. Caligulas Onkel Claudius[20] hätte als leiblicher Neffe des Tiberius zwar das rechte Alter gehabt, galt jedoch als Sonderling.

2.1.2.1 Gemellus

Tacitus ann 6,46

...stand ihm [Tiberius] des Drusus Sohn durch die Bande des Blutes und nach Zuneigung näher, war aber noch nicht volljährig,

Cassius Dio 58, 23, 2

Er [Tiberius] hatte auch noch einen Enkel Tiberius [Gemellus], doch den beachtete er nicht weiter, einmal wegen seines Alters ...dann auch wegen des Verdachtes, er sei nicht der Sohn des Drusus.

Die Notiz bei Dio über die Unehelichkeit des Gemellus klingt wenig glaubhaft und wird durch die andern Quellen nicht gestützt. Sueton und Tacitus kannten dieses Gerücht entweder nicht oder haben es bewusst weggelassen. Letzteres ist jedoch bei Tacitus und Sueton schwer vorstellbar, haben sie doch alles gesammelt, was sich gegen die Herrscher verwenden lässt. Außerdem würde sie eine so gewichtige Berücksichtigung von Gemellus im Testament des Tiberius unwahrscheinlich machen.

2.1.2.2 Claudius

Tacitus ann 6,46

Wenn er[Tiberius] auch an Claudius dachte, weil dieser gesetzten Alters und ein Freund der schönen Künste war, so stand ihm dessen geistige Beschränktheit im Wege.

Sueton Claud. 5
Dieser Beschluss[senatorische Ehren für Claudius] wurde aber von Tiberius mit der Begründung aufgehoben, dass Claudius geistesschwach seiAuf jeden Fall bezeichnete ihn Tiberius bei seinem Tode als Erben dritten Grades mit einem Drittelanteil, bedachte ihn mit einem Legat von etwa zwei Mio. Sesterzen und empfahl ihn unter ausdrücklicher Namensnennung mit seinen anderen Verwandten der Armee und dem römischen Senat und Volk.

Auf Stellung und Rolle des Claudius hier detailliert einzugehen, würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Zu möglichen Erwägungen des Tiberius, Claudius gänzlich außer Acht zu lassen, siehe weiter unten[21].

2.1.2.3 Caligula

Tacitus ann 6,46
...während des Germanicus Sohn [Caligula] in der Blüte der Jugendkraft stand und des Volkes Gunst besaß.

Cassius Dio 58, 23, 2

So neigte er Gaius als künftigem Alleinherrscher zu, zudem er wusste, dass der kleine Tiberius [Gemellus] nur noch eine kurze Zeit zu leben habe und Gaius ermordet werde. Dessen Charakter war ja dem Kaiser bis ins letzte hinein wohlbekannt.

Sueton Cal. 11

Der weitblickende Greis hatte nämlich geäußert, Gaius[Caligula] lebe zu seinem und aller Verderben und er erziehe dem römischen Volk eine Natter, dem Erdball aber einen Phaeton.

Den Quellen zufolge schien Tiberius keinem der drei Kandidaten zugetan zu sein: Ihm blieb jedoch kaum eine andere Möglichkeit, als den letzten männlichen Überlebenden aus dem Hause des Germanicus Gaius Caligula zum Erben einzusetzen, wenn auch nur zur Hälfte, da Tiberius seinen minderjährigen leiblichen Enkel Gemellus als gleichberechtigten Erben begünstigte. Tacitus erwähnt zwar die augenblicklichen Vorzüge Caligulas, nämlich seine „Blüte der Jugendkraft“ und die „Gunst des Volkes“, doch erscheinen sie in diesem Kontext nebensächlich. Tiberius muss sich jedoch über die Popularität Caligulas im Klaren gewesen sein. Dies betont zum Beispiel auch Flavius Josephus.[22] Tacitus freilich nutzt seine Erzählung zur Verstärkung seines Tiberiusbildes: Der Kaiser soll bis zuletzt als unschlüssig und hinfällig dargestellt werden, obwohl wir von Sueton wissen, dass Tiberius schon im Jahr 35 seine testamentarischen Entscheidungen getroffen hat.

Tacitus ann 6,46

Schließlich überließ er, unentschlossen und körperlich erschöpft die Entscheidung, der er nicht gewachsen war, dem Schicksal, gab jedoch Äußerungen von sich, aus denen man erkennen konnte, er sehe voraus, was kommen werde.
Denn er machte Macro ohne alle Umschweife den Vorwurf, er wende sich vom untergehenden Gestirn ab und schaue nach dem aufgehenden; und als sich C. Caesar zufällig bei einem Gespräch über L. Sulla lustig machte, sagte er ihm voraus, er werde alle Fehler Sullas und keinen seiner Vorzüge besitzen. Zugleich umarmte er unter vielen Tränen seinen jüngeren Enkel und rief, als der andere eine finstere Miene machte: " Diesen hier wirst du umbringen und dich ein anderer!“

Entgegen der Tendenz bei Tacitus wird deutlich, dass Tiberius sich an den dynastischen Gedanken[23] unbedingt halten wollte, da er offenbar nur Mitglieder des Kaiserhauses in Betracht zog.

Tacitus ann 6,46

Sollte man aber außerhalb des Kaiserhauses nach einem­ Nachfolger suchen, so musste er befürchten, das Andenken des Augustus, der Name der Caesaren könnte zu Spott und Schande werden: denn ihm lag nicht so sehr die Anerkennung der Zeitgenossen am Herzen wie das Streben nach Ruhm bei der Nach­welt.

Diese Argumentation bei Tacitus überzeugt jedoch wenig[24], da ja auch die Mitglieder des Kaiserhauses „Schande und Spott“ über das Kaiserhaus gebracht haben, wie nicht zuletzt die Schilderungen des Tacitus belegen. Diese Notiz ist jedoch ein Beleg für die dynastische Grundeinstellung, die Tiberius hatte[25]. Die scheinbare Unentschlossenheit des Kaisers spiegelt sich auch in seinem Testament.

2.1.3 Die fehlende Adoption

Zur fehlenden Adoption ist aus meiner Sicht der Hinweis wichtig, dass Caligula bereits - durch die Adoption des Germanicus seitens Tiberius, der ja seinerseits von Augustus adoptiert worden war – Mitglied der iulischen Familie war und den Caesarnamen trug.[26] Die von Augustus angestrebte Kontinuität konnte für Tiberius zumindest der Form nach als gegeben gelten.[27]

2.2 Das Testament

In vielerlei Hinsicht ist der Herrschaftsantritt Caligulas ein Präzedenzfall. Lediglich bei der Behandlung des Testaments des Vorgängers gab es ein machtvolles Vorbild. Augustus hatte Tiberius zu seinem Haupterben eingesetzt. Tiberius hatte ein unermessliches Vermögen geerbt. Schon im Jahre 14 hatte die Verlesung des augusteischen Testaments im Senat der Herrschaftssicherung des Tiberius sein letztes Siegel aufgedrückt. Das Testament des Tiberius war weniger eindeutig und für Caligula eher ein Stolperstein auf dem Weg zur Macht. Auch dieser zweite Trumpf war also wenig erfolgversprechend.

Cassius Dio 59, 1, 1

Tiberius hatte zwar die Herrschaft auch seinem Enkel Tiberius hinterlassen

Sueton Tib. 76

In diesem Testament setzte er seine Enkel Gaius, des Germanicus Sohn, und Tiberius, des Drusus Sohn, zu gleichen Teilen als Erben ein und erklärte jeden für den Erben des anderen.

Die Gründe für die uneindeutige Entscheidung des achtundsiebzigjährigen Tiberius bleiben letztendlich im Dunkeln. Hätte Tiberius die Sicherung der Herrschaft für die Dynastie mit dem Ziel einer Mitregentschaft des Gemellus zu erreichen versucht, hätte er, wie Flaig richtig anmerkt, eindeutige Verhältnisse dadurch schaffen müssen, dass „zwischen dem künftigen Kaiser und seinem Mitregenten ein deutliches unbezweifelbares Rangverhältnis“[28] vorgegeben wurde. Gemellus als Alleinerbe wäre nicht haltbar und eine Gefahr für die Institution gewesen. Die Erfahrungen[29] mit den Prätorianerpräfekten[30] hatten Tiberius gezeigt, dass sie sich danach richten würden, wo sich ihnen die größten Chancen auf Macht und Einfluss böten.[31] Es muss darüber hinaus im Bewusstsein von Senat und Volk von Rom gewesen sein, dass Augustus bei der Adoption des Tiberius verfügt hatte, dass Tiberius seinerseits Germanicus adoptiert.[32]

[...]


[1] siehe dazu weiter unten zum Treueid von Aritium

[2] Christ hält dies zu Recht für „staatsrechtlich nicht unerheblich.“ Christ, S. 209

[3] Tiberius vererbt größere Legate an Soldaten, römische Bürger, Vestalische Jungfrauen, sowie magistri vicorum. Suet, Tib.76

[4] Suet Cal 14; Dio 59, 3,1-2

[5] Christ, S.210; Cassius Dio 59.3.1-2

[6] Wie es Augustus mit seinen Favoriten und letztendlich mit Tiberius selbst durch Adoption vollzogen hatte.

[7] Barrett S. xix

[8] Timpe S.62f, Flaig 220,

[9] Christ S.208, Barrett S. xix, Gastritius 6.2-1

[10] Timpe S. 63f

[11] Pabst, Comitia, S203 f.

[12] Timpe S. 54 f, Flaig S. 219

[13] Verwendung des Begriffes siehe Flaig S. 176 ff; vgl Pabst S 207

[14] die angemessenste Übersetzung für „auctoritas“ wäre hier wohl „Ansehensmacht“ in Abgrenzung zu „potestas“, die die Vollmacht eines übertragenen Amtes beinhaltet. „auctoritas“ begründet auf persönliche Verdienste, nicht auf übertragene Vollmachten. Schlüsselstelle ist die berühmte Selbstaussage des Augustus aus RG 34.

[15] Flaig, S.220

[16] Augustus hatte Tiberius seit seiner Rückkehr aus Rhodos über zehn Jahre lang aufgebaut und mit Teilvollmachten ausgestattet

[17] Suet Tib 76

[18] Durch die Intrigen des Prätorianerpräfekten Aelius Seianus, der bis zur Entdeckung seiner Verschwörung gegen Tiberius im Jahre 31 nahezu alle in Frage kommenden Thronanwärter ausgeschaltet und das Haus des Germanicus fast völlig ausgelöscht hatte, standen nunmehr drei männliche Verwandte des julisch-claudischen Hauses als potentielle Nachfolger zur Verfügung, die weit davon entfernt zu sein schienen, zur Übernahme des Prinzipats fähig zu sein.

[19] Tiberius seinerseits war allem Anschein nach für Augustus selbst ein Verlegenheitskandidat gewesen. Tiberius war von Augustus als der älteste Sohn von Augustus’ vierter Gattin Livia adoptiert und als Erbe eingesetzt worden, nachdem alle anderen Favoriten gestorben waren. Nach dem Willen des Augustus sollte darüber hinaus nicht Tiberius’ leiblicher Sohn, der jüngere Drusus, Tiberius beerben, sondern der wesentlich populärere Vater Caligulas Germanicus. Germancius war schon früh mit Agrippina (der Älteren), einer leiblichen Enkelin des Augustus, verbunden worden, so dass in deren Nachkommenschaft das Potential künftiger Principes als Ergebnis einer glücklichen Verbindung des julisch-claudischen Hauses erhofft werden konnte. Germanicus war selbst im Jahre 19, also bereits 5 Jahre nach dem Tode des Augustus, unter mysteriösen Umständen verstorben. Augustus‘ Pläne, die Princeps -Nachfolge über die Regierungszeit des Tiberius hinaus zu regeln und somit schließlich doch für Angehörige seiner direkten Nachkommenschaft zu sichern, waren offenbar gescheitert.

[20] Claudius wird Caligulas Nachfolger im Jahr 41, zu seiner Einschätzung als Nachfolger des Tiberius, s. Tac ann 6, 46. Dass Claudius von Tiberius nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurde, wird durch Sueton Tib 76 und Dio 53,1,1-3 gestützt, die ihn in diesem Zusammenhang gar nicht erst erwähnen.

[21] Balsdon findet es verwunderlich, dass man Claudius nicht intensiver in Betracht gezogen hatte. Tacitus, Dio und Sueton scheinen jedoch damit keinerlei Probleme zu haben. Balsdon, S.16

[22] Jos.Ant.18,6,8

[23] so auch bei Timpe S. 60,Gastritius 6.2 -1

[24] dagegen Timpe S. 60, contra Gastritius, ebenda

[25] Nach Timpe befand sich Tiberius in einer schlimmen Isolierung, die ihm nur überließ, dem Schicksal seinen Lauf zu lassen. Timpe S. 61. Dem kann ich, wie weiter unten deutlich wird nicht ganz zustimmen. Tiberius hatte zwar in der Tat einen begrenzten Spielraum. Aber den hat er dennoch genutzt.

[26] vgl. Timpe S.61

[27] Timpe führt zu den bei Tacitus überlieferten Überlegungen des Kaisers bezüglich der Adoption eines Kandidaten extra domus aus, dass eine solche bisher nicht vorgekommene Adoption den Prinzipat als Institution voraussetzte. Das ist nicht einleuchtend, denn die Abwegigkeit der Adoption eines Nicht-Iuliers bei noch vorhandenen Erben innerhalb der Familie ist eher ein Indiz dafür, dass auch in den 30er Jahren der Prinzipat schon eine Institution war, innerhalb derer sich auch der Prinzeps zu bewegen hatte.

[28] Hätte Tiberius nur die Verteilung seines Vermögens und nicht die Nachfolgeregelung in seinem Testament zum Ziel gehabt, dann hätte Tiberius Caligula dadurch geschädigt, dass er als Kaiser mit der Hälfte des Familienvermögens zurecht kommen musste, während ein Privatmann die gleiche Summe ohne öffentliche Verpflichtungen und Verantwortung zur Verfügung gehabt hätte. Andererseits hätte Caligula bei einer Mitregentschaft des Gemellus auch dessen Hälfte der Erbschaft zur Herrschaftsausübung zur Verfügung gehabt, da Caligula mit der größeren auctoritas von beiden - zumindest bis zur Volljährigkeit des Gemellus - der stärkere Part gewesen wäre.

Flaig 221, dazu auch Timpe S. 57 u. 59. Eine Mitregentschaft ist nicht abwegig, denn Tiberius war selbst ja auch Mitregent gewesen, es gibt jedoch keine Indizien dafür, dass Tiberius diese Form bereitet hätte. Dass Caligula Gemellus quasi als Kompensation für die Annullierung adoptierte, war ein mehrfach genialer Schachzug: Die Geste erschien zugleich nobel, sicherte aber somit juristisch für Caligula die Vorrangstellung.

[29] Schließlich hatte der alte Princeps durch die Intrigen des Seianus unter anderem seinen eigenen Sohn verloren und hatte zudem selbst beim von ihm vorangetriebenen Sturz Agrippinas klare Vorstellungen davon, wie man gegen unliebsame Machtkonkurrenten vorgehen muss. Wenn Caligula nur halb so verschlagen war, wie die Quellen ihn darstellen und auch Tiberius dies wusste, dann bestand der begründete Verdacht, dass Caligula Gemellus früher oder später beseitigen würde, sobald dieser zu einer möglichen Bedrohung für Caligula wurde.

[30] Nämlich Seianus, der versucht hatte , Tiberius zu beseitigen, und dann Macro, der sofort bereit gewesen zu sein schien, Seianus zu ersetzen.

[31] Insofern hat das von Tacitus dem Tiberius in den Mund gelegte Bonmot, Macro wende sich der aufgehenden Sonne zu, einen historischen Kern. Nach Tacitus war sich Macro klar, dass Caligula der kommende Mann sein würde und nicht Gemellus.

[32] Offensichtlich wollte Augustus damit klarstellen, dass Germanicus (und nicht Tiberius’ leiblicher Sohn Drusus, der Vater des Gemellus) der Nachfolger des Tiberius würde, und nach Germanicus einer seiner Söhne, die schließlich mütterlicherseits leibliche Nachfahren des Augustus waren. Diesem Wunsch und Gebot des vergöttlichten Augustus konnte sich Tiberius schwerlich widersetzen. Insofern ist auch eine Missachtung des dritten Kandidaten Claudius verständlich, da er weder der Augusteischen noch der Tiberischen Blutsverwandtschaft angehört und somit keine der beiden dynastischen Interessen bedient.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula)
Université
Free University of Berlin  (FMI)
Cours
PS Alte Geschichte
Note
1-2
Auteur
Année
1999
Pages
30
N° de catalogue
V13650
ISBN (ebook)
9783638192507
Taille d'un fichier
652 KB
Langue
allemand
Mots clés
Faktoren, Macht, Herrscherwechsel, Alte, Geschichte
Citation du texte
Olaf Franke (Auteur), 1999, Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13650

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