Diese Seminararbeit widmet sich der Lehre vom Kirchenamt aus kanonistischer Sicht.
In einem ersten Schritt sollen die wesentlichen Begriffe aus can. 145, der das Kirchenamt als solches definiert, bestimmt und eingeordnet werden.
Als nächstes wird die Verleihung der Kirchenämter differenziert. Als erstes wird die kanonische Amtsverleihung allgemein vorgestellt. Daran schließt sich die Unterscheidung von freier Verleihung, der Präsentation der Wahl und der Postulation.
Im letzten Schritt wird der Amtsverlust dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die kanonistische Lehre vom Kirchenamt
2.1 Begriff und Arten des Kirchenamts
2.1.1 Begriff des Kirchenamts
2.1.2 Arten des Kirchenamts
2.2 Übertragung der Kirchenämter
2.2.1 Freie Verleihung
2.2.2 Gebundene Amtsverleihung
2.2.2.1 Präsentation
2.2.2.2 Wahl
2.2.2.3 Postulation
2.3 Amtserledigung
2.3.1 Amtsverzicht
2.3.2 Versetzung
2.3.3 Amtsenthebung und Amtsentsetzung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die kirchenrechtlichen Grundlagen für das Kirchenamt nach dem Codex Iuris Canonici (CIC/1983) systematisch darzustellen, wobei insbesondere die Definition des Amtes, dessen Verleihung sowie die verschiedenen Formen der Amtserledigung untersucht werden.
- Kanonistische Definition und Einordnung des Kirchenamts
- Formen der Amtsverleihung (freie vs. gebundene Verleihung)
- Prozesse der Amtsbesetzung durch Präsentation, Wahl und Postulation
- Rechtliche Grundlagen des Amtsverlusts (Amtsverzicht, Versetzung, Amtsenthebung)
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Begriff des Kirchenamts
„Kirchenamt ist jedweder Dienst, der durch göttliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient.“ (can. 145 §1/CIC 1983)
Can. 145 §1 des CIC/1983 definiert das Kirchenamt als ein Dienstamt für geistliche Zwecke. Ihren Ursprung haben diese entweder in göttlicher oder in einer kirchlichen Anordnung. Eine weitere Eigenheit des Kirchenamts ist es, dass es auf Dauer eingerichtet ist.
May ist der Meinung, dass die Definition des Kirchenamts im CIC/1983 „unglücklich und praktisch unanwendbar“ sei, und begründet es damit, dass zwischen den Ämtern mit und ohne Teilhabe an Hirten- oder Weihegewalt nicht unterschieden wird, was wiederrum zur Folge hat, dass aus dieser Definition – laut May – auch nicht hervorgeht, ob gewisse Ämter Klerikern mit entsprechender Weihe vorbehalten sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Lehre vom Kirchenamt ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung von der Begriffsbestimmung bis zum Amtsverlust.
2. Die kanonistische Lehre vom Kirchenamt: Dieses Kapitel erläutert den kanonischen Amtsbegriff, unterscheidet verschiedene Arten von Ämtern und analysiert die detaillierten rechtlichen Verfahren zu deren Übertragung und Erledigung.
Schlüsselwörter
Kirchenamt, Kirchenrecht, CIC 1983, Amtsverleihung, freie Verleihung, gebundene Verleihung, Präsentation, Wahl, Postulation, Amtserledigung, Amtsverzicht, Versetzung, Amtsenthebung, Amtsentsetzung, Kanonistik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kanonistischen Lehre vom Kirchenamt auf Basis des Codex Iuris Canonici (CIC/1983) und untersucht die rechtlichen Strukturen von der Entstehung bis zum Ende eines Amtes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Definition des Kirchenamts, die verschiedenen Weisen der Amtsübertragung (wie freie Ernennung oder Wahl) sowie die rechtlichen Gründe für den Amtsverlust.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Hauptziel ist die übersichtliche Darstellung und rechtliche Einordnung der Bestimmungen zur Definition, Übertragung und Erledigung kirchlicher Ämter.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristisch-normative Analyse, die primär die Texte des CIC/1983 heranzieht und diese durch kirchenrechtliche Fachliteratur auslegt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die begriffliche Bestimmung, die Differenzierung der Amtsverleihung (freie vs. gebundene) und die detaillierte Darstellung der Amtsbeendigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kirchenamt, Kanonisches Recht, Amtsverleihung, Wahlrecht, Postulation und die unterschiedlichen Verfahren der Amtserledigung.
Wie unterscheidet sich die freie von der gebundenen Amtsverleihung?
Bei der freien Verleihung wählt der zuständige Oberhirte frei aus, während bei der gebundenen Verleihung die Autorität an einen Vorschlag Dritter oder an ein Wahlergebnis gebunden ist.
Was ist eine Postulation?
Die Postulation ist die Bitte an die Autorität, eine Person dennoch für ein Amt zuzulassen, obwohl ein kanonisches Hindernis vorliegt, sofern die Person für das Amt besonders geeignet ist.
Wann ist eine Wahl nichtig?
Eine Wahl ist unter anderem dann nichtig, wenn mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten nicht ordnungsgemäß geladen wurde oder die Stimmabgabe durch unberechtigte Personen erfolgte.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2022, Kirchenamt. Übertragung und Erledigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1365573