Diese Seminararbeit widmet sich der Lehre vom Kirchenamt aus kanonistischer Sicht.
In einem ersten Schritt sollen die wesentlichen Begriffe aus can. 145, der das Kirchenamt als solches definiert, bestimmt und eingeordnet werden.
Als nächstes wird die Verleihung der Kirchenämter differenziert. Als erstes wird die kanonische Amtsverleihung allgemein vorgestellt. Daran schließt sich die Unterscheidung von freier Verleihung, der Präsentation der Wahl und der Postulation.
Im letzten Schritt wird der Amtsverlust dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die kanonistische Lehre vom Kirchenamt
- 2.1 Begriff und Arten des Kirchenamts
- 2.1.1 Begriff des Kirchenamts
- 2.1.2 Arten des Kirchenamts
- 2.2 Übertragung der Kirchenämter
- 2.2.1 Freie Verleihung
- 2.2.2 Gebundene Amtsverleihung
- 2.2.2.1 Präsentation
- 2.2.2.2 Wahl
- 2.2.2.3 Postulation
- 2.3 Amtserledigung
- 2.3.1 Amtsverzicht
- 2.3.2 Versetzung
- 2.3.3 Amtsenthebung und Amtsentsetzung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die kanonistische Lehre vom Kirchenamt. Ziel ist es, den Begriff des Kirchenamts zu definieren, die verschiedenen Arten von Kirchenämtern zu unterscheiden und die Verfahren ihrer Übertragung und Erledigung zu beschreiben.
- Begriff und Definition des Kirchenamts nach kanonischem Recht
- Arten der Übertragung von Kirchenämtern (freie und gebundene Verleihung)
- Verschiedene Formen der Amtserledigung (Amtsverzicht, Versetzung, Enthebung)
- Vergleich des Kirchenamtsbegriffs im CIC/1917 und CIC/1983
- Die Rolle des Kirchenamts im Kontext des geistlichen Zwecks der Kirche
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Seminararbeit ein und skizziert den Aufbau und die Zielsetzung der Arbeit. Sie beschreibt den Fokus auf die kanonistische Lehre vom Kirchenamt und kündigt die Untersuchung der Begriffe, der Übertragung und der Erledigung von Kirchenämtern an.
2. Die kanonistische Lehre vom Kirchenamt: Dieses Kapitel bietet eine umfassende Darstellung der kanonistischen Lehre vom Kirchenamt. Es beginnt mit der Definition des Kirchenamts gemäß can. 145 §1 CIC/1983, untersucht kritische Auseinandersetzungen mit dieser Definition, und beleuchtet die Weiterentwicklung des Amtsbegriffs im Vergleich zum CIC/1917. Es wird differenziert zwischen Ämtern mit und ohne Teilhabe an Hirten- oder Weihegewalt und die Übertragung von Ämtern an Laien diskutiert. Das Kapitel behandelt auch den Unterschied zwischen dem kanonistischen Amtsbegriff und dem weiter gefassten Begriff des „Amtes“ im Kontext des dreifachen Amtes Christi. Schließlich wird die dauerhafte Einrichtung von Kirchenämtern und deren Unabhängigkeit von der Person des Amtsinhabers erläutert, inklusive der Funktionsfähigkeit von Hilfsämtern auch bei Vakanzen.
Schlüsselwörter
Kirchenamt, Kanonisches Recht, CIC/1983, Amtsübertragung, Amtserledigung, geistlicher Zweck, freie Verleihung, gebundene Verleihung, Präsentation, Wahl, Postulation, Amtsverzicht, Versetzung, Amtsenthebung, Amtsentsetzung, Laienämter, Juristische Person.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Die kanonistische Lehre vom Kirchenamt
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit befasst sich umfassend mit der kanonistischen Lehre vom Kirchenamt. Sie untersucht den Begriff des Kirchenamts, die verschiedenen Arten von Kirchenämtern, die Verfahren ihrer Übertragung und die Möglichkeiten ihrer Erledigung.
Welche Themen werden im Einzelnen behandelt?
Die Arbeit definiert den Begriff des Kirchenamts nach kanonischem Recht, unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Amtsübertragung (freie und gebundene Verleihung), beschreibt verschiedene Formen der Amtserledigung (Amtsverzicht, Versetzung, Enthebung), vergleicht den Kirchenamtsbegriff im CIC/1917 und CIC/1983 und beleuchtet die Rolle des Kirchenamts im Kontext des geistlichen Zwecks der Kirche. Die verschiedenen Arten der gebundenen Verleihung (Präsentation, Wahl, Postulation) werden detailliert erklärt.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit und worum geht es in ihnen?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, die das Thema und die Zielsetzung vorstellt, und ein Hauptkapitel, das die kanonistische Lehre vom Kirchenamt detailliert darstellt. Die Einleitung skizziert den Aufbau und die Zielsetzung der Arbeit. Das Hauptkapitel umfasst Definitionen, kritische Auseinandersetzungen mit diesen Definitionen, die Unterscheidung von Ämtern mit und ohne Teilhabe an Hirten- oder Weihegewalt, die Übertragung von Ämtern an Laien, den Vergleich mit dem Amtsbegriff im CIC/1917 und die dauerhafte Einrichtung von Kirchenämtern.
Welche Schlüsselbegriffe sind für das Verständnis der Arbeit zentral?
Zentrale Schlüsselbegriffe sind Kirchenamt, Kanonisches Recht, CIC/1983, Amtsübertragung, Amtserledigung, geistlicher Zweck, freie Verleihung, gebundene Verleihung, Präsentation, Wahl, Postulation, Amtsverzicht, Versetzung, Amtsenthebung, Amtsentsetzung, Laienämter und Juristische Person.
Welche Zielsetzung verfolgt die Seminararbeit?
Ziel der Seminararbeit ist es, den Begriff des Kirchenamts zu definieren, die verschiedenen Arten von Kirchenämtern zu unterscheiden und die Verfahren ihrer Übertragung und Erledigung zu beschreiben. Ein Vergleich zwischen dem CIC/1917 und dem CIC/1983 ist ebenfalls Teil der Zielsetzung.
Wie ist der Aufbau der Seminararbeit?
Die Arbeit beginnt mit einem Inhaltsverzeichnis, gefolgt von der Zielsetzung und den Themenschwerpunkten. Anschließend werden die Kapitel zusammengefasst und abschließend die Schlüsselwörter genannt.
Welche Rechtsquellen werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf dem kanonischen Recht, insbesondere dem Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/1983) und, im Vergleich, dem Codex Iuris Canonici von 1917 (CIC/1917).
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- Anonym (Autor), 2022, Kirchenamt. Übertragung und Erledigung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1365573