Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.
Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.
Inhaltsverzeichnis
- Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG
- Art. 2: Richtlinie 97/7/EG - Definitionen
- RICHTLINIE 97/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
- Artikel 6: Widerrufsrecht
- Art. 14 der Richtlinie 97/7
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert die Auslegung von Artikel 6 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz. Er untersucht insbesondere die Bedingungen für eine Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages.
- Auslegung von Artikel 6 der Richtlinie 97/7/EG
- Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf
- Verbraucherschutz im Fernabsatz
- Kosten der Rücksendung und Zusendung der Ware
- Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG: Dieser Abschnitt analysiert die Rechtsprechung des EuGH bezüglich der Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages. Es wird dargelegt, dass ein genereller Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung der Ware durch den Verbraucher nach fristgerechtem Widerruf der Richtlinie widerspricht. Ausnahmen werden nur für Fälle unvereinbarer Nutzung der Ware in Bezug auf Treu und Glauben oder ungerechtfertigte Bereicherung gemacht. Die letztendliche Beurteilung liegt beim nationalen Gericht.
Art. 2: Richtlinie 97/7/EG - Definitionen: Dieser Teil des Textes definiert zentrale Begriffe der Richtlinie 97/7/EG, wie "Vertragsabschluss im Fernabsatz," "Verbraucher," "Lieferer," und "Fernkommunikationstechnik." Die Definitionen legen den Rahmen für die Anwendung der Richtlinie fest und klären die unterschiedlichen Akteure und Kommunikationsmittel, die im Kontext von Fernabsatzverträgen relevant sind. Der Anhang I der Richtlinie wird als beispielhafte Liste der Techniken erwähnt.
RICHTLINIE 97/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: Dieser Abschnitt beleuchtet die Richtlinie 97/7/EG umfassend, insbesondere die darin enthaltenen vertraglichen und lauterkeitsrechtlichen Verbraucherschutzmechanismen. Die vor- und nachvertraglichen Informationspflichten (Art. 4 und 5) und das detailliert geregelte Widerrufsrecht (Art. 6) werden hervorgehoben. Der Text vergleicht die Richtlinie mit der Richtlinie 85/577/EWG und betont den Fokus auf den ausschließlichen Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Vertragsabschluss. Die Zielsetzung des Verbraucherschutzes bei modernen Distanzvertriebsformen wird ebenfalls erläutert. Die Diskussion um die Kosten der Hinsendung der Ware und die unterschiedlichen Rechtsauffassungen dazu werden thematisiert.
Artikel 6: Widerrufsrecht: Dieser Abschnitt detailliert das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Artikel 6 der Richtlinie 97/7/EG. Er beschreibt die Widerrufsfrist von mindestens sieben Werktagen, die Kosten der Rücksendung der Ware und die Verpflichtung des Lieferers zur kostenlosen Erstattung der Zahlungen. Die Auslegung des "Widerrufsrechts" als Rücktritts- oder Kündigungsrecht wird diskutiert, und die Bedeutung eines abgeschlossenen Vertrags für die Ausübung des Rechts wird betont. Die verschiedenen Aspekte des Artikels werden analysiert und die juristischen Implikationen erläutert.
Art. 14 der Richtlinie 97/7: Dieser kurze Abschnitt behandelt Artikel 14 der Richtlinie 97/7/EG, der die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zulässt, strengere Bestimmungen zum Verbraucherschutz zu erlassen oder beizubehalten, solange diese mit dem EG-Vertrag vereinbar sind. Dieser Artikel betont das Prinzip der Mindeststandards und der Möglichkeit nationaler Anpassungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Schlüsselwörter
Richtlinie 97/7/EG, Fernabsatzvertrag, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz, Nutzungsersatzpflicht, Wertersatz, Treu und Glauben, ungerechtfertigte Bereicherung, EuGH, nationales Recht, Rücksendekosten, Zusendekosten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Richtlinie 97/7/EG
Was ist der Gegenstand dieses Textes?
Dieser Text analysiert die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, insbesondere Artikel 6 (Widerrufsrecht) und die damit verbundene Nutzungsersatzpflicht. Es werden die Auslegung des Artikels, die relevanten Definitionen und das Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht untersucht.
Welche Themen werden im Text behandelt?
Der Text behandelt die Auslegung von Artikel 6 der Richtlinie 97/7/EG, die Bedingungen für eine Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages, den Verbraucherschutz im Fernabsatz, die Kosten der Rücksendung und Zusendung der Ware, sowie das Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht. Weitere Kapitel befassen sich mit den Definitionen in Artikel 2 der Richtlinie und der Möglichkeit strengerer nationaler Regelungen gemäß Artikel 14.
Was besagt Artikel 6 der Richtlinie 97/7/EG?
Artikel 6 regelt das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Es beinhaltet eine Widerrufsfrist von mindestens sieben Werktagen, die Kosten der Rücksendung der Ware und die Verpflichtung des Lieferers zur kostenlosen Erstattung der Zahlungen. Die Auslegung des "Widerrufsrechts" als Rücktritts- oder Kündigungsrecht wird diskutiert.
Unter welchen Bedingungen besteht eine Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf?
Ein genereller Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung der Ware durch den Verbraucher nach fristgerechtem Widerruf widerspricht der Richtlinie. Ausnahmen bestehen nur bei unvereinbarer Nutzung der Ware im Sinne von Treu und Glauben oder ungerechtfertigten Bereicherung. Die letztendliche Beurteilung liegt beim nationalen Gericht.
Welche Definitionen sind in Artikel 2 der Richtlinie 97/7/EG enthalten?
Artikel 2 definiert zentrale Begriffe wie "Vertragsabschluss im Fernabsatz," "Verbraucher," "Lieferer," und "Fernkommunikationstechnik." Diese Definitionen bilden den Rahmen für die Anwendung der Richtlinie.
Wie verhält sich nationales Recht zur Richtlinie 97/7/EG?
Artikel 14 der Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, strengere Verbraucherschutzbestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, solange diese mit dem EG-Vertrag vereinbar sind. Dies unterstreicht das Prinzip der Mindeststandards und die Möglichkeit nationaler Anpassungen.
Welche Rolle spielt der EuGH in der Auslegung der Richtlinie?
Die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie, insbesondere bezüglich der Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf, wird im Text analysiert und spielt eine wichtige Rolle bei der Interpretation der Bestimmungen.
Was sind die wichtigsten Schlüsselbegriffe des Textes?
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind: Richtlinie 97/7/EG, Fernabsatzvertrag, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz, Nutzungsersatzpflicht, Wertersatz, Treu und Glauben, ungerechtfertigte Bereicherung, EuGH, nationales Recht, Rücksendekosten, Zusendekosten.
- Arbeit zitieren
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2009, EuGH legt Bedingungen für Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages fest, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136659