Mit der Einführung des § 35a SGB VIII fällt nun auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche des Bundessozialhilfegesetzes in den Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe, was zu einer Ausgabensteigerung von 20% bis 30% führte.
Ursachen für diese Kostensteigerung sieht der DBSH in einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft zur Änderung des § 35a SGB VIII zum Beispiel in der unterschiedlichen Umsetzung des Paragraphen in den einzelnen Jugendämtern und der in der Praxis problematischen Prüfung der Vorraussetzungen des § 35a SGB VIII.
Wie sieht jedoch die Umsetzung des Paragraphen nach dem Gesetz aus und wie kann die Soziale Arbeit angemessen, wirtschaftlich und den Erfordernissen des Klienten gemäß diesen Paragraphen anwenden, ohne in den Verdacht zu kommen, Maßnahmen in den jeweiligen Einrichtungen zu verlängern um Statistiken aufrechtzuerhalten oder schwer vermittelbare/ schwer klassifizierbare Fälle im Sinne der Verschiebepraxis in eine Maßnahme zu bringen und sich somit aus der Verantwortung zu ziehen?
Bietet der § 35a SGB VIII tatsächlich die erhoffte Erleichterung für seelisch erkrankte Kinder und Jugendliche, Hilfen in Anspruch zu nehmen, die auf sie zugeschnitten sind oder schafft sich die Soziale Arbeit damit ein weiteres Feld um ungelöste Fälle im Aufgabenbereich zu halten und ihr Versagen in manchen Bereichen zu legitimieren?
Ist das Diagnoseverfahren so präzise, Auskunft darüber geben zu können, ob ein seelisch erkrankter Mensch von der Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund dieser Erkrankung ausgegrenzt wird und nützen die ihm angebotenen Leistungen oder sind sie lediglich ein „finanzielles Trostbonbon“?
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Hauptteil – Seelische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen
1.1 Begriffsbestimmungen
1.1.1 Kinder und Jugendliche
1.1.2 Eingliederungshilfe
1.1.3 Behinderung
1.1.4 Seelische Behinderung
1.1.5 Seelische Störung
1.2 Diagnoseverfahren
1.2.1 Ärztlich- psychologische Stellungnahme
1.2.2 Soziale Diagnose
1.3 Leben mit einer seelischen Behinderung
1.4 Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe
1.5 Abgrenzung zu körperlichen und geistigen Behinderungen
1.6 Abgrenzung zu Verhaltensauffälligkeiten
2. § 35a SGB VIII
2.1 geschichtliche Hintergründe
2.2 Diskussionen um die Einführung des § 35a SGB VIII
2.3 Ziele des § 35a SGB VIII
2.4 Anspruchsinhaber und Leistungsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII
2.5 Prüfungsschema des Antrages auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VII
2.6 Umsetzung des § 35a SGB VIII in der Familie, der Schule sowie in psychiatrischen Einrichtungen
2.6.1 im ambulanten Bereich
2.6.2 im teilstationären Bereich
2.6.3 im stationären Bereich
2.6.4 durch Pflegepersonen
2.6.5 Eingliederungshilfeverordnung
2.7 Abgrenzung zum SGB XII , der Schule sowie zur Krankenversicherung
3. Umgang der Sozialen Arbeit mit seelischen Behinderungen
3.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII
3.1.1 ambulante Maßnahmen
3.1.2 teilstationäre Maßnahmen
3.1.3 stationäre Maßnahmen
3.2 Konzepte zur Eingliederung in die Gesellschaft
3.3 Methoden und Techniken der Sozialen Arbeit zur Teilhabe
3.4 Theoriendiskussion- welche Zielvorstellungen und Erwartungen erfüllt der § 35a SGB VIII in den Theorien der Sozialen Arbeit?
4. Handlungsmöglichkeiten des § 35a SGB VIII
4.1 für den Klienten
4.2 für die Soziale Arbeit
4.3 in sozialpolitischer, sozialwirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht
5. Defizite des § 35a SGB VIII
5.1 Stigmatisierungs- und Instrumentalisierungsgefahr für den Klienten
5.2 Abgrenzungsprobleme in der Sozialen Arbeit
5.3 in sozialpolitischer, sozialwirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht
5.4 Zusammenfassung und Diskussion
6. Erweiterung der Handlungsspielräume der Sozialen Arbeit durch den § 35a SGB VIII
6.1 Vergleich der Möglichkeiten vor und nach der Einführung des § 35a SGB VIII
6.2 Vorraussetzung zu einer idealeren Umsetzung des § 35a SGB VIII
6.3 Alternativen zum § 35a SGB VIII
7. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Umsetzung, Wirksamkeit und die Herausforderungen des § 35a SGB VIII bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, den Aufbau und die Konstruktion des Paragraphen zu analysieren sowie dessen Vereinbarkeit mit Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit zu prüfen, um Verbesserungsvorschläge für die Praxis abzuleiten.
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Definitionen für seelische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.
- Kritische Beleuchtung von Diagnoseverfahren und deren Auswirkungen auf die Klienten.
- Untersuchung der Rolle der Sozialen Arbeit und der Kooperation zwischen verschiedenen Leistungsträgern.
- Diskussion über Stigmatisierungspotenziale und die Herausforderungen der Integration in den regulären Alltag.
- Bewertung der Handlungsspielräume und Alternativen im Rahmen des § 35a SGB VIII.
Auszug aus dem Buch
1.2.2 Soziale Diagnose
Wurde eine Abweichung von der seelischen Gesundheit beziehungsweise eine seelische Störung festgestellt, wird geprüft, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt. Hierzu werden das Kind oder der Jugendliche, die Eltern befragt und Beurteilungen aus dem nahen Umfeld (Schule, Kindertagesstätten) herangezogen. Die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung ist ein entscheidender Faktor im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII.
Die sozialpädagogische Diagnose ist in der Sozialen Arbeit umstritten, da sie versucht, dem Klienten auf partnerschaftlicher Ebene gegenüberzutreten und ein möglichst breites Spektrum an Erkenntnissen über die Situation und Umwelt des Betroffenen darzustellen. Im Gegensatz zur klinischen Diagnose, die versucht, die Defizite des Betroffenen wiederzugeben, ist es ein Ziel der Sozialen Arbeit, ressourcenorientiert an Probleme heranzugehen. Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 35a SGB VIII ist es jedoch unverzichtbar, sozialpädagogische Instrumente in den Prozess einzubeziehen. Besonders bei der Vergabe von in diesem Fall sehr kostenintensiven Leistungen ist es ökonomisch unerlässlich, Entscheidungsprozesse fachlich begründen und dokumentieren zu können sowie ein überregionales Instrument zur sozialpädagogischen Diagnose zu etablieren.
Die Fachliteratur beschreibt zwei Arten der sozialpädagogischen Diagnose: Zum einen die sozialpädagogisch- hermeneutische Diagnose nach Mollenhauer und Uhlendorff sowie die pädagogische Diagnostik nach Höpfner und Jöbgen.
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Kostensteigerungen nach Einführung des § 35a SGB VIII und wirft kritische Fragen zur Umsetzung in der Praxis sowie zur Rolle der Sozialen Arbeit auf.
1. Hauptteil – Seelische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen: Dieses Kapitel definiert wesentliche Fachbegriffe, erläutert Diagnoseverfahren und analysiert die Auswirkungen seelischer Behinderungen auf das Leben und die Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
2. § 35a SGB VIII: Hier werden die historischen Hintergründe, die gesetzliche Konstruktion sowie das Prüfungsschema des Antrags auf Eingliederungshilfe detailliert dargestellt.
3. Umgang der Sozialen Arbeit mit seelischen Behinderungen: Das Kapitel widmet sich den praktischen Leistungen der Jugendhilfe, den Kooperationskonzepten sowie den angewandten Methoden zur Förderung der Teilhabe.
4. Handlungsmöglichkeiten des § 35a SGB VIII: Es werden die Chancen beleuchtet, die sich für Klienten und die professionelle Soziale Arbeit aus der rechtlichen Einbettung ergeben haben.
5. Defizite des § 35a SGB VIII: Dieses Kapitel kritisiert Stigmatisierungsprozesse, Abgrenzungsprobleme zwischen den verschiedenen Leistungsträgern und die strukturelle Komplexität der Umsetzung.
6. Erweiterung der Handlungsspielräume der Sozialen Arbeit durch den § 35a SGB VIII: Es findet ein Vergleich der Situation vor und nach der Einführung des Paragraphen statt, kombiniert mit Überlegungen zu notwendigen Verbesserungen der Umsetzung.
7. Schlussbetrachtung: Die Arbeit fasst zusammen, dass trotz der gesetzlichen Integration noch erheblicher Bedarf an methodischer Weiterentwicklung und besserer Vernetzung der Akteure in der Praxis besteht.
Schlüsselwörter
§ 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe, seelische Behinderung, Jugendhilfe, Sozialpädagogische Diagnose, Soziale Arbeit, Teilhabe, Stigmatisierung, Lebensweltorientierung, Hilfebedarf, Diagnoseverfahren, Systemtheorie, Leistungsträger, Kooperation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen, Potenziale und Probleme des § 35a SGB VIII, der die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Zuständigkeit der Jugendhilfe überführt hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Begriffsdefinitionen von seelischer Behinderung, die Diagnoseverfahren, die Rolle der Jugendhilfe, die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern und die professionelle Soziale Arbeit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, ein Bild von der Komplexität des Rechtsanspruchs in der Praxis zu vermitteln und zu prüfen, wie die Soziale Arbeit angemessen und ressourcenorientiert mit diesem Paragraphen arbeiten kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Kommentierungen und diagnostischen Konzepten der Sozialen Arbeit, die kritisch mit der praktischen Umsetzung des Gesetzestextes in Beziehung gesetzt werden.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die Analyse des § 35a SGB VIII, den Umgang der Sozialen Arbeit mit den Hilfen, die Darstellung der Handlungsmöglichkeiten sowie eine kritische Defizitanalyse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Text?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie § 35a SGB VIII, seelische Behinderung, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und soziale Diagnose charakterisieren.
Wie steht der Autor zur Stigmatisierungsgefahr?
Der Autor sieht eine große Gefahr darin, dass die Diagnose "seelische Behinderung" das Selbstbild von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen kann und sie zu einer dauerhaften Abhängigkeit von der Sozialen Arbeit führt.
Warum wird die aktuelle Umsetzung als defizitär bewertet?
Die Umsetzung leidet unter mangelnder Kooperation der Leistungsträger, unklaren gesetzlichen Verweisen und einem Mangel an spezifischen Methoden für die tägliche Praxis der Sozialarbeit.
- Citation du texte
- Andrea Grunewald (Auteur), 2009, Seelische Behinderung bei Kindern und Jugendlichen nach § 35a SGB VIII. Möglichkeiten und Defizite einer professionellen Hilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136924