"Österreich ist ein Bundesstaat und wird gebildet aus den selbständigen Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien" - so steht es zu Beginn der österreichischen Bundesverfassung. Jedoch gibt es schon seit Jahrzehnten Diskussionen über die Effektivität und Sinnhaftigkeit der Bundesländer in der heutigen Zeit. Besonders wurde diese Diskussion durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union angeheizt und immer wieder wird dabei das Argument gebracht, daß die Bundesländer sich in der modernen Welt überholt hätten und ihre Bestimmung sowieso nicht erfüllen könnten. Doch wie sieht es tatsächlich am Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts mit den Möglichkeiten der Bundesländer innerhalb der Europäischen Union aus - können sie den Willensbildungsprozeß innerstaatlich beeinflussen beziehungsweise was sind ihre Möglichkeiten in Brüssel? Diese Arbeit beleuchtet die direkten und indirekten Möglichkeiten der österreichischen Bundesländer bei der europäischen Integration und zeigt ihre Mitwirkung innerhalb Europas auf.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Problem- und Fragestellung
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Vorläuferversuche für die Mitwirkung der Länder in der Europäischen Gemeinschaft
2.1 Entwurf zur Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung durch die EVP
2.2 Vertragsentwurf des Europäischen Parlaments zur Schaffung einer Europäischen Union 1984
2.3 Der Beirat der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
2.4 Die Gemeinschaftscharta der Regionalisierung des Europäischen Parlaments
2.5 Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik
3 Indirekte Möglichkeiten zur Einflußnahme der Länder auf die Europäische Union
3.1 Verpflichtung des Bundes zur Beachtung der Länderstandpunkte nach Artikel 10 (3) der Bundesverfassung
3.2 Das österreichische Länderbeteiligungsverfahren bei den indirekten Möglichkeiten
3.2.1 Geschichtliche Entwicklung des Länderbeteiligungsverfahren
3.2.2 Die Verpflichtung des Bundes nach den Artikeln 23d bis 23f B-VG
3.2.2.1 Verpflichtung des Bundes nach Artikel 23d der Bundesverfassung
3.2.2.2 Verpflichtung des Bundes nach Artikel 23e der Bundesverfassung
3.2.2.3 Verpflichtung des Bundes nach Artikel 23f der Bundesverfassung
3.2.3 Vereinbarung des Bundes mit den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
3.2.4 Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die gemeinsame Willensbildung der Länder in Angelegenheiten der europäischen Integration
3.2.5 Begriffsdefinitionen zum Länderbeteiligungsverfahren
3.2.5.1 Exkurs: “zwingende außen- und integrationspolitische Gründe“
3.2.5.2 Exkurs: Probleme bei den einheitlichen Stellungnahmen des Nationalrates und der Länder
3.2.5.3 Exkurs: Die Verbindungsstelle der Bundesländer
3.2.5.4 Exkurs: Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG
3.3 Institutionen zur Vertretung der Länderstandpunkte gegenüber dem Bund
3.3.1 Der österreichische Bundesrat
3.3.2 Die Landeshauptleutekonferenz
3.3.2.1 Exkurs: Die Mitwirkung der Landtage an der europäischen Integration
3.3.3 Die Integrationskonferenz der Länder
3.3.4 Der Ständige Integrationsausschuß der Länder
3.3.5 Der Nationale Sicherheitsrat
4 Direkte Möglichkeiten zur Einflußnahme der Länder auf die Europäische Union
4.1 Das österreichische Länderbeteiligungsverfahren bei den direkten Methoden
4.1.1 Verpflichtung des Bundes nach Artikel 23d der Bundesverfassung
4.1.2 Vereinbarung des Bundes mit den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
4.1.3 Die Ländervertretung in der Komitologie
4.2 Institutionen zur Vertretung der Länderstandpunkte
4.2.1 Die Versammlung der Regionen Europas
4.2.2. Der Ausschuß der Regionen
4.2.2.1 Vorbesprechung der österreichischen Delegation im Ausschuß der Regionen
4.2.3 Die Ländervertretung in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union
4.2.4 Die Länderbüros in Brüssel
4.2.5 Das Europäische Parlament
5 Bewertung der Möglichkeiten der Länder
5.1 Bewertung der indirekten Methoden
5.1.1 Der Bundesrat
5.1.2 Die Landeshauptleutekonferenz
5.1.3 Die Integrationskonferenz der Länder
5.1.4 Der Nationale Sicherheitsrat
5.2 Bewertung der direkten Methoden
5.2.1 Die Ländervertretung an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union und die Länderbüros
5.2.2 Der Ausschuß der Regionen
5.2.3 Das Europäische Parlament
5.3 Kritikpunkte an den indirekten und direkten Möglichkeiten der Länder
5.3.1 Kritikpunkte an den indirekten Möglichkeiten
5.3.2 Kritikpunkte an den direkten Möglichkeiten
5.4 Schlußfolgerungen
5.5 Zukunftsaussichten
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und institutionellen Möglichkeiten der neun österreichischen Bundesländer, ihre Interessen innerhalb des supranationalen Gefüges der Europäischen Union effektiv zu artikulieren und Einfluss auf europäische Integrationsprozesse zu nehmen.
- Analyse indirekter Einflussmöglichkeiten über nationale Organe wie den Bundesrat und die Landeshauptleutekonferenz.
- Untersuchung direkter Mitwirkungsformen durch Ländervertreter in Brüssel und den Ausschuss der Regionen.
- Bewertung der Effektivität bestehender Bund-Länder-Vereinbarungen und verfassungsrechtlicher Bestimmungen.
- Diskussion der Rolle der Bundesländer im Kontext künftiger Bundesstaatsreformen und der europäischen Integration.
Auszug aus dem Buch
1.2 Problem- und Fragestellung
Welche Möglichkeiten haben die neun österreichischen Bundesländer, ihre Interessen im supranationalen Gebilde der Europäischen Union zu artikulieren?
Nachdem es in Österreich schon eine Diskussion darüber gibt, ob es alleine für Österreich sinnvoll ist, manche Angelegenheiten in neun verschiedenen Landesgesetzen zu regeln oder ob es nicht besser wäre, all dies durch den Bund regeln zu lassen, stellt sich die Frage, ob die neun Bundesländer innerhalb der Europäischen Union überhaupt eine Möglichkeit haben, sich Gehör zu verschaffen.
Diese Diskussion wird durch die Kompetenzverschiebung von Österreich an die Europäische Union noch zusätzlich belebt, wobei immer wieder zu hören ist, daß die Länder dabei vollkommen ihren Einfluß verloren hätten und sowieso keinen Sinn im Rahmen der Gesetzgebung zu erfüllen hätten.4
Europa hat erkannt, daß die Einigung von unten nach oben wachsen muß.5 Die Vereinigung Europas darf den Bürgern nicht von oben oktroyiert werden, da Europa sonst Gefahr läuft seine Bürger zu verlieren. Heute bemüht sich die Europäische Union mehr denn je, nicht nur die Staaten zu berücksichtigen, sondern auch die Länder, Regionen und Gemeinden in die Integration einzubinden.
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten der Bundesländer in diesem Bereich und zeigt, daß die Bundesländer keineswegs ihren Handlungsspielraum verloren haben und selbst innerhalb der Europäischen Union noch aktiv werden und selbst die Integration Europas mitbestimmen können.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Stellung der österreichischen Bundesländer im Rahmen der europäischen Integration ein und definiert die zentrale Fragestellung der Untersuchung.
2 Vorläuferversuche für die Mitwirkung der Länder in der Europäischen Gemeinschaft: Das Kapitel dokumentiert die historischen Bemühungen und Initiativen zur Einbindung regionaler Ebenen in den europäischen Integrationsprozess vor dem Vertrag von Maastricht.
3 Indirekte Möglichkeiten zur Einflußnahme der Länder auf die Europäische Union: Hier werden die innerstaatlichen Mechanismen und Organe analysiert, über die die Länder ohne direkten Kontakt zu EU-Institutionen Einfluss auf die österreichische EU-Politik nehmen können.
4 Direkte Möglichkeiten zur Einflußnahme der Länder auf die Europäische Union: In diesem Teil werden die Optionen beleuchtet, mittels derer Ländervertreter direkt auf Brüsseler Ebene oder in europäischen Institutionen agieren können.
5 Bewertung der Möglichkeiten der Länder: Das abschließende Kapitel bewertet die Wirksamkeit der untersuchten Methoden, diskutiert Kritikpunkte und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Föderalismus im europäischen Kontext.
Schlüsselwörter
Österreich, Bundesländer, Europäische Union, Föderalismus, Länderbeteiligungsverfahren, Landeshauptleutekonferenz, Bundesrat, Integrationspolitik, Subsidiarität, Ausschuss der Regionen, Kompetenzverteilung, EU-Mitwirkung, Europäisches Parlament, Ständige Vertretung, Rechtssetzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten der österreichischen Bundesländer, ihre spezifischen Interessen und Anliegen aktiv in den Prozess der europäischen Integration einzubringen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Untersuchung deckt sowohl die indirekte Mitwirkung durch nationale Koordinierungsorgane als auch direkte Beteiligungsformen auf europäischer Ebene ab.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Hauptziel ist die Klärung der Frage, ob und wie österreichische Bundesländer in einem supranationalen Gebilde wie der EU überhaupt noch Handlungsspielräume zur Artikulation ihrer Interessen besitzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Analyse, die den aktuellen Stand der Mitwirkungsrechte auf Basis der Bundesverfassung und einschlägiger Bund-Länder-Vereinbarungen untersucht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der innerstaatlichen Instrumente (z.B. Bundesrat, Landeshauptleutekonferenz) und der direkten Vertretungsmöglichkeiten in Brüssel (z.B. Ländervertreter, Ausschuss der Regionen).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Österreich, Bundesländer, EU-Mitwirkung, Föderalismus, Länderbeteiligungsverfahren und Kompetenzverteilung.
Warum wird der Bundesrat als eher ineffektiv für die Länderinteressen eingestuft?
Aufgrund seiner parteipolitischen Zusammensetzung agiert er in der Praxis oft eher als Parteienkammer denn als echte Länderkammer, was seine Rolle als spezifisches Sprachrohr der Regionen schwächt.
Was unterscheidet die Landeshauptleutekonferenz von der Integrationskonferenz der Länder?
Die Landeshauptleutekonferenz hat sich als informelle, aber mächtige Institution mit festem Rhythmus etabliert, während die Integrationskonferenz der Länder trotz ihrer formalen Gründung in der politischen Praxis kaum Bedeutung erlangen konnte.
Welche Bedeutung kommt dem Ausschuss der Regionen für die Länder zu?
Er stellt die formelle Anerkennung der Regionen als dritte Ebene dar und ermöglicht eine direkte beratende Mitwirkung bei einer Vielzahl von EU-Rechtsvorschriften.
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- Christian Peter Hölzel (Author), 2006, Die Möglichkeiten der Länder zur Einflußnahme auf die Europäische Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136983