Abfallwirtschaft: Duales System Deutschland. Anspruch und Wirklichkeit


Trabajo de Seminario, 2002

63 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Historische Entwicklung
1.1 Problemstellung Abfallwirtschaft
1.2 Rechtsgrundlagen
1.2.1 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG)
1.2.2 Verpackungsverordnung (VerpackV)
1.2.3 EG – Verpackungsrichtlinie
1.2.4 Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (Krw-/AbfG)
1.2.5 Novelle der Verpackungsverordnung
1.2.6 Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen

2 Organisation des Unternehmens
2.1 Duale System Deutschland
2.2 Mitarbeiter & Geschäftsverteilungsplan
2.3 Aufsichtsrat
2.4 Aktionäre

3 Finanzierung
3.1 Lizenzentgelte
3.2 Vermeidung

4 Stand der Technik
4.1 Sortieranlagen
4.2 Arbeitsweise Duales System

5 Müllentwicklung in Zahlen
5.1 Entwicklung Wertstoffmengen
5.2 Mengenstromnachweis
5.3 Ökobilanz / Ressourcenbilanz

6 Pfandsysteme
6.1 Flaschenpfand
6.2 Dosenpfand
6.3 Pressemitteilungen Dosenpfand

7 Europäische Entwicklung
7.1 Allgemeines
7.2 Vergleich mit dem französischen Pfand
7.3 Das System Eco Emballages
7.4 Zusammenarbeit zwischen DSD und SAEE

8 Schlussbetrachtung
8.1 Fazit
8.2 Kritische Betrachtung

Literaturverzeichnis
Bücher
Berichte
Zeitschriften
Internet

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Neue Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung

Abbildung 2 - Begriffsbestimmung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abbildung 3 – Verwertungsquoten

Abbildung 4 – Das Holsystem

Abbildung 5 - Das Bringsystem

Abbildung 6 - Geschäftsverteilungsplan

Abbildung 7 - Lizenzentgelte für den Grünen Punkt

Abbildung 8 - Das Fließschema der Sortec 3.0

Abbildung 9 - Arbeitsweise Duales System

Abbildung 10 - Verwertungsquoten

Abbildung 11 - Verwertung gebrauchter Verpackungen

Abbildung 12 - Methodik der Ressourcenbilanz

Abbildung 13 - Leistungsbilanz des Dualen Systems

Abbildung 14 - Vor- und Nachteile von Verpackungsmaterialien

Abbildung 15 - Mehrweganteile in % vom Getränkeverbrauch

Abbildung 16 –Getränkepreise Einweg- Mehrweg

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Historische Entwicklung

1.1 Problemstellung Abfallwirtschaft

Der Umweltschutz in Deutschland hatte bis zum Ende der 60-er Jahre keinen nennenswerten Stellenwert. Daher war die Herausforderung umweltpolitischer Maßnahmen das Abfallproblem. Deutschland stand vor riesigen Müllproblemen.[1]

Es kam zu einem sogenannten Müllnotstand, dass heißt, keiner wusste mehr, wohin mit dem ganzen Müll. Die Deponien waren teilweise schon voll, die übrigen standen kurz davor. Müllverbrennungsanlagen waren wegen der Umweltbelastungen, die sie verursachen, umstritten.

Die Frage nach einem Umweltprogramm wurde jedoch noch Ende der 60-er Jahre laut. In einer Regierungserklärung kündigte Bundeskanzler Willi Brandt (1969) die Schaffung eines bundeseinheitlichen Abfallgesetzes an.[2]

In dem ersten Abfallgesetz von 1972 galt allerdings das Motto: „ Aus den Augen, aus dem Sinn “, damit sich offensichtlich keiner mehr um das Müllproblem Sorgen machen musste. Der Müll wurde in eine Grube oder auf ein sonstiges Grundstück in der Nähe beiseite geschafft. Dort blieb er, verschandelte die Landschaft und bedrohte das Grundwasser. Diese alten Müllkippen wurden nach Beendigung der Nutzung meistens mit einer dünnen Schicht Erde bedeckt und bepflanzt. Im Laufe der Zeit stellte man allerdings fest, dass der Müll eben nicht aus der Welt geschaffen worden ist, sondern dauerhafte Probleme verursacht. Man spricht hierbei von sogenannten Altlasten. Viele Müllkippen mussten nachträglich abgedichtet werden, damit keine Gifte mehr ins Grundwasser gelangen. Der Gesetzgeber musste einsehen, dass von Beseitigung keine Rede sein konnte, und sprach danach von Entsorgung.[3]

Als der Begriff „Kreislaufwirtschaft“ zu Beginn der 90er Jahre in Deutschland eingeführt wurde, stand demnach die Umweltpolitik vor großen Herausforderungen: wachsende Müllberge, drohender Entsorgungsnotstand und Verschwendung von Ressourcen, verursacht durch einen Ex- und- Hopp- Konsum. Die Wende markierte 1991 der Erlass der Verpackungsverordnung. Ihr Ziel war klar: Verpackungsabfälle sollen in erster Linie vermieden, zumindest aber vermindert und recycelt werden. Sie war der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft.

1.2 Rechtsgrundlagen

1.2.1 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG)

Am 07. Juni 1972 wurde das Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) erlassen. Ziel dieses Gesetzes war eine Neuordnung und die Sanierung der Abfallentsorgung. Der Schwerpunkt hierbei lag in der Hausmüllbeseitigung.

Das Abfallbeseitigungsgesetz regelte die Fragen: „wer, was, wie und wo“ beseitigt werden sollte.

Außerdem umfasste es zahlreiche Verordnungen (z.B. Reststoffüberwachungs-Verordnung, Abfall-Bestimmungsverordnung, Abfallverbrennungsanlagen-Verordnung) sowie Zielvorgaben (z.B. Verwertungsquoten).[4]

Das Abfallbeseitigungsgesetz vom Juni 1972 wurde insgesamt fünf Mal überarbeitet. In der vierten Novelle des Abfallgesetzes (1986) war noch keine Rede von einem Kreislauf von Stoffen. Sie diente jedoch als Vorläufer für das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das im Oktober 1996 erlassen wurde.[5]

1.2.2 Verpackungsverordnung (VerpackV)

Ein erstes Beispiel für die Wirkungsweise der Produktverantwortung in der Praxis bot die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991. Die Verantwortung für die Lebensdauer von Verpackungen wurde in der Verordnung den Herstellern und den Vertreibern zugewiesen. Dies bedeutete, dass Hersteller und Vertreiber die Verpackungen nach Gebrauch zurücknehmen mussten. Und zwar kostenlos![6]

Eine Wiederverwertung wurde durch diese Vorgabe angestrebt. Die Vertreiber waren bei der Rücknahme dazu verpflichtet, Sammelbehälter zur Verfügung zu stellen, wobei die Trennung der verschiedenen Verpackungsmaterialien gesichert sein sollte. Jedoch gab es bei der Verpflichtung zur Rücknahme von Verpackungen auch Ausnahmen. Diejenigen Hersteller und Vertreiber, die sich an einem System zur regelmäßigen Abholung von Verpackungsverpackungen bei den Endverbrauchern beteiligten, waren von der Rücknahmeverpflichtung ausgeschlossen. In diesem Fall übernahm das Duale System die Rücknahme von Verpackungen. Die Hausmüllentsorgung wurde damit in zwei Bereiche unterteilt: Die private Wirtschaft übernahm die Entsorgung von Verpackungen und verwertbaren Konsumgütern, die Kommunen blieben zur Verwertung des Restmülls verpflichtet.

Die Verpackungsverordnung strebte auch an, direkt bei der Herstellung von Verpackung umweltfreundliche Stoffe zu verwenden. Aus diesem Grund wurde ein Verbot auf einige Ausgangsstoffe (z.B. PVC) gefordert. Generell sollte das Aufkommen von Verpackungsmüll erheblich minimiert werden.

Um das Ziel zu erreichen das Abfallaufkommen zu minimieren, wurden in der Verpackungsverordnung Erfassungsquoten festgelegt. Diese Quoten waren gestaffelt nach Materialarten. Bis 1995 sollten 80 Gewichtsprozent der unterschiedlichsten Verpackungsmaterialien erfasst werden.[7]

Weitere Anforderungen der Verpackungsverordnung an die Verwertung kann man der folgenden Graphik entnehmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Neue Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung

1.2.3 EG – Verpackungsrichtlinie

Am 20. Dezember 1994 wurde die EG-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet. Sie sah bereits vor, dass nach Ablauf von fünf Jahren wieder neue Ziele festgelegt werden sollten.

Die EG-Richtlinie beschloss die Erfassung aller in Verkehr gebrachten Verpackungen und Verpackungsabfälle. Unabhängig von dem Verpackungsmaterial und woher diese Abfälle stammten. Alle gebrauchten Verpackungen, die nicht wiederverwendbar waren, wurden in der EG-Verpackungsrichtlinie als Abfälle definiert. Erst nach einer Verwertung sei der ursprüngliche Verpackungsabfall wieder als Produkt anzusehen. Oberste Priorität war die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Andere Prinzipien waren Recycling und die stoffliche Verwertung des Verpackungsmülls. Als Folge dieser Prinzipien sollte die endgültige Beseitigung der Abfälle verringert werden.

Wie auch in der Verpackungsverordnung werden an die Verwertung Anforderungen gestellt. So sollten bis 2001 zwischen 50 und 60 Gewichtsprozent des Verpackungsmülls verwertet werden. Diese Anforderungen sollten nicht unterschritten, durften aber überschritten werden. Dabei sollte es jedoch nicht zu Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen kommen.[8]

1.2.4 Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (Krw-/AbfG)

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde als Nachfolger des Abfallbeseitigungsgesetzes (vom 07. Juni 1972) am 07. Oktober 1996 erlassen.

„- 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.

- 2 Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für

1. die Vermeidung
2. die Verwertung und
3. die Beseitigung von Abfällen“[9]

Bei Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz war aufgefallen, dass die vorherigen umweltpolitischen Maßnahmen nicht mehr ausreichten. Aus diesem Grund sollten intensivere Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen eingeleitet werden.[10]

Demnach war „das vorrangige Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das Abfallrecht und die Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.“[11]

Zu dieser Weiterentwicklung zählte die Ausdehnung der Produktverantwortung nicht mehr nur auf Verpackungen, sondern auch Produkte sollten zurückgenommen oder verwertet werden.[12]

Die Beseitigung der Abfälle sollte so gut es geht vermieden werden. So durften nur die Abfälle beseitigt werden, deren Verwertung nicht möglich war. Bei „Abfällen zur Beseitigung“ bestand eine Überlassungspflicht. Das bedeutet, dass man verpflichtet war, den Müll, den man nicht verwerten konnte, den Kommunen zu übergeben. Grundsätzlich galt jedoch, dass die Abfallbesitzer und -erzeuger selbst für die Verwertung ihrer Abfälle verantwortlich sind (§5 Abs. 2).

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz übernahm die begriffliche Definition aus der EG-Verpackungsrichtlinie. Demnach waren alle Stoffe, die nicht als Produkt zu verstehen waren, als „Abfall“ zu verstehen (§3).[13]

„Zuständigkeitsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 - Begriffsbestimmung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Wie man in der Abbildung sehen kann, unterscheidet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den Begriff Abfall in zwei Unterpunkte:

- Abfälle zur Beseitigung
- Abfälle zur Verwertung

Wie in der Abbildung zu sehen ist, unterscheidet das Kreislaufwirtschaftsgesetz nur noch zwischen „Abfällen zur Verwertung“ und „Abfällen zur Beseitigung“. Dies entspricht den EU-rechtlichen Termini ... Der Geltungsbereich des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird hiermit wesentlich erweitert.“[14]

1.2.5 Novelle der Verpackungsverordnung

Am 28. August 1998 trat die überarbeitete Verpackungsverordnung in Kraft. Es ist deutlich geworden, dass Regelungen zur Verpackungsentsorgung sowie die Begriffsbestimmungen der alten Verpackungsverordnung in der neuen Verpackungsverordnung der EG-Verpackungsrichtlinie und auch dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angepasst werden sollte.

Priorität ist wieder die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Beseitigung des Mülls sollte nur in der letzten Maßnahme geschehen.

Deutlich wird auch, dass Hersteller und Vertreiber ihre Beteiligung an einem dualen System kennzeichnen müssen. Durch ein Kennzeichnungssystem sollte das Sammeln, Wiederverwenden und Verwerten von Verpackungen erleichtert werden.[15]

Anforderungen werden wieder anhand von Verwertungsquoten gegeben. Diese Quoten stiegen weiter an. Die neuen Quoten sahen wie folgt aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 – Verwertungsquoten

Seit Anfang 2000 sollten diejenigen, die sich nicht am dualen System beteiligten, die Erreichung ihrer eigenen Verwertungsquoten nachweisen. In diesem Nachweis soll gezeigt werden, dass die vorgeschriebenen Quoten (siehe Tabelle) auch ohne eine Beteiligung erreicht werden.

Außerdem müssen die Hersteller und Vertreiber ihre Kosten für die Entsorgung offen legen, um den Wettbewerb zu schützen.[16]

1.2.6 Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen

Die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen trat am 01. Mai 2002 in Kraft.

In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass duale Systeme, sowie Selbstentsorger Mengenstromnachweise schriftlich festzulegen haben. Diese Nachweise sollten beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hinterlegt werden und von Sachverständigen auf die Einhaltung der Pflichten der Verpackungsverordnung untersucht werden. Um dies zu gewährleisten, wurde die Verpackungsverordnung in folgenden Punkten abgeändert: Selbstentsorger sollten Ihre Maßnahmen der Obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde bescheinigt werden. Nur so könnte die Einhaltung der Pflichten der Verpackungsverordnung überprüft werden. Außerdem sei der Nachweis, dass Selbstentsorger ihre Rücknahme- und Verwertungspflicht erfüllt haben, nur dann erbracht, wenn der Selbstentsorger aus der Bescheinigung erkennbar ist. Dies bedeutet: Selbstentsorgergemeinschaften haben in ihrer Bescheinigung alle Mitglieder auszuweisen. Zudem muss ein Mengenstromnachweis vorgelegt werden. Damit könnte die Einhaltung der vorgeschriebenen Quoten überwacht werden.[17]

[...]


[1] Vgl. Unterlage: Vortrag zum Dualen System Deutschland von der RWE Umwelt AG; Thema: Müll Recycling; 04.09.2000

[2] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1

[3] vgl. Kursawa-Stucke, Der grüne Punkt und der Reccling-Schwindel, Originalausgabe Februar 1994

[4] Vgl. http://www.umweltbundesamt.de/u.../abfallgesetz-kreislaufwirtschafts-und-abfallgesetz.ht; 01.11.2002

[5] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1

[6] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1

[7] Vgl.http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBsonstiges/Verpackungsverordnung.php; 01.11.2002

[8] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 4: Wo steht die Kreislaufwirtschaft?; 5/2002; S. 8f.

[9] Umweltrecht; Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; 14. Auflage; München 2001; S. 313

[10] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1

[11] http://www.umweltbundesamt.de/u.../abfallgesetz-kreislaufwirtschafts-und-abfall-gesetz.ht; 01.11.2002

[12] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 4: Wo steht die Kreislaufwirtschaft?; 5/2002; S. 2

[13] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 2f.

[14] Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 2f.

[15] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 4: Wo steht die Kreislaufwirtschaft?; 5/2002; S. 4f.

[16] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 4: Wo steht die Kreislaufwirtschaft?; 5/2002; S. 4f.

[17] Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 4: Wo steht die Kreislaufwirtschaft?; 5/2002; S. 7f.

Final del extracto de 63 páginas

Detalles

Título
Abfallwirtschaft: Duales System Deutschland. Anspruch und Wirklichkeit
Universidad
University of Applied Sciences Essen
Curso
Wirtschaft und Umwelt
Calificación
1,7
Autor
Año
2002
Páginas
63
No. de catálogo
V13703
ISBN (Ebook)
9783638192835
ISBN (Libro)
9783638777544
Tamaño de fichero
2095 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Duales, System, Deutschland, Anspruch, Wirklichkeit, Wirtschaft, Umwelt
Citar trabajo
Stefanie Welz (Autor), 2002, Abfallwirtschaft: Duales System Deutschland. Anspruch und Wirklichkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13703

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Abfallwirtschaft: Duales System Deutschland. Anspruch und Wirklichkeit



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona