Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen 1933 und 1939

Eine analytische Betrachtung von pronatalischen und antinatalischen Maßnahmen der Nationalsozialisten


Term Paper, 2008

19 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hintergrund: Rassenhygiene und Eugenik

3. Überblick über pro- und antinatalische Maßnahmen der Nationalsozialisten
3.1. Ehestandsdarlehen
3.2. Mutterkreuz und Mutterkult
3.3. Blutschutzgesetz
3.4. Ehegesundheitsgesetz
3.5. Ehegesetze 1938

4. Zwangssterilisation im Nationalsozialismus
4.1. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
4.2. Zwangssterilisation in der Praxis: Regionale Unterschiede
4.3. Frauen als besondere Opfer von Zwangssterilisation?

5. Schluss

6. Quellenverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eheförderungen und Zwangssterilisation, Mutterkreuz und Blutschutzgesetz - die bevölkerungspolitischen Maßnahmen der Nationalsozialisten waren nicht nur umfangreich, sondern auch ambivalent. Letzteres arbeitete erstmals die feministische Historikerin Gisela Bock in ihrem Werk Zwangssterilisation im Nationalsozialismus (1986) heraus: Dort stellt sie die These auf, dass die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik nicht nur, wie häufig angenommen, durch Geburten fördernde, sondern vor allem durch Geburten verhindernde Maßnahmen gekennzeichnet sei.[1]

Ausgehend von Bocks These betrachtet die folgende Arbeit die Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten. Pronatalische und antinatalische Maßnahmen der Nationalsozialisten werden dabei gegenübergestellt. Außerdem soll insbesondere die Rolle von Frauen bei den nationalsozialistischen Zwangssterilisationen diskutiert werden. Ihnen schreibt Gisela Bock nämlich eine ganz besondere Opferrolle zu, von denen sich neuere Forschungen distanzieren.[2] Anschließend wird der Frage nachgegangen, in welchem Maße Antinatalismus in der Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten integriert war.

Zu Beginn der Arbeit steht eine Hintergrundinformation zum Thema Rassenhygiene und Eugenik, auf deren Überlegungen die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik aufbaut. Anschließend folgt ein Überblick über pro- und antinatalische Maßnahmen der Nationalsozialisten wie Ehestandsdarlehen, Blutschutzgesetz und Ehegesundheitsgesetz. Der nächste Gliederungspunkt beinhaltet die Zwangssterilisation im Nationalsozialismus: Im Mittelpunkt steht das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Theorie und Praxis, außerdem wird der Frage nachgegangen, ob Frauen tatsächlich besondere Opfer von Zwangssterilisation geworden sind.

2. Hintergrund: Rassenhygiene und Eugenik

Die Nationalsozialisten legitimierten ihre Bevölkerungspolitik, die sowohl natalische als auch antinatalische Maßnahmen beinhaltete und auf rassistischen Vorurteilen beruht, auf der Basis einer bereits bestehenden Wissenschaft: Der Rassenhygiene bzw. Eugenik.[3]

Der Begriff der Eugenik wurde bereits 1883 vom britischen Naturforscher F. Galton geprägt und bezeichnet die „Lehre von der Verbesserung des Erbguts“[4]. Eugenik verfolgt das Ziel, günstige menschliche Erbanlagen zu sichern und zu fördern sowie nachteilige menschliche Erbanlagen zu verringern.[5] Während die Umsetzung der rassenhygienischen Überlegungen in der Weimarer Republik nur in einem beschränkten Umfang möglich war, beispielsweise durch freiwillige Sterilisation, konnten die eugenischen Maßnahmen unter den Bedingungen der politischen Diktatur von den Nationalsozialisten durchgesetzt werden.[6]

Ausgehend von den Sozialdarwinisten, die im Überleben der starken und Sterben der schwachen Menschen ein natürliches Prinzip sahen, war es Ziel der Nationalsozialisten, „rassisch wertvolle“ Volksbürger zu vermehren und „rassisch minderwertige“ Volksbürger auszurotten.[7] Dies spiegelt sich in den pro- und antinatalischen Maßnahmen, die im Folgenden erörtert werden, wieder.

3. Überblick über pro- und antinatalische Maßnahmen der Nationalsozialisten

3.1. Ehestandsdarlehen

Die Vergabe von Ehestandsdarlehen kann als erste rassenhygienische Selektionsmaßnahme der Nationalsozialisten gesehen werden.

Das Ehestandsdarlehen wurde heiratswilligen Paaren in Form von Gutscheinen für die Beschaffung von Haushaltsgütern gewährt. Ab 1. April 1937 wurden auch Bedarfsdeckungsgutscheine für die Qualifizierung der Ehefrau ausgegeben, beispielsweise für den Besuch der Reichsmutterschule.[8]

Die Vergabe von Ehestandsdarlehen war zunächst eine Maßnahme zur Entlastung des Arbeitsmarktes: Voraussetzung für die Darlehensbewilligung war bis 1936/37, dass die künftige Ehefrau mit der Eheschließung ihren Arbeitsplatz aufgeben musste, wodurch arbeitslose Männer wieder freie Stellen am Arbeitsmarkt fanden. Mit Beginn des Rüstungsbooms und dadurch aufkommender Arbeitskräfteknappheit 1937 war kein Aufgeben des Berufs zum Erhalt des Ehestandsdarlehens mehr nötig.[9] Das Ehestandsdarlehen war ab diesem Zeitpunkt alleinig Instrument der Geburtenförderung und Instrument zur Kontrolle der Eheschließungen sowie zur Erfassung der Zwangssterilisation.[10]

Um ein Ehestandsdarlehen zu erhalten, mussten sich ab Juli 1933 alle Darlehensbewerber einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Außerdem waren sie ab 1934 dazu verpflichtet, einen Fragebogen zu ihrer Abstammungsgeschichte auszufüllen. Beides entschied darüber, ob die jeweiligen Bewerber Eheeignungszeugnisse und damit Ehestandsdarlehen erhielten.[11]

Ausschließungsgründe vom Ehestandsdarlehen waren vererbliche geistige oder körperliche Gebrechen, nichtarische Abstammung sowie ansteckende oder lebensbedrohende Krankheiten wie Geschlechtskrankheiten, Lungentuberkulose oder Herzkrankheiten.[12] Aufgrund dieser Ausschließungsgründe hat das Ehestandsdarlehen, das einerseits eine Geburten fördernde Maßnahme ist, da Eheschließungen bezuschusst wurden, auch antinatalischen Charakter, weil die Nationalsozialisten heiratswillige, aber „erbungesunde“ Paare vom Ehestandsdarlehen ausschlossen und ihnen damit indirekt die Eignung zur Ehe absprachen. Hinzu kommt, dass durch die amtsärztlichen Untersuchungen heiratswillige Paare erbtechnisch erfasst wurden. Diese Daten wurden gespeichert und entschieden auch über die anschließende Zwangssterilisation von Menschen mir Erbkrankheiten. Mann kann also von einem überwiegend disziplinierenden statt Geburten fördernden Charakter der Ehestandsdarlehen sprechen.

Diese Vermutung wird durch die öffentliche Reaktion auf die Darlehen untermauert. Mit Einführung der Darlehen war der Ansturm darauf hoch: Bis Dezember 1938 hatten sich 400 000 Personen untersuchen lassen, davon wurden ganze 194 485 Darlehen bewilligt - nur 11 028 Personen wurden also abgelehnt. Die große Zahl der Bewilligungen kann genauso als Grund für den Ansturm gesehen werden wie der finanzielle Anreiz, den das Darlehen nach der Wirtschaftskrise bot, in der viele Paare aus finanziellen Gründen die Heirat aufgeschoben hatten.[13] Dazu kam, dass viele Ärzte bei der Einführung des Darlehens auf die Masse der amtsärztlichen Untersuchungen nicht eingestellt waren und die Untersuchungen deshalb schlecht durchgeführt werden konnten. Zudem gab es Diskrepanzen zwischen Untersuchungen auf dem Land und in der Stadt: Während Städte über Gesundheitsämter und die darin vorhandenen Untersuchungsgeräte verfügten, hatten die meisten Landgemeinden durch fehlende Geräte schlechtere Möglichkeiten, die Untersuchungen durchzuführen.

Auffällig ist jedoch, dass der Ansturm der Ehestandsdarlehensbewerber ab Januar 1934 schlagartig abnahm. Die heiratswilligen Paare verzichteten nun plötzlich auf ein Darlehen, der pronatalische Charakter des Ehestandsdarlehens nahm also ab. Als Grund dafür kann das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens angeführt werden, das am 3. Juli 1934 verabschiedet wurde. Es beschloss die strukturelle Angleichung zwischen Stadt und Land, wodurch die Ehestandsdarlehensbewerber schärfer überprüft werden konnten. Außerdem wurden nun anhand der erblichen Informationen der heiratswilligen Paare so genannte „Sippschaftstafeln“ angefertigt, die in neu eingerichteten Beratungsstellen für Erb- und Rassenpflege ausgewertet wurden.[14]

Die abnehmende Zahl der Darlehensbewerber erklärt sich folglich damit, dass ihnen aufgrund der Verschärfungen das Risiko, an der Ehe gehindert zu werden und zudem erbtechnisch erfasst zu werden, zu groß war - der antinatalische Charakter überwog.

Mit der verbesserten Erfassung der Bevölkerung durch Ehestandsdarlehen und dem damit verbundenen Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens waren die Voraussetzungen für weitere antinatalische Maßnahmen der Nationalsozialisten gegeben, die nur mit der flächendeckenden Erfassung der Bevölkerung möglich waren: Das Blutschutzgesetz und das Ehegesundheitsgesetz 1935.[15]

3.2. Mutterkreuz und Mutterkult

Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, kurz Mutterkreuz, wurde ab 1938 als Orden von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestiftet und zeichnete die kinderreiche Mutter für die Geburt und Erziehung ihrer Kinder aus.[16]

Die Wertigkeit des Mutterkreuzes gliederte sich nach Anzahl der Kinder: Ab vier Kindern erhielten Mütter das bronzene Mutterkreuz, ab sechs Kindern das silberne und ab acht Kindern das goldene. Bereits 1939 waren drei Millionen Frauen mit dem Mutterkreuz ausgezeichnet.

[...]


[1] Vgl. Gisela Bock: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik. Opladen 1986. S.83

[2] Vgl. Ljiljana Radonic: Deutscher Feminismus und Antisemitismus. In: http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft/strv/texte/dt.fem.as.html. Stand: 25.10.2008.

[3] Vgl. Wilhelm Frick: Ansprache des Reichs- und Preuß. Innenministers zur Eröffnung der Ausstellung „Das Wunder des Lebens“. In: Der öffentliche Gesundheitsdienst, Bd 1/ 1935/36. S.100-103, S.101f

[4] Meyers Lexikonverlag: Eugenik. Hg. von Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. In: http://lexikon.meyers.de/wissen/Eugenik+(Sachartikel). Stand: 25.10.2008.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. Gabriele Czarnowski: Das kontrollierte Paar. Ehe- und Sexualpolitik im Nationalsozialismus. Weinheim 1991. S.101f

[7] Vgl. Gisela Bock: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik. Opladen 1986. S.79

[8] Vgl. Czarnowski: Das kontrollierte Paar. S.104

[9] Vgl. ebd. S. 104f

[10] Vgl. ebd. S.103, 105f

[11] Vgl. ebd. S.109

[12] Vgl. ebd.

[13] Vgl. Czarnowski: Das kontrollierte Paar. S.104,112

[14] Vgl. ebd. S.113-121

[15] Vgl. ebd. S.103

[16] Vgl. Deutsches Historisches Museum: Das Mutterkreuz. In: http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/mutterkreuz. Stand: 25.10.2008.

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Details

Title
Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen 1933 und 1939
Subtitle
Eine analytische Betrachtung von pronatalischen und antinatalischen Maßnahmen der Nationalsozialisten
College
LMU Munich  (Abteilung für Neuere Und Neueste Geschichte)
Grade
1
Author
Year
2008
Pages
19
Catalog Number
V137151
ISBN (eBook)
9783640456574
ISBN (Book)
9783640456598
File size
443 KB
Language
German
Keywords
Nationalsozialismus, Zwangssterilisation, Pronatalismus, Antinatalismus, Eheförderungen, Blutschutzgesetz, Familienpolitik, Mutterkreuz
Quote paper
Katja Görg (Author), 2008, Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen 1933 und 1939, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137151

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