Kriminalität bei jugendlichen Aussiedlern


Presentation (Elaboration), 2008

29 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Integrationsbedingungen in der Bundesrepublik
2.1 Migrationsmotive
2.2 Das Deutschlandbild
2.3 Die Aufnahmebedingungen
2.4 Eingliederungshilfen für jugendliche Aussiedler

3 Soziokulturelle Prägungen u. deren Auswirkung auf die Integrationsprozesse
3.1 Sprache
3.2 Schulische Erfahrungen
3.2.1 Schulischer Erfahrungen im Herkunftsland
3.2.2 Schulische Integration in Deutschland
3.3 Berufliche Erfahrungen
3.3.1 Berufliche Erfahrungen im Herkunftsland
3.3.2 Berufsausbildung und Berufstätigkeit in Deutschland
3.4 Die Bedeutung der Familie
3.4.1 Die Bedeutung der Familie in den Herkunftsländern
3.4.2 Die Bedeutung der Familie im Einwanderungskontext
3.5 Freizeitverhalten jugendlicher Aussiedler
3.5.1 Freizeitverhalten jugendlicher Aussiedler in den Herkunftsländern
3.5.2 Freizeitverhalten jugendlicher Aussiedler im Einwanderungskontext
3.6 Drogenerfahrung
3.7 Gewalterfahrung

Literaturnachweis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ausreisemotive der jugendlichen Aussiedler

Abb. 2: Deutschkenntnisse der jugendlichen Aussiedler

Abb. 3: Ergebnisse der Sprachtests für Aussiedler

Abb. 4: Familiensprache der jugendlichen Aussiedler

Abb. 5: Verteilung auf die Schulformen

Abb. 6: Berufliche Situation junger Aussiedler

1 Einleitung

Seit 1950 sind über 4 Millionen Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, davon allein in den Jahren von 1989 bis 2000 - nach dem Fall des Eisernen Vorhangs - mehr als 2,5 Millionen. Der Höhepunkt wurde 1991 mit fast 400.000 Auswanderern erreicht.[1] Zu den wichtigsten Herkunftsländern der Aussiedlerfamilien gehören seit Anfang der 90-er Jahre die Nachfolgestaaten der UdSSR, vor allem Kasachstan und Russland.[2]

Verglichen mit der bundesdeutschen Bevölkerung sind Aussiedler eine deutlich jüngere Population, die einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen aufweist. So waren von den 1997 zugereisten Auswanderern 36% jünger als 20 Jahre, während dieser Anteil bei der deutschen Bevölkerung im gleichen Jahr nur 21,5% betrug.[3]

In den 80-er Jahren galten die jugendlichen Aussiedler noch als eine weitgehend angepasste, unauffällige Zuwanderungsgruppe, die sich schnell in die deutsche Gesellschaft integrieren konnte. Für die Nachfolger der 90-er Jahre hat sich dieses Bild jedoch weitgehend geändert. Seitdem wird in den Medien zunehmend von Integrationsschwierigkeiten der jungen Aussiedler in die deutsche Gesellschaft berichtet.[4] Dabei nimmt vor allem die Diskussion um die Probleme der Kriminalität jugendlicher Aussiedler einen breiten Raum ein.[5] In der Öffentlichkeit und in den Medien gelten die als „junge Russen“ bezeichneten Aussiedler als Sicherheitsrisiko und ihnen wird eine besondere Brutalität, Gewalttätigkeit und Kriminalität zugeschrieben.[6]

Selbst Schulen und andere pädagogische Einrichtungen zeigen sich inzwischen ratlos im Umgang mit diesen Jugendlichen und es wird berichtet, dass viele Lehrkräfte sogar froh seien, wenn die jungen Aussiedler gar nicht mehr in der Schule erschienen. Von einer ebensolchen Hilflosigkeit betroffen sind auch Sozialpädagogen, die offen zugeben, dass es auch ihnen kaum möglich ist, Kontakt zu solchen Gruppen junger Aussiedler herzustellen.[7]

Aus diesem Grund möchte ich mit meinem Referat einen Beitrag zum Verständnis leisten, wie und warum sich delinquente Handlungen bei jungen männlichen Aussiedlern entwickeln können. Ich untersuche dafür die von Dietz/Roll aufgestellte These: „Die Anpassungsschwierigkeiten, die jugendliche Aussiedler nach ihrer Ankunft in Deutschland haben, hängen sowohl mit den aus den Herkunftsländern mitgebrachten soziokulturellen Prägungen, als auch mit den in Deutschland vorgefundenen erschwerten Integrationsbedingungen in den 90-er Jahren zusammen.“[8] Dafür stelle ich im 2. Kapitel dar, mit welchen Erwartungen und Hoffnungen die jugendlichen Spätaussiedler in die Bundesrepublik kommen und mit welchen Gegebenheiten sie seitens der Aufnahmegesellschaft nach ihrer Einreise letztendlich konfrontiert werden. Hierbei gehe ich zuerst auf die Ausreisemotive und die damit verbundenen Erwartungen der russlanddeutschen Jugendlichen ein. In einem weiteren Schritt thematisiere ich sowohl die Entwicklung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen als auch die der Eingliederungshilfen und stelle anhand dessen die Bereitschaft seitens der deutschen Gesellschaft dar, Spätaussiedler aufzunehmen. In Kapitel 3 folgt eine Auseinandersetzung mit den Erfahrungen und Einstellungen, die die Jugendlichen aus ihren Herkunftsländern mitbringen, und ich gehe darauf ein, wie sich diese auf die Integrationsprozesse in der neuen Heimat auswirken. Dafür betrachte ich vor allem die schulische und berufliche Situation junger Aussiedler, die Bedeutung der Familie, ihr Freizeitverhalten sowie die Gewalt- und Drogenerfahrungen.

Den in der Arbeit häufig gebrauchten, übergeordneten Begriff Aussiedler, verwende ich sowohl für Spätaussiedler als auch für Aussiedler.

2 Integrationsbedingungen in der Bundesrepublik

2.1 Migrationsmotive

Im Verlauf der Aussiedlerzuwanderung hat sich die Ausreisemotivation deutlich verändert. Während in den 70-er und 80-er Jahren die ethnischen Gründe überwogen und als Hauptausreisegrund in die Bundesrepublik der Wunsch als „Deutscher unter Deutschen“ zu leben geäußert wurde, stehen mittlerweile wirtschaftliche Gründe im Vordergrund. Außerdem hat die Abwanderung von Deutschen eine Kettenmigration von Familienangehörigen ausgelöst, die einem Sogeffekt gleicht.[9]

Einen Einblick in die Ausreisemotive junger Aussiedler gibt eine im Jahr 1995/1996 vom Osteuropa-Institut München durchgeführte Umfrage.[10] In 7 Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Brandenburg) wurden dafür insgesamt 253 jugendliche Aussiedler im Alter von 15 bis 26 Jahren befragt.[11] Als Ergebnis dieser Erhebung stellte sich heraus, dass die Hoffnung auf eine materielle Besserstellung der häufigste Ausreisegrund ist, gefolgt von dem Bestreben nach einer Familienzusammenführung. Für jeweils 20% der Befragten ist aber ebenso der Wunsch, in einem deutschen Umfeld zu leben, oder die Suche nach einer besseren Nationalitätensituation entscheidend.

Die in vielen Publikationen vertretene Ansicht, dass die Mehrheit der jugendlichen Aussiedler mit ihren Familien nach Deutschland gekommen sei, ohne die Ausreise ausdrücklich gewünscht zu haben, wird in dieser Umfrage widerlegt. Lediglich 1,2 % der befragten Jugendlichen gab an, dass sie die Ausreiseentscheidung ihrer Familie nicht unterstützten. Gerade dieses Argument wird in der öffentlichen Diskussion aber häufig dafür genutzt, die wachsenden Integrationsprobleme der jugendlichen Aussiedler zu begründen.[12]

Abb. 1: Ausreisemotive der jugendlichen Aussiedler n=253, Mehrfachnennungen, Angaben in %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Dietz, 1997, S. 32

2.2 Das Deutschlandbild

Obwohl die Medien in den Nachfolgestaaten der UdSSR realistisch über die Schwierigkeiten der deutschen Gesellschaft, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, berichten, reisen viele Aussiedler mit einem idealisierten Bild von Deutschland in die Bundesrepublik ein, denn im Vergleich zu der Situation in Russland oder Kasachstan werden die Probleme von den meisten als weniger gravierend empfunden. Auch die von der Bundesregierung in den Herkunftsländern angebotenen Informationen zur Situation der Aussiedler in Deutschland, insbesondere über ihre Schwierigkeiten bei der wirtschaftlichen und sozialen Integration, werden von der Mehrzahl der Ausreisewilligen ignoriert, um so ihren Ausreiseentschluss nicht zu gefährden.

Geprägt ist das Deutschlandbild der meisten Aussiedler von den geschönten Berichten von Verwandten und Bekannten, die bereits in Deutschland leben, sowie von den Erzählungen der Großeltern und Eltern über frühere Zeiten. Den Kindern und Jugendlichen werden bessere Zukunftschancen versprochen, was nach der Einreise in die Bundesrepublik häufig zu einer großen Enttäuschung führt. Sie machen schnell die Erfahrung, dass in Deutschland zwar theoretisch alle materiellen Bedürfnisse befriedigt werden können, dass ihnen persönlich jedoch die Mittel fehlen, um sich ihre Wünsche zu erfüllen. Schwerer noch zu verkraften als die materiellen Einschränkungen ist für viele die negative Einstellung der deutschen Bevölkerung den Aussiedlern gegenüber und das Gefühl, nicht willkommen zu sein.[13]

2.3 Die Aufnahmebedingungen

Während sich die Bundesregierung bemühte, die Lebensbedingungen der Russlanddeutschen in der Sowjetunion und dann, ab dem Jahr 1991, in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zu verbessern, hatte sich parallel eine Aussiedlungsbewegung entwickelt und an Geschwindigkeit gewonnen. Zwischen 1987 und 1989 siedelten etwa 170.000 Russlanddeutsche in die Bundesrepublik aus und damit schon mehr als insgesamt in den 30 Jahren zuvor. Im Jahr 1987 stieg die Zahl aller Aussiedler auf 78.000 und 1988 auf 202.000. Dies steigerte sich noch weiter auf 377.042 Zuwanderer im Jahr 1989 und 397.067 ein Jahr später. Gepaart mit dem Zuzug von Übersiedlern nach dem Zerfall der Deutschen Demokratischen Republik sowie der ebenfalls steigenden Asylbewerberzahlen war dies für die Bundesregierung der Anlass dafür, 1990 die Zahl der jährlich einwandernden Aussiedler zu steuern und die Aufnahmebedingungen zu verschärfen.[14]

Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG), welches die Aussiedleraufnahmen seit dem 19. Mai 1953 regelt, wurde dafür Anfang der 90-er Jahre zweimal grundlegend novelliert. Als eine erste Reaktion auf den sprunghaften Anstieg in der Aussiedlerbewegung entstand am 28. Juni 1990 das Aussiedleraufnahmegesetz (AAG). Demnach muss eine Anerkennung als Aussiedler nun vom Herkunftsland aus beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt werden. Die Einreise in die Bundesrepublik kann erst nach der Erteilung eines Aufnahmebescheides erfolgen. Bisher genügte es dagegen, den Aufnahmeantrag nach der Einreise zu stellen.

Eine erneute Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes erfolgte durch das zum 1. Januar 1993 in Kraft getretene Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG), mit dem eine Neuregelung der Aussiedlerpolitik eingeleitet wurde. Die Zahl der vom Bundesverwaltungsamt zu erteilenden Aufnahmebescheide wurde auf den Durchschnitt der Jahre 1991 und 1992 begrenzt und belief sich auf 225.000. Für das Jahr 2002 erfolgte eine erneute Begrenzung der Aussiedlerzahl auf 100.000. Ab 2003 wurde sogar eine Senkung der Einreisequote auf 50.000 vorgesehen, die allerdings nicht umgesetzt wurde.[15]

Darüber hinaus unterscheidet das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz zwischen Aussiedlern (§ 1, Abs. 2, Nr. 3 BVFG) und Spätaussiedlern (§ 4 BVFG), wobei als Aussiedler Personen gelten, die bis zum 31.12.1992 die Aussiedlungsgebiete verlassen haben. Als Spätaussiedler werden Personen bezeichnet, die vor dem 01.01.1993 geboren wurden, nach dem 31.12.1992 einen Aufnahmebescheid gemäß § 26 BVFG erhielten und sich seit dem 01.01.1993 in der Bundesrepublik aufhalten.

Im Unterschied zu den vor dem 01.01.1993 eingewanderten Aussiedlern müssen Spätaussiedler nun individuell nachweisen, dass sie wegen ihrer deutschen Nationalzugehörigkeit im Herkunftsland benachteiligt worden sind. Ausgenommen aus dieser Regelung sind einzig die Deutschen aus der vormaligen Sowjetunion, einschließlich Estland, Lettland und Litauen. Bei ihnen wird ein Fortwirken des Kriegsfolgenschicksals und der Vertreibungsmaßnahmen weiterhin unterstellt.[16]

Im Jahr 1996 sah sich die Bundesregierung aufgrund unzureichender deutscher Sprachkenntnisse bei den einreisenden Spätaussiedlern gezwungen, einen Sprachtest in das Aufnahmeverfahren einzubauen. Seitdem müssen alle Antragsteller, die den Status „Spätaussiedler“ erlangen möchten, erfolgreich an einem im Herkunftsland durchgeführten Sprachtest teilnehmen. Eine grundlegende Voraussetzung für dessen Bestehen ist die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch über Themen des alltäglichen Lebens wie Familie, Arbeit oder Freizeit führen zu können. Ein Nichtbestehen des Sprachtests bedeutet, dass der Antragsteller kein Recht darauf hat, als Aussiedler anerkannt zu werden – ausgenommen sind hier nur sehr alte Menschen. Eine Wiederholung des Tests ist nicht möglich. Familienangehörige des Antragstellers müssen den Sprachtest nicht absolvieren, sondern werden automatisch in den Aufnahmebescheid aufgenommen.[17]

Eine weitere Reaktion auf die seit Ende der 80-er Jahre rapide angestiegenen Zuwanderungszahlen ist das Wohnortzuweisungsgesetz. Demnach können Aussiedler nun ohne Rücksicht auf familiäre Bindungen in ein anderes als das von ihnen gewünschte Bundesland eingewiesen werden. Die Verteilung erfolgt abhängig von der Bevölkerungsdichte des jeweiligen Bundeslandes, um konzentrierte Ansiedlungen von Aussiedlern, so genannte Ghettobildungen, zu vermeiden.[18] Nur wer sich an die auf drei Jahre festgelegte Wohnortbindung hält, hat einen Anspruch auf Eingliederungsleistungen.[19]

Unberührt von den Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes blieb der Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetzes, nach dem Spätaussiedler als Deutsche gelten. Auch Kinder und nichtdeutsche Ehegatten erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern die Ehe zum Zeitpunkt der Aussiedlung mindestens drei Jahre bestanden hat. Damit haben auch sie ein Anrecht auf Sprachfördermaßnahmen und andere Eingliederungshilfen.[20] Anders verhält es sich, wenn sonstige Verwandte eines Spätaussiedlers, zum Beispiel Stiefkinder oder Ehegatten von Kindern, einreisen wollen: sie werden ausschließlich nach dem Ausländerrecht beurteilt und es stehen ihnen keine für Spätaussiedler vorgesehene Hilfe zu.

Am 01.01.2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz (ZuWG) in Kraft getreten, das weitere Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes vorsieht. So ist nun auch ein Nachweis von Sprachkenntnissen bei Familienangehörigen von Spätaussiedlern nötig, um in den Aufnahmebescheid einbezogen werden zu können. Insgesamt soll die Zahl der Einwanderer dadurch weiterhin reduziert werden.[21]

[...]


[1] vgl. Reich, 2003, S. 53

[2] vgl. Dietz, 1999, S. 14

[3] vgl. Dietz/Roll, 1998, S. 20

[4] vgl. Dietz/Roll, 1998, S. 13

[5] vgl. Kawamura-Reindl, 2002, S. 47

[6] vgl. Schäfer, 2002, S. 12

[7] vgl. Schäfer, 2002, S. 12

[8] Dietz/Roll, 1998, S. 14 f.

[9] vgl. Dietz, 2003, S. 20 f.

[10] vgl. Dietz, 1997, S. 31

[11] vgl. Dietz, 1997, S. 9

[12] vgl. Dietz/Roll, 1998, S. 31

[13] vgl. Dietz, 1997, S. 36 f.

[14] vgl. Ingenhorst, 1997, S. 94 f.

[15] vgl. Bindemann/Gailius, 2003, S. 16

[16] vgl. Strobl/Kühnel, 2000, S. 29

[17] vgl. Bindemann/Gailius, 2003, S. 17

[18] vgl. Bindemann/Gailius, 2003, S. 15 / Strobl/Kühnel, 2000, S. 28 f.

[19] vgl. Bindemann/Gailius, 2003, S. 15 f.

[20] vgl. Strobl/Kühnel, 2000, S. 29 f.

[21] vgl. Schelper/Brenner, 2004, Kap.: 10-11

Excerpt out of 29 pages

Details

Title
Kriminalität bei jugendlichen Aussiedlern
College
University of Applied Sciences and Arts Hildesheim, Holzminden, Göttingen
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
29
Catalog Number
V137233
ISBN (eBook)
9783640458233
ISBN (Book)
9783640458530
File size
633 KB
Language
German
Keywords
Kriminalität, Aussiedlern
Quote paper
Sabrina Heuer (Author), 2008, Kriminalität bei jugendlichen Aussiedlern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137233

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