Immaterielles Anlagevermögen

Bilanzielle Bewertung im Vergleich nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften


Diplomarbeit, 2009

56 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Grundsätze und Begriffsabgrenzung
2.1 Grundlagen der Rechnungslegung und deren wichtigste Ausprägungen
2.1.1 Sinn und Zweck der Rechnungslegung
2.1.2 Ausprägungsformen
2.1.2.1 Handelsgesetzbuch (HGB)
2.1.2.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)
2.1.2.3 United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
2.1.2.4 Grundlegende Unterschiede von HGB, IFRS und US-GAAP
2.2 Funktion und Untergliederung des Anlagevermögens
2.2.1 nach HGB
2.2.2 nach IFRS
2.2.3 nach US-GAAP

3. Bilanzierung des immateriellen Anlagevermögens
3.1 Definition immaterieller Vermögenswerte
3.1.1 nach HGB
3.1.2 nach IFRS
3.1.3 nach US-GAAP
3.2 Bilanzierung selbst erstellter bzw. erworbener immaterieller Vermögenswerte
3.2.1 nach HGB
3.2.2 nach IFRS
3.2.3 nach US-GAAP
3.3 Der originäre bzw. derivative Geschäftswert
3.3.1 Definition des Geschäftswertes
3.3.2 Bilanzierung des Geschäftswertes
3.3.2.1 nach HGB
3.3.2.2 nach IFRS
3.3.2.3 nach US-GAAP

4. Synoptische Darstellung der Bilanzierung des immateriellen Anlagevermögens
4.1 Vergleich der Unterschiede zwischen HGB, IFRS und US-GAAP
4.2 Vor- bzw. Nachteile der Bilanzierung nach HGB im Überblick
4.3 Vor- bzw. Nachteile der Bilanzierung nach IFRS im Überblick
4.4 Vor- bzw. Nachteile der Bilanzierung nach US-GAAP im Überblick

5. Schlussbemerkung und Ausblick in die Zukunft

Quellenverzeichnis

Glossar

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1 Übersicht der wichtigsten Rechnungslegungsarten

Abb. 2 Veränderung der Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen

Abb. 3 Vereinfachte Bilanzansicht nach HGB

Abb. 4 Regelungen zur Anwendungspflicht von IFRS

Abb. 5 Dreistufiger Aufbau des IASB-Regelwerkes

Abb. 6 Vereinfachte Bilanzansicht nach IFRS

Abb. 7 Hierarchie der US-GAAP (House of GAAP)

Abb. 8 Vereinfachte Bilanzansicht nach US-GAAP

Abb. 9 Übersicht grundlegender Unterschiede von HGB, IFRS und US-GAAP

Abb. 10 Beispielrechnung zur Ermittlung des derivativen Geschäftswertes

Abb. 11 Beispiel der Bilanzierung eines Asset Deals nach HGB

Abb. 12 Beispielrechnung zur Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen

Abb. 13 Synoptische Darstellung der Bilanzierung immateriellen Anlagevermögens

Abb. 14 Die wichtigsten Vor- bzw. Nachteile der Bilanzierung nach HGB

Abb. 15 Die wichtigsten Vor- bzw. Nachteile der Bilanzierung nach IFRS

Abb. 16 Die wichtigsten Vor- bzw. Nachteile der Bilanzierung nach US-GAAP

1. Einleitung

Durch zunehmende Globalisierung und stetigen weltwirtschaftlichen Wandel werden hinsichtlich des Bedürfnisses nach internationaler Vergleichbarkeit der Bilanzen neue Anforderungen an inländische und ausländische Unternehmen gestellt.

Konzernabschlüsse können bzw. müssen mittlerweile anstatt nach nationalen auch nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verfasst werden. Mittelfristig werden diese Standards wohl auch die nach deutschem Handelrecht erstellten Einzelabschlüsse ersetzen.[1]

Seit dem 01.01.2005 sind europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, erstmalig einheitliche Rechnungslegungsstandards in Form der International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden. Für nicht börsennotierte Unternehmen können die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten nach Verordnung 1606 [2] erlauben, den Jahresabschluss entweder nach nationalen oder inter-nationalen Standards aufzustellen.[3]

Unternehmen, die auch auf dem amerikanischen Markt agieren, sind zum Teil dazu verpflichtet, ihren Abschluss nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu erstellen. Diese sind den IFRS von Aufbau und Struktur her sehr ähnlich. Langfristig kann davon ausgegangen werden, dass diese beiden Formen der Rechnungslegung mehr und mehr verschmelzen und sich daraus einheitliche Standards der Konzernrechnungslegung ergeben.[4]

Im Rahmen dieser Entwicklung löst sich Deutschland zunehmend von den bisher im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegten Rechnungslegungsgrundsätzen und wendet sich handelsrechtlich immer stärker internationalen Bilanzierungsregeln zu. Internationale Kapitalinvestoren brauchen transparente und vergleichbare Informationen, um Erfolgs-potentiale eines Unternehmens einschätzen und demnach Anlageentscheidungen besser ableiten zu können.[5] Daher nutzen inzwischen viele Unternehmen die Möglichkeit und das Wahlrecht, ihr Vermögen nach einem der internationalen Ansätze zu bewerten. Die größten Ausprägungen dieser Tendenz finden sich in folgenden zwei, bereits erwähnten, international gültigen Rechnungslegungen wieder:

1. International Financial Reporting Standards (IFRS), alt: International Accounting Standards (IAS)

2. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

Durch unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten innerhalb der Bilanzierung ergeben sich gerade auch für das Anlagevermögen eines Unternehmens neue Rechte, Pflichten und Einschränkungen. Jahresabschlüsse nach HGB, IFRS und US-GAAP können mitunter zu völlig verschiedenen Ergebnissen führen.

Mit dieser Arbeit werden die verschiedenen Bilanzierungsrichtlinien mit speziellem Fokus auf das immaterielle Anlagevermögen grundlegend analysiert, verglichen und zum Ende kritisch gegenübergestellt.

Im Vorfeld werden allgemeine Grundlagen zum Thema Rechnungslegung erörtert und die einzelnen Ausprägungsformen vorgestellt und definiert. Die jeweiligen Untergliederungen innerhalb des Anlagevermögens werden anschließend differenziert nach der entsprechenden Rechnungslegung betrachtet. Speziell wird hier auf das immaterielle Anlagevermögen eingegangen, um die verschiedenen Ansätze der Bilanzierung darzustellen und zu vergleichen. Zum Abschluss werden die drei Bilanzierungsvorschriften anhand der spezifischen Thematik des Firmen- bzw. Geschäftswertes näher veranschaulicht und dessen unterschiedliche Verbuchung innerhalb der Bilanz vorgestellt.

Ziel der Arbeit ist es, einen konkreten Überblick der Bilanzierungsmethoden von immateriellen Vermögensgegenständen nach nationalen und internationalen Bilanzierungsvorschriften zu geben, die einzelnen, teilweise gravierenden, Unterschiede aufzuzeigen und die Auswirkungen auf die internationalen Kapitalmärkte zu bewerten.

2. Allgemeine Grundsätze und Begriffsabgrenzung

2.1 Grundlagen der Rechnungslegung und deren wichtigste Ausprägungen

2.1.1 Sinn und Zweck der Rechnungslegung

Im Allgemeinen werden die Vorschriften der Rechnungslegung häufig mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verglichen. Diese haben die Aufgabe, den Straßenverkehr zu steuern und die Verkehrsteilnehmer vor Unfällen zu schützen. Sie enthalten Regeln, wie sich die Teilnehmer im Verkehr zu verhalten haben und werden von Zeit zu Zeit an das sich ändernde Umfeld angepasst.

Diese Grundsätze gelten auch im übertragenen Sinn für das Wirtschaftswesen. Allgemein verbindliche Standards schützen das Wirtschaftssystem und gewährleisten dessen Fluss. Analog zur Straßenverkehrsordnung haben Vorschriften der Rechnungs-legung keinen Selbstzweck, sondern sind nur Mittel zum Zweck.[6]

Sämtliche Daten zur Bilanzierung werden von dem betrieblichen Rechnungswesen zur Verfügung gestellt und aufbereitet. Inhalt und Umfang der Rechnungslegung sind rechtlich festgelegt und von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens abhängig. Die Grundsätze der Rechnungslegung regeln die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten und schreiben den Marktteilnehmern bestimmte Verhaltensweisen vor. Ziel ist es, mögliche „Unfälle“ (z.B. Insolvenzen) zu vermeiden und die wirtschaftliche Dynamik zu sichern.[7]

Eine weitere Aufgabe der Rechnungslegung besteht in der Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke, besonders für die Handels- und die Steuerbilanz. Sie soll die Adressaten des Jahresabschlusses über die wirtschaftliche Situation und die Entwicklung eines Unternehmens informieren (Informations-funktion).[8]

Diese Funktion spielt gerade bei der Finanzberichterstattung (Financial Reporting) nach IFRS und US-GAAP eine übergeordnete Rolle.[9] Die Rechnungslegung nach HGB zeichnet sich zudem durch eine verstärkte Gläubigerschutzfunk]tion aus. So werden zum Beispiel anhand der darin implizierten Ausschüttungsbemessungsfunktion diejenigen Beträge eines Unternehmens identifiziert, die ohne Gefährdung der Gläubigeransprüche an die Eigentümer ausgeschüttet werden können.[10]

Damit die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Geschäftsberichten gewahrt bleibt, unterliegen alle Quartals- und Jahresberichte bestimmten rechtlichen Vorgaben, die strengstens kontrolliert werden. Insgesamt gibt es drei Standards, nach denen in Deutschland, Europa und auch in Amerika verfahren wird:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Übersicht der wichtigsten Rechnungslegungsarten

Quelle: Verfasser.

2.1.2 Ausprägungsformen

2.1.2.1 Handelsgesetzbuch (HGB)

HGB ist ein Akronym für das Handelsgesetzbuch, dessen Regelungen ausschließlich in Deutschland Anwendung finden. Es ist in Paragraphen aufgebaut und wird auch als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet.[11] Vorläufer des heutigen HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Das HGB wurde am 10. Mai 1897 erlassen und trat gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft.[12]

Im HGB ist der Großteil des deutschen Handelsrechts festgehalten. Es enthält wesentliche Regelungen über Kaufmannseigenschaften, über Gesellschaftsformen, zur Führung der Handelsbücher, zur Bilanzierung, zum Jahresabschluss und diverse weitere Vorschriften zur Rechnungslegung. Die grundlegenden Annahmen der handels-rechtlichen Rechnungslegung basieren auf den Richtlinien des HGB und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Zu deren wichtigsten Richtsätzen zählen: Bilanzidentität, Unternehmensfortführung, Einzelbewertung, Stichtags-, Stetigkeits-, Vorsichts-, Niederstwert- und Höchstwertprinzip.[13]

Der vorrangige Rechnungslegungszweck liegt neben der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns und der Informations- bzw. Dokumentationsfunktion[14] im Gläubigerschutz.[15]

Die im HGB sehr allgemein verfassten Vorschriften können gerade im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungen IFRS oder auch US-GAAP sehr unterschiedlich ausgelegt werden.[16] In der Vergangenheit war das HGB die meist verbreitete Rechnungslegungsart in Deutschland. Sie wurde aber im Laufe der fortschreitenden Globalisierung nach und nach durch internationale Bilanzierungsvorschriften, wie IFRS und US-GAAP, ersetzt.[17] Dies wird auch durch die nachfolgende Grafik deutlich, die die Veränderung von Konzernabschlüssen deutscher Unternehmen von dem Jahr 2001 bis 2003 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Veränderung der Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen

Quelle: Internet, siehe Fußnote.[18]

Eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufgestellte Bilanz ist gemäß §266 HGB wie folgt aufgebaut (Vorläufer ist der obligatorische Reichskontenrahmen [RKR] von 1937):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Vereinfachte Bilanzansicht nach HGB

Quelle: Internet, siehe Fußnote.[19]

Der Jahresabschluss nach HGB setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:[20]

- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang und Lagebericht

2.1.2.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Im Jahr 1973 wurde das International Accounting Standards Committee (IASC) als privatrechtlicher Verein nationaler Verbände von Rechnungslegern und Wirtschafts-prüfern mit Sitz in London gegründet. Hier wurden die ersten Standards der heutigen IFRS mit dem Ziel festgelegt, weltweit einheitliche Rechnungslegungsrichtlinien zu erstellen.[21]

Im Jahr 2001 erfolgte eine Umstrukturierung des IASC und die Umbenennung in das International Accounting Standards Board (IASB).[22] Sämtliche bis dato vom IASC verabschiedeten International Accounting Standards (IAS) behielten dabei ihre Gültigkeit und sind so teilweise bis heute wirksam. Sie wurden nach und nach vom IASB modifiziert oder durch neue Standards ersetzt. Diese heißen seither IFRS und werden analog den IAS fortlaufend durchnummeriert.[23] Im weiteren Sinne umfasst heute das Akronym IFRS das gesamte Rechnungslegungssystem mit den alten Regelungen nach IAS und den neuen nach IFRS.[24] Die einzelnen Standards sind in Absätze und gelegentlich weiter in Unterabsätze und Buchstaben untergliedert.[25] Sie sind, wie bereits erwähnt, seit dem 01.01.2005 für europäische, kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend gültig bzw. anzuwenden. Für nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften besteht ein Anwendungswahlrecht.[26]

Ziel der IFRS ist es, die weltweite Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen zu verbessern und zu erleichtern. Verglichen mit den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen HGB, soll vor allem die Transparenz der internationalen Abschlüsse erhöht werden, woraus ein weiteres Ziel, nämlich markt- und entscheidungsrelevante Informationen für mögliche Investoren bereit zu stellen, resultiert.[27] Die IFRS sind für folgende Gesellschaftsformen teilweise verpflichtend gültig:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 Regelungen zur Anwendungspflicht von IFRS

Quelle: Internet, siehe Fußnote.[28]

Das Regelwerk des IASB hat einen dreistufigen Aufbau (s. auch Abb. 5): [29]

- Stufe 1: Ein Framework, das das Grundgerüst bildet. In diesem werden Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrieben sowie die Elemente der Rechnungslegung (insbesondere Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen) definiert.
- Stufe 2: Einzelstandards, von denen IAS 1 Ausweis- und Gliederungsfragen und IAS 2 bis 41 und IFRS 1ff. Einzelfragen der Rechnungslegung behandelt
- Stufe 3: Interpretationen der IFRS durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC, früher Standing Interpretation Committee [SIC])

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5 Dreistufiger Aufbau des IASB-Regelwerkes

Quelle. Internet, siehe Fußnote.[30]

Der IASB verabschiedet laufend weitere Vorschriften. Damit diese eine gesetzliche Wirkung bekommen, werden sie in dem sogenannten Endorsement Process [31] geprüft und genehmigt. Eine Überführung in nationales Recht erfolgt erst nach der Genehmigung vom jeweiligen Gesetzgeber, in diesem Fall der Europäischen Union.[32] Der Aufbau einer IFRS-Bilanz unterscheidet sich von einer nach HGB aufgestellten. Im Gegensatz zum HGB wird hier ein Gliederungsschema nicht zwingend vorgeschrieben. Lediglich IAS 1.68 gibt einige Mindestgliederungspunkte der Bilanz vor. Weitere Regelungen zu Aufbau und Gliederung der Bilanz finden sich in den Standards IAS 1.51-77 (Balance Sheet)[33], wobei IAS 1.51 dabei den Unternehmen zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Bilanzgliederung einräumt:[34]

- Eine Gliederung nach Fristigkeit als Regelfall (s. Abb. 6) auf der Aktivseite: Non-current Assets und current Assets [35] auf der Passivseite: Non-current Liabilities und current Liabilities [36]
- Eine Gliederung von Assets und Liabilities jeweils nach ihrer Liquiditätsnähe als Ausnahmefall.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6 Vereinfachte Bilanzansicht nach IFRS
Quelle: Internet, siehe Fußnote.[37]

Der Jahresabschluss nach IFRS hat folgende Bestandteile:[38]

- Statement of financial Position (Bilanz)
- Statement of Earnings (Gewinn- und Verlustrechnung)
- Statement of Changes in Shareholders Equity (Eigenkapitalveränderungs-rechnung)
- Statement of Cash Flow (Kapitalflussrechnung)
- Notes (Anhang und ausführlicher Lagebericht)

IFRS sind bisher die am weitesten verbreitete Rechnungslegungsmethode unter den

europäischen Unternehmen und zusammenfassend sollen sie grundsätzlich:

- Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit vergleichbar machen,
- einen reibungsloses Funktionieren des Kapitalmarktes gewährleisten,
- die Marktteilnehmer informieren und schützen (Decision Usefulness)[39],
- die Transparenz der internationalen Jahresabschlüsse erhöhen,
- und dem Grundsatz des True and Fair View bzw. der Fair Presentation genügen, deren zentrale Merkmale die Verlässlichkeit und die realitätsgetreue Informationsabbildung sind.[40]

2.1.2.3 United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

In den Vereinigten Staaten von Amerika sind die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) die am häufigsten genutzte Rechnungs-legungsmethode. Eine Großzahl von europäischen Unternehmen, die auch auf dem amerikanischen Markt expandieren möchten, stellt ihre Rechnungslegung auf US-GAAP um.[41] Börsennotierte US-Unternehmen müssen sich an die von der Securities and Exchange Commission (SEC)[42] und vom Financial Accounting Standards Board (FASB) erlassenen Vorschriften in Form der US-GAAP halten.[43] Ausländische Unternehmen hingegen, die auch an der Börse notiert sind, können ihren Jahresabschluss entweder nach dieser oder nach einer anderen, umfassenden Rechnungslegungsmethode aufstellen. Voraussetzung dafür ist eine Überleitung auf US-GAAP im Anhang des Jahresabschlusses unter Einhaltung der Offen-legungsbestimmungen.[44]

Das FASB finanziert sich durch eine private Stiftung, die ihre Mittel zum Großteil aus der amerikanischen Wirtschaft bezieht und untersteht dem SEC. Das so genannte House of GAAP .[45] (siehe Abb. 7) veranschaulicht die hierarchische Ordnung sämtlicher von SEC und FASB erlassener Standards.[46]

Im Unterschied zu den Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS begründen sich die US-GAAP nicht auf eine gesetzliche Basis, sondern werden von privaten Organisationen entwickelt. Allerdings nimmt die SEC umfassenden Einfluss auf die US-GAAP und schreibt deren Anwendung für in den USA registrierte Unternehmen verbindlich vor. Somit haben diese Reglungen entgegen dem Wortlaut „ Generally Accepted “ (allgemein anerkannt) eher einen gesetzlichen Charakter.[47]

[...]


[1] Vgl. Grünberger, D.; Grünberger, H. (2002), S. 1.

[2] Vgl. EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (2002), Art. 4 + 5.

[3] Vgl. Gstraunthaler, T. (2004), S. 91.

[4] Vgl. Grünberger, D.; Grünberger, H. (2002), S. 1.

[5] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 13.

[6] Vgl. Havermann, H. (o.J.), S. 145.

[7] Vgl. Havermann, H. (o.J.), S. 145.

[8] Vgl. Naumann, K. (2006), S. 45.

[9] Vgl. Dawo, S. (2003), S. 191f.

[10] Vgl. Dawo, S. (2003), S. 43f.

[11] Vgl. http://www.lexexakt.de/glossar/handelsgesetzbuch.php; Stand 10.06.2009.

[12] Vgl. Dawo, S. (2003), S. 41.

[13] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 17.

[14] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 17.

[15] Vgl. Reich, B. (2006), S. 21f.

[16] Vgl. Dawo, S. (2003), S. 41.

[17] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 17.

[18] Quelle: Entnommen aus: http://fdiba-nt.tu- sofia.bg/neues/Aktuelles/Jahresabschluss_Sofia_2007_Vorlage%5BJane%20Fehr%5D.pdf; Stand 15.06.20009.

[19] Quelle: In Anlehnung an: http://www.akademie.de/img/assets/1010/57130_bilanz3.gif; Stand 22.07.2009.

[20] Vgl. Hayn, S.; Graf Waldersee, G. (2006), S. 45ff.

[21] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 21.

[22] Vgl. Grünberger, D.; Grünberger, H. (2002), S. 3.

[23] Vgl. Grünberger, D. (2005), S.22.

[24] Vgl. Grünberger, D. (2005), S.22.

[25] Vgl. Grünberger, D.; Grünberger, H. (2002), S. 4.

[26] Vgl. Gstraunthaler, T. (2004), S. 91.

[27] Vgl. Reich, B. (2006), S. 21f.

[28] Quelle: In Anlehnung an: http://www.ifb-group.com/html/download/eigenpublikationen/brochures/ifb-IFRS_Corporates-D.pdf; Stand 30.05.2009.

[29] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 24f.

[30] Quelle: Entnommen aus: http://fdiba-nt.tu- sofia.bg/neues/Aktuelles/Jahresabschluss_Sofia_2007_Vorlage%5BJane%20Fehr%5D.pdf; Stand 15.06.2009.

[31] Endorsement process = Anerkennungsverfahren der IFRS / IAS in der EU.

[32] Vgl. Gerling, T. (2007), S. 22.

[33] Balance Sheet = Bilanz.

[34] Vgl. http://iasplus.net/standards/ias_01.php + IAS 1.51.

[35] Current/non current Assets = kurzfristige/langfristige Vermögenswerte.

[36] Current/non current Liabilities = kurzfristige/langfristige Schulden.

[37] Quelle: In Anlehnung an: http://wwws.htwk-leipzig.de/~piel/Intern.%20Rechnungslegung-sw.pdf; Stand 04.06.2009.

[38] Vgl. Butollo, B. (2006), S. 13.

[39] Vgl. Hayn, S.; Graf Waldersee, G. (2006), S. 68f.

[40] Vgl. ebd.

[41] Vgl. Schildbach, T. (2006), S. 26f.

[42] SEC = Zuständig für die Kontrolle des Wertpapierhandels in den USA.

[43] Vgl. Grünberger, D. (2005), S.26.

[44] Vgl. Butollo, B. (2006), S. 9.

[45] Für den Gesamtzusammenhang der einzelnen Standard Setter hat sich dieser Begriff herausgebildet.

[46] Vgl. Grünberger, D (2005), S.27.

[47] Vgl. Grünberger, D (2005), S. 26f.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Immaterielles Anlagevermögen
Untertitel
Bilanzielle Bewertung im Vergleich nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften
Hochschule
Technische Universität Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
56
Katalognummer
V137252
ISBN (eBook)
9783640605248
ISBN (Buch)
9783640605163
Dateigröße
827 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Immaterielles, Anlagevermögen, Bilanzielle, Bewertung, Vergleich, Rechnungslegungsvorschriften
Arbeit zitieren
Tobias Schönaich (Autor:in), 2009, Immaterielles Anlagevermögen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137252

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