Die Grundordnung der BRD ist das Grundgesetz. Es stellt somit die höchste Rechtsordnung des Staates der Deutschen dar und ist folglich die Verfassung der Bundesrepublik.
Im Zuge der vorliegenden Arbeit soll sich im Folgenden also mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Europäischen Integration der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auseinandergesetzt werden.
Die Vermutung liegt nahe, dass das Grundgesetz als Basis des deutschen Staates sowohl den Grundpfeiler als auch den Antrieb des europäischen Engagements dieser Nation darstellte und gleichzeitig auch die Grenzen dieser Bemühungen aufzeigt. Es ist davon auszugehen, dass der Integration Deutschlands in die Europäische Union verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.
Um diese Grenzen auszuloten erscheint es zunächst sinnvoll, sich mit den Grundlagen und Grenzen der EU-Integration (bzw. EG-Integration) bis zum Vertrag von Maastricht zu befassen. Auf Basis des so erworbenen Wissens bestünde dann die Möglichkeit den grundgesetzlichen Rahmen der weiteren Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit zu erforschen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. So könnte es letztendlich möglich sein, künftige Integrationsgrenzen, so vorhanden, und weitere Integrationschancen auszumachen und deren Verankerung in der deutschen Verfassung zu verstehen. Bei diesen Bemühungen soll sich in der vorliegenden Arbeit auf die wirklich wesentlichen, die EU-Integration betreffenden, Teile des Grundgesetzes beschränkt werden. Dabei handelt es sich neben der Präambel um die Artikel 23 und 24 GG.
Ein Bewusstsein für die Eventualitäten der Zukunft und das Verfassungsrecht ist unerlässlich für das weitere Vorgehen der BRD in Europa und der Welt. Nur so kann mit Sicherheit fest-gestellt werden, ob sich von „Grundgesetz und Europäische Integration“ in einem Zusammenspiel sprechen lässt.
Zu guter letzt mag sich somit die Frage klären, ob und inwieweit das Grundgesetz Sockel oder Schranke der Europäischen Integration ist. Nur auf diese Weise kann schlussendlich die These verifiziert werden, dass die Verfassung der BRD die Integration zwar befördert aber gleichzeitig einen grenzenlos freien Fortgang der Integration nicht zulässt, sondern stattdessen klare Grenzen bezüglich der Rechtmäßigkeit von Hoheitsrechtsübergaben generiert und somit Sockel und Schranke zugleich war und ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Die grenzenlose Freiheit?
Die Europäische Integration und das GG in Konkurrenz oder Kooperation?
2. Eine Fahrt ohne genaue Karte?
Die Grundlagen der deutschen Integrationsbemühungen bis zum Vertrag von Maastricht: ein lückenhaftes Konstrukt?
2.1 Die Staatszielbestimmung der Präambel
2.2 Die integrative Kraft des Art. 24 GG
2.3 Die innerstaatlichen Probleme durch den Art. 24 GG
2.4 Die verfassungsmäßigen Grenzen der Integration bis 1992
2.5 Zusammenfassung
3. Eine Generalstabskarte der EU-Integration?
Die neuen Grundgesetzartikel 23 und 24 Abs. 1a: Die Lösung aller Schwierigkeiten zwischen Grundgesetz und EU?
3.1 Der neue Absatz 1a des Art. 24 GG
3.2 Die Entstehung des neuen Art. 23 GG
3.1 Die Inhalte des ersten Absatzes des Europaartikels
3.4 Die Regelungen durch Art. 23 Abs. 2-7 GG
3.5 Die innerstaatlichen Probleme durch den Art. 23 GG
3.6 Die verfassungsmäßigen Grenzen der Integration seit 1992
3.7 Zusammenfassung
4. Eine Reise ins Ungewisse?
Gegenwart und Zukunft der Europäischen Integration im Rahmen des Grundgesetzes: Erkennbarer Weg oder verborgenes Mysterium?
5. Eine Freiheit mit Grenzen?
Die Europäische Integration und das Grundgesetz in rechtmäßig konkurrierender Kooperation?
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der fortschreitenden europäischen Integration, um zu klären, ob die deutsche Verfassung als tragender Sockel oder als schrankensetzendes Korrektiv fungiert.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der europäischen Einigung (Präambel, Art. 23, Art. 24 GG)
- Entwicklung und Wandel der Integrationsbefugnisse vor und nach dem Vertrag von Maastricht
- Analyse des Demokratiedefizits und der Kompetenzverlagerungen im Zuge der EU-Integration
- Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Definition verfassungsrechtlicher Integrationsgrenzen
- Bedeutung der föderalen Struktur und des Schutzes der Eigenstaatlichkeit in europäischen Entscheidungsprozessen
Auszug aus dem Buch
1. Die grenzenlose Freiheit?
Seit der Entstehung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am18. April 1951, die aus dem gleichnamigen Plan des französischen Außenministers Robert Schuhman hervor ging, ist viel geschehen.1 Aus einer Montanunion mit sechs Gründungsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) ist die Europäische Union entstanden, die mittlerweile 25 Mitglieder aufzuweisen hat.
Betrachtet man diese in nur 54 Jahren verlaufene beispiellose Entwicklung, mag sich die Frage stellen auf welcher rechtlichen Grundlage ein souveräner Staat wie die Bundesrepublik Deutschland an solch einem multinationalen „Unternehmen“ teilgenommen hat bzw. teilnimmt. Gerade in unserer heutigen Zeit der immer weiter fortschreitenden Integration und Souveränitätsübertragung ist das Rätsel zu lösen, wo die rechtliche Legitimität dieses nie zuvor da gewesenen Prozesses zu verorten ist.
Nicht selten sind die Bürgerinnen und Bürger verunsichert durch die nur schwer abzuschätzenden Grenzlinien der zukünftigen Entwicklung und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des bisher auf europäischer Ebene erreichten.
Weshalb und vor allem auf welchem Fundament kam und kommt es zu den immensen Abtretungen von Hoheitsrecht2 an eine teils zwischenstaatliche-, teils supranationale Ebene und war das bisherige Vorgehen rechtskonform? Handelt es sich gar um einen grenzenlos rechtmäßigen Prozess?
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die grenzenlose Freiheit?: Einleitende Betrachtung der historischen Entwicklung der europäischen Integration und der grundlegenden Frage nach ihrer rechtlichen Legitimität durch das Grundgesetz.
2. Eine Fahrt ohne genaue Karte?: Analyse der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration bis zum Vertrag von Maastricht unter besonderer Berücksichtigung von Präambel und Art. 24 GG.
3. Eine Generalstabskarte der EU-Integration?: Untersuchung der Neuregelungen durch die Artikel 23 und 24 Abs. 1a GG sowie deren Auswirkungen auf die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat.
4. Eine Reise ins Ungewisse?: Erörterung der gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen der Integration unter Berücksichtigung von Verträgen wie Nizza und dem Haftbefehl-Urteil.
5. Eine Freiheit mit Grenzen?: Abschließende Bewertung des Grundgesetzes als Sockel und Schranke der europäischen Integration und Ausblick auf die fortbestehende Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Einzelfallprüfung.
Schlüsselwörter
Grundgesetz, Europäische Integration, Hoheitsrechtsübertragung, Europäische Union, Verfassungsrecht, Demokratiedefizit, Art. 23 GG, Art. 24 GG, Bundesverfassungsgericht, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit, Souveränität, Maastricht-Urteil, Staatlichkeit, Integrationsgrenzen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem deutschen Grundgesetz und der europäischen Integration, insbesondere der Frage, inwieweit die Verfassung den Integrationsprozess ermöglicht oder rechtlich begrenzt.
Welche zentralen Themenbereiche werden untersucht?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen (Präambel, Art. 23, 24 GG), den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts, die Mitwirkungsrechte der Verfassungsorgane und die Wahrung des föderalen Systems.
Was ist die primäre Zielsetzung der Studie?
Ziel ist es, den grundgesetzlichen Rahmen der EU-Integration zu beleuchten und zu verifizieren, ob das Grundgesetz als Sockel (Integrationsbeförderung) oder als Schranke (Begrenzung) der europäischen Integration dient.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine juristische und politikwissenschaftliche Analyse, die den Verfassungstext, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die einschlägige Fachliteratur auswertet.
Welche Inhalte werden im Hauptteil vertieft?
Der Hauptteil behandelt die Entwicklung der Integrationsgrundlagen von den Anfängen bis zur Schaffung des neuen Europaartikels 23 GG, analysiert die Rolle der Bundesländer und untersucht die Problematik verfassungsrechtlicher Grenzen und der demokratischen Legitimation.
Was charakterisiert die Arbeit inhaltlich?
Die Arbeit zeichnet sich durch die Untersuchung des Wandels von den "lückenhaften" Grundlagen bis 1992 hin zu einer detaillierten, aber noch immer auslegungsbedürftigen verfassungsrechtlichen Struktur aus.
Inwiefern spielt der Vertrag von Maastricht für die Argumentation eine Rolle?
Der Vertrag von Maastricht markiert einen Wendepunkt, der durch den neuen Artikel 23 GG zu einer verfassungsrechtlichen Konkretisierung und einer "Generalstabskarte" der Integration führte.
Wie bewertet der Autor das "Demokratiedefizit" in der EU?
Der Autor konstatiert, dass das Demokratiedefizit durch die Regelungen in Art. 23 GG zwar teilweise gemildert, aber trotz der gestärkten Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat grundsätzlich nicht aufgelöst wurde.
- Quote paper
- Michael Weis (Author), 2005, Grundgesetz und Europäische Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137265