Die Schwächen des Non-Proliferation Treaty


Dossier / Travail de Séminaire, 2009

24 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1.) Der Cowboy und die Bombe

2.) Die Notwendigkeit einer multipolaren Lösung

3.) Völkerrechtliche Konzeption des NPT
3.1) Art. IX 3 NPT
3.2) Artikel VI NPT
3.3) Art. X NPT
3.4) Art. I, II, III und IV

4.) Erstes Zwischenfazit: Der Siegeszug des NPT

5.) Die Ohnmacht des NPT
5.1) Nordkoreas Austritt aus dem NPT
5.1.1) Die Verifikationsabkommen und der UN-Sicherheitsrat
5.1.2) Ein Verstoß Nordkoreas gegen die Bestimmungen des NPT?
5.1.3) Der Austritt aus dem NPT und der Sicherheitsrat
5.2) Die praktische Ohnmacht des NPT
5.3) Indien als anerkannte Atommacht
5.4) Proliferation Security Initiative

6.) Fazit

7.) Literaturverzeichnis

1.) Der Cowboy und die Bombe

„According to some of those who observed him in his nineteenth-century habitats, the cowboy was a reckless fellow. […] Indeed, the very word “cowboy” has become synonymous with recklessness, and in twentieth-century America cowboy politicians […] are those who earned their labels by the employment of unorthodox procedures designed to yield great rewards, but at great risk to fame and fortune.”[1]

Genau diese „recklessness” wird dem Zuschauer von Stanley Kubricks „Dr. Strangelove“ in satirischer Art und Weise vorgeführt, verkörpert durch die leicht dümmlich wirkende Art des Major T.J. King Kong, der die Atombombe „reitet“.

Die USA haben eine Atombombe abgeworfen und damit effektiv zur Kapitulation Japans beigetragen, gegen alle Widrigkeiten und unter vollem Einsatz. Die Bereitschaft, nicht zurückzuschrecken und im Namen einer Überzeugung bis ans Äußerste zu gehen, ist die eine, durch und durch metaphorische, Seite der Medaille. Interessant ist jedoch, dass auch die andere Seite der Medaille metaphorisch zu verstehen ist: Die Atombombe mit dem Namen „Little Boy“ wurde aus dem B-29 Bomber „Enola Gay“ geworfen, benannt nach der Mutter des Flugzeugpiloten Paul Tibbets. Und ähnlich wie „Enola Gay“ Paul Tibbets in die Welt „geworfen“ hat, so wirft das Flugzeug die Atombombe in die Welt, als Ausgeburt eines neuen Zeitalters, einer Zäsur. Eines wird deutlich: Wie man es, im wahrsten Sinne des Wortes, dreht und wendet, die internationale Gemeinschaft sieht sich seit dem 06. August 1945 mit einer neuen Gefahrensituation konfrontiert, der sie nicht gewachsen ist. In diesem Kontext ist es von himmelschreiender Ironie, dass die Situation durch Albert Einstein, dessen Fortschritte im physikalischen Bereich effektiv zum Bau der Atombombe beigetragen haben, diese neue Situation in einem Aphorismus genau auf den Punkt bringt: „Ich weiß nicht, womit die Menschen im 3. Weltkrieg kämpfen werden, aber im 4. werden es Keulen und Steine sein.“[2]

Dass es nicht soweit gekommen ist[3] verdanken wir nicht nur dem politischen Feinsinn und diplomatischen Geschick, hier insbesondere der US-Administration, sondern in erster Linie einem völkerrechtlichen Vertrag: Dem „Nuclear Non-Proliferation Treaty“[4]. Dieser Vertrag aus dem Jahre 1968[5] unternimmt den schwierigen Versuch, der neuen Bedrohung Herr zu werden. Dazu wurde die souveräne Gleichheit der Staaten, kodifiziert in Art. 2 I UNC[6], aufgehoben. Diese bis dato einmalige und dem gängigen Völkerrecht widersprechende Distinktion hat ihre Ursachen in der oben skizzierten Sicherheitsarchitektur, deren erklärtes Ziel es war, die drohende Gefahr eines Nuklearkriegs zu bannen.

Heute, bald 40 Jahre nach Inkrafttreten des NPT, bringt eine Evaluation der atomaren Situation folgende Erkenntnis zu Tage: Mit Israel, Indien, Pakistan und, seit 2006 offiziell, Nordkorea treten vier weitere De-facto Atommächte auf das internationale Parkett. Besonders Nordkorea, das im Jahre 2003 gemäß den Vertragsbestimmungen aus dem NPT ausgetreten ist, bereitet der internationalen Staatengemeinschaft Anlass zur Sorge. Gleichzeitig scheint es sich zu offenbaren, dass der NPT mehr denn je auf tönernen Füßen steht und seine praktische Irrelevanz sich mit jedem Tag ein Stückchen mehr offenbart, z.B. durch das Aufkommen des Proliferation Security Initiative (PSI), um die nukleare Bedrohung anderweitig und vor allem unter anderen Gesichtspunkten zu beseitigen.

In der vorliegenden Arbeit soll es darum gehen, herauszuarbeiten, wie der NPT die Beziehungen der Völkergemeinschaft zu regeln versucht. Die der Arbeit zugrunde liegende These ist, dass der NPT, obgleich er sich historisch als wichtiger Eckpunkt internationaler Zusammenarbeit manifestiert hat, immer mehr ins Hintertreffen gerät, insbesondere, wenn es um die völkerrechtliche Bedeutung des NPT geht. Um die These zu stützen wird anhand der Bemühungen, Nordkorea zurück in den vertraglich reglementierten Bereich zu bringen, aufgezeigt, an welcher Stelle der NPT Relevanz einbüßt. Sowohl Nordkorea als auch das PSI sind Beispiele dafür, dass der NPT an seine Grenzen gestoßen ist und das Völkerrecht vor neue Aufgaben stellt.

2.) Die Notwendigkeit einer multipolaren Lösung

Wie weiter oben bereits angedeutet, teilt der Abwurf „Little Boy“s über Hiroshima die Weltgeschichte in zwei Zeitzonen. Die Zeit vor der Atombombe, in der sich die Stärke einer Kriegspartei vornehmlich über ihr Waffenarsenal definierte und die Zeit nach der Atombombe, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Staat der Theorie nach auf eine sehr überschaubare Anzahl von nuklearen Massenvernichtungswaffen vertrauen kann, um sein eigenes Überleben effektiv zu sichern. Mit dem Scheitern des idealistischen Ansatzes des von Woodrow Wilson ins Leben gerufenen Völkerbundes stellt sich die Frage, warum Staaten sich einem multipolaren Gefüge verpflichten sollten, wenn das eigene Überleben viel effektiver durch den Erwerb von Nuklearwaffen gesichert werden könnte; zumal die politikwissenschaftlich relevanten Theorien dieser Zeit sich entweder auf Macht[7] (Realismus) oder aber Sicherheit[8] (Neo-Realismus) als zentrales Handlungsmotiv beriefen. Selbst die Charta der Vereinten Nationen[9], die völkerrechtliche Verabsolutierung der Multipolarität, beruft sich in ihrem Kernbereich, dem „ius cogens“[10], mehrmals auf die nationale Souveränität als Ausgangspunkt für die Handlungsfähigkeit der internationalen Gemeinschaft. So ist das im Art. 1 II UNC kodierte Ziel „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln“.[11] Diese Überzeugung wird an mehreren Stellen sowohl im Vertragstext, wie z.B. in Art. 2 I UNC als auch in anderen Verträgen, wie z.B. der Friendly Relations Declaration,[12] mehrfach bestätigt.

Die internationale Gemeinschaft sah sich in der Postkriegs-Ära mit einer neuen Art der Kriegsführung konfrontiert, geführt auf ideologischer Basis zwischen den Vereinigten Staaten und der UdSSR. „[A]lle Ansätze und Schritte zur Regulierung des nuklearen Problemkomplexes [waren] vom Tatbestand der weltpolitischen Bipolarität geprägt.“[13] Das zentrale Dilemma der Neorealisten bestand darin, dass sie die Politik auf eine systemische Ebene verlagerten.[14] Besonders wichtig in diesem Zusammenhang war die internationale Sicherheitsarchitektur, gesucht wurde eine Art hierarchisches Prinzip und da die Vereinten Nationen diese Rolle des Weltparlaments nicht einnehmen konnte bzw. wollte, kam man zu der Auffassung, das internationale System sei geprägt durch Anarchie und jedem Staat sei dann am besten gedient, wenn er für seine eigene Sicherheit sorgen müsse. Paradoxerweise liegt genau in dieser Argumentation, die sich ihrem Wesen nach gegen multipolare Lösungen ausspricht, auch der Ausgangspunkt des Gegenarguments. Die Durchexerzierung des Imperativs der eigenen Sicherheit als Dreh- und Angelpunkt führte in der Folge zu einer Reihe von Kriegen, u.a. in Korea 1951 und Vietnam 1968. Zeitgleich hierzu traten die übrigen Großmächte wie Russland, Frankreich und China ebenfalls im neuen Gewand der Atommächte auf das internationale Parkett. In der Folge votierte u.a. Kenneth Waltz dafür, die Verbreitung von Atomwaffen voranzutreiben, um die internationale Sicherheit auch weiterhin zu gewährleisten.[15] Dies war jedoch nicht die herrschende Meinung.

“After several global showdowns brought the world close to nuclear war, including the 1962 Cuban Missile Crisis, officials and publics in many nations moved to being decidedly anti.nuclear. Over time, and particularly with the signing of the Npt in 1968, the majority of governments come to view nuclear weapons as dangerous and unneccessary.”[16]

Was sich hier zeigt, ist zweierlei: Einerseits die Überzeugung der einzelnen Staaten, dass die nationale Sicherheit gewährleistet sein müsse, gemäß des Grundsatzes der Charta der Vereinten Nationen. Andererseits jedoch die Annahme, dass jene Sicherheit eben nicht erreicht werden könne, sofern alle Staaten in der Manier von Laissez-faire autonom darüber entscheiden können, ob sie diese Sicherheit mittels Nuklearwaffen sicherstellen wollen, denn:

“[I]f Brazil, the fast growing and emerging power in Latin America, developed a nuclear wepon, Argentina might feel it could not afford to abstain from doing likewise. The short-term effects of a nuclear arsenal would benefit Brazil greatly […]. In the long run, however, it would actually be less secure once it faced an equal nuclear power on its southwester border.”[17]

Eingebettet in den historischen Kontext ist es nicht weiter verwunderlich, dass der NPT direkt in diesen Zeitraum fällt. Die Staatengemeinschaft hatte sich zu entscheiden zwischen einer Umwelt, die Nuklearwaffen gegenüber Maßnahmen ergriff oder sah sich vor die direkte Konsequenz gestellt, dass immer mehr Staaten sich das Abschreckungspotential der Nuklearwaffen zu eigen machen würden; der NPT ist die klare Parteinahme für eine nuklearwaffenfreie Staatenwelt.

Ausgehend von der Initiative der irischen Delegation wurde der Vertrag im Jahre 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet und trat, gem. Art. 9 III NPT[18], im Jahre 1970 in Kraft.

[...]


[1] Savage, W.W.: The Cowboy Hero. His Image in American history and culture, S. 19.

[2] Kreitz, Patrick: Nukleare Strategie im kalten Krieg (= Die Nato und ihre strategische Ausrichtung in den Jahren von 1949 bis 1990). Grin Verlag 2007, S. 1.

[3] An diesem Punkt sollte erwähnt werden, dass innerhalb der US-amerikanischen Politikwissenschaft der Ost-West Konflikt als der „Dritte“ und der Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“ als der „Vierte Weltkrieg“ deklariert wurden (im März dieses Jahres betonte Hillary Clinton , dass die Regierung Obama den letzteren Begriff nicht gebrauchen werde). Dies ist jedoch aus verständlichen Gründen nicht in der Gesellschaft angekommen und so macht es Sinn, weiter an der These festzuhalten, dass die Weltgemeinschaft bis dato „nur“ zwei solcher Kriege gehabt hat.

[4] Die gängige Abkürzung, die auch in der vorliegenden Arbeit benutzt wird, lautet NPT.

[5] Der vollständige Vertragstext ist z.B. zu finden in: German Federal Foreign Office: Preventing the Proliferation of Weapons of Mass Destruction. Key Documents 2006, S. 1-12.

[6] Tomuschat, C.: Völkerrecht, Baden-Baden 2005, S. 2.

[7] Siehe z.B. Morgenthau, H.: Macht und Frieden. Grundlegung einer Theorie der internationalen Politik, Gütersloh, 1963 oder Carr, E.H.: The Twenty Years’ Crisis 1919-1939, 2. Aufl., New York 1966.

[8] Waltz, K N.: Theory of International Politics. Reading, 1979.

[9] Tomuschat, C.: Völkerrecht, 3 Aufl., Baden-Baden, 2005, Kapitel 1.

[10] Mit ius cogens werden zwingende Normen des Völkerrechts bezeichnet, siehe z.B. Pfestroff, C.: Ius Cogens als Grenzmarkierung für den nachbarschaftlichen Dialog. Zur Forderung nach Sicherheitsklauseln für das neue EU-Nachbarschaftsinstrument, in: MenschenRechtsMagazin, 1/2006, S. 28

[11] Hervorhebung durch den Autor.

[12] Tomuschat, C.: Völkerrecht. Kapitel 6.

[13] Häckel, E.: Ende des Atomzeitalters?, in: Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V.: Probleme der nuklearen Nichtverbreitungspolitik. Beiträge zur internationalen Diskussion, Bonn, 1994, S.124.

[14] vgl. hierzu Schörnig, N: Neorealismus, in: Schiederm S./Spindler, M. (Hrsg.): Theorien der Internationalen Beziehungen, Opladen, 2003, S. 62ff.

[15] Waltz, K.: The Spread of Nuclear Weapons: More May Be Better, in: Adelphi Papers, Nr. 171, London 1981.

[16] Cirincione, J.: Bomb Scare. The History and Future of Nuclear Weapons. With a New Afterword, New York, 2007, S. 61.

[17] Ebd., S. 54. Im Nachhinein zeigt sich, wie richtig diese Annahme gewesen ist, gerade im Hinblick auf die Nuklearstaaten Indien und Pakistan.

[18] „This treaty shall enter into force after its ratification by the States, the Governments of which are designated Depositaries of the Treaty, and forty other States signatory to this Treaty”.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Die Schwächen des Non-Proliferation Treaty
Université
LMU Munich  (Recht als Nebenfach)
Cours
Völkerrecht
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
24
N° de catalogue
V137569
ISBN (ebook)
9783640452651
ISBN (Livre)
9783640452965
Taille d'un fichier
546 KB
Langue
allemand
Mots clés
Schwächen, Non-Proliferation, Treaty
Citation du texte
Hakan Tanriverdi (Auteur), 2009, Die Schwächen des Non-Proliferation Treaty, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137569

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