Die Welt hat sich stark verändert. Moderne Technologien, Ökonomisierung, Globalisierung und Individualisierung sind ein fester Bestandteil moderner, sozialer Gesellschaften. Diversifikation bringt neue Einflüsse. Sie führt dazu, dass ein Konsens in Bezug auf Autonomie, Autonomiegrenzen, geltende Normen und Werte immer schwieriger zu finden ist.
Die Autonomie des Individuums wird zunehmend betont, nicht zuletzt in Deutschland durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Abschaffung des § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung). Mit diesem Urteil wurde die ethische Neutralität des Staates verlassen und eine Gewichtung zugunsten des Rechtsgutes Autonomie durch den BGH vorgenommen. Assistierter Suizid, der bis zu diesem Zeitpunkt als Recht zur Leidensabwehr begriffen werden konnte, ist seit diesem Urteil auch Ausdruck personaler Autonomie.
Individuelle Autonomie wird gebildet durch Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Person. Sie findet auf personaler und moralischer Ebene statt. Jedes Individuum ist aber auch Teil der Gesellschaft und muss das Verhalten gegenüber dieser verantworten. Jeder Mensch ist ein Teil des Ganzen und muss die individuelle Autonomie auch immer in Relation zu anderen Werten setzen.
Das zuvor angesprochene Urteil des Bundesgerichtshofes wirft die Frage auf, inwieweit Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod gehen darf. Es ist außerdem zu hinterfragen, ob ethische Legitimationen die Selbstbestimmung des Individuums höher einstufen als den Wert des Lebensschutzes.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Methodisches Vorgehen
3. Hintergrund
3.1 Suizid, assistierter Suizid, Sterbehilfe und Euthanasie
3.2 Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz
3.3 Entwicklung der Positionen zu Selbstbestimmung in Bezug auf Suizid, und Sterbehilfe von der Antike bis in die Gegenwart
3.4 Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechungen zu assistiertem Suizid und Sterbehilfe ab 1994
4. Wie wirkt sich die ethische Legitimation von Suizidassistenz auf die Selbstbestimmung am Ende des Lebens aus?
5. Diskussion
6. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den komplexen Spannungsfeld zwischen der ethischen Legitimation von Suizidassistenz und dem verfassungsrechtlich verankerten Schutz des Lebens, mit dem Ziel, die Auswirkungen dieser Dynamik auf die Selbstbestimmung am Lebensende zu analysieren und einzuordnen.
- Historische und theologische Entwicklung der Suizid-Diskussion
- Die vier Prinzipien der Medizinethik nach Beauchamp und Childress
- Rechtliche Aufarbeitung und wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs
- Das Spannungsfeld zwischen Lebensschutz und individueller Autonomie
- Argumente hinsichtlich der „schiefen Ebene“ (Slippery Slope)
Auszug aus dem Buch
3.1 Suizid, assistierter Suizid, Sterbehilfe und Euthanasie
Der Begriff Suizid beschreibt eine Selbstschädigung eines Menschen, die den Tod herbeiführen soll (Spektrum, 2021, o.S.).
Der Begriff assistierter Suizid (AS) beschreibt die Unterstützung eines Menschen mit Sterbewunsch bei der Vorbereitung oder Durchführung eines Selbstmordes (Nationaler Ethikrat, 2006, S. 55). Den letztendlichen Suizid führt die betreffende Person eigenständig und ohne Hilfe von Dritten, aus (Nationaler Ethikrat, 2006, S.55).
Als aktive Sterbehilfe wird eine zielgerichtete Tötung terminal erkrankter Personen verstanden (Grimm & Hillebrand, 2009, S, 19). Dabei wird die Tötung nicht durch den Betroffenen, sondern durch eine 3. Person durchgeführt (Nationaler Ethikrat, 2006, S. 55). Der Nationale Ethikrat schlägt vor diese Tat als Tötung auf Verlangen zu definieren (ebd.).
Indirekte Sterbehilfe beschreibt die Verabreichung von Medikamenten, wobei eine lebensverkürzende Wirkung bewusst in Kauf genommen wird (Grimm & Hillebrand, 2009, S. 19). Der Nationale Ethikrat (Nationaler Ethikrat, 2006, S. 55) schlägt in seiner Stellungnahme vor diesen Tatbestand mit dem Begriff Therapien am Lebensende zu benennen.
Die passive Sterbehilfe wiederum ist gekennzeichnet durch Beendigung, Nichtweiterführung oder Unterlassung des Beginns medizinischer Therapien bei terminal erkrankten Patienten (Grimm & Hillebrand, 2009, S. 19). In der Stellungnahme des nationalen Ethikrates (2006, S. 55) wird dieser Sachverhalt auch als Sterbenlassen bezeichnet.
Das Wort Euthanasie stammt aus der Antike und bedeutet „guter Tod“ (Benzenhöfer, 2009, S. 13). Dieser Begriff umschrieb zu dieser Zeit einen leichten und sinnstiftenden Tod (Benzenhöfer, 2009, S.13). Im Rahmen der NS- Zeit wurde er verknüpft mit der Vernichtung vermeintlich unwerten Lebens (Nationaler Ethikrat, 2006, S.49). Im Ausland ist die Verwendung des Begriffes Euthanasie im Zusammenhang mit Entscheidungen, die die Therapie am Lebensende betreffen, durchaus gebräuchlich (ebd.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den gesellschaftlichen Wandel und stellt die zunehmende Betonung der individuellen Autonomie in den Kontext des Spannungsfeldes zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung.
2. Methodisches Vorgehen: Hier wird der Prozess der Literaturrecherche über verschiedene wissenschaftliche Datenbanken sowie die Einbeziehung fachspezifischer Archive erläutert.
3. Hintergrund: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Suizid und Sterbehilfe und bettet diese in den historischen, rechtlichen sowie medizinethischen Kontext ein.
4. Wie wirkt sich die ethische Legitimation von Suizidassistenz auf die Selbstbestimmung am Ende des Lebens aus?: In diesem Hauptteil werden Argumente für und gegen die Suizidassistenz analysiert, einschließlich ethischer, religiöser und rechtsphilosophischer Sichtweisen.
5. Diskussion: Das Kapitel reflektiert die aktuelle Rechtslage in Deutschland und diskutiert die gesellschaftliche Spaltung sowie die Notwendigkeit, Autonomie stets im Kontext der Situation zu betrachten.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Lebensschutz und Autonomie keine gegensätzlichen Werte sein dürfen, sondern durch eine verbesserte palliativmedizinische Versorgung und psychosoziale Unterstützung in Einklang gebracht werden müssen.
Schlüsselwörter
Suizid, assistierter Suizid, Sterbehilfe, Euthanasie, Selbstbestimmung, Autonomie, Lebensschutz, Medizinethik, Patientenverfügung, Suizidprävention, Palliativersorgung, Ethik, Menschenwürde, Bundesgerichtshof, Sterbewunsch.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert das Spannungsfeld zwischen dem gesetzlich verankerten Schutz des Lebens und dem Wunsch nach Selbstbestimmung am Lebensende vor dem Hintergrund der aktuellen ethischen und rechtlichen Debatte zur Suizidassistenz.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?
Zu den Schwerpunkten zählen die terminologische Klärung von Sterbehilfeformen, die historische Entwicklung der Suizid-Diskussion sowie die rechtliche Entwicklung in Deutschland nach 1994.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Auswirkungen einer ethischen Legitimationserweiterung des assistierten Suizids auf die menschliche Selbstbestimmung am Lebensende kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren.
Welche methodische Vorgehensweise wurde gewählt?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse, bei der auf Datenbanken wie Thieme und Ebsco sowie auf Dokumente des Nationalen Ethikrates zurückgegriffen wurde.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil widmet sich der Analyse verschiedener philosophischer und theologischer Argumente gegen die Suizidassistenz sowie der Untersuchung der Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Autonomie, Lebensschutz, Suizidassistenz, Menschenwürde und die medizinethischen Prinzipien nach Beauchamp und Childress.
Welche Rolle spielen die Urteile des Bundesgerichtshofs in der Arbeit?
Die BGH-Urteile dienen als rechtlicher Ankerpunkt, um die Entwicklung der Patientenautonomie und die zunehmende Zulässigkeit der Sterbehilfe durch Patientenverfügungen zu verdeutlichen.
Warum wird das „Slippery-Slope“-Argument in der Arbeit diskutiert?
Das Argument der „schiefen Ebene“ wird angeführt, um die Sorge zu adressieren, dass eine Legalisierung bzw. Normalisierung der Suizidassistenz zu einem gesellschaftlichen Druck auf schwache oder kranke Individuen führen könnte.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich der Palliativmedizin?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass ein massiver Ausbau der palliativen Versorgung und psychosozialer Unterstützungsangebote essenziell ist, um Menschen die Angst vor dem Sterben zu nehmen und Alternativen zum Suizid zu bieten.
- Arbeit zitieren
- Nicole Beck (Autor:in), 2021, Auswirkungen ethischer Legitimationen auf die Selbstbestimmung am Lebensende, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1376370