Historische Entwicklung der deutschen Jugendverbände


Term Paper, 2007

19 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Begriffserklärung

3. Geschichte der Jugendverbände
3.1 Jugendverbände im deutschen Kaiserreich
3.1.1 Mitgliederentwicklung
3.2 Jugendverbände in der Weimarer Republik
3.2.1 Mitgliederentwicklung
3.3 Jugendverbände während des Nationalsozialismus
3.3.1 Mitgliederentwicklung
3.4 Jugendverbände im Nachkriegsdeutschland
3.4.1 Mitgliederentwicklung
3.5 Jugendverbände in der DDR
3.5.1 Mitgliederentwicklung
3.6. Jugendverbände der siebziger bis neunziger Jahre

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der vorliegenden Arbeit soll die geschichtliche Entwicklung der deutschen Jugendverbände, vom deutschen Kaiserreich bis in die neunziger Jahre, dargestellt werden. Die historische Betrachtung kann helfen gegenwärtige und zukünftige Probleme, Aufgaben und Prozesse besser verstehen und reflektieren zu können. Daneben bietet sie Voraussetzungen zu einer gelingenden Lösung, weil eine naive und vorschnelle Verwerfung von Ideen verhindert werden kann. Auch sind aktuelle Debatten nur zu verstehen und kritisch einzuschätzen, wenn man den historischen Hintergrund kennt.

Um zu verstehen, was Jugendverbände sind und welche Aufgaben sie haben, wird als erstes eine Begriffserklärung gegeben. Danach wird direkt mit der Entwicklung und Situation der Verbände im Kaiserreich begonnen. Dem folgen die Entwicklungen in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und im Nachkriegsdeutschland mit Beachtung der DDR. Zum Schluss folgt ein kurzer Abriss über die Entwicklungen und Perspektiven der siebziger, achtziger und neunziger Jahre in diesem Bereich.

2. Begriffserklärung

Jugendverbände bieten neben Kirchen, Kommunen und Initiativgruppen Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten und Platz zur Freizeitgestaltung und freier Entfaltung. Sie sind ein wichtiger Träger für Jugendarbeit in Deutschland. Jugendverbände sind ein Zusammenschluss von Jugendlichen, die die gleichen Interessen und Ziele verfolgen. Sie bilden einen gesellschaftlichen Teilbereich, in dem Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Familie und Schule im Vordergrund stehen. Im Wesentlichen werden ihre Aufgaben in §12 SGB VIII geregelt. „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“

Die verbreitetsten Arbeitsformen in Jugendverbänden sind Animation, Arbeit mit Kindern, Fahrten, Gruppenarbeit, Internationale Jugendbegegnungen, Jugendtage und Festivals, Jugendarbeit, Kulturarbeit, Mädchenarbeit, Medienarbeit, Offene Jugendarbeit, Projektarbeit, Seminare und Tagungen, Umgang mit Kommerz und Zeltlager (vgl. Böhnisch, Gängler, Rauschenbach 1991). Die einzelnen Verbandstypen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Tätigkeiten, Inhalten, Ziele und Aufgaben. Es gibt Fach- und sachbezogene Verbände, wie z. B. Freizeit-, Sport- und Naturschutzverbände sowie Hilfsorganisationen. Auf der anderen Seite gibt es weltanschaulich orientierte Verbände, wie z. B. Politischen Interessenverbände und konfessionelle Verbände. Die Fach- und sachbezogenen verbände haben spezifische Aktivitäten, die sich auf eine bestimmte Sachen oder auf einen bestimmten Zweck beziehen. Die weltanschaulich orientierten verbände dagegen beziehen sich mit ihren wechselnden Aktivitäten auf den ganzen Menschen.

Böhnisch, Gängler und Rauschenbach führen in ihrem „Handbuch Jugendverbände“ von 1991 255 Jugendverbände in Deutschland auf. U. a. Arbeitsgemeinschaft deutscher Schreber- und Wanderjugend, Bund deutscher Pfadfinder, Bund der deutschen Landjugend, Solidaritätsjugend, BUND-Jugend, Arbeitersamariterjugend, Jugendrotkreuz, Deutsche Beamtenbundjugend, sozialistische Jugend Deutschlands – die Falken, Naturfreundejugend, Evangelische Jugend Deutschlands, Verband christlicher Pfadfinder, Christlicher Verein junger Menschen, Bund der deutschen katholischen Jugend und Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, um nur einige zu nennen.

Nach Joachim Merchel lassen sich sechs Merkmale erkennen, die alle Jugendverbände gemeinsam haben und sie charakterisieren: Selbstorganisation junger Menschen (1), Ausrichtung auf längere Dauer (2), Mitgliederorientierung (3), Interessenvertretung (4), Bedeutung der Ehrenamtlichkeit (5) und die Gruppe als Kern verbandlicher Jugendarbeit (6).

1. Jugendverbände sehen ihre Aufgabe primär darin, den Rahmen für Zusammenkünfte von Kinder und Jugendlichen gleichen Alters zu stellen. Sie vermitteln die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beider Geschlechter in Politik und Gesellschaft (intermediäre Organisation), wobei sich ein hoher Anteil von Selbstorganisation und Selbstbestimmung der Heranwachsenden zeigt.
2. Im Unterschied zu Initiativgruppen, die sich nach der Erreichung ihres zuvor gesetzten Zieles wieder auflösen, wird bei den Jugendverbänden von einer Beständigkeit und Konsequenz ausgegangen.
3. Nach der Tradition der Jugendverbände werden Aktionen, Gruppen und Projekte von Mitgliedern für Mitglieder ausgerichtet und gestaltet. Allerdings gehen immer mehr Jugendverbände dazu über auch Angebote für Nichtmitglieder zu machen, z. B. offene Ferienangebote für Kinder und Jugendliche aus einem Stadtteil oder Disco-Veranstaltungen.
4. Als Organisation für Jugendliche vertreten Jugendverbände die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft und in der Politik. Sie verstehen sich als Sprachrohr der Jugendlichen nach außen.
5. Der überwiegende Teil der Arbeit wird in den verbänden von Ehrenamtlichen Jugendlichen, aber auch Erwachsenen übernommen. Hauptamtliche Mitarbeiter werden nur für Organisation, Schulungen und Fortbildungen der Ehrenamtlichen eingesetzt.
6. Neben offenen Angeboten und Projektarbeiten werden traditionell auch Gruppen angeboten, die sich meist wöchentlich treffen und von älteren Jugendlichen geleitet werden. Diese Gruppen stehen im Zentrum der Jugendverbandsarbeit.

Jugendverbände verstehen sich als intermediäre Organisationen, die als non-profit-Organisation in einer Art Zwischenbereich, zwischen Markt, Staat und Privatheit, arbeiten. Sie sind keine gewerblichen Unternehmen, keine öffentlichen Verwaltungen oder Dienstleister und auch keine private Gemeinschaftsform, wie die Familie (vgl. Rauschenbach, Sachse, Olk 1996).

3. Geschichte der Jugendverbände

3.1 Jugendverbände im deutschen Kaiserreich

Die Organisation von Kindern und Jugendlichen in Verbänden ist noch relativ jung. Erst im 19. Jahrhundert schlossen sich die ersten Jugendlichen zu Interessengemeinschaften zusammen. Diese Zusammenschlüsse sind eine Folge der Ausdifferenzierung der Jugend als eigene Lebensphase.

Angefangen hatte es mit dem preußischen Regulativ jugendlicher Arbeiter in den Fabriken von 1839. Darin wurde die Beschäftigung von Kindern unter neun Jahren verboten und Jugendliche unter sechzehn Jahren durften nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten. Diese Freisetzung der Jugendlichen und damit die Entwicklung von Jugendverbänden basierten auf drei Ausgangspunkten. Zum einen änderten sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. das sich im 19. Jahrhundert entwickelnde Vereinsrecht, das es ermöglichte überhaupt verschiedene Organisationen zu gründen. Durch die Verkürzung der Arbeitszeit von Jugendlichen und die anerkannte Jugendphase entwickelte sich ein Freizeitbereich, den es vorher nicht gab und drittens entstanden aus der bürgerlichen Jugendbewegung und sozialistischen Jugendbewegung heraus Vereinigungen, wie der Wandervogel oder Turn- und Sportvereine. Dabei haben sie den Anspruch sich selbst zu organisieren und zu repräsentieren (vgl. Gängler 1996).

Zunächst richteten sich das Vereinswesen und die staatliche Jugendpflege nur an die männliche Jugend, die mit der Schule fertig und ins Erwerbsleben eingetreten waren. Um die Jugendlichen vor schlechten Einflüssen zu schützen, ihre Integration ins Erwerbsleben, ihre Gesundheit und Gesinnung nicht zu gefährden, wurden die Jugendverbände in sozialpolitische, konfessionelle , wehrpolitische und sozialpädagogische Bahnen gelenkt.

Die Aufgabe, die Jugend zu schützen wurde meist durch konfessionelle Institutionen wahrgenommen.

1901 organisierte die Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen eine Tagung über die Jugendarbeit der Verbände. Am 24.11.1901 wurde in einem Erlass, der „Veranstaltungen zur Sammlung und Unterhaltung der Schulentlassenen gewerblichen Jugend“ (Wendt 1991, S. 42) betraf, die Arbeit der bestehenden Vereinigungen gelobt und geehrt. Außerdem wurden staatliche Stellen angehalten die Jugendarbeit zu unterstützen und zu fördern. So wurden ab 1902 von der Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen Informationskurse für Lehrer und Leiter von Jugendvereinigungen angeboten. Ab 1903 gab es einen Leitfaden und ab 1904 die Zeitschrift „Der Jugendklub“, die später (1907) zum „Ratgeber für Jugendvereinigungen“ umbenannt wurde.

Am 18.01.1911 wurde im preußischen Jugendpflegeerlass gefordert, dass die Jugendpflege zu einer öffentlichen Aufgabe werden solle und es wurden staatliche Fördermittel im Umfang von 1 Mio. Mark zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde empfohlen, die Organisation und Leitung der Vereine zum, größten Teil in die Hände der Jugendlichen zu geben.

Schließlich wurden in einem weiteren Erlass vom 10.04.1913 die schulentlassene weibliche Jugend beachtet und zusätzliche Fördermittel freigemacht, um die Mädchen auf ihren künftigen Beruf als Mutter, Ehe- und Hausfrau vorzubereiten (vgl. Wendt 1991).

3.1.1 Mitgliederentwicklung

Das Spektrum der Verbände und Vereinigungen konnte man in drei Kategorien einteilen. Diese waren:

- kirchlich,
- bürgerlich-national und
- sozialistisch.

Die kirchlichen Vereinigungen waren zahlenmäßig am stärksten vertreten. So gab es um 1900 etwa 2000 evangelische Jünglingsvereine mit etwa 30.000 Mitgliedern im Alter von 14-17 Jahren. 1899 gab es in Deutschland 115 katholische Lehrlingsvereine, 25 für jugendliche Arbeiter und 605 katholische Jünglingsvereine mit 140.000 Mitgliedern im alter von 14-18 Jahren. In der Zeit der Jugendbewegung entstanden neben den kirchlichen Vereinen noch eigenständigere Gruppierungen. Im Jahre 1908 hatte der Verband der katholischen Jünglingsvereinigungen Deutschlands schon 674 Vereine und es gab etwa 500 weitere Vereine, die noch nicht angeschlossen waren. Im Jahr 1916 gab es 3825 katholische Vereine mit etwa 362.000 männlichen Mitgliedern und dem Zentralverband der katholischen Jungfrauenvereinigung Deutschlands gehörten etwa 2000 Vereine mit 400.000 Mitgliedern an. Dazu kamen noch etwa 1500 Vereine mit 175.000 Mitgliedern, die noch nicht angeschlossen waren.

Auf der evangelischen Seite entwickelte sich im Jahr 1903 das Kartell freikirchlicher Jugendbünde, das aus dem Jugendbund der Baptistengemeinde, der Evangelischen Gemeinschaft, der Methodisten und der freien Evangelischen Gemeinden bestand.

1909 gründete sich der Verband der jüdischen Jugendvereine, dem sich bis zum I. Weltkrieg 80 Vereine mit 14.000 Mitgliedern anschlossen (vgl. Wendt 1991).

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Details

Title
Historische Entwicklung der deutschen Jugendverbände
College
TU Dortmund
Grade
2,3
Author
Year
2007
Pages
19
Catalog Number
V137642
ISBN (eBook)
9783640455799
ISBN (Book)
9783640456024
File size
474 KB
Language
German
Keywords
Historische, Entwicklung, Jugendverbände
Quote paper
Verena Senne (Author), 2007, Historische Entwicklung der deutschen Jugendverbände, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137642

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