Im deutschen Grundgesetz ist verankert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ . Wie schon mit der Bildungsexpansion der 60er Jahre die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen gefördert werden sollte, ist es auch heute noch eine Aufgabe des Schulwesens, allen Kindern die gleichen Chancen auf Bildung zu eröffnen . Die Ergebnisse der TIMMS- (vgl. Abb. 1) und PISA Studie haben jedoch eindrücklich belegt, dass das deutsche Schulsystem diesen Anspruch bis heute nicht erfüllt. Dies kritisierte auch Vernor Munoz – Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung – im März 2007 auf dem Menschenrechtsrat und empfahl Deutschland sogar, „das selektive mehrgliedrige Schulsystem abzuschaffen“ . Angesichts dieser im deutschen Schulsystem waltenden sozialen Ungerechtigkeit gilt es zu erörtern, welche Gründe die Chancenungleichheit herbeiführen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher – auf Grundlage einer kurzen Darstellung der für die Arbeit relevanten Eckpunkte des deutschen Bildungssystems – Fakten über soziale Disparitäten im deutschen Schulsystem darzustellen und anschließend einige Aspekte zu beleuchten, welche als Antwort auf die zentrale Fragestellung dieser Arbeit fungieren können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Zielsetzung
2. Das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland
2. 1 Die vertikale Gliederung
2.2 Die horizontale Gliederung
3. Fakten zur sozialen Ungleichheit im allgemein bildenden Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland
4. Gründe für die Bildungsbenachteiligung sozial schwächerer Schüler
5. Ausblick
Literaturverzeichnis
6. Anhang
1. Einleitung und Zielsetzung
Im deutschen Grundgesetz ist verankert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“[1]. Wie schon mit der Bildungsexpansion der 60er Jahre die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen gefördert werden sollte, ist es auch heute noch eine Aufgabe des Schulwesens, allen Kindern die gleichen Chancen auf Bildung zu eröffnen[2]. Die Ergebnisse der TIMMS-[3] (vgl. Abb. 1) und PISA Studie haben jedoch eindrücklich belegt, dass das deutsche Schulsystem diesen Anspruch bis heute nicht erfüllt. Dies kritisierte auch Vernor Munoz – Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung – im März 2007 auf dem Menschenrechtsrat und empfahl Deutschland sogar, „das selektive mehrgliedrige Schulsystem abzuschaffen“[4]. Angesichts dieser im deutschen Schulsystem waltenden sozialen Ungerechtigkeit gilt es zu erörtern, welche Gründe die Chancenungleichheit herbeiführen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher – auf Grundlage einer kurzen Darstellung der für die Arbeit relevanten Eckpunkte des deutschen Bildungssystems – Fakten über soziale Disparitäten im deutschen Schulsystem[5] darzustellen und anschließend einige Aspekte zu beleuchten, welche als Antwort auf die zentrale Fragestellung dieser Arbeit fungieren können.
Abbildung 1[6]: Ergebnisse der dritten internationalen Mathematik und Naturwissenschaftsstudie (TIMMS)[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Abb. 2)
Das[8] deutsche Schulwesen[9] steht unter Aufsicht des Staates. Jedoch gibt es aufgrund der föderativen Staatsstruktur uneinheitliche Regelungen zwischen den Ländern. Im Allgemeinen ist die deutsche Schule als Halbtagsschule konzipiert, sodass der Unterricht größtenteils am Vormittag stattfindet[10].
Die Struktur des Bildungssystems lässt sich als zweifache Teilung beschreiben. Es umfasst einerseits die vertikale, andererseits die horizontale Gliederung.
2. 1 Die vertikale Gliederung
Die vertikale Gliederung setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
- Den Elementarbereich
- Den Primarbereich
- Den Sekundarbereich
- Den tertiären Bereich und
- Den Bereich der Weiterbildung
Zum Elementarbereich gehören Erziehungseinrichtungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dazu zählen v. a. Kindergärten, bei welchen der Besuch freiwillig ist und halb- bis ganztägig stattfindet. Zum Elementarbereich bzw. Primarbereich gehören – je nach Bundesland – auch vorschulische Einrichtungen.
Der Primarbereich umfasst die verpflichtende, für alle Schüler gemeinsame Grundschule der Jahrgangsstufen eins bis vier. Ziel dieser Schulart ist die Vermittlung von allgemeinem Grundwissen sowie die Vorbereitung auf den Besuch einer weiterführenden Schule. In Berlin und Brandenburg gibt es die sechsjährige Grundschule oder die sog. Orientierungsstufe[11]. Letztere Schulart fasst die Jahrgangsstufen 5 und 6 zusammen, wobei diese Form bereits zum nächsten Bereich gehört.
Im Anschluss an den Primarbereich erfolgt der Übergang in den Sekundarbereich, der sich in zwei Stufen gliedert: Der Sekundarbereich I, welcher die Jahrgangsstufen fünf bis zehn umfasst und anschließend der Sekundarbereich II mit den Klassen zehn bis 12 oder 13. Zu Letzterem zählen allgemein bildende sowie berufliche Vollzeitschulen. Die Entscheidung für die weiterführende Schulart nach der Grundschule basiert auf Empfehlungen der Schulen in Kooperation mit den Eltern. Grundlage dafür ist das Leistungsniveau des Schülers8.
Mit dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung beginnt der tertiäre Bereich, welcher Hochschulen verschiedenster Wissenschaftsrichtungen sowie Fachhochschulen umfasst[12].
Die Anforderung durch „lebenslanges Lernen“ mit dem gesellschaftlichen Wandel Schritt zu halten macht den Bereich der Weiterbildung bedeutungsvoller denn je. Nach einer ersten Ausbildungsphase betrifft er alle Tätigkeiten, die dazu dienen auf erworbene Fähigkeiten und den aktuellen Wissenstand aufzubauen. Darunter fällt informelles sowie formales Lernen zur allgemeinen, beruflichen und politischen Weiterbildung.
[...]
[1] Deutscher Bundestag (2006). Artikel 3 (3).
[2] Vgl. Brenner, P. J. (2006) S. 129
[3] Vgl. Nienhaus, L. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (2007) S. 35
[4] Hans-Böcker-Stiftung. Böckler Boxen.
[5] Die vorliegende Arbeit bezieht sich dabei auf das allgemein bildende Schulsystem, insbesondere die Dreigliederung. Es werden daher keine Förderschulen, berufliche Schulen oder Gesamtschulen berücksichtigt. Grundschulen werden nur am Rande erwähnt.
[6] Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (2007)
[7] Dritte Internationale Mathematik und Naturwissenschaftsstudie
[8] Kapitel 2 „Das deutsche Schulsystem“ mit Unterpunkten bezieht sich auf folgende Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2004) S. 1-3
und Lohmar, B./ Eckhardt, T. (2007) S. 32 ff
[9] Abb. 2 befindet sich im Anhang dieser Arbeit.
[10] Vgl. Gottschall, K./ Hagemann, K. (2002)
[11] Bellenberg, G. et al (2004) S. 8
[12] Im tertiären Bereich gibt es neben den genannten Schulformen vielzählige andere, wie solche spezifischer Fachrichtungen oder Akademien. Diese werden nicht näher beleuchtet, weil sich die vorliegende Arbeit auf allgemein bildende Schulen bezieht.
- Arbeit zitieren
- Stephanie Schoenwetter (Autor:in), 2008, Soziale Spaltung in Deutschlands Schulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137674