Streetwork und Mobile Jugendarbeit

Eine Betrachtung der Thematik in Theorie und Praxis


Trabajo Escrito, 2004

39 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Grundlagen
1.1 Definitionsversuche
1.1.1 Mobile Jugendarbeit
1.1.2 Streetwork
1.1.3 Aufsuchende Jugendsozialarbeit
1.2 Geschichtliche Entwicklung von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit in Deutschland

2 Inhalte
2.1 Rechtliche Grundlagen, Finanzierungsarten und Verantwortlichkeiten
2.1.1 Gesetzliche Verankerung von Streetwork, Mobiler Jugendarbeit und Aufsuchender Jugendsozialarbeit im KJHG
2.1.2 Weitere gesetzliche Verankerungen
2.1.3 Finanzierungsarten und Verantwortlichkeiten
2.2 Zielgruppen / Adressaten
2.3 Ziele
2.4 Arbeitsinhalte, Methoden und Grundprinzipien
2.5 Qualitäts- und Ausstattungsstandards, Rahmenbedingungen

3 Das Projekt ”Kids unlimited”
3.1 Beschreibung des Projektes ”Kids unlimited”
3.2 Beschreibung des Stadtteils/Einzugsgebietes
3.3 Problembeschreibung
3.4 Konzeption
3.4.1 Ziele
3.4.2 Zielgruppe
3.4.3 Ansatz-/Handlungskonzept
3.5 Standards, Ausstattung und Rahmenbedingungen des Projektes
3.6 Finanzierung

4 Bedarfsanalyse
4.1 Sicht von Außen/Fremdwahrnehmung
4.2 Strukturierte Stadtteilbegehung
4.3 Befragung der Jugendlichen: Fragebogen - Aktion
4.3.1 Durchführung
4.3.2 Auswertung des Fragebogens für Jugendliche

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

Einleitung

In den 60er Jahren (des vorigen Jahrhunderts) wurde in Deutschland eine Verlagerung von Problematiken junger Menschen auf die Strasse erkannt. Was sich eingangs als ein Phänomen der Großstädte darstellte, verbreitete sich bald auch auf kleinere Städte und ländliche Gebiete. Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Lebensmittelpunkt immer mehr in den öffentlichen Raum verlagerten wurden von der, an bürgerlichen Ordnungsvorstellungen orientierten, Öffentlichkeit zunehmend als gesellschaftlicher Störfaktor gesehen. Etablierte Institutionen sozialer Arbeit mit ihren einrichtungsbezogenen Konzepten sahen sich mit einer neuen Problematik und Herausforderung konfrontiert, da sie kaum in der Lage waren, jene Lebenszusammenhänge, in die sich Jugendliche mehr und mehr zurückzogen zu erreichen. Die Zielgruppen sozialpädagogischer Arbeit konnte oder wollte nicht mehr von der herkömmlichen ”Komm-Struktur” bestehender Einrichtungen erfasst werden. Es entstand - mitbedingt durch den Druck der öffentlichen Meinung - die Notwendigkeit zur Entwicklung anderer, neuer Angebotsformen. Als Konsequenz einer “mobilen”, auf die Zielgruppen zugehenden Form sozialer Arbeit entstanden aufsuchende Ansätze wie Streetwork und Mobile Jugendarbeit. Da sowohl die Arbeitsfelder, als auch die Zielgruppen, Methoden und Schwerpunktsetzungen der verschiedenen Modelle aufsuchender Arbeit unterschiedlich sind, entwickelten sich eine Vielfalt von Angebotsformen.

“Mobile Jugendarbeit als ein Bereich offener Jugendarbeit ist eine lebenswelt- und einmischungsorientierte Handlungsstrategie. Sie versucht in ihrem zielgruppen- und lebensfeldbezogenem Ansatz Beratungs- und Hilfsangebote zu entwickeln. Diese richten sich primär an gefährdete Kinder und Jugendliche (...)” (Specht, 1993, S. 2).

Es erschien uns sinnvoll, die vorliegende Arbeit mit Definitionsversuchen von Streetwork, Mobiler Jugendarbeit und aufsuchender Jugendsozialarbeit zu beginnen und somit einen Ausgangspunkt für die weitere Bearbeitung dieses Themas zu schaffen.

Im zweiten Teil der Ausarbeitung gehen wir auf die geschichtlichen Hintergründe und die Entwicklung von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit in Deutschland ein. Nach der Darstellung dieser Grundlagen erläutern wir zudem Inhalte des Themenkomplexes und erläutern Kernpunkte wie beispielweise Zielgruppen und Arbeitsprinzipien von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit.

Die Beschreibung eines spezifischen Projektes Mobiler Jugendarbeit findet sich unter Punkt 3 der Arbeit. Dabei wird das Projekt “Kids unlimited” anhand seiner konzeptionellen, fachlichen, finanziellen usw. Hintergründe vorgestellt. Dieser Punkt dient zugleich als Basis des anschliessenden vierten Teils, indem unter der Fragestellung “Braucht dieses Gebiet Streetwork / Mobile Jugendarbeit?” die Notwendigkeit des Projekts ”Kids unlimited” untersucht wird.

Ziel der Analyse in Punkt 4 ist es, einen möglichen Bedarf aufsuchender Arbeit in dem beschriebenen Quartier aufzuzeigen bzw. zu widerlegen. Für diese Untersuchung haben wir auf verschiedene Methoden zurückgegriffen. Neben der Beschreibung einer Fremdwahrnehmung sollen eine strukturierte Stadtteilbegehung und eine Befragung der Jugendlichen eine möglichst differenzierte und facettenreiche Erforschung der Thematik gewährleisten können. Die Auswertung des eigens entworfenen Fragebogens für Jugendliche befindet sich im Anschluss des Untersuchungsteils.

Den Abschluss dieser Arbeit bildet das Fazit, bei dem wir ausgehend von der Fragestellung eine Schlussbetrachtung formulieren und einen kurzen Kommentar anfügen.

1 Grundlagen

Im Folgenden soll versucht werden die, oftmals einheitlich verwendeten, Begriffe ”Streetwork”, ”Mobile Jugendarbeit” und ”Aufsuchende (Jugend-) Sozialarbeit” genauer zu definieren, Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen, und sie voneinander abzugrenzen bzw. Schnittstellen aufzuzeigen. Des Weiteren werden geschichtliche und theoretische Hintergründe beleuchtet, die zur Entstehung, Implementierung und Veränderung von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit / Aufsuchender Arbeit geführt haben.

1.1 Definitionsversuche

“Streetwork, Mobile Jugendarbeit und Aufsuchende Jugendsozialarbeit verstehen sich jeweils als eigene Arbeitsansätze mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ausrichtungen.” (Fülbier, Steimle, 2001, S. 589).

Allen Ansätze ist jedoch gemein, dass sie sich als offensive, niedrigschwellige Konzepte an der Lebenswelt der jeweiligen Zielgruppen ausrichten. “Mit diesem Arbeitsansatz gelingt es, das im Achten Jugendbericht der Bundesregierung konzipierte Ziel der Lebensweltorientierung einzulösen. Die Straßensozialarbeit erreicht Jugendliche, die sonst nicht oder nicht mehr erreicht werden und von denen sich die Offene Jugendarbeit anderenorts verabschiedet hat. (Mielenz, 1997, in Gref/Menzke, S.11). SoziarbeiterInnen und SozialpädagogInnen handeln hier sowohl nach dem Prinzip: “Angefangen, wo der Klient (Individuum, Gruppe, Gemeinwesen) steht” (Kaller, 2001, S. 278), als auch nach dem Leitsatz “Holt man junge Menschen dort ab, wo sie stehen bzw. wo sie sich aufhalten, sollte man auch wissen, wo man mit ihnen hingeht!” ( vgl. Fülbier, Steimle, 2001, S. 594).

1.1.1 Mobile Jugendarbeit

“Mobile Jugendarbeit ist eine Form aufsuchender Arbeit, die stadtteilorientierte, gemeinwesen- bzw. sozialraumorientierte und quartierbezogene Ansätze umfasst.” (Fülbier, Steimle, 2001, S. 590). Das Angebot Mobiler Jugendarbeit richtet sich im Regelfall zunächst weniger an eine bestimmte Zielgruppe und ist im Gegensatz zur Streetworkarbeit nicht auf eine bestimmte Subkultur beschränkt. Es ist vielmehr ein Angebot, dass konzeptionell auf die Lebenssituation (aller) Jugendlichen eines begrenzten Einzugsbereiches (Stadtteil bzw. Quartier/Wohngebiet) angelegt ist (vgl. Beschluss in der 61. Arbeitstagung Mobile Jugendarbeit vom 15.-17.10. 1986 in Hildesheim). Projekten der Mobilen Jugendarbeit “liegt eine Gemeinwesenkonzeption von Jugend- und Sozialarbeit zugrunde” (ebd.), d.h. sie sind längerfristig in den Kontext der Jugend- und Sozialarbeit eines Stadtteils zu integrieren - mit dem Ziel, die örtliche Infrastruktur zu vernetzen bzw. zu aktivieren und bereits bestehende (gesamtgesellschaftliche) Angebotsstrukturen zu erweitern bzw. eine Verbindung zu diesen herzustellen. “Stadtteilorientierung und Mobilität beziehen sich nicht nur auf die Ebene der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, (...), sondern auch auf die ‘Metaebene’ der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen sozialpädagogischen und anderen Institutionen und Einrichtungen.” (Deinet, 1999, S. 22)

1.1.2 Streetwork

Streetworkarbeit verfolgt einen szene- bzw. zielgruppenorientierten Ansatz, d.h. sie konzentriert sich vorrangig auf “aufsuchende Beratung und Unterstützung einer bestimmten subkulturellen Gruppierung” (Fülbier, Steimle, 2001, S. 590). Zielgruppen einer solchen Projektform können z.B. Drogenabhängige, Prostituierte, Punks, Skinheads oder gewalttätige Fussballfans sein. Im Gegensatz zur Mobilen Jugendarbeit ist die konzeptionelle Grundorientierung von Streetwork überwiegend nicht stadtteilbezogen und schließt i.d.R. auch die Betreuung anderer Gruppen und Subkulturen aus (vgl. Beschluss in der 61. Arbeitstagung Mobile Jugendarbeit vom 15.-17.10. 1986 in Hildesheim). Streetworkprojekte entstehen oftmals, wenn sich bestimmte subkulturelle Gruppierungen zu einem öffentlich Problem entwickelt haben und/oder ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum als Störfaktor empfunden wird.

1.1.3 Aufsuchende Jugendsozialarbeit

Die Inhalte und Zielsetzungen Aufsuchender Jugendsozialarbeit (im Folgenden JSA) sind vergleichsweise genau zu definieren. Die JSA orientiert sich stark an der Jugendberufshilfe nach §13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) und bemüht sich dementsprechend um die berufliche wie sozialen Integration von sozial und individuell beeinträchtigten jungen Menschen. Darunter werden “Personen, die ohne besondere Hilfe keinen angemessenen Zugang zur Arbeitswelt finden und ihre berufliche wie gesellschaftliche Eingliederung allein nicht schaffen (können)” verstanden (Proksch, 2001, S. 228) verstanden. Zielsetzung der JSA ist es nach § 13 KJHG die “schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und (die) soziale Integration (zu) fördern” (Abs1). Zielgruppe dieses Ansatzes sind dementsprechend Jugendliche, die sich ”unterscheiden vom Durchschnitt der jungen Menschen in einigen relativ klar zu benennenden Eigenschaften bzgl. Schul- und Berufsabschlüssen, (Langzeit-) Arbeitslosigkeit, Deutschkenntnissen, Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen” (von Bothmer, 2001, S. 447).

1.2 Geschichtliche Entwicklung von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit in Deutschland

Wesentliche Impulse zur Entwicklung des Arbeitsfeldes Streetwork/Mobile Jugendarbeit in Deutschland gingen ab Ende der 70er Jahre (des vorigen Jahrhunderts) von der Rezeption anglo-amerikanischer Ansätze aus (vgl. Steffan, 1995, S. 1).

Bereits Mitte der zwanziger Jahre entstanden in den USA erste Formen ambulanter, mobiler Sozialarbeitarbeit. Ziel der Bemühungen war es war es, positive Verhaltensänderungen delinquent handelnder Jugendgruppen (“gangs”) zu bewirken. Chicagoer Sozialarbeiter und Sozialwissenschaftler entwarfen gemeinsame Lösungsversuche und initiierten den Einsatz von sog. “area-workern” oder “detached workern”. Bei diesem Konzept waren Sozialarbeiter für jeweils ein bestimmtes Gebiet zuständig, wobei sie von ihrer Institution losgelöst (detached) waren und für den Kontakt mit ihrem jugendlichem Klientel dessen Treffpunkte aufsuchten (vgl. Specht, 1979, S. 38).

Ein weiterer Ansatz professioneller Jugendhilfearbeit wurde in den 30er Jahren von Clifford Shaw entwickelt. Das Konzept des “Area Projekts” basierte auf kriminalökologischen Arbeiten von Shaw und McKay und zielte darauf ab ein Jugendhilfeprogramm zu erstellen, welches nicht durch professionelle Sozialarbeit sondern von den Bewohnern von Slums und Wohnvierteln mit hoher Jugendkriminalität selbst getragen wurde. Durch dieses Programm sollte die gesellschaftliche Isolation von delinquent handelnde Kinder und Jugendliche aufgehoben oder vermindert werden, sowie das Desinteresse der “feindlichen Umwelt” behoben werden.

In Folge entstanden in den USA vielfältige weitere Projekte im Bereich Strassenarbeit, u.a. die “corner-group worker method” oder “The Chicago youth Development Projekt” (1960-66) (vgl. Specht, 1979, S.38). Das Konzept der Mobilen Jugendarbeit unterliegt einer ständigen Veränderung und Weiterentwicklung um effektiv auf die sich ebenso verändernden gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren zu können. In Deutschland wurde dieses Jugendhilfekonzept erstmals 1967 in Stuttgart erprobt, nachdem es bereits weite Verbreitung in Großbritannien, den Niederlanden, Skandinavien und Frankreich gefunden hatte (vgl. Fülbier, Steimle, 2001, S. 592).

Bedingt durch allgemeine ökonomische, gesellschaftliche und politische Veränderungen konnten bzw. mussten auch in der BRD neue Formen von Jugendkonflikten beobachtet werden. Verstärkter Konsum illegaler Drogen, neonazistische oder anderweitig radikalisierte politische Tendenzen sowie die erhöhte Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen führten ebenso wie das Aufkommen von Integrationsproblemen von Ausländern zu einem replizierenden Konzept aufsuchender Arbeit, welches sich seitdem ständig weiter entwickelt (vgl. Specht, 1991, S. 24).

In Stuttgart wurden 1967 Stadtteilträger gegründet, deren Mitarbeiter auf die Strasse gingen um junge Menschen dort in ihren Lebenszusammenhängen aufzusuchen. Eines der Ziele war die (gesellschaftliche) Integration der Jugendlichen in ihren Stadtteil. Andere Großstädte folgten diesem Beispiel. Im Zuge der antiautoritären Bewegung der 70er Jahre gab es immer mehr Initiativen zur lebensweltlichen Öffnung. Leitziele dieser Bewegung waren Entinstitutionalisierung, Auflösung bürokratischer Apparate und die Solidarisierung mit der Zielgruppe. Dies führte zu mehr Lebensweltnähe und Betroffenenorientierung in der Offenen Jugendarbeit. Das bis dahin eher gemeinwesenorientierte Konzept wurde, einhergehend diesen neuen Entwicklungen, zunehmend zielgruppen- bzw. szenebezogener.

In Folge des Aufkommens der Aids- Problematik wurden 1987 durch das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, die finanziellen Voraussetzungen für 47 Mitarbeiterstellen des Modellprogramms “Streetworker” geschaffen. Begünstigend auf die Weiterentwicklung und inhaltliche Abstimmung von Aufsuchender Jugendarbeit erwiesen sich nach Steimle und Wilde (2001, S.4), neben regionalen und bundesweiten Praktiker-Treffen auch die Formierung der Landes- bzw. Bundesarbeitsgemeinschaft (LAG, BAG) Streetwork/Mobile Jugendarbeit.

Allgemein kann gesagt werden, dass sich heute in fast allen größeren und mittelgroßen Städten Deutschlands Ansätze Mobiler Jugendarbeit oder Streetwork ausgebildet haben, auch wenn diese sich konzeptionell, qualitativ und quantitativ unterscheiden können. Bereits 1986 stellte die BAGLJÄ (Bundesarbeitgemeinschaft der Landesjugendämter) in einer Presseerklärung fest: “In den letzten Jahren haben sich bundesweit zahlreiche Projekte der mobilen Jugendarbeit entwickelt. (...)”. Städte wie Stuttgart, Hamburg, München, Berlin, Frankfurt, Hannover, Düsseldorf und Köln haben jedoch eine gewisse “Vorreiterrolle” (vgl. Specht, 1993, S.7).

2 Inhalte

2.1 Rechtliche Grundlagen, Finanzierungsarten und Verantwortlichkeiten

Für die Arbeit von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit können verschiedene rechtliche Grundlagen herangezogen werden, wobei jedoch eine ausdrückliche Benennung und differenzierte rechtliche Definition des Arbeitsfeldes (noch) nicht vorliegt.

2.1.1 Gesetzliche Verankerung von Streetwork, Mobiler Jugendarbeit und Aufsuchender Jugendsozialarbeit im KJHG

Gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII (KJHG) hat Jugendhilfe ”den gesetzlichen Auftrag, das Recht jedes Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu sichern (vgl. Proksch, 2001, S. 213). In den Regelungen des KJHG befindet sich jedoch keine explizite Aufführung des Arbeitsfeldes Aufsuchende Arbeit, d.h. Streetwork, Mobile Jugendarbeit und aufsuchende JSA sind als solches keine benannten Leistungsangebote der (Kinder- und) Jugendhilfe. Obwohl immer noch in der Ausnahme wurden allerdings inzwischen einige Landesausführungsgesetze zum KJHG modifiziert. Eine führende Rolle übernahm hier z.B. Berlin, wo sich Aufsuchende JSA seit 1995 durch die Verankerung der Methode im § 13 KJHG auf klare gesetzliche Grundlagen stützen kann: “Aufsuchende Jugendsozialarbeit wendet sich insbesondere an alleingelassene, aggressive, resignative, suchtgefährdete oder straffällig gewordene junge Menschen und fördert deren soziale Integration. Die Angebote sind unmittelbar im Lebensfeld der jungen Menschen zu organisieren. (...) Das Jugendamt hat Vorsorge zu treffen, dass es diese Angebote bei akutem Bedarf auch kurzfristig ermöglichen kann.” (AG KJHG vom 09.05.1995) (vgl. Fülbier, Steimle, S. 591). In anderen Bundesländern werden die Zuordnungen hingegen noch durch Aushandlungsprozesse zwischen Verwaltung und Trägern getroffen (vgl. Steimle, Wilde, 2001, S.6). Trotzdem lässt sich beim Versuch einer Konsolidierung Aufsuchender Arbeit im KJHG “das Gesamtspektrum in drei Bereichen ansiedeln” (ebd.): § 11 (Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit) und § 14 (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz), wobei eine solche Arbeit immer an der “Schnittstelle” der genannten Paragraphen stattfindet (vgl. LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit, 1997, S.4). “Ziel des § 13 KJHG ist es, die Angebote der JSA entsprechend den Notwendigkeiten der schulischen, beruflichen und sozialen Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe detailliert zu regeln, ihre Bedeutung durch eine eigenständige, verbesserte Normierung herauszustellen und ihre Einbindung in andere Verantwortungsbereiche als der Jugendhilfe deutlich zu machen.” (Proksch, 2001, S. 219). Daraus ergibt sich, dass der § 13 mit seinen Bestimmungen in Abs. 1 als Grundlage für Streetwork/Mobile Jugendarbeit ausgelegt werden kann. Dementsprechend formuliert auch die BAG Streetwork / Mobile Jugendarbeit dass sich Streetwork, Mobile Jugendarbeit und aufsuchende JSA “im Sinne des § 13 KJHG” Jugendlichen zuwendet, “für die der öffentliche Raum, vor allem Straßen und Plätze, von zentraler Bedeutung sind und / oder deren Lebenssituation durch Orientierungs- und Perspektivlosigkeit im erheblichen Maße gekennzeichnet ist. Außerdem bezieht er sich auf Jugendliche, die “sozial benachteiligt” oder “individuell beeinträchtigt” sind.” (BAG Streetwork / Mobile Jugendarbeit, 1999).

In Abgrenzung zur JSA nach § 13 KJHG wendet sich die Jugendarbeit nach § 11 KJHG nicht nur an solche jungen Menschen, die im Prozess der beruflichen und sozialen Integration in “erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind” (Abs. 1), sondern grundsätzlich an alle Jugendlichen, um ihnen Angebote zur “Förderung ihrer Entwicklung” (Abs. 1) anzubieten. In bezug auf Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist hiermit eine gesetzliche Orientierung am § 11 gegeben, wenn z.B. Jugendliche aufgesucht werden, um sie an gemeinwesenbezogenen Aktivitäten zu beteiligen oder sie über freizeitpädagogische Angebote (in ihrem Stadtteil, Y.K.) zu informieren.” (Steimle, Wilde, 2001, S.7). Letztlich bezieht sich die Grundlage von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit auch auf § 14 KJHG Nr. 1, indem junge Menschen dazu befähigt werden sollen, sich ”vor gefährdenden Einflüssen” zu schützen.

2.1.2 Weitere gesetzliche Verankerungen

Besondere gesetzliche Grundlagen gelten für StreetworkerInnen, die im Bereich der Sozialhilfe mit obdach- oder wohnungslosen Menschen arbeiten. Diese hier nicht weiter präzisierten Grundlagen sind im SGB I und X, dem BSHG, dem AG-BSHG NRW, dem Landesorganisationsgesetz und dem BGB zu finden. Bei der Arbeit mit Prostituierten und Strichern sind zudem das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NW) zu beachten (vgl. LAG, 1999, S.4).

2.1.3 Finanzierungsarten und Verantwortlichkeiten

Finanzierungsinstrumente von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit sind auf kommunaler Ebene die Förderrichtlinien der einzelnen Gemeinde und Kreise, auf Länderebene die Landesjugendpläne und auf Bundesebene der Landesjugendplan. Bei der Finanzierung der anfallenden Personal- und Sachkosten gibt es sowohl 100%-Finanzierungen durch einen Träger als auch Mischfinanzierungen durch Kooperationsgemeinschaften verschiedener Träger (vgl. Specht, 1993, in Kreft/Lukas, S. 17). Streetwork/Mobile Jugendarbeit wird in NRW durch verschiedene Träger, d.h. im Regelfall durch öffentliche oder freie Träger der Jugend-, Sozial-, und Gesundheitshilfe verantwortet. Die öffentlichen Jugendämter mit freien Trägern der Jugendhilfe sind im Rahmen von Regel- bzw. Projektförderung verantwortlich. Die Zuständigkeit fällt in den Bereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den Kommunen und den Landkreisen, die ein Jugendamt errichtet haben (KJHG, Landesrecht NRW). Über die Einrichtung von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit entscheiden die jeweiligen Gebietskörperschaften. Die Finanzverantwortlichkeit liegt nach § 79 Abs. 2 KJHG bei den Land- und Stadtkreisen als örtliche Träger der Jugendhilfe (vgl. Steimle, Wilde, 2001, S.7).

“Zur Frage der rechtlichen und damit auch finanziellen Grundlage der Mobilen Jugendarbeit ist noch darauf hinzuweisen, dass dieser Jugendhilfeansatz in einem anstehenden neuen Jugendhilfegesetz begrifflich und konzeptionell zu verankern wäre.” (Specht, 1993, S.17).

[...]

Final del extracto de 39 páginas

Detalles

Título
Streetwork und Mobile Jugendarbeit
Subtítulo
Eine Betrachtung der Thematik in Theorie und Praxis
Universidad
University of Applied Sciences Düsseldorf  (FB 6)
Curso
Sozialräumliche Kinder- und Jugendarbeit
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
39
No. de catálogo
V137696
ISBN (Ebook)
9783640475285
ISBN (Libro)
9783640475216
Tamaño de fichero
499 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Streetwork und Mobile Jugendarbeit
Citar trabajo
Yvonne Korte (Autor), 2004, Streetwork und Mobile Jugendarbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137696

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Título: Streetwork und Mobile Jugendarbeit



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