Konzeption eines kommunalen Internet-Portals


Diploma Thesis, 2003

147 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

VORWORT

1 EINLEITUNG
1.1 Herausforderung
1.2 Aufbau der Arbeit

2 GRUNDLAGEN
2.1 Ziele eines kommunalen Internet-Portals
2.2 Nutzen eines kommunalen Internet-Portals
2.2.1 Bürgerschaft
2.2.2 Unternehmen
2.2.3 Öffentliche Stellen
2.3 Definitionen und Abgrenzung
2.3.1 e-Government
2.3.1.1 Kommunikationspartner
2.3.1.2 Anwendungsbereiche
2.3.1.3 Interaktionsgrad
2.3.2 One-Stop-Government
2.3.3 Portale
2.3.4 Virtuelle Marktplätze
2.3.5 Elektronische Signatur
2.4 Ausgangssituation in Deutschland
2.4.1 Nutzung des Internets
2.4.2 Stand des e-Government
2.4.2.1 Bundesebene
2.4.2.2 Landesebene
2.4.2.3 Kommunalebene
2.5 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.5.1 Elektronische Signatur
2.5.2 Barrierefreiheit
2.5.3 Impressumspflicht
2.5.4 Datenschutz

3 FACHLICHE ANFORDERUNGEN
3.1 Funktionale Spezifikationen
3.1.1 Navigation
3.1.2 Suche
3.1.3 Das Lebenslagen-Prinzip
3.1.4 Personalisierung
3.1.5 Online-Formulare
3.2 Inhaltliche Spezifikationen
3.2.1 Sinnvolle Portal-Dienstleistungen
3.2.1.1 Information
3.2.1.1.1 Selbstdarstellung
3.2.1.1.2 Externe Informationen
3.2.1.1.3 Boulevardinformationen
3.2.1.1.4 Registerdaten
3.2.1.1.5 Wirtschaftsinformationen
3.2.1.1.6 Behördeninformationen
3.2.1.1.7 Informationen für die Öffentlichkeit
3.2.1.2 Transaktion / Kommunikation
3.2.1.2.1 Elektronische Korrespondenz
3.2.1.2.2 Elektronische Leistungs- und Ordnungsverwaltung
3.2.1.3 Partizipation
3.2.1.4 Mindestangebot an Dienstleistungen
3.2.2 Auswahl der Dienstleistungen
3.2.2.1 Identifizierung onlinefähiger Dienstleistungen
3.2.2.2 Festlegung der Betreiberziele
3.2.2.3 Festlegung der Bewertungskriterien
3.2.2.4 Identifikation onlinefähiger Infrastrukturverfahren
3.2.2.5 Bewertung und Auswahl der Portal-Dienstleistungen
3.2.3 Strukturierung der Portal-Dienstleistungen
3.2.3.1 Strukturierung nach dem Lebenslagenprinzip
3.2.3.2 Strukturierung nach Themenbereichen

4 TECHNOLOGISCHE UND ADMINISTRATIVE ANFORDERUNGEN
4.1 Sicherheit
4.1.1 Systemarchitektur
4.1.2 Datenschutz
4.1.3 Identifikationsmechanismen
4.1.4 Account-Management
4.1.5 Rollenkonzept
4.1.6 Mandantenfähigkeit
4.1.7 Verschlüsselung
4.2 Content-Management
4.2.1 Freigabeprozesse für Content
4.2.2 Verteilte Datenpflege
4.2.3 Wiederverwertbarkeit von Content
4.3 Benutzerfreundlichkeit
4.3.1 Softwareergonomie
4.3.2 Barrierefreiheit
4.3.3 Laufzeitverhalten
4.4 Payment-Verfahren
4.5 Basiskomponenten
4.6 Bedarfskomponenten

5 ORGANISATORISCHE NOTWENDIGKEITEN
5.1 Betreibermodelle
5.2 Planung
5.3 Einführung
5.4 Produktivhaltung

6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
6.1 Zusammenfassung
6.2 Ausblick

ANHANG

A Strukturierung der Portalinhalte am Beispiel der Stadt Friedrichshafen

B Lebenslagen-Prinzip am Beispiel der Stadt Heidenheim

C Sinnvolle Portal-Inhalte

D Mindestangebot an Dienstleistungen

E Identifikation potenziell onlinefähiger Dienstleistungen

F Muster-Fragebogen zur Bewertung onlinefähiger Dienstleistungen

G Dienstleistungen der Datenzentrale Baden-Württemberg

H Fragebogen zur Auswahl eines geeigneten Content-Management-Systems

I Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Internetseiten

LITERATURVERZEICHNIS

ERKLÄRUNG

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Der virtuelle Marktplatz im Portalumfeld

Abbildung 2: Die Internetnutzung in den Regionen Deutschlands

Abbildung 3: Kommunen und Internetnutzung

Abbildung 4: Anforderungspyramide kommunaler Internet-Konzeptionen

Abbildung 5: Anordnung der Navigationselemente

Abbildung 6: Klassifikation der Personalisierungsobjekte

Abbildung 7: Personalisierungsgrade

Abbildung 8: Strategie des e-Government Einführungsprozesses

Abbildung 9: System-Architektur der Salzburger e-Government-Lösung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: e-Government Matrix

Tabelle 2: Anwendungsbereiche des e-Government

Tabelle 3: Inhaltliches Mindestangebot einer Kleinstadt

Tabelle 4: Inhaltliches Mindestangebot einer Mittelgroßen Stadt

Tabelle 5: Inhaltliches Mindestangebot einer Großstadt

Tabelle 6: Allgemeine Bewertungskriterien

Tabelle 7: Bewertungskriterien der Betreiberziele

Tabelle 8: Bewertungskriterien des Umsetzungsaufwandes

Tabelle 9: Bewertungskriterien der äußeren Randbedingungen

Tabelle 10: Beispiele für Infrastrukturverfahren

Tabelle 11: Übergeordnete Strukturelemente

Tabelle 12: Strukturierung der Lebensphasen

Tabelle 13: Strukturierung der Lebenslagen

Tabelle 14: Oberpunkte der Strukturierung nach Themenbereichen

Tabelle 15: Kriterien für die ergonomische Gestaltung

Tabelle 16: Platzierungserwartungen für typische Seitenelemente

Tabelle 17: Anforderungen eines barrierefreien Internet-Portals

Tabelle 18: Technologische Basiskomponenten

Tabelle 19: Technologische Bedarfskomponenten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Ich möchte mich auf diesem Wege bei all denen bedanken, die mir die Realisation dieser Diplomarbeit ermöglichten und mir dabei mit fachlichem und persönlichem Rat zur Seite standen.

Für die Betreuung und Unterstützung meiner Diplomarbeit bedanke ich mich auf Seiten der Fachhochschule Neu-Ulm bei Prof. Dr. Olaf. Jacob sowie bei der Firma Knowing GmbH und dort insbesondere bei Herrn Dr. Stefan Igel.

Ein besonderer Dank gilt meinen Eltern für ihre Unterstützung während meiner gesamten Studienzeit sowie meiner Schwester Christine für das linguistische Gegenlesen dieser Arbeit.

Kapitel 1

1 Einleitung

1.1 Herausforderung

Mit der Verbreitung des Internets bis in die Amtsstuben der öffentlichen Verwaltung kann sich auch die öffentliche Hand von den neuen Techniken und Möglichkeiten nicht mehr verschließen.

Die ersten Internetauftritte von Kommunen, die im Laufe der Internetrevolution der 80/90er Jahre entstanden sind, boten lediglich Informationen, die nicht über die Bereitstellung von Telefonnummern und Öffnungszeiten hinaus reichten. Leider hat sich an dieser Situation bei vielen aktuellen Webauftritten der deutschen Kommunen und Behörden nicht viel verändert. Noch immer sind reine Informationsangebote ohne transaktionalen oder partizipativen Charakter häufig anzutreffen.

Doch gerade dies reicht trotz der verbesserten grafischen Präsentation der Angebote in Zeiten wachsender Bedeutung des e-Governments in Deutschland nicht mehr aus. Im Zuge der allgemeinen Wandlung in eine Informations- und Wissensgesellschaft entstehen auch für die öffentliche Hand neue Herausforderungen, aktiv daran teilzuhaben. Diese Herausforderungen für die Behörden auf Bundes- bzw. regionaler Ebene und der einzelnen Kommunen sind vergleichbar mit denen der Unternehmen bei der Einführung des e-Commerce, obgleich die staatlichen Institutionen eine weitaus vielfältigere Aufgabe zu bewältigen haben.

Deshalb stellen Konzeption und Einsatz erweiterter öffentlicher Informations- und Interaktionsportale, sowohl in inhaltlicher als auch in technischer Sicht, eine der wichtigsten Schlüsselfunktionen bei der Ausgestaltung dieser neuen Informationsgesellschaft dar.

Das Ziel dieser Arbeit soll es sein, eine Entscheidungshilfe funktionaler, inhaltlicher, technologischer und organisatorischer Natur für die Einführung eines kommunalen Internet-Portals zu liefern, wobei hauptsächlich auf die Internet-Sicht eines Portals eingegangen wird.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich formal in sechs Teile. Nach der Einleitung im 1. Kapitel wird der Leser in Kapitel 2 in die Grundlagen des e-Government- und Portalumfeldes eingeführt. Ihm sollen die verschiedenen Bereiche des e-Government und die Abgrenzung derselben zu Schlagwörtern wie „One-Stop-Government“ oder „virtuelle Marktplätze“ vermittelt werden. Der Leser soll sich außerdem in diesem Kapitel ein Bild von der aktuellen Situation des e-Governments in Deutschland und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen machen können.

In Kapitel 3 werden die fachlichen Anforderungen an ein kommunales Internet-Portal beschrieben. Dies umfasst die wichtigsten funktionellen Anforderungen sowie mögliche und sinnvolle Portalinhalte sowie den Prozess ihrer Bewertung und Auswahl. Damit wird dem Leser bei der Frage assistiert, welche Inhalte aus Internet-Sicht von einem spezifischen Betreiber in sein Portal aufgenommen und wie diese aus der großen Menge an möglichen Inhalten herausgefiltert werden können. Ergänzend wird beschrieben, auf welche Weise die Portalinhalte in eine übersichtliche Struktur gebracht werden können und welches aus Sicht des Betreibers die Mindestinhalte eines solchen Portals für eine Klein- / Mittelgroße bzw. Großstadt darstellen. Die Abhandlungen dieses Kapitels werden sehr umfassend und detailliert beschrieben, so dass sie den Hauptteil dieser Arbeit ausmachen.

Kapitel 4 beschäftigt sich mit den technologischen und administrativen Aspekten, die bei einem Internet-Portal von Bedeutung sind. Dem Leser soll hier ein grober Überblick einschließlich Handlungsempfehlungen über die betreffenden Themen gegeben werden.

Die fachlichen, technologischen und administrativen Anforderungen werden im Kapitel 5 durch die organisatorischen Notwendigkeiten ergänzt, die bei der Einführung und Produktivhaltung eines Portal-Systems zu beachten sind.

Kapitel 6 fasst schließlich die Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen kurzen Ausblick aus Sicht des Autors, wie sich die e-Government-Situation in einigen Jahren in Deutschland entwickeln könnte.

Der Anhang der Arbeit beinhaltet verschiedenste Ausarbeitungen und praktische Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung eines Portals, welche die Ausführungen im Hauptteil ergänzen und dem Leser zusätzliche praktische Hilfen bieten.

Kapitel 2

2 Grundlagen

2.1 Ziele eines kommunalen Internet-Portals

Das Ziel eines kommunalen Internet-Portals liegt in der Schaffung eines wiedererkennbaren, standardisierten Zugangs zu allen benötigten Hilfen, Daten, Informationen und Dienstleistungen einer Kommune [Kremser 2002, S.12].

Die Kommune hat mit der Einführung eines kommunalen Internet-Portals die Möglichkeit, aktiv an der zunehmenden Vernetzung und Globalisierung der Gesellschaft teilzuhaben und ihren Bürgern sowie Mitarbeitern einen praktischen und attraktiven Mehrwert zur Verfügung zu stellen. Dadurch unterstützen die öffentlichen Stellen den gesellschaftlichen Wandel bei einem Übergang einer Industriegesellschaft in eine Informationsgesellschaft.

Das Portal soll dem Bürger 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr ununterbrochen offen stehen, damit er seine Anliegen, Behördengänge oder Informationswünsche unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörden und der Verfügbarkeit ihrer Mitarbeiter erledigen kann.

Es soll nicht nur den Bürgern einer Region eine bevorzugte Anlaufstelle bieten, sondern auch die ansässigen Unternehmen und Interessengruppen sowie die internen Mitarbeiter der einzelnen Behörden und Ämter miteinbeziehen.

In seiner idealtypischen Rolle ist es als One-Stop-Government-Portal konzipiert, d.h. alle verfügbaren Informationen und Dienstleistungen lassen sich über ein einziges Portal erreichen. Dabei gibt es keinerlei Behörden- oder Ämter-Grenzen, da alle Dienstleistungs- und Informationsangebote der öffentlichen Stellen über gemeinsame technische und technologische Standards verbunden werden können.

2.2 Nutzen eines kommunalen Internet-Portals

Die Einführung eines kommunalen Internet-Portals bietet den verschiedensten Interessengruppen einen sinnvollen Mehrwert. Dieser wird entweder extern (bei Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen und Bürgerschaft sowie Unternehmen) oder intern (bei Beziehungen innerhalb der öffentlichen Stellen) sichtbar:

2.2.1 Bürgerschaft

- Einfacher Zugriff auf alle Informationen und Dienste weltweit über das Internet
- Ständige Verfügbarkeit der Daten und Informationen rund um die Uhr
- Behördengänge können vom Wohnzimmer aus erledigt werden
- Bürgernahe Darstellung der Verwaltungsdienstleistungen
- Reduzierung von Wartezeiten in den Ämtern

2.2.2 Unternehmen

- Geringere Fehlzeiten durch die Möglichkeit, Behördengänge online abzuwickeln
- Das Portal bietet ein enormes Marketingpotential
- Unternehmen können einen evtl. bereitgestellten virtuellen Marktplatz nutzen
- Einfache Informationen über Fördermöglichkeiten

2.2.3 Öffentliche Stellen

- Automatisierung und damit schnellere Bearbeitung der Geschäftsvorfälle
- Mehr Effizienz und damit Kostensenkungen innerhalb der Verwaltung
- Medienbruchfreie Bearbeitung der Daten
- Möglichkeit zur Neustrukturierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen
- Stärkung des Verständnisses der Bürger für staatliches Handeln und damit Stärkung der Akzeptanz der öffentlichen Stellen

2.3 Definitionen und Abgrenzung

2.3.1 e-Government

Eines der entscheidenden Schlagwörter bei der Konzeption eines kommunalen Portals ist der Begriff „e-Government“.

Kurz gesagt versteht man unter e-Government die „Nutzung des Internets und anderer elektronischer Medien durch staatliche Institutionen zur Einbindung der Bürger und Unternehmen in das Verwaltungshandeln sowie zur verwaltungsinternen Zusammenarbeit [Hausschild 2002a, S.3]“.

E-Government besteht aus zwei Dimensionen: dem regulierenden e-Government, d.h. der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Informationsgesellschaft, sowie dem partizipierenden e-Government, bei welchem die öffentliche Hand als Anwenderin der IuK-Technologien im Dienste effizienterer Verwaltungs- und Geschäftsprozesse auftritt. Dieser partizipierende Aspekt wird im allgemeinen als e-Government bezeichnet, während der regulierende Aspekt als e-Governance tituliert wird [Gisler 2001, S.14].

Dabei lehnt sich der Begriff des „e-Government“ häufig an den Sprachschöpfungen des e-Business an und wird nicht selten als „e-Business des Staates“ bezeichnet. Obwohl beide Konzepte oft technische und organisatorische Parallelen aufweisen, stellen sie lediglich das elektronische Abbild von Geschäftsmodellen dar. Diese unterscheiden sich stark zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft [Gisler 2001, S.25]. Während z.B. beim e-Business private Wirtschaftsunternehmen als Anbieter auftreten, sind die Anbieter des e-Government Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) oder der Rechtssprechung (Judikative). Im Gegensatz zu Unternehmen verspüren die staatlichen Organisationen nicht denselben Wettbewerbsdruck der freien Marktwirtschaft [Lenz 2001, S.35]. E-Government ist ein eigenständiges Konzept, welches die Ziele des New-Public-Managements (z.B. Kundenorientierung) unterstützt und lediglich im Rahmen der elektronischen Kommunikation mit dem e-Business gleichgestellt werden kann [Gisler 2001, S.26].

Bei genauerer Definition kann der Begriff „e-Government“ aufgrund folgender Aspekte noch zusätzlich klassifiziert werden:

2.3.1.1 Kommunikationspartner

Im Themenbereich e-Government unterscheidet man vier grundlegende Kommunikationspartner: Der öffentliche Sektor, die Bürgerschaft, die Wirtschaft und die Non-Profit / Non-Government Organisationen des dritten Sektors [Reinermann / von Lucke 2000, S1]. Damit kann e-Government unterschieden werden in:

- Government-to-Government, G2G
- Government-to-Business, G2B bzw. B2G
- Government-to-Citizen, G2C bzw. C2G
- Government-to-Non-Profit-Organisations, G2N bzw. N2G

Für den Begriff „Government“ ist in diesem Zusammenhang auch das Synonym Administration gebräuchlich. In diesem Fall ändert sich dann z.B. die Bezeichnung Government-to-Business in Administration-to-Business (A2B). Stellt man nun alle Kommunikationspartner in Beziehung zueinander, lässt sich folgende Matrix aufstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: e-Government Matrix

Quelle: [Reinermann / von Lucke 2002]

E-Government beinhaltet dabei die dunkel gekennzeichneten Flächen dieser Matrix, d.h. sieben der sechzehn möglichen Matrixfelder.

2.3.1.2 Anwendungsbereiche

Grundsätzlich können durch e-Government drei unterschiedliche Bereiche elektronisch abgebildet werden: Der Geschäftsverkehr mit und zwischen staatlichen Stellen, die politische Partizipation mit der Bürgerschaft sowie elektronische Dienstleistungen zu alltäglichen Lebenssituationen [Gisler 2001, S.22].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Anwendungsbereiche des e-Government Quelle: [Gisler 2001, S.32]

Unter dem Begriff „e-Assistance“ wird der Einsatz der IuK-Technologien zur Unterstützung der alltäglichen Lebensgestaltung verstanden. Beispiele hierfür sind allgemeine Informationen (Öffnungszeiten der Behörden), touristische Aktivitäten oder auch Jobbörsen.

Analog dazu werden bei dem Begriff der „e-Administration“ der Einsatz der IuK- Technologien zur Unterstützung des internen und externen Behördenverkehrs und damit des amtlichen Geschäftsverkehrs bezeichnet wie z.B. die elektronische Steuererklärung oder die elektronische Volkszählung.

Schließlich werden unter dem Begriff „e-Democracy“ Diskussionen zusammengefasst, auf welchem Wege sich die IuK-Infrastruktur dazu nutzen lässt, die demokratischen Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen zu beleben. Die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten reichen von elektronischen Diskussionsforen bis hin zu elektronischen Wahlen [Gisler 2001, S.23].

2.3.1.3 Interaktionsgrad

Elektronische Dienstleistungen lassen sich generell in die drei unterschiedlichen Bereiche Information, Kommunikation und Transaktion einteilen. Diese Unterteilung kann man auch auf das Feld des e-Government anwenden, wobei sich dort die Erwähnung eines zusätzlichen vierten Bereiches, der Integration, in jüngerer Zeit durchgesetzt hat [Gisler 2001, S.24].

- Die Informationsstufe umfasst den Abruf von statischen oder dynamischen Informationen durch den Benutzer

„Unter dem Anwendungsfeld der Information versteht man die Bereitstellung von Informationen für die Bevölkerung durch zum Beispiel Bürgerinformationssysteme, Touristinformationssysteme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Wirtschaftsinformationssysteme im Rahmen der Wirtschaftsförderung und sonstigen Wissensdatenbanken. Auf dieser Stufe nimmt der Benutzer lediglich die Rolle eines Informationsempfängers – also eine passive Rolle ein“ [Gress 2001, S.8].

- Die Kommunikationsstufe umfasst den Austausch von Nachrichten zwischen einzelnen Personen und / oder Gruppen

„Viele dieser Informationssysteme werden um Kommunikationslösungen mit Dialog- und Partizipationsmöglichkeiten ergänzt, um den Austausch von Nachrichten zu erreichen. Diese reichen von einfachen Lösungen wie e-Mail oder webbasierten Diskussionsforen bis hin zu komplexen Anwendungen wie z.B. für Videokonferenzsystemen zur Telepräsenz und Telekooperation“ [Gress 2001, S.8].

- Die Transaktionsstufe umfasst die Auslösung von Prozessen der Güterbewegung oder der Erbringung von Dienstleistungen

„Dieser Bereich umfasst die eigentliche Erbringung von Dienstleistungen durch die öffentliche Verwaltung. Dazu gehört zum Beispiel die elektronische Annahme und Bearbeitung von Anträgen oder Aufträgen, die Bereitstellung von Online- Formularen, die direkt am Computer ausgefüllt und sofort per Mausklick an den Empfänger versandt werden können. Zu denken ist hier aber auch an elektronische Zahlungs- bzw. Ausschreibungssysteme und an den Vertrieb von öffentlichen Dienststellen, wie elektronische Verwaltungsbescheide (Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen)“ [Gress 2001, S.9].

- Die Integrationsstufe umfasst die medienbruchlose Zusammenführung der Systeme des e-Government

„Das bedeutet, dass gewährleistet werden muss, dass alle Transaktionen so elektronisch durchgeführt werden können, dass die vom Bürger eingehenden Informationen ohne umständliche Transformationen direkt im Verwaltungsverfahren genutzt werden können. Als Beispiel für einen solchen Medienbruch dienen die von der Verwaltung heute oft auf ihren Webseiten zum Herunterladen zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare, die dann vom Bürger auf Papier ausgedruckt,

unterschrieben und mit der Post an die Verwaltung zurückgeschickt werden müssen“ [Gress 2001, S.8f].

2.3.2 One-Stop-Government

Zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen in Deutschland besteht vielfach eine operative und rechtliche Überschneidung der Zuständigkeiten auf kommunaler, landesweiter und bundesweiter Ebene. Dadurch entsteht ein stark fragmentierter Öffentlicher Sektor, der den gestiegenen Anforderungen der Bürgerschaft bzw. der Unternehmen nicht mehr gerecht wird, da er sich nicht an ihren Bedürfnissen und Perspektiven orientiert [Lenz 2001, S.48].

Um dieser Kundenorientierung Rechnung zu tragen, wird vielfach das Konzept des „One-Stop-Government“ angestrebt. Es bezieht sich auf die Integration des Leistungsangebotes der öffentlichen Verwaltung auf einen globalen Zutrittspunkt aus der Perspektive der Bürger bzw. Unternehmen. Damit können die Leistungen der unterschiedlichen öffentlichen Stellen der Verwaltungsebenen behördenübergreifend über ein gemeinsames Internet-Portal in Anspruch genommen werden. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Ort die Leistung effektiv produziert wird oder ob sie von mehreren Organisationen erstellt wird. Damit wird es z.B. möglich, dass ein Bürger eine Wohnungsummeldung online über ein einziges Formular abwickeln kann, ohne die verschiedenen Behörden einzeln kontaktieren zu müssen. Diese Aufgabe wird allein vom Backend-System des Portals erledigt, welche die Behörden untereinander vernetzt und die nötigen Transaktionen im Hintergrund vornimmt.

Damit wird der Begriff des „One-Stop-Government“ quasi zum Idealtypus einer e-Government-Anstrengung. Um dies jedoch flächendeckend in Deutschland umzusetzen, bedarf es einer Standardisierung und Normung der eingesetzten Verfahren, Systeme und Architekturen. Zu diesem Zweck wurde von der Bundesregierung u.a. das Grundlagenpapier SAGA erstellt, welches einen ersten Schritt zur Einführung von übergreifenden One-Stop-Government-Portalen in Deutschland macht.

2.3.3 Portale

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einem Portal ein „baulich hervorgehobener, repräsentativ gestalteter, größerer Eingang an einem Gebäude bezeichnet“ [Duden 1996].

Diese Definition lässt sich auch auf die IT-Branche ausdehnen. Dort bezeichnet ein Portal eine „Website, die als Einstiegsseite ins Internet von möglichst vielen Nutzern besucht werden soll“ [Gabler 2000]. Damit wird es dem Benutzer also möglich gemacht, über ein Portal als Einstiegspunkt auf unterschiedliche Informationen, Daten und Anwendungen zuzugreifen.

Allerdings herrscht in der weltweiten Fachliteratur Uneinigkeit über die eindeutige wissenschaftliche Definition und Klassifizierung der verschiedenen Portalarten. Ein Grund hierfür ist sicherlich die Tatsache, dass der Begriff „Portal“ relativ jung ist und einen enormen sprachlichen Umfang besitzt. Fakt ist, dass es keine allgemein gültige Definition dafür gibt, was ein Portal im IT-Umfeld auszeichnet. Meist sind die Grenzen zwischen den einzelnen nachfolgend beschriebenen Portalarten fließend und lassen sich nicht exakt abgrenzen.

Es gibt einerseits horizontale Portale, die eine möglichst breite Informationspalette quer über alle Interessensgebiete, Branchen und geographischen Regionen zur Verfügung stellen (z.B. AOL, yahoo, t-online). Davon zu unterscheiden sind vertikale Portale, welche ihre Informationen im Gegensatz zu den horizontalen Portalen zu jeweils klar definierten Sachgebieten präsentieren (z.B. www.basketball.de). Durch die Konzentration auf einen engen Themenbereich erreichen sie eine große Informationstiefe [Wirtz / Lihotzky 2001, S.293].

Dabei werden im Bereich der horizontalen Portale oft verschiedene Synonyme wie Megaportal, Web-Portal oder Consumer-Portal verwendet.

Im Gegensatz zu den in der heutigen Zeit häufig verwendeten Unternehmensportalen sind kommunale Portale noch nicht so zahlreich in der Systemlandschaft anzutreffen. Obwohl diese beiden Portalarten vom technischen Aufbau durchaus identisch sein können, gibt es doch Unterscheidungsmerkmale:

Der größte Unterschied liegt darin, dass kommunale Portale eine breite Menge an Benutzern ansprechen müssen, während Unternehmensportale sehr stark auf eine vorher definierte Zielgruppe zugeschnitten sind. Durch diese Spezialisierung kann der Betreiber eines Unternehmensportals dieses in Bezug auf Inhalt, Aufbau und Präsentation genau auf seine jeweilige Zielgruppe anpassen, wie z.B. eine poppige Gestaltung speziell für eine jüngere Zielgruppe. Im Gegensatz dazu haben kommunale Portale hinsichtlich ihrer Präsentation trotz der internen Konkurrenz zu anderen kommunalen Portalen nur verhältnismäßig geringe Abgrenzungsmöglichkeiten. Sie treten bewusst seriös-sachlich auf, da dies von einem öffentlichen Angebot allgemein erwartet wird.

Des weiteren sind Unternehmensportale in ihrer eigentlichen Ausrichtung nur auf die Belange eines einzelnen Unternehmens ausgelegt, während kommunale Portale durchaus mehrere Kommunen, Behörden und staatliche Stellen im Sinne eines „One- Stop-Government“ vereinen und ihr Gesamtangebot weniger spezialisiert, dafür aber generalisiert ist.

Im Grunde genommen haben die Betreiber eines Unternehmensportals völlige Freiheit bei der Erstellung und müssen lediglich auf wenige gesetzliche Vorgaben (z.B. Impressumspflicht) Rücksicht nehmen. Ein kommunales Portal dagegen ist an einen engen gesetzlichen Verfügungsrahmen gebunden wie z.B. beim Einsatz von Payment- Verfahren oder der Archivierung von Schriftstücken.

Die unterschiedlichen Portalarten lassen sich demzufolge grob in nachfolgendem Schema zusammenfassen, wobei hier nur auf die e-Government-Portale näher eingegangen wird:

- Horizontale Portale
- Vertikale Portale
- Nischenportale (z.B. WAP-Portale wie www.uboot.com)
- Unternehmensportale (z.B. www.bmw.de)
- Elektronische Marktplätze (z.B. www.emaks.de)
- E-Government Portale
- Governmental Portal
- Departmental Portal
- Life-Event-Portal

Im Bereich der Portale für die öffentliche Verwaltung werden wie oben beschrieben drei Portalarten unterschieden. Unter dem Begriff „Governmental Portal“ lassen sich die Portale der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Städte und Gemeinden) zusammenfassen. Sie verweisen in der Regel auf die elektronischen Angebote der ihnen zugehörigen Ministerien, Behörden und sonstigen Einrichtungen. Je nach Entwicklungsstand, insbesondere auf kommunaler Ebene, werden diese Portale auch zum Aufbau regionaler Netze eingesetzt, die auf das gesamte elektronische Angebot einer Region aufmerksam machen. In dieses Umfeld fallen auch die sog. virtuellen Rathäuser der einzelnen Städte und Gemeinden.

Der Begriff „Departmental-Portal“ umfasst alle elektronischen Aktivitäten bestimmter Verwaltungseinheiten (Ministerium, Behörde oder Amt). Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um die einzelnen Homepages der Verwaltungseinheiten. Typisch dabei ist allerdings, dass jede Verwaltungseinheit eine eigene Homepage, ein eigenes Informationsangebot und eigene Transaktionslösungen anbietet.

Im Gegensatz dazu werden bei einem „Life-Event-Portal“ die verschiedensten Verwaltungsdienstleistungen und elektronischen Aktivitäten der einzelnen Dienststellen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Gebietskörperschaften in ein gemeinsames Portal integriert. Dabei orientiert sich das Portal an verschiedenen Problem- und Lebenslagen der Bürger [von Lucke 2000, S.13ff].

2.3.4 Virtuelle Marktplätze

Im Umfeld des e-Government spielt auch der Begriff des „virtuellen Marktplatzes“ eine wichtige Rolle. Unter einem virtuellen Marktplatz versteht man das elektronische Pendant eines traditionellen Marktplatzes, der Anbieter und Nachfrager auf einer gemeinsamen Plattform zusammenbringt. Dabei fungiert der virtuelle Marktplatz als Treffpunkt für die Bürger und Unternehmen eines regionalen Umfeldes.

Der virtuelle Marktplatz stellt in seiner idealtypischen Ausprägung eine möglichst vollständige Widerspiegelung des lokalen Lebens einer Region oder Gemeinde im Internet dar. Dies geschieht durch eine weitgehende Integration und Vernetzung von:

- Aktuellen Informationen
- Transaktionsmöglichkeiten mit den Informationsanbietern
- Präsentationen von Waren und Dienstleistungen
- Bestell- und Bezahlmöglichkeiten
- Electronic Banking-Angebote der lokalen Kreditinstitute
- Kommunikationsfunktionen wie Chat und Foren [Eutelis 2002, S.1]

Die wichtigsten Funktionen eines klassischen Marktplatzes sind der ökonomische und kommunikative Austausch. Ein virtueller Marktplatz ist damit ein Treffpunkt für öffentliche Stellen, Bürger und Unternehmen, um ökonomisch tätig zu werden und um untereinander via Internet-Technologie zu kommunizieren.

Gerade auf kommunaler Ebene werden viele Portalprojekte mit zusätzlicher finanzieller Beteiligung der regionalen Wirtschaft gestartet, da das Budget der öffentlichen Stellen für eine adäquate Umsetzung in vielen Fällen nicht ausreicht. Deshalb sind viele Städte und Kommunen bestrebt, ein Portal unter www.stadtname.de einzurichten, welches neben den reinen e-Government-Funktionalitäten zusätzlich noch eine Anbindung der regionalen Wirtschaft in Form eines virtuellen regionalen Marktplatzes bietet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Der virtuelle Marktplatz im Portalumfeld Quelle: [Eutelis 2002, S.3]

E-Government- und e-Business-Funktionalitäten sind also gerade im kommunalen Umfeld häufig unter einem gemeinsamen Portal vereint, wobei der Übergang meist fließend ist und nicht exakt abgegrenzt werden kann.

Durch den Einsatz eines virtuellen Marktplatzes kann zwischen der öffentlichen Stelle als Portalbetreiber und den Marktplatzdienstleistern eine Win-Win-Situation entstehen. Der Betreiber erzielt finanzielle Einnahmen, während die beteiligten Unternehmen Marketing- und Imagevorteile erzielen sowie bei entsprechender Marktplatzaktivität durch die Benutzer ebenfalls mit finanziellen Mehreinnahmen rechnen können.

2.3.5 Elektronische Signatur

Unter einer elektronischen Signatur versteht man eine „Verschlüsselungstechnik (Kryptographie), mit welcher die Integrität (Unversehrtheit) und Authentizität (Echtheit) von digitalen Informationen gewährleistet werden kann. Sie ist entsprechend mit der handschriftlichen Unterschrift vergleichbar“ [CCeGov 2002].

Dabei kann man die elektronische Signatur folgendermaßen klassifizieren (aufsteigend nach Sicherheitsanforderungen):

- einfache elektronischer Signatur
- fortgeschrittene elektronischer Signatur
- qualifizierte / akkreditierte elektronischer Signatur

Die einfache sowie die fortgeschrittene elektronische Signatur sind völlig unreguliert. Nur die qualifizierte Signatur wird gemäß Gesetz als Ersatz der eigenhändigen Unterschrift und als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art Siegel zu digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Mit Hilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden.

Die jeweils einmaligen Schlüsselpaare (privater und öffentlicher Schlüssel) werden durch staatlich anerkannte Stellen natürlichen Personen fest zugeordnet. Die Zuordnung wird durch ein qualifiziertes Signaturschlüssel-Zertifikat beglaubigt. Es handelt sich dabei um ein signiertes digitales Dokument, das den jeweiligen öffentlichen Schlüssel sowie dem ihm zugeordneten Namen der Person oder ein Pseudonym enthält. Das Zertifikat erhält der Signaturschlüssel-Inhaber, damit dieser es seinen signierten Daten für deren Überprüfung beifügen kann. Darüber hinaus ist es über öffentlich erreichbare Telekommunikationsverbindungen (z.B. Internet) jederzeit für jedermann nachprüfbar [BSI 2002].

Dabei hat die elektronische Unterschrift im Sinne einer Interaktion folgenden Anforderungen zu genügen:

- Authentizität

d.h. die Echtheit des Dokuments oder des Formulars sowie die Bestätigung, dass die elektronische Unterschrift diejenige des Absenders darstellt.

- Integrität

d.h. die Unversehrtheit der Daten und die Garantie, dass jede unberechtigte Veränderung aufgedeckt werden kann.

- Vertraulichkeit

d.h. die Sicherstellung, dass die Existenz eines Dokuments oder sein Inhalt Nichtberechtigten nicht zur Kenntnis gelangt.

- Verbindlichkeit

d.h. die Sicherstellung, dass sowohl der Absender als auch der Empfänger einen Nachweis über den Eingang der Daten sowie der Identität des Absenders erhalten.

- Verfügbarkeit

d.h. die Gewährleistung, dass Informationen und Dienste jederzeit abgerufen und genutzt werden können, wenn diese von den Benutzern gebraucht werden

[Bock 2001, S.162], [CCeGov 2002].

Die Realisierung erfolgt im Rahmen einer Public Key Infrastructure (PKI), wobei die Schlüssel generiert werden und (Un-)Gültigkeitserklärungen erfolgen. Die elektronische Signatur basiert dabei auf der asymmetrischen Verschlüsselungstechnik. Dieses mathematisch kryptographische Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass bei der Signaturbildung ein anderer Schlüssel eingesetzt wird als bei der Signaturprüfung: Jeder Benutzer erhält zwei verschiedene, komplementäre Schlüssel (Schlüsselpaar), einen geheimen, privaten (private key) und einen öffentlichen Schlüssel (public key) [RegTP 2002, S.6].

Die Bindung des Signaturschlüssels an den Inhaber erfolgt durch Besitz (z.B. Chipkarte), Wissen (PIN) oder biometrischer Merkmale (Fingerabdruck) [BSI 2002].

2.4 Ausgangssituation in Deutschland

2.4.1 Nutzung des Internets

Seit Anfang 1999 hat der Anteil der deutschen Erwachsenen, die das Internet nutzen, deutlich zugenommen: von zwölf Prozent Anfang 1999 über 24 Prozent Anfang 2000 und 37 Prozent im I. Quartal 2001 auf nunmehr 47 Prozent im III. Quartal 2002 [FWO 2002].

Bei einem Vergleich der privaten Internetnutzung in den Regionen Deutschlands ergibt sich folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Internetnutzung in den Regionen Deutschlands Quelle: [NFO 2002]

Dies bedeutet, dass umgerechnet fast 30 Millionen Bundesbürger einen Zugang zum Internet besitzen und damit primär die Zielgruppe für ein kommunales Internet-Portal darstellen.

Auch aus Sicht der Kommunen gewinnt das Internet zunehmend an Bedeutung. So gibt es heute kaum mehr eine Stadt, die noch keine eigene Homepage betreibt, auch wenn viele dieser Homepages nur aus reinen Informationsinhalten bestehen. Die Anzahl der Behördenmitarbeiter, die mit modernen Kommunikationstechnologien wie e-Mail ausgerüstet sind, steigt von Jahr zu Jahr. Dies wir aus nachfolgender Grafik ersichtlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Kommunen und Internetnutzung Quelle: [Vogel-IT 2001]

2.4.2 Stand des e-Government

Aufgrund des Prinzips des Föderalismus in Deutschland sind vor allem Länder und Gemeinden nach Art. 30, Abs. 83 des Grundgesetzes die Träger der Verwaltung. Außerhalb der direkten Verwaltung des Bundes durch Bundesbehörden (z.B. Bundeskartellamt, Bundesgesundheitsamt) gilt bei den Gemeinden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind damit an keine einheitlichen Standards beim Aufbau von eigenen Internetportalen gebunden. Demzufolge wurden in den unterschiedlichen Verwaltungsebenen eigenständige und unabhängige Initiativen gestartet.

Bei der kommunalen Gebietsreform in den 60er und 70er Jahren stand noch hauptsächlich die äußere Restrukturierung der Verwaltungsorgane im Vordergrund. Im Gegensatz dazu fokussiert sich das Bestreben im Zuge der Verwaltungsreform in Deutschland seit den 90er Jahren immer mehr auf eine Verbesserung der Prozesse innerhalb der Verwaltungen. Ganz im Sinne des Konzeptes des „New Public Managements“ sollen durch eine stärkere betriebswirtschaftliche Orientierung die Ablaufprozesse sowie deren Ergebnisse effizienter gestaltet werden [Lenz 2001, S.39ff].

2.4.2.1 Bundesebene

Im Jahre 1999 forcierte die Bundesregierung die übergeordnete Modernisierungsstrategie „Moderner Staat - Moderne Verwaltung“. Ein Teil dieses Modernisierungsprogramms ist die e-Government Initiative „Bund Online 2005“, welche im Jahre 2000 gestartet wurde. Die Bundesregierung verpflichtet sich dabei, alle internetfähigen Dienstleistungen bis zum Jahre 2005 online bereit zu stellen. Im Rahmen eines Umsetzungsplans wurden 355 unterschiedliche Verwaltungsdienstleistungen definiert, deren Umsetzung mit einem Finanzbedarf von 1,65 Mrd. Euro entscheidend für die Durchsetzung des e-Governments in Deutschland beitragen wird [BMI 2001a, S.1].

Ein Grund hierfür ist, dass durch diese Initiative auf Bundesebene einheitliche technische und technologische Standards, Architekturen, Vorgehensmodelle usw. eingeführt werden können, welche die Einführung eines behördenübergreifenden One- Stop-Governments als Idealbild des e-Government forcieren.

Neben der Bereitstellung eigener Online-Angebote durch die Bundesbehörden hat der Bund weitere Möglichkeiten, die Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und Kommunen aktiv zu fördern. Zum einen kann der Bund über das öffentliche Dienstrecht die Personalpolitik beeinflussen, zum anderen besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung einzelner Projekte. Beispielhaft sei nur das Projekt media@komm erwähnt, welches 1998 vom BMWi ins Leben gerufen wurde und mit 136 teilnehmenden Städten und Gemeinden eine beachtliche Resonanz vorzuweisen hat. Als Siegprämie erhielten schließlich die Preisträgerstädte Bremen, Esslingen und Nürnberg Fördermittel des Staates zum weiteren Ausbau ihrer Projekte zugesichert [Lenz 2001, S.43ff].

2.4.2.2 Landesebene

Bei der Modernisierung der Verwaltung können die Bundesländer eine wichtige Position einnehmen. Einerseits fällt die Umsetzung der meisten Bundesgesetze in ihre Zuständigkeit, andererseits gestalten sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Selbstverwaltung der Kommunen. Aufgrund der Tatsache, dass die Verwaltung der Landesbehörden in den meisten Feldern der Verwaltung nicht direkt mit der Öffentlichkeit kommunizieren, können sie doch zu einer Modernisierung der Verwaltung beitragen. So wurde z.B. 1994 die Initiative „Bayern Online“ gestartet, die 1998 als „Bayern Online II“ verlängert wurde. Neben Zugangs- und Sicherheitsfragen wie dem Ausbau der Netzinfrastruktur und der Netzsicherheit baut diese Landesinitiative auch Angebote elektronischer Verwaltungsdienste aus [Lenz 2001, S.45]. Auch das Bundesland Baden-Württemberg startete im Jahr 2000 eine eigene Offensive. Das unter der Federführung des baden-württembergischen Innenministeriums als Entwurf erarbeitete "Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste unter Verwendung der digitalen Signatur (e-Bürgerdienste-Gesetz)" soll den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln in der öffentlichen Verwaltung fördern und letztlich die Möglichkeit eröffnen, dass Behördengänge weitgehend überflüssig werden.

„Das Gesetz ermächtigt für bestimmte Bereiche die zuständigen Ministerien zur Erlassung von Verordnungen, dass bestimmte Verwaltungsvorgänge nicht mehr schriftlich, sondern elektronisch übermittelt werden können. Elektronische Verfahren dürfen dem Gesetz entsprechend zukünftig in den Bereichen Meldewesen, Bauwesen, Schulwesen, Hochschulwesen, kommunales Steuer- und Abgabenrecht, Umweltschutz, Statistik im Landesbereich und Wahlrecht zur Anwendung kommen“ [Heise 2003].

2.4.2.3 Kommunalebene

Die Kommunen sind das unterste politische Gemeinwesen im Staat. Sie sind als Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung organisiert und verwalten ihre örtlichen Angelegenheiten (Selbstverwaltungsaufgaben) sowie staatliche Verwaltungsaufgaben, die ihnen per Gesetz zur Erfüllung übertragen werden können (z.B. Anspruch auf einen Kindergartenplatz), in eigener Verantwortung durch die von den Bürgern bestellten Organe [Sixt / Bock 2002].

Die Kommunen sind für die meisten Verwaltungsangelegenheiten des Bürgers zuständig. Aufgrund der räumlichen Nähe bieten sie die erste Anlaufstelle des Bürgers bei Fragen oder Problemen. Aus diesem Grund tragen die Kommunen einen großen Anteil daran, das e-Government in Deutschland voranzutreiben. Viele Städte und Gemeinden haben diese Chance erkannt und starten eigene Internetprojekte, die aber oft nur als Informationsseiten dienen und die transaktionale Abwicklung der Prozesse außer Acht lassen.

Es ist verständlich, dass bei einer Anzahl von 14.300 Kommunen in Deutschland mit verschiedenen Finanz- und Personalressourcen die Modernisierungsbestrebungen in den einzelnen Kommunen unterschiedlich ausgeprägt sind [Lenz 2001, S.45ff].

[...]

Excerpt out of 147 pages

Details

Title
Konzeption eines kommunalen Internet-Portals
College
University of Applied Sciences Neu-Ulm  (Informationsmanagement)
Course
Informationsmanagement
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
147
Catalog Number
V13774
ISBN (eBook)
9783638193337
File size
2004 KB
Language
German
Keywords
Konzeption, Internet-Portals, Informationsmanagement
Quote paper
Marcus Stumböck (Author), 2003, Konzeption eines kommunalen Internet-Portals, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13774

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