In dieser Arbeit steht die Nachbesserung im Werkvertragsrecht im Fokus. Des Weiteren wird eine detaillierte rechtsvergleichende Analyse zwischen der Schweiz und Deutschland präsentiert. Die Nachbesserung ist ein bedeutsamer Aspekt in beiden Rechtsordnungen und beeinflusst maßgeblich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Nachbesserung ist eine der wichtigsten Rechte des Bestellers bei einem mangelhaften Werk. Sie ist geregelt in den §§ 363 ff. OR und §§ 634 ff. BGB.
In einem ersten Teil ist die Mängelhaftung im Werkvertrag zu erarbeiten. Im zweiten Teil ist das Nachbesserungsrecht zu erläutern. Es gilt zunächst Voraussetzungen und die Ausübung des Nachbesserungsrechts darzulegen. Der dritte Teil ist die
Nachbesserungsforderung im Werkvertrag gewidmet. Es gilt die Rechtsnatur zu bestimmen und Inhalt der Nachbesserungsforderung aufzuzeigen. Im vierten Teil dieser Arbeit sind schließlich Nachbesserungskosten hervorzuheben. Diese Überlegungen werden durch eine kurze Zusammenfassung abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Nachbesserungsrecht im Werkvertrag nach BGB und OR
A. Die Mängelhaftung im Werkvertrag
1. Rechtsstellung und Leistungspflichten des Unternehmers
2. Mängelrechte im Überblick
3. Einschränkung der Mängelhaftung
B. Nachbesserungsrecht
1. Allgemeine Voraussetzungen der Nachbesserung
a. Voraussetzungen nach schweizerischem OR
b. Voraussetzungen nach deutschem BGB
2. Grenzen des Anspruchs des Bestellers auf Nachbesserung
a. Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung
b. Die unverhältnismäßigen Kosten der Nachbesserung
3. Die Ausübung des Nachbesserungsrechts
C. Nachbesserungsforderung
1. Rechtsnatur der Nachbesserungsforderung
2. Inhalt der Nachbesserungsschuld
D. Nachbesserungskosten
1. Grundsatz der alleinigen Tragung durch den Unternehmer
2. Ausnahme: Kostenbeteiligung des Bestellers
3. Übermassigkeit der Nachbesserungskosten
III. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Nachbesserungsrecht im Werkvertragsrecht durch eine rechtsvergleichende Analyse des schweizerischen Obligationenrechts (OR) und des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), um die Voraussetzungen, die Ausübung sowie die Kostentragung bei Mängeln systematisch darzulegen.
- Rechtsvergleich zur Mängelhaftung im Werkvertrag (CH vs. DE)
- Voraussetzungen und Ausübung der Nachbesserung bzw. Nacherfüllung
- Die Rechtsnatur der Nachbesserungsforderung
- Regelungen zur Kostentragung bei Nachbesserungsmaßnahmen
- Grenzen des Anspruchs bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit
Auszug aus dem Buch
3. Die Ausübung des Nachbesserungsrechts
Übt der Besteller sein Nachbesserungsrecht aus, indem er gegenüber dem Unternehmer Nachbesserung verlangt, bringt er die Nachbesserungsschuld des Unternehmers zum Entstehen. Auf den Willen des Unternehmers kommt es nicht an; der Besteller gestaltet die Rechtlage durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Ausübungserklärung ist formlos möglich. Für diese Erklärung gelten die allgemeinen Grundsätze betreffend Gestaltungserklärungen. Das bedeutet, dass die Ausübungserklärung – von Ausnahmen abgesehen – bedingungslos zu erfolgen hat und unwiderruflich ist.
Demgegenüber liefert Art. 635 Abs. 1 BGB die Rechtsgrundlage für den Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung. Gleich wie Art. 437 BGB regelt Art. 634 BGB diese Ansprüche bzw. Gestaltungsrechte nicht vollständig, so dass sich die jeweilige Anspruchsgrundlage oder das Gestaltungsrecht nicht unmittelbar aus Art. 634 BGB, sondern aus entsprechenden Verweisungsobjekten, auf welche die Vorschrift Bezug nimmt, ergibt. Auch gibt Art. 637 Abs. 1 BGB dem Besteller unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Mangel am Werk selbst zu beseitigen und die hierfür getätigten Aufwendungen von dem Unternehmer ersetzt zu verlangen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung definiert den Gegenstand des Werkvertrags und den Aufbau der rechtsvergleichenden Untersuchung der Nachbesserungsproblematik.
II. Nachbesserungsrecht im Werkvertrag nach BGB und OR: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die Mängelhaftung, die Voraussetzungen des Nachbesserungsrechts, die spezifischen Ausübungsmodalitäten sowie die Kostentragungsregeln in beiden Rechtsordnungen.
III. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem schweizerischen und deutschen Werkvertragsrecht hinsichtlich der Nachbesserungsansprüche zusammen.
Schlüsselwörter
Werkvertrag, Nachbesserung, Nacherfüllung, Mängelhaftung, BGB, OR, Rechtsvergleich, Besteller, Unternehmer, Werkmangel, Kostentragung, Unverhältnismäßigkeit, Sachmangel, Rechtsmangel, Gestaltungsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Ausgestaltung des Nachbesserungsrechts bei Werkverträgen und vergleicht dabei die spezifischen Regelungen des schweizerischen Obligationenrechts mit denen des deutschen BGB.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für Nachbesserungsansprüche, der Umfang der Nacherfüllungspflicht des Unternehmers sowie die rechtlichen Schranken durch Kostengrenzen oder Unmöglichkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die systematischen Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Umgang mit mangelhaften Werken sowie die rechtliche Einordnung der Nachbesserung als Gestaltungsrecht aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsvergleichende Analyse durchgeführt, die die dogmatischen Grundlagen, gesetzlichen Bestimmungen und die jeweilige Rechtsprechung gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Mängelhaftung, die Voraussetzungen und Ausübung der Nachbesserung, die Rechtsnatur der Forderung sowie die Tragung der Kosten im Falle einer Mängelbeseitigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Werkvertrag, Nachbesserung, Nacherfüllung, Mängelhaftung, BGB, OR und Kostentragung charakterisiert.
Wie unterscheidet sich das Wahlrecht im Werkvertragsrecht gemäß OR und BGB?
Im schweizerischen OR steht das Wahlrecht (Nachbesserung, Minderung, Wandelung) primär dem Besteller zu, während nach deutschem BGB der Unternehmer ein Wahlrecht im Rahmen der Nacherfüllung hinsichtlich der Art der Mängelbeseitigung hat.
Welche Bedeutung haben die sogenannten "Sowieso-Kosten"?
Dies sind Kosten, die auch bei einer mängelfreien Erstellung angefallen wären; der Unternehmer muss diese im Rahmen der Nachbesserung nicht tragen, weshalb sie dem Besteller zur Last fallen.
- Arbeit zitieren
- Amine Er-Rabbaa (Autor:in), 2022, Nachbesserung im Werkvertragsrecht. Eine rechtsvergleichende Analyse nach schweizerischem und deutschem Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1377704