Roads to Democracy – welchen Weg geht Russland


Trabajo Escrito, 2009

18 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Minimaldefinition der Demokratie

3. Theoretisches Konzept defekter Demokratien
3.1. Defekte Demokratie - Begriffsklärung
3.2.Typologisierung Defekter Demokratien
3.2.1. Exklusive Demokratie
3.2.2. Illiberale Demokratie
3.2.3. Delegative Demokratie
3.2.4. Enklavendemokratie

4. Einordnung Russlands in die Systematik defekter Demokratien 5
4.1. Defekte Teilregime der Demokratie in Russland
4.1.1. Teilregime A: Wahlregime
4.1.2. Teilregime B: Politische Teilhaberechte
4.1.3. Teilregime C: Bürgerliche Freiheitsrechte
4.1.4. Teilregime D: Gewaltenkontrolle
4.1.5. Teilregime E: Effektive Regierungsgewalt

5. Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Oberster Feldherr und höchster Priester, ein Autokrat nur Gott und seinem Gewissen un-terlegen", so wurde Russland mehrere Jahrhunderte politisch geführt. Nach Zarenherr-schaft, Revolutionen, Kriegen, Transformationskrisen und nicht zuletzt dem Zerfall der Sowjetunion hat sich das „moderne", demokratisch regierte Russland gebildet. Die Sys-temtransformation von einem autoritären hin zu einem demokratischen politischen Sys­tems am Beispiel Russlands impliziert jedoch Probleme hinsichtlich der Umsetzung und der Konsolidierung der Demokratie.

Ziel dieser Hausarbeit ist es zu belegen, dass Russland sich zu einer defekten Demokratie entwickelt hat bzw. dass Russland nie eine „wirkliche" Demokratie war. Die Grundlage dieser Untersuchung bildet unter anderem das Werk „Defekte Demokratie" (Band 1: Theo-rie) von Wolfgang Merkel. Da das Demokratiekonzept ausschlaggebend für eine Demokra-tieanalyse ist, um Überlegungen in Bezug auf die Defekte einer Demokratie anstellen zu können, ist im ersten Abschnitt meiner Hausarbeit zunächst eine Definition von Demokra-tie notwendig. Im zweiten Abschnitt folgt das theoretische Konzept defekter Demokratien. Hier wird eine Klassifikation verschiedener Typen Defekter Demokratien vorgenommen, um später Russland innerhalb dieser zu verorten. Dies erfolgt im dritten Abschnitt, in dem die verschiedenen systempolitischen Teilregime zunächst auf deren inhaltliche Aspekte erläutert werden. Anschließend erfolgen die eigentliche Untersuchung des russischen Sys­tems hinsichtlich dessen Defekte und deren Gründe. Zuletzt werden die Ergebnisse in der Schlussbetrachtung nochmals zusammengefasst und auf eine mögliche Entwicklungsten-denz eingegangen.

2. Minimaldefinition der Demokratie

Um grundlegende Untersuchungen bezüglich eines politischen Systemwandels, wie dies bei der ehemaligen Sowjetunion der Fall war, anstellen zu können, ist es zunächst wichtig den Demokratiebegriff zu definieren. Demokratie ist keineswegs ein einfach zu definieren-der Begriff. „Von der Antike bis zur Gegenwart unterliegt sie Deutungskontroversen, und die weltweit 120 Staaten, die sich als Demokratie bezeichnen, weisen in ihrer politischen Ordnung beträchtliche Unterschiede auf." (bpb, 2004: 4). Trotz der vielfältigen Ausprä- gungsformen der Demokratie in der Realität muss der Versuch unternommen werden, eine idealtypische Definition wiederzugeben.

In dem Werk „Polyarchy" von Rober Dahl definiert er die Demokratie, bzw. die Polyar-chie als ,,contestation open to participation". (Merkel, 1999: 364). Die Polyarchie stellt seiner Meinung nach die realistischere Form der Demokratie dar. Dahls Konzept zielt aber lediglich auf die elektorale Ebene ab und stuft alle Herrschaften mit freien, allgemeinen und fairen Wahlen als Demokratien ein.

Merkel kritisiert jedoch diesen minimalistischen Definitionsansatz und dessen ein-dimensionale Konzentration auf die vertikale Legitimationszuweisung. Merkel entwickelt aus dieser Kritik heraus sechs Definitionsmerkmale einer liberal-rechtsstaatlicher Demo-kratie: Die Herrschaftslegitimation basiert auf dem Grundsatz der Volkssouveränität und der Herrschaftszugang erfolgt über das allgemeine, gleiche, geheime und freie Wahlrecht. Das Herrschaftsmonopol liegt bei den demokratisch legitimierten Institutionen. Die Herr-schaftsstruktur ist pluralistisch, d.h. auf mehrere Herrschaftsträger verteilt, die sich gegen-seitig begrenzen und kontrollieren. Grund- und Freiheitsrechte begrenzen den Herrschafts-anspruch der staatlichen Institutionen gegenüber den Bürgern und die Herrschaftsweise erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und nicht auf Grundlage von Willkür, Repressi­on oder Terror. (Vgl. Mangott, 2002: 25-26).

3. Theoretisches Konzept defekter Demokratien

3.1. Defekte Demokratie — Begriffsklärung

Die Frage stellt sich nun, wie sich ein politisches System in diesen Definitionsansatz der Demokratie einordnen lässt, bzw. wann ein politisches System sich soweit von diesen Mindestanforderungen einer Demokratie entfernt, dass nicht mehr von einer defekten De-mokratie sondern von einem autoritaren System ausgegangen werden muss. „Defekte der institutionellen Minima der Demokratie dürfen das demokratische Spiel nicht so weit per-vertieren, dass es nur noch die formal-demokratische Fassade für autoritäre Praktiken ab-gibt. Es muss also auch in defekten Demokratien ein systemerhaltendes Mindestmaß an Freiheit, Gleichheit und Kontrolle für die politische Selbstbestimmung aller Bürger ver-wirklicht sein." (Merkel, 2008: 65).

Eine Defekte Demokratie liegt demnach dann vor, wenn eines oder mehrere der genannten institutionellen Minima nicht erfüllt werden bzw. zeitweise von machtvollen Akteuren unterlaufen werden. Nach Merkel zeichnen sich defekte Demokratien durch das Vor-handensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs aus, jedoch existieren Störungen in der Funktionslogik der übrigen Teilregime, die dadurch ihre komplementären Stützen verlieren, welche jedoch in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unab-dingbar sind. (Vgl. Merkel, 2008: 66). Eine solche Störung der Funktionslogik liegt bei-spielsweise vor, wenn in einem politischen System zwar freie und faire Wahlen vorhanden sind, aber bestimmte Teile der Bevölkerung von vornherein von der Wahl ausgeschlossen werden. Problematisch ist dies auf das Fortbestehen einer solchen defekten Demokratie zu sehen, da Defekte nicht zwangsläufig zu politischen Auseinandersetzungen mit Transfor-mationsbemühungen in eine bestimmte politische Richtung (Demokratie oder Autokratie) führen. Eine langzeitliche Stabilität der defekten Demokratie kann sich in solchen Fällen entwickeln. (Vgl. Merkel, 2008: 68).

3.2.Typologisierung Defekter Demokratien

Auf Basis der in Abschnitt 2 aufgeführten sechs Kriterien einer liberal-rechtsstaatlicher Demokratie unterscheidet Merkel verschiedene Formen defekter Demokratien, wobei alle dieser Formen einige - jedoch nicht alle - Kriterien der liberalen-rechtsstaatlichen Demo-kratie erfüllen. (Vgl. Mangott, 2002: 27). Die vier Subtypen defekter Demokratie (Exklu-sive Demokratie, Illiberale Demokratie, Delegative Demokratie und Enklavendemokratie) werden dabei als Extremformen defekter Demokratien angesehen. Sie dienen als Bezugs-punkte, um real existierende Demokratien, welche meist Mischformen defekter Demokra-tien sind, einordnen zu können. (Vgl. Merkel, 2008: 69).

3.2.1. Exklusive Demokratie

Unter Exklusiver Demokratie versteht man den Ausschluss bestimmter Teile der erwach-senen Bevölkerung vom allgemeinen Wahlrecht. Dies hat eine Verzerrung der Partizipa-tionschancen bis hin zum Ausschluss bestimmter Gruppen von der Mitentscheidung über den Herrschaftszugang zur Folge. Ein universelles Wahlrecht ist somit nicht mehr gege- ben, da eine freie Präferenzbildung und Partizipation beschnitten wird (Vgl. Merkel, 2008: 70). „Eine exklusive Demokratie liegt aber auch dann vor, wenn die Ausübung des Wahl-rechts für Teile des Staatsvolkes auf Grund sozialer Bedingungen und/oder (absichtlicher oder unabsichtlicher) administrativer Hürden bei der Durchführung von Wahlen nicht möglich ist." (Mangott, 2002: 28).

3.2.2. Illiberale Demokratie

Die Faustregel nach Merkel besagt, dass „eine illiberale Demokratie dann vorliegt, wenn frei, allgemein und fair gewählte Regierungen Grund-, Menschen- und liberale Freiheits-und Bürgerrechte verletzen." (Merkel, 2008: 70). Dabei werden formal bestehende politi-sche Institutionen und deren legal gesetzte Normen und Verfahren durch informelle Arran­gements unterhöhlt, verdrängt oder umgangen. Solche informellen Arrangements entstehen bzw. existieren zum einen noch aus Zeiten vordemokratischer Regime zum anderen durch bewusste Entscheidungen politischer Akteure, welche in politischen oder] ökonomischen Krisen stark belastet bzw. überlastet sind.

3.2.3. Delegative Demokratie

Von großer Bedeutung in einer funktionierenden Demokratie sind die horizontalen und rechtsstaatlichen Kontrollen der Gewalten durch ein System von „checks an balances." In einer Delegativen Demokratie ist dieses System gestört. Das bedeutet, dass die Kontroll-funktionen der Exekutivmacht durch die Legislative und Judikative gehindert sind. Das ist dann der Fall, wenn Regierungen auf illegalem Wege versuchen, das Parlament zu umge-hen bzw. mit dem Ziel in das Justizwesen eingreifen, die Gewaltenkontrolle so zu verän-dern, um zu deren Gunsten zu nicht autorisierten Machtverhältnissen zu gelangen. (Vgl. Merkel, 2008: 71).

3.2.4. Enklavendemokratie

In einer Enklavendemokratie werden den demokratisch gewählten Repräsentanten durch bestimmte Vetomächte Macht entzogen. Militär, Guerilla, Miliz, Unternehmer, Groß-grundbesitzer oder auch multinationale Unternehmen können solche Vetomächte darstel-len. Diese nicht-demokratischen Herrschaftsenklaven, die zu einer verzerrten Machtbil- dung, Machtausübung und Machtkontrolle führen, können auf zweierlei Arten entstehen. Zum einen auf außerkonstitutionellem Wege, z. B. durch militärische Gewaltandrohung gegenüber der zivilen Regierung oder zum anderen auch auf verfassungskonformen We-gen, wenn beispielsweise durch die Verfassung dem Militär bestimmte Einfluss- und Ent-scheidungsbereiche und Kompetenzen eingeräumt werden. (Vgl. Merkel, 2008: 71).

4. Einordnung Russlands in die Systematik defekter Demokratien 4.1. Defekte Teilregime der Demokratie in Russland

Auf dieser Grundlage lassen sich demokratische Regime hinsichtlich der Erfüllung dieser Mindestkriterien klassifizieren, bzw. nichtdemokratische Elemente identifizieren.

Die Abgrenzung einer liberal-rechtsstaatlichen Demokratie von einer Defekten Demokratie ist bereits auch schon dann möglich, wenn lediglich ein Teilregime dieser Demokratie ei-nen Defekt aufweist. In den folgenden Punkten möchte ich zunächst die verschiedenen untersuchten Teilregime erläutern und auf die Situation in Russland eingehen. Bei erheb-lichen Demokratiedefiziten stellt sich hier jedoch die Frage, inwieweit noch von einer De-fekten Demokratie ausgegangen werden kann, oder ob die Schwelle zu einem autoritären Regime bereits überschritten wurde.

Abb.1 liefert dabei eine Übersicht des Zusammenhanges der beschädigten Teilregime und der Typen defekter Demokratien, was eine spätere Einordnung Russlands in diese Syste-matik erleichtert.

Tabelle 1: Typen defekter Demokratien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Merkel, 2008: 69)

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Roads to Democracy – welchen Weg geht Russland
Universidad
University of Constance
Calificación
2,3
Autor
Año
2009
Páginas
18
No. de catálogo
V137838
ISBN (Ebook)
9783640464340
ISBN (Libro)
9783640461516
Tamaño de fichero
631 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Roads, Democracy, Russland
Citar trabajo
Johannes Himmer (Autor), 2009, Roads to Democracy – welchen Weg geht Russland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137838

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