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Der Umgang mit "Asozialen". Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus

Titel: Der Umgang mit "Asozialen". Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus

Hausarbeit , 2022 , 24 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Levin Mikus (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Hausarbeit möchte die historische Entwicklung der Debatte um ein Bewahrungsgesetz und die verschiedensten Entwürfe zu einem solchen Gesetz unter der Fragestellung "Der Umgang mit „Asozialen“ - Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität
zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus?" genauer untersuchen.

Hierbei wird zuerst der Begriff „asozial“ erläutert und die Sozialpolitik und Theorien der Rassenhygiene Anfang des 20. Jahrhunderts umrissen. Der Hauptteil widmet sich zunächst der Zeit der Weimarer Republik und anschließend der Zeit des Nationalsozialismus. Um die Frage der Kontinuität zu bearbeiten, analysiert Kapitel 4, inwiefern das Bewahrungsgesetz und seine Forderungen zwischen 1933 und 1945 diskutiert wurden. Anschließend werden die Forschungsergebnisse im Fazit zusammengefasst.

Die Verfolgung von sogenannten Asozialen fand im Nationalsozialismus ihren traurigen Höhepunkt, hatte ihren Anfang aber bereits deutlich früher. Die Vision des besseren Menschen und die Einstufung in hochwertigeres und minderwertigeres Leben lassen sich bis in die Antike zurückführen und resultierten in der Bildung und Stigmatisierung von Gruppen gesellschaftlicher Außenseiter:innen. Althergebrachte soziale Probleme fanden ihre Lösungsansätze seit jeher in einem Selektierungsgedanken, der die häufig dafür schuldiggesprochenen gesellschaftlich minderwertigen Personen zu Randgruppen der Gesellschaft machte.

Die Bewahrung per Gesetz, der als asozial stigmatisierten Personen, sollte dabei Abhilfe schaffen. Die Diskussion um eine Bewahrungsgesetz zieht sich hierbei wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte der öffentlichen Wohlfahrt. Denn in der Weimarer Republik sowie auch im Nationalsozialismus hing die Frage des Umgangs mit Asozialen unmittelbar mit der Forderung nach einem Bewahrungsgesetz zusammen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der Begriff „Asozial“

2. Sozialpolitik und Rassenhygiene Anfang des 20. Jahrhunderts

3. Das Bewahrungsgesetz in der Weimarer Republik

3.1 Fürsorge in der Weimarer Republik

3.2 Neuzeitliche Wohlfahrtspflege und ihre ersten Gesetzentwürfe

3.3 Von der „Verwahrung“ zur „Bewahrung“

4. Das Bewahrungsgesetz im Nationalsozialismus

4.1 Die Notwendigkeit eines Bewahrungsgesetzes

4.2 Offizielle Entwürfe

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der Debatte um ein Bewahrungsgesetz in Deutschland, um zu klären, inwiefern ein Kontinuitätszusammenhang zwischen den sozialpolitischen Ansätzen der Weimarer Republik und der Verfolgungspolitik des Nationalsozialismus existiert.

  • Wandel des Begriffs und der Wahrnehmung von „Asozialen“
  • Einfluss eugenischer Theorien auf die Sozialpolitik
  • Vergleichende Analyse der Gesetzentwürfe aus der Weimarer Ära und dem NS-Regime
  • Kontinuität versus Bruch in der deutschen Fürsorgetradition
  • Bedeutung der Ideologisierung und politischer Umbrüche für die Wohlfahrtspflege

Auszug aus dem Buch

3.3 Von der „Verwahrung“ zur „Bewahrung“

Am 26. Juni 1925 brachte Agnes Neuhaus den von der zuständigen Kommission des Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) ausgearbeiteten Entwurf eines Bewahrungsgesetzes als gemeinsamen Antrag von Zentrum und der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) in den Reichstag ein. Erstmals fällt nun auch die oben beschriebene geänderte Begrifflichkeit auf. Der die Frage zum Personenkreis betreffende Paragraph 1 aus dem Gesetzentwurf der DV lautete hier:

(§1) „Eine Person über 18 Jahre, welche verwahrlost ist oder zu verwahrlosen droht, kann durch Beschluß [sic!] des Vormundschaftsgerichts der Bewahrung überwiesen werden, wenn a) dieser Zustand auf einer krankhaften oder außergewöhnlichen Willens- oder Verstandesschwäche oder auf einer krankhaften oder außergewöhnlichen Stumpfheit des sittlichen Empfindens beruht und b) keine andere Möglichkeit besteht, diesen Zustand der Gefährdung oder Verwahrlosung zu beheben.“

Dem Gemeinschaftsantrag von Zentrum und DNVP ging ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion am 25. Juni 1925 voraus, der bereits zwei Tage vorher im Reichstag eingebracht wurde. Neben den beiden von den politischen Parteien im Reichstag eingebrachten Gesetzentwürfen, entstand im Jahr 1925 und im Auftrag des Deutschen Verbandes zur Förderung der Sittlichkeit auch ein weiterer „Entwurf eines Reichsbewahrungsgesetzes“.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Verfolgung sogenannter „Asozialer“ und führt in die Fragestellung zur Kontinuität des Bewahrungsgesetzes zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus ein.

1. Der Begriff „Asozial“: Dieses Kapitel definiert den diffamierenden Begriff „Asozial“ als Sammelbezeichnung für marginalisierte Gruppen und erläutert dessen Verwendung als stigmatisierendes Instrument in der Wohlfahrtspflege.

2. Sozialpolitik und Rassenhygiene Anfang des 20. Jahrhunderts: Es wird dargestellt, wie eugenisches Denken und rassenhygienische Vorstellungen als pseudowissenschaftliche Legitimation zunehmend die Sozialpolitik prägten.

3. Das Bewahrungsgesetz in der Weimarer Republik: Das Kapitel analysiert die verschiedenen gesetzlichen Vorhaben dieser Epoche, die auf einem fürsorgerischen Ansatz basierten, aber bereits eine Tendenz zur gesellschaftlichen Ausgrenzung zeigten.

4. Das Bewahrungsgesetz im Nationalsozialismus: Hier wird untersucht, wie die Nationalsozialisten rassenhygienische Dogmen radikalisierten und das Bewahrungsgesetz als Instrument zur Etablierung einer „Volksgemeinschaft“ umdeuteten.

5. Fazit: Das Fazit resümiert die Debatte und kommt zu dem Schluss, dass trotz personeller und inhaltlicher Überschneidungen ein deutlicher Kontinuitätsbruch durch die ideologische Neuausrichtung und Zerstörung des demokratischen Systems erfolgte.

Schlüsselwörter

Bewahrungsgesetz, Asoziale, Wohlfahrtspflege, Nationalsozialismus, Weimarer Republik, Sozialpolitik, Rassenhygiene, Eugenik, Fürsorge, Stigmatisierung, Volksgemeinschaft, Historische Kontinuität, Gesetzesentwürfe, Diskurs, Verwahrlosung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der historischen Auseinandersetzung um ein Bewahrungsgesetz und analysiert das Schicksal marginalisierter Gruppen, die als „asozial“ degradiert wurden, im Übergang zwischen Weimarer Republik und NS-Zeit.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Forschung?

Zentral sind die Entwicklung der deutschen Wohlfahrtspflege, rassenhygienische Diskurse, die staatliche Praxis der Internierung sowie die Frage, ob Kontinuitäten zwischen demokratischen Ansätzen und nationalsozialistischer Verfolgung bestehen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu klären, ob das Bewahrungsgesetz und die damit beabsichtigte Kontrolle von als „asozial“ bezeichneten Personen eine Kontinuität in der deutschen Geschichte darstellt oder ob durch das NS-Regime ein radikaler Bruch stattfand.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Erforschung genutzt?

Es handelt sich um eine rechtshistorische Analyse und einen historischen Diskursvergleich, der auf Gesetzentwürfen, Fachliteratur und Dokumenten der damaligen Wohlfahrtspflege basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der Weimarer Gesetzesinitiativen und die spätere radikale Umdeutung unter rassenhygienischen Gesichtspunkten im Nationalsozialismus.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bewahrungsgesetz, Asoziale, Wohlfahrtspflege, Eugenik und Volksgemeinschaft geprägt.

Warum wurde in der Weimarer Republik von einem „Bewahrungsgesetz“ gesprochen?

In der Weimarer Republik war der Begriff als Schutz- und Fürsorgemaßnahme gedacht, um als verwahrlost geltenden Personen ohne polizeilichen Zwang beiseite zu stehen, wobei jedoch eugenische Untertöne bereits vorhanden waren.

Wie veränderte sich die Intention nach der Machtergreifung 1933?

Unter nationalsozialistischer Herrschaft verlor das Gesetz zunehmend seinen fürsorgerischen Charakter; es diente primär dem Ausschluss vermeintlich „lebensunwertem“ Lebens und dem Schutz der „arischen Volksgemeinschaft“.

Welche Rolle spielte die Polizei im Vergleich zur Fürsorge im NS-Regime?

Während die Fürsorge zunächst versuchte, ihre Konzepte weiterzuführen, wurde die Kontrolle „Asozialer“ durch Himmlers Polizei übernommen, was zur Inhaftierung in Konzentrationslagern zur forcierte Arbeitskräftemobilisierung führte.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Umgang mit "Asozialen". Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Veranstaltung
Die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“. Gesellschaft, Krieg und Holocaust, 1933-1945
Note
1,7
Autor
Levin Mikus (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
24
Katalognummer
V1379076
ISBN (PDF)
9783346918826
ISBN (Buch)
9783346918833
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Asozial Bewahrungsgesetz Nationalsozialismus Gemeinschaftsfremd geistig minderwertig Bettler Obdachlose Landsteicher Sozialpolitik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Levin Mikus (Autor:in), 2022, Der Umgang mit "Asozialen". Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1379076
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Leseprobe aus  24  Seiten
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