Wie wird die Zukunft in Bildung, Beruf und Privatleben beurteilt: Eine Befragung von Jugendlichen in Deutschland aus Familien mit Migrationshintergrund


Thèse de Bachelor, 2008

128 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Migration in Deutschland
2.1. Die Geschichte der Migration Deutschlands ab 1949
2.2. Was ist Migration?
2.3. Religions- und Wertunterschiede und deren Bedeutung für Deutschland

3. Definitionen zur Verständigung
3.1. Was ist ein „Ausländer“?
3.2. Das Grundgesetz (Artikel 116, Absatz 1)
3.3. Was bedeutet „Staatsangehörigkeit“?
3.4. Was ist unter „Integration“ zu verstehen?
3.5. Das Zuwanderungsgesetz

4. Exkurs: Einblick in bestimmte Einwanderungswellen
4.1. Die griechischen und türkischen Einwanderungswellen
4.2. Die Spätaussiedler
4.3. Ein Vergleich: worin liegt der Unterschied zwischen diesen Menschen?

5. Die Shell Jugendstudie
5.1. Bildung
5.2. Beruf
5.3. Privatleben
5.4. Zukunftsaussichten

6. Probleme von Migrantenjugendlichen
6.1. In der Schule
6.2. Mit der Sprache
6.3. Erklärungsansätze zum Verständnis von Bildung in anderen Kulturen
6.4. Die Nachkommen von Migranten als Chance für Deutschland?

7. Empirischer Teil der Arbeit
7.1. Hypothesen
7.2. Operationalisierung der Hypothesen
7.3. Versuchsplan
7.4. Beschreibung der Versuchspersonen

8. Auswertung (1) der Daten

9. Auswertung (2) der Daten
9.1. Erstellung der latenten Variablen
9.2. Beziehungen der Variablen untereinander

10. Diskussion und Auswertung

Literatur

Internetquellen

Bildquellen

Anhang

1. Einleitung

Der Anteil der „ausländischen“ Bevölkerung Deutschlands liegt (nach Berechnungen der Bundeszentrale für politische Bildung 2006) bei 8,2%! In Zahlen ausgedrückt: 6.751.002 Personen sind nach diesem Stand „nicht-deutsch“. Der Islam (Erhebung: 2001) ist mit 3.200.000 Gläubigen die dritthöchste Religionsgemeinschaft innerhalb Deutschlands. „Ausländische“ Beschäftigte machen insgesamt 9,1% der Erwerbstätigen aus (OECD, Erhebung: 2004) (Ebd.).

Und doch: Deutschland ist mit einer Differenz von 73 Punkten zwischen Schülerinnen und Schülern (mit und ohne Migrationshintergrund)[1] weiterhin das OECD-Land mit den stärksten migrationsbedingten Unterschieden, die sich insbesondere bei den Jugendlichen der so genannten zweiten Generation zeigen (PISA 2003). Obwohl in Deutschland geboren, erzielen diese Jugendlichen schlechtere Leistungen als ihre aus dem Ausland zugewanderten Mitschülerinnen und Mitschüler. Die hohe Differenz ist in einem erheblichen Maße auf soziale Unterschiede und sprachliche Defizite zurückzuführen (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008). Jugendliche mit Migrationshintergrund weisen öfter schulisches Versagen auf als einheimische Jugendliche. Häufig denken auch u.a. Bundesbürger, dass schon das Elternhaus von Migrantenkindern die Schulkarriere und den späteren Lebensverlauf maßgeblich bestimmt (Flam 2007; 49).

So lassen sich auch heute noch manche Menschen dazu hinreißen, andere Menschen nach ihrem Aussehen und dem Kleidungsstil einem Migrationshintergrund zuzuordnen. Dieses passiert sogar bei Lehrern oder anderen Beamten, die einen Eid abgelegt haben, nach dem sie alle Menschen gleich behandeln müssen (Flam 2007; 48). Besonders Jugendliche, die zwischen den Kulturen aufwachsen, kämpfen mit dieser besonderen Art von Diskriminierung: alles was fremd ist wird abgelehnt - das Problem einer versteckten Benachteiligung. Seit dem 11. September 2001 trifft dies ganz besonders auf Menschen mit muslimisch-kulturellem Hintergrund (nicht nur in Deutschland) zu.

Jugendliche aus Spätaussiedlerfamilien trifft dagegen ein ganz anderes Schicksal: in der damaligen Heimat (Russland, Kasachstan, Ukraine etc.) galten sie bis in die heutige Zeit als „Nachkommen von Faschisten“. Nach Deutschland eingewandert, in der Hoffnung hier endlich ein geeignetes zu Hause im ursprünglichen Herkunftsland zu finden, werden sie von weiten Teilen der Bevölkerung zwar nicht mehr als Faschistennachkommen verschrien, sondern gelten – oft sogar ohne Wissen der Bevölkerung über ihre tatsächliche Herkunft – generell als „Russen“. Zudem gelten für sie Vorurteile wie Trinkfestigkeit, extreme Gewaltbereitschaft und mangelnde Kommunikationsfähigkeit (z.B. sprachlich oder wg. Aggressivität). Das Problem der Heimatlosigkeit tritt in den Vordergrund!

Die hohe Arbeitslosigkeit von Zuwanderern lässt sich durch geringe Qualifikationen und einem meist niedrigen Bildungsweg erklären; mitunter herrschen unter bestimmten Einwanderungsgruppen eine höhere Kriminalitätsbelastung sowie ein festzustellender Rückzug in ethnische und religiöse Gemeinschaften. Viele Menschen glauben inzwischen, dass die Integration innerhalb Deutschlands gescheitert ist, obwohl sich in den letzten Jahren, auch ohne staatliche Unterstützung, sehr viel für die Zuwanderer getan hat.

Der Begriff „AusländerIn“ ist in nach Ansicht des Autors in der deutschen Gesellschaft negativ konnotiert. Die Vorsilbe Aus - bedeutet in seinen Grundzügen schon außerhalb bzw. nicht dazugehörig, ja fast schon nicht gewollt. Daher wird im Rahmen dieser Ausarbeitung vorliebend das Wort „MigrantIn“ (lat. migrare = Wandern, Auswandern) verwendet .

In dieser Arbeit wird das Herkunftsland der Eltern als Indikator verwendet, der den Migrationshintergrund symbolisiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide oder nur ein Elternteil einen Migrationshintergrund aufweisen. Kam z.B. nur die Mutter aus einem anderen Land (z.B. Türkei) so wies ebenfalls das Kind - für diese Arbeit - einen Migrationhintergrund auf.

Um es mit den Worten Azads, eines populären Musikers (selber mit kurdischem Migrationshintergrund) aus Deutschland, zu sagen: „Du bist gefickt als Kanake in der Deutsch – Gesellschaft“. Der Autor möchte mit Teilen dieser Arbeit herausfinden, ob diese Aussage als valide zu betrachten ist.

2. Migration in Deutschland

2.1. Die Geschichte der Migration Deutschlands ab 1949

Deutschland ist Migrationsland. Seit 1685 wandern Menschen nach Deutschland ein. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges begann die deutsche Regierung so genannte „Gastarbeiter“ einzuladen. 1955 schlossen dann Deutschland und Italien das erste Anwerberabkommen ab. 1960 folge daraufhin das Anwerberankommen mit Spanien und Griechenland und 1961 mit der Türkei. Die türkischen Gastarbeiter hatten die Eigenschaft „willig und billig“ zu sein; sie übernahmen diese Rolle und lösten damit die polnischen Gastarbeiter ab, denen dieser „Titel“ zum Ende des 19. Jahrhunderts hin zugeschrieben wurde (Flam 2007; 27). 1963 folgte Marokko und 1964 Portugal, 1965 Tunesien. 1967 verzeichnete sich ein Umbruch: zum ersten Mal lag die Zahl der Fortzüge aus Deutschland höher als die Zuzüge der Einwanderer. Im Jahre 1969 stellten die italienischen Einwanderer die größte Nationalitätengruppe ausländischer Einwanderer in Deutschland dar.

1970 war dann aber der bis dato höchste Punkt der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland mit knapp einer Million Zuzügen erreicht. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen verzeichneten die höchsten Einwanderungen. 1963 stellten die türkischen Zuwanderungen mit 605.000 Arbeitnehmern die größte Ausländergruppe dar und verdrängten somit die italienischen Zuwanderer von der Spitzenposition. Noch im selben Jahr war der deutsche Arbeitsmarkt durch die hohen Zuwanderungswellen gesättigt. Nun sollten die weiteren Einwanderungen aus Staaten, welche der damaligen EG nicht angehören, vor allem der Türkei, unterbunden werden. 1974 lag erneut die Auswanderungsrate höher als die Zuwanderungsrate. Im Oktober 1978 wurde eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz durchgeführt. Dies hatte Folgendes zur Folge: unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem und Aufenthaltsberechtigung nach achtjährigem Aufenthalt. 1979 startete dann ein spezielles Programm für ausländische Flüchtlinge. Die so genannten „Kontingentflüchtlinge“ (im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge) wurden mit einem Asylrecht versehen, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen mussten. 1980 kam es mit 107.000 Antragstellern zu einer Verdoppelung der Asylbewerberzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit etwa 50.000 Bewerbern. Kritik über den Missbrauch des Asylrechts durch Wirtschaftsflüchtlinge wurde laut. „Unechten“ Asylbewerbern wurde durch ein Sofortprogramm die Einreise erschwert. Dieses Sofortprogramm beinhaltete die Beschleunigung des Asylverfahrens, Versagung der Arbeitserlaubnis im ersten Jahr nach der Einreise sowie Einführung der Sichtvermerkspflicht für die Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern. Zwei Jahre später traf nun das Asylverfahrensgesetz in Kraft, das Regelungen enthielt, die das Ziel hatten das Asylverfahren unter Wahrung des im Grundgesetz geschützten Asylrechts zu beschleunigen. Noch im selben Jahr wurde mit der 14. Verordnung zur Änderung des Ausländergesetzes die Sichtvermerkspflicht für Ausländer aus Nicht-EG-Staaten eingeführt, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollten. In dem darauf folgenden Jahr (1983) trat das Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern in Kraft. Es enthielt eine Rückkehrhilfe, Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wartefrist, vorzeitige Verfügung über staatlich begünstigte Sparleistungen ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen, Abfindung von Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung und Rückkehrberatung. 1987 stieg nun die Einwanderungszahl der Aussiedler mit der Öffnung Osteuropas sprunghaft auf 78.498 an. Ein Jahr später ist die Zahl der Aussiedler schon auf 202.645 angestiegen. Anfang der 90er Jahre prägten andere „neue“ Zuwanderungsgruppen das Land. Unter ihnen waren nun die Spätaussiedler aus den ehemaligen Ostblockstaaten, Kriegsflüchtlinge sowie Saisonarbeitnehmer. Noch im selben Jahr verließen etwa 111.150 Rumäniendeutsche ihr Land und wanderten nach Deutschland ein. Damit stieg die Zahl der Aussiedler auf 397.073; zu der Zeit stellten die Aussiedler aus Polen die größte Nationalitätengruppe dar. 1991 traten dann erneut neue Gesetze in Kraft. Der zweiten Gastarbeitergeneration wurde die Möglichkeit eingeräumt, über Regelansprüche auf Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Im Jahre 1992 ist dann der bis dato höchste Punkt der Zuwanderung erreicht: 1.219.348 Zuzüge. Darunter befanden sich fast 440.000 Asylbewerber, von denen aber nur 4,25% tatsächlich asylberechtigt waren. Die Folgen waren eine zunehmend lange Verfahrensdauer und eine hohe Kostenlast bei den Kommunen für Unterbringung und Versorgung während des Asylverfahrens. Missstimmungen wurden laut. Es entzündeten sich heftige Debatten zum Thema Asylmissbrauch. Es kam sogar zu Brandanschlägen und schweren Ausschreitungen vor allem gegen Asylbewerberunterkünfte und deren Bewohner. Die Menschen drückten aber als Gegenreaktion ihre Solidarität durch u.a. Lichterketten aus. 1993 wurde dann das Asylrecht weiter eingeschränkt. Nun konnte sich nur derjenige auf das Asylrecht berufen, der wirklich auf Schutz vor politischer Verfolgung angewiesen war. Jetzt schaffte das Kriegsfolgen-Bereinigungsgesetz neue Grundlagen für die Aufnahme von Aussiedlern deutscher Minderheiten aus Osteuropa. 1994 ging die Zahl der Asylbewerber deutlich auf etwa 112.700 zurück. 1997. Durch ein weiteres Gesetz (Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften) wurde die Ausweisung krimineller Ausländer erleichtert und das Amt des Ausländerbeauftragten wurde gesetzlich verankert. 2000 wurde mithilfe des nun neu eingeführten „Geburtsprinzips“, in Deutschland geborenen Kindern von eingewanderten Ausländern die Möglichkeit verliehen unter bestimmten Bedingungen schon von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Für den Anspruch auf Einbürgerung wurde die erforderliche Aufenthaltszeit auf acht Jahre verkürzt, ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse eingeführt und eine Extremistenklausel als Versagungsgrund aufgenommen. Im selben Jahr startete der damalige Kanzler Gerhard Schröder seine Greencard-Initiative. Eine neue Debatte zum Thema Zuwanderung begann. Im Jahr 2004 verabschiedete der deutsche Bundestag, nach langem auf und ab, das Zuwanderungsgesetz. Acht Tage später wurde dann das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat angenommen und sechs Monate danach trat es in Kraft. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD wurde eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes vereinbart. Dabei war zu untersuchen, ob die mit dem Zuwanderungsgesetz verfolgten Ziele erreicht wurden und ob ggf. Verbesserungsbedarf bestand. Anfang 2007: der Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union mit dem sowohl das Aufenthaltsgesetz als auch das Freizügigkeitsgesetz/EU, das Asylverfahrensgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen geändert wurden und im Sommer diesen Jahres wurde vom deutschen Bundestag (14. Juni) und dem Bundesrat (6. Juli) dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Der Bundespräsident fertigte das Gesetz am 19. August aus, es trat mit weiten Teilen am 28. August in Kraft (Bundesministerium des Inneren 2008).

2.2. Was ist Migration?

In dem Augenblick, in dem wir von Migration sprechen, beschäftigen wir uns mit dem Zuwanderungsschicksal anderer Menschen aus verschiedenen Kulturen und Lebenssituationen. Es gibt verschiedene Arten der Migration; d.h. Menschen wandern aus unterschiedlichen Gründen aus bzw. in ein anderes Land ein. Einige wünschen sich einen guten abschließenden Lebensabschnitt, andere eine bessere Zukunft für ihre Kinder. Andere wiederum sind aufgrund von Krieg oder Elend aus ihrer Heimat in ein anderes Land geflohen oder vertrieben worden. Das folgende Zitat soll uns eine geeignete Definition zum Begriff geben:

„Flexibilität und Mobilität sind in der modernen, kapitalistisch angetriebenen Gesellschaft regelmäßige Erwartungen an das Individuum. Sobald nennenswerte Bevölkerungsgruppen räumlich in Bewegung geraten, wird Mobilität als Wanderung beobachtet; wenn auf der Suche nach bezahlter Beschäftigung und persönlicher Sicherheit nationale Grenzen überschritten werden ist von Migration die Rede, die, wenn sie eine bestimmte Größenordnung erreicht, von den abgebenden wie den aufnehmenden Staaten als Problem wahrgenommen werden kann“ (Bommes/ Schiffauer 2006; 165).

Wie im Zitat beschrieben, stellt Migration in erster Linie nicht das Problem dar, als was es oftmals betrachtet wird. In erster Linie ist Migration ein linearer, geführter und durchaus gewollter Prozess. Überschreitet dieser allerdings eine festgelegte Größenordnung, wird Migration zum Problem. Viele Menschen mit denselben Herkunftswurzeln oder demselben Schicksal müssen natürlich zunächst in die Gesellschaft eingegliedert werden. Da dies aber nicht sofort nach Zuwanderung geschehen kann, sondern ein langer, mit Geduld gesteuerter Prozess, sein muss, verliert der Begriff Migration schnell seinen positiven Aspekt und wird weiterhin als Dorn im Auge betrachtet.

Das Autorenkollektiv Bommes/Schiffauer (2006) unterscheidet zwischen Ländern mit „gesteuerter Einwanderung“ und solchen, die „Migration >erleiden<“. Zu den erstgenannten zählen Länder wie Kanada, Australien oder Neuseeland und zu den Zweitgenannten z.B. Deutschland (Ebd.; 172). Hier lässt sich ein weiteres konkretes Beispiel nennen: die Schweiz verfolgt eine sehr solide Arbeitsmarktpolitik. Sie lässt Zuwanderungen zu, so lange diese aufgrund eines Arbeitsverhältnisses stattfinden. Nach Beendigung bzw. nach Ablauf des Arbeitsvertrages verlassen die Arbeitnehmer selbstverständlich das Land. Die Schweiz also kann ebenso Zuwanderungsland genannt werden (vor allem auch weil in der Schweiz drei Sprachen gesprochen werden) wie Deutschland. Nur mit dem Unterschied, dass die Schweiz die Zuwanderung nach vorherrschenden Regelsystemen führt sie aber nicht erleidet. Auf der anderen Seite darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Deutschland aufgrund der sozialen Zuschüsse und Hilfeleistungen ein äußerst attraktives Einwanderungs land ist und demzufolge oftmals bevorzugt wird.

2.3. Religions- und Wertunterschiede und deren Bedeutung für Deutschland

Das Thema Religion und der kulturelle Hintergrund sind häufig Schwierigkeiten beim zwischenmenschlichen Verständnis. Deutschlands Jugendliche bewegen sich hin zu einer Ansammlung von Pseudo-Religionen. Das Wertesystem der Jugendlichen ist soweit abgespeckt, dass diese sich immer mehr und immer weiter in religiöse Konstellationen flüchten, die auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst sind.

Auch wenn der verstorbene Papst Johannes Paul II unter der deutschen Jugend ein sehr hohes Maß an Beliebtheit genossen hat und der neue Papst Benedikt XVI praktischerweise in dessen Fußstapfen tritt und der Weltjugendtag ziemlich gut besucht wird, erleben wir aber zunehmend eine Erstellung einer >Religion light< unter den Jugendlichen. Geister, Sterne und Aszendenten, rudimentäres Wissen und Verständnis anderer Religionsformen und die schlechte Vermittlung des religiösen Wertesystems durch die Schule oder die Eltern lässt auf einen Vergleich mit dem berühmten Rosinenkuchen stoßen. Jenes, dass gerade den Bedürfnissen passt, Dinge, die die eigene Vorstellung widerspiegeln werden wie Rosinen aus dem Kuchen gepickt und zu einer neuen Befriedigungsreligion, in der alles drin ist, zusammen gestampft.

23% der Jugendlichen werden als glaubensunsicher bezeichnet. Zusätzlich meinen 28% weder an Gott noch an eine höhere Macht zu glauben. Dieses „Nein“ zu den traditionellen Werten der Religion wird bis ins höhere Alter mitgetragen und an die nächste Generation weitergegeben.

Dennoch besuchen viele Jugendliche kirchliche Großveranstaltungen und sind in der kirchlichen Jugendarbeit präsent. Sie haben i.d.R. eine durchaus positive Einstellung zur Kirche, so dass 69% es für gut empfinden, dass es diese überhaupt gibt. Dagegen finden nur 27%, dass die Anwesenheit der Kirche überflüssig ist; diese Meinung geht mit einer erheblichen Kirchenkritik einher.

68% meinen, dass die Kirche sich verändern müsste um in Zukunft weiterhin bestehen zu können, 65% behaupten sogar, dass die Kirche keine Antworten auf die Fragen habe, die die Jugendlichen wirklich bewege.

Jugendliche mit Migrationshintergrund dagegen vertreten eine >echte< Religiosität. Diese erfahren sie direkt von ihren Eltern, die versuchen ihre Heimatkultur nach Kräften aufrecht zu erhalten. 52% der nicht-deutschen Jugendlichen glauben an einen persönlichen Gott sowie 44% der nicht in Deutschland geborenen Migrantenjugendlichen aber nur 28% der deutschen Jugendlichen. Auffällig hier ist, dass ganz häufig Jugendliche aus muslimisch-kulturellem Hintergrund, christlichorthodoxe Jugendliche und christliche Migranten eine ausgeprägte und echte Religiosität vertreten. Es darf hier allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass Religiosität eine durchaus Kulturtragende und integrierende Funktion besitzt. „Diesem religiös untermauerten Integrationsdruck, der die Gefahr einer Isolierung gegenüber der deutschen Kultur in sich birgt, können sich Jugendliche mit Migrationshintergrund oft nicht entziehen“ (Shell Jugendstudie 2006).

Jugendliche aus Migrantenfamilien sind zwar traditionsorientierter als Nicht-Migranten, vertreten aber auch materialistische und hedonistische Werte. Daher ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den Kulturen nicht zu erkennen. Von einem Werteverfall deutscher Jugendlicher kann also nicht gesprochen werden. Insgesamt sieht die Shell Jugendstudie, dass „Jugendliche aus dieser Gruppe […] in der Gefahr (stehen), in eine noch stärker religiöskirchlich geprägten Umwelt [und damit] in eine Werteopposition gedrängt zu werden“ (Ebd.).

3. Definitionen zur Verständigung

Der folgende Abschnitt in genaue Definitionen der Begriffe:

- Ausländer
- Staatsangehörigkeit
- Integration
- Zuwanderungsgesetz
- Spätaussiedler

Die oben aufgeführten Begriffe sollen in dieser Arbeit für ein diffizileres Verständnis sorgen.

3.1. Was ist ein „Ausländer“?

Ausländer ist jeder, der im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) kein Deutscher ist (Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge 2008).

3.2. Das Grundgesetz (Artikel 116, Absatz 1)

Mit dem Artikel 116 Abs.1 wurde die Grundlage für den Zuzug der Spätaussiedler nach Deutschland geschaffen. Was das Grundgesetz in seinem genauen Wortlaut besagt, ist in zwei Abschnitten gegliedert folgendes:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben (Bundesministerium der Justiz 2008).

Unter diese Definition fallen auch die so genannten Spätaussiedler, auf die noch einmal genau unter Punkt 4.2. Bezug genommen wird, da sie eine Grundlage für diese Arbeit darstellen.

3.3. Was bedeutet „Staatsangehörigkeit“?

Die Begriffe Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft überschneiden sich des Öfteren und werden gleich verwendet. In dieser Arbeit wird lediglich mit dem Begriff der „Staatsangehörigkeit“ gearbeitet um doppelte Arbeit zu vermeiden. Unter dem Begriff Staatsangehörigkeit wird verstanden:

Die Staatsangehörigkeit, die der jeweilige Staatsbürger besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat der Betreffende angehört. Aus der Zugehörigkeit zum Staat entstehen zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen Rechte (z.B. das Recht auf Freizügigkeit) und Pflichten (z.B. die Wehrpflicht) (Bayerischer Staatsministerium des Inneren 2008).

3.4. Was ist unter „Integration“ zu verstehen?

Ein grundlegender Gedanke dieser Arbeit ist der Integrationsgedanke. Die folgende Bezeichnung soll die Grundzüge dieses Begriffes näher beschreiben:

Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2008).

3.5. Das Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderungen in weiteren Gesetzen.

Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Gleichzeitig werden erstmals Maßnahmen zur Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer gesetzlich verankert (Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge 2008).

4. Exkurs: Einblick in bestimmte Einwanderungswellen

In diesem Abschnitt der Arbeit werden die griechischen und türkischen Zuwanderer und die Einwanderungen der so genanten Spätaussiedler vorgestellt. Leider können im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht alle Zuwanderungen nach Deutschland berücksichtigt werden. Daher die Beschränkung.

4.1. Die griechischen und türkischen Einwanderungswellen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung 2006, 10 häufigste Staatsangehörigkeiten

Die Zahlen aus Abb. 1. zeigen mehr als deutlich auf: Deutschland ist ein beliebtes Zuwanderungsland, auch wenn dies zu Beginn der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts niemand geahnt hatte.

Die türkischen Zuwanderer haben im Jahr 2006 Platz 1 der nicht-deutschen Bevölkerung eingenommen (1.738.831). Die griechischen Einwanderer waren 2006 auf Platz 5 angesiedelt (303.761) (Bundeszentrale für politische Bildung 2008).

Schon zu Beginn der 1950er Jahre begannen die Anwerbungen Westdeutschlands nach Arbeitskräften. Mit dem Wirtschaftswunder durch den damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, begann auch das inländische Bedürfnis nach einen stärkeren Potential an Arbeitskräften. Geplant war es die Arbeitskräfte mit einem Vertrag für einige Zeit in Deutschland zu beschäftigen und sie dann, nach Ablauf des Vertrages, wieder in ihr Heimatland rückreisen zu lassen, um die nächste Welle von Gastarbeitern nach Deutschland einzuladen. Das Prinzip der Rotation.

In den 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts begann das Anwerben Westdeutschlands von Gastarbeitern aus dem Mittelmeerraum, u.a. in Griechenland. In einer Zeit, in der Griechenland von einer Militärjunta regiert wurde, die innerhalb Griechenlands nach dem zweiten Weltkrieg die Macht an sich reißen konnte, nahmen viele die Chance an ihr zerfallenes Heimatland zu verlassen um in Westdeutschland als Gastarbeiter tätig zu werden. Hier wurden die emigrierten Griechen als ungelernte Hilfskräfte vor allem in Fabriken eingesetzt. Erst nach Beendigung der Diktatur kehrten viele Griechen nach Griechenland zurück. Viele jedoch blieben in Deutschland und gründeten Familien. Erst die erheblich besser werdenden wirtschaftlichen Bedingungen Griechenlands führten dazu, dass auch in Deutschland geborene Nachkommen von griechischen Gastarbeitern nach Griechenland zurückkehrten. Bis heute ziehen es vor allem griechische Rentner vor in der Sommerzeit oder während des Weihnachtsfestes nach Griechenland zu reisen und ihre Familien zu besuchen.

Im Jahre 1961 schloss Deutschland auch mit der Türkei ein Anwerbeabkommen. Sogar der Millionste Gastarbeiter, damals allerdings ein Portugiese, wurde vom damaligen Bundesinnenminister feierlich begrüßt. Aber die Freude der Einreise werte nicht sehr lange. Es waren lediglich einfache Holzbaracken in der Nähe der Arbeitsstellen, und zum Teil nur für die männlichen Gastarbeiter, für die Arbeitnehmer bereitgestellt worden. Viele unterschiedliche Mentalitäten, Kulturen, politische Ansichten, Religionen und Sprachen trafen nun aufeinander. Mit Lehrfilmen versuchte man damals den Gastarbeitern die deutschen Gewohnheiten nahe zu bringen, leider mit wenig Erfolg. Die Unterkünfte der Einwanderer blieben über eine lange Zeit bescheiden. Die türkischen Gastarbeiter wurden mit der für Deutsche eher „schmutzige“ oder körperlich schwere Arbeit betraut. Schon längst hatten die Türken zu der Zeit, wie bereits erwähnt, die Polen als niedrigsten Arbeitskräfte abgelöst. Zu bemerken ist hier: die erste türkische Moschee wurde erst 1968 in Berlin von türkischen Zuwanderern erbaut (Ebd.).

Heute führen, wie gesagt, die türkischen Zuwanderer die „Rangliste“ der Zuwanderungen an. Viele sind integriert und fühlen sich, nicht nur wegen des Erhalts des deutschen Passes, deutsch. Ihre muslimisch-kulturellen Wurzeln sind erhalten geblieben, viele Leben sie auch heute. Moscheen bieten regelmäßig Tage der offenen Tür an um interessierten Menschen die muslimische Kultur näher zu bringen und ggfs. Fragen zu beantworten. Dieser Service ist und sollte Gegenstand jedes guten Religionsunterreichtes in allen Schulen sein.

4.2. Die Spätaussiedler

Mit dem Fall der Mauer im Jahre 1989 stieg auch die Einreise der so genannten Spätaussiedler sprunghaft an. Diese Menschen sind Einreisende aus den ehemaligen Ostblockstaaten und dem Gesetz nach „Deutsche Volkszugehörige“ (Bundesministerium des Inneren 2008). Dies sind in der aller ersten Hinsicht Menschen, die aus politischen oder auch rassistischen Gründen bzw. freiwillig das damalige deutsche Reich verlassen mussten oder haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge meint dazu genau:

„Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. Wenn Familienangehörige gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber nach Deutschland aussiedeln möchten, müssen sie seit dem 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren durch“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2008).

Die Spätaussiedler wurden in Folge des zweiten Weltkrieges auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt und noch Jahrzehnte nach Kriegsende zum Teil erheblich benachteiligt (Bundesministerium des Inneren 2008). Konnten aber die Geschädigten offiziell nachweisen, dass sie deutscher Abstammung waren, gab es die Möglichkeit in einem speziellen Aufnahmeverfahren in Deutschland aufgenommen zu werden. Dies hatte zur Folge, dass mit Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden konnte.

Bis zum 31.12.1992 ging man generell davon aus, dass durchgängig alle deutschen Volkszugehörigen aus den genannten Gebieten auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit persönliche Benachteiligungen erlitten haben. Für Antragsteller aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird davon auch nach 1993 noch ausgegangen. Alle übrigen Antragsteller müssen im Einzelfall erlittene Benachteiligungen nachweisen.

Die folgende Grafik zeigt den Spätaussiedlerzuzug aus dem Jahr 1996 bis 2005.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Spätaussiedlerzuzug (inkl. Familienangehörige) zw. 1996-2005

Aus der Grafik lässt sich entnehmen, dass der höchste Anteil des Spätaussiedlerzuzuges im Jahr 1996 stattfand und sogar mit einer Anzahl von etwa 20.000 sogar die Aufnahmeanträge noch übertrumpfte. Bis zum Jahr 2000 glichen sich die Anteile der Spätaussiedlerzuzüge und der Aufnahmeanträge an und entfernten sich wieder von einander. Seit dem Jahr 2001 blieb aber die Zuwanderung der Spätaussiedler konstant höher als die eingereichten Aufnahmeanträge. Jedoch fallen beide Balken in diesem Diagramm seit diesem Jahr immer tiefer.

Spätestens seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts ist der Anteil der Spätaussiedler in den jährlichen Einreisekontingenten beständig zurückgegangen, wohingegen der Anteil der in den Aufnahmebescheid einbezogenen nicht-deutschen Ehegatten und Abkömmlinge oder sonstigen, auf ausländerrechtlicher Grundlage mitreisender Verwandter entsprechend zugenommen hat.

Dies hatte nun zur Folge, dass immer mehr eingewanderte Spätaussiedler sehr defizitäre Sprachkenntnisse aufwiesen. Die fehlenden Deutschkenntnisse haben die Integration dieser Zuwanderergruppe in Deutschland erheblich erschwert, was sich wiederum auf Sozialverträglichkeit und Akzeptanz der weiteren Spätaussiedleraufnahme negativ ausgewirkt hat (Bundesministerium des Inneren 2008). Daraufhin präzisierte der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim […] in einem Grundsatzurteil vom 2.1.2003 (AZ 6 S 1066/01) die [sprachlichen] Anforderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für die Anerkennung als Spätaussiedler (Bundeszentrale für politische Bildung 2008). Des Weiteren reagierte der Gesetzgeber, indem er forderte, dass Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern seit dem 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen (Ebd.).

Die letzten aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2006 zeigen auf, das die Zahl der zugewanderten Spätaussiedler im Vergleich zu den Vorjahren stetig abnimmt. Die folgende Grafik soll dies noch einmal verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Zuzug von Spätaussiedlern und Familieangehörigen 2002-2006

Waren es im Jahr 2002 noch 91.416 Einwanderungen nach Deutschland, so hat die Zahl derer jährlich in immer größeren Abständen abgenommen, bis sie im Jahr 2006 mit 7.747 einen neuen Tiefsstand erreicht hat. Folglich zu berichten ist: die Zahl der Zuwanderungen von Spätaussiedlern nimmt auch heute noch kontinuierlich ab.

4.3. Ein Vergleich: worin liegt der Unterschied zwischen diesen Menschen?

Ein Unterschied zwischen der einen und der anderen Einwanderungswelle ist die Schicksalslage und die wesentlichen Gründe der Zuwanderung. Die griechischen und türkischen Einwanderer wurden angeworben um in Deutschland als Gastarbeiter zu fungieren. Wie zuvor in der Arbeit erwähnt: sie galten alle als günstige Arbeitskräfte und als wenig anspruchsvoll in der Tätigkeit, die sie auszuüben hatten.

Die Spätaussiedler dagegen sind Nachkommen von Flüchtlingen, die zu Beginn oder während des Verlaufes des zweiten Weltkrieges Deutschland zu ihrem eigenen Schutz oder aus politischem Zwang (z.B. Judenverfolgung) verlassen haben.

Oftmals sind die Nachkommen der griechischen und türkischen Gastarbeiter schon in zweiter oder auch dritter Generation in Deutschland und haben sich i.d.R. innerhalb der deutschen Gesellschaftsstrukturen akklimatisiert. Die Spätaussiedler sind noch in erster Generation eingewandert; viele waren im Kleinkindalter wie z.B. vier Jahre oder auch in Extremfällen zwölf Jahre oder älter. Eine Akklimatisierung ist umso schwieriger für einen Menschen je älter er ist und schon einen sehr weit ausgeprägten Charakter ausgebildet hat.

Deutschland ist ein christlich geprägtes Land. Daher werden sich Zuwanderer aus einer ähnlichen Kultur und Religionsebene erheblich leichter und schneller wohl fühlen, als andere. Insbesondere trifft es in diesem Kapitel auf die griechischen Zuwanderer und die Spätaussiedler mit deren Nachkommen zu. Sehr viel schwerer wird es wohl den türkischen Zuwanderern gegangen sein. Bei deren Nachkommen, die sich in der darauf folgenden Generation hier in Deutschland befinden und ebenfalls von der Familie mit muslimisch-orientalischen Gegebenheiten geprägt aufwachsen, wird das Wohlbefinden innerhalb unserer Gesellschaftsstrukturen bestimmt leichter. Zu diesem Sachverhalt wir aber im empirischen Teil der Arbeit mehr zu lesen sein.

[...]


[1] In dieser Arbeit werden die Begriffe „Schüler mit Migrationshintergrund“, „Migrantenkinder“, „Jugendliche mit Migrationshintergrund“, „Migrantenjugendliche“, „Nachkommen von Migranten“ und „nicht-deutsche Jugendliche“ etc. wertfrei und synonym verwendet.

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Résumé des informations

Titre
Wie wird die Zukunft in Bildung, Beruf und Privatleben beurteilt: Eine Befragung von Jugendlichen in Deutschland aus Familien mit Migrationshintergrund
Université
University of Flensburg
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
128
N° de catalogue
V137962
ISBN (ebook)
9783640457694
ISBN (Livre)
9783640457489
Taille d'un fichier
1267 KB
Langue
allemand
Mots clés
STERGIOS;, STAVROPOULOS;, INTEGRATION;, MIGRATION;, MIGRANTENJUGENDLICHE;, SPÄTAUSSIEDLER;, BACHELOR;, DEUTSCHLAND;, STUDIE;, SHELL JUGENDSTUDIE;, UNIVERSITÄT FLENSBURG;
Citation du texte
Stergios Stavropoulos (Auteur), 2008, Wie wird die Zukunft in Bildung, Beruf und Privatleben beurteilt: Eine Befragung von Jugendlichen in Deutschland aus Familien mit Migrationshintergrund, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137962

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Titre: Wie wird die Zukunft in Bildung, Beruf und Privatleben beurteilt: Eine Befragung von Jugendlichen in Deutschland aus Familien mit Migrationshintergrund



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