Die vorliegende Fallstudie beschäftigt sich mit dem neuen Pflegeberufegesetz und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten von Auszubildenden, die sich in der generalistischen Pflegeausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau befinden als auch den Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung. Zusätzlich wird kurz auf eine mögliche Ursache mangelhafter Ausbildung eingegangen und es sollen Wege aufgezeigt werden, wie sich die Auszubildenden selbst schützen und eine qualifizierte Ausbildung einfordern bzw. ihre Interessen stärken können.
Fachkräftemangel – dies ist wohl das Schlagwort schlechthin, welches sich in den vergangenen Monaten in den Medien manifestiert hat. Insbesondere der Fachkräftemangel in der Pflege sorgte während der Corona-Pandemie für ausreichend Zündstoff. Das Bundesministerium für Gesundheit offeriert, dass derzeit in allen Pflegeberufen Fachkräfte fehlen, es gegenwärtig aber an amtlichen Angaben fehlt, wie hoch die Zahl aller nicht besetzten Stellen in den Pflegeberufen liegt.
Was sind die Folgen des Fachkräftemangels in der Pflege bzw. wie lässt er sich beheben? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten und dennoch sollte ein wichtiges Augenmerk auf Nachwuchskräften liegen. Doch genau hier fängt bereits die Problematik an. Personalmangel in den einzelnen Einrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten führt dazu, dass Pflegeschüler:innen, die sich in der Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau befinden, als vollwertige Pflegekräfte eingesetzt werden und auch regelmäßig Überstunden leisten müssen. Bei der Eröffnung des virtuellen Kongresses Pflege 2021 erklärte die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche bei 28 Prozent liegt. Die Pflegeschüler:innen fühlen sich überfordert und überlastet und Praxisanleitungen werden nicht in der Art umgesetzt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Viele Auszubildende zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau stehen aktuell vor Konflikten. Zum einen möchten sie eine qualifizierte Ausbildung, die auch rechtlich im Pflegeberufegesetz festgeschrieben ist, erhalten, zum anderen möchten sie auch ihre Einrichtungen und Teams, in denen sie arbeiten, unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Inkrafttreten der Pflegeberufereform – generalistische Pflegeausbildung
2.1. Fachkräftemangel – der Grund für unzureichende Ausbildung von Nachwuchskräften?
2.2. Gesetzlicher Rahmen der Pflegeausbildung
3. Pflichten in der Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau
3.1. Pflichten der Lernenden
3.2. Pflichten der Ausbildenden / Träger
4. Handlungswege bei unzureichender Ausbildung
4.1. Pflegeschule – Schulbehörde
4.2. Betriebsrat – Jugend- und Auszubildendenvertretung
4.3. Arbeitsrechtliche Schritte
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rechte und Pflichten von Auszubildenden in der generalistischen Pflegeausbildung sowie die entsprechenden Pflichten der Ausbildungsträger. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Pflegeschüler:innen bei unzureichender Ausbildungsqualität rechtssicher handeln und ihre Interessen zum Erhalt einer gesetzeskonformen Ausbildung stärken können.
- Analyse des gesetzlichen Rahmens der generalistischen Pflegeausbildung.
- Gegenüberstellung der gegenseitigen Pflichten von Lernenden und Ausbildungsträgern.
- Identifikation von Ursachen für eine qualitätsmindernde Ausbildung infolge des Fachkräftemangels.
- Darstellung von Handlungswegen über Pflegeschulen, Interessenvertretungen und rechtliche Optionen.
Auszug aus dem Buch
3.2. Pflichten der Ausbildenden / Träger
Der Ausbildungsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit zu erreichen ist auf Grundlage eines zeitlich und sachlich gegliederten Ausbildungsplans. Des Weiteren steht es in seiner Verantwortung, dass die vereinbarten Einsätze der praktischen Ausbildung durchgeführt werden (§ 16 Absatz 2 Nr. 4 PflBG). Ebenso hat der Träger der praktischen Ausbildung sicherzustellen, dass die Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit stattfindet. Weiterhin sind alle Ausbildungsmittel, die zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendig sind zur Verfügung zu stellen als auch die Lernenden für die Teilnahme an Veranstaltungen der Pflegeschule und Prüfungen freizustellen. Während der Ausbildung dürfen dem Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und dem Ausbildungsstand entsprechen, als auch den physischen und psychischen Kräften der Lernenden angemessen sein. Zudem zahlt der Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
Aus den dargestellten Pflichten seitens der Lernenden und der Ausbildenden ergeben sich die entsprechenden Rechte der beteiligten Vertragspartner. Demzufolge hat beispielsweise der Lernende das Recht, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Praxisanleitungen zu erhalten. Nachfolgend werden Handlungsmöglichkeiten seitens der Pflegeschüler:innen aufgezeigt, um sich eine gesetzeskonforme und qualitative Ausbildung zu sichern.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den massiven Fachkräftemangel in der Pflege und die daraus resultierende Belastung für Auszubildende, die häufig regelwidrig als vollwertige Kräfte eingesetzt werden.
2. Inkrafttreten der Pflegeberufereform – generalistische Pflegeausbildung: Dieses Kapitel erläutert die Ziele des Pflegeberufegesetzes und untersucht, wie der demografische Wandel und der Fachkräftemangel die Qualität der praktischen Anleitung gefährden.
3. Pflichten in der Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau: Hier werden die gesetzlichen Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsträgern detailliert gegenübergestellt, um Rechte und Verantwortlichkeiten transparent zu machen.
4. Handlungswege bei unzureichender Ausbildung: Das Kapitel bietet konkrete Strategien für Pflegeschüler:innen, wie sie bei Ausbildungsdefiziten über Pflegeschulen, die JAV oder arbeitsrechtliche Schritte vorgehen können.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung eine notwendige Investition gegen den Fachkräftemangel ist und mahnt ein Umdenken bei Trägern und in der Politik an.
Schlüsselwörter
Pflegeberufegesetz, Generalistische Pflegeausbildung, Fachkräftemangel, Praxisanleitung, Ausbildungsqualität, Ausbildungsvertrag, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Pflegeschule, Recht auf Ausbildung, Gesetzliche Pflichten, Theorie-Praxis-Transfer, Ausbildungsnachweis, Arbeitsrecht, Praxisbegleitung, Pflegefachmann.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Situation von Auszubildenden in der generalistischen Pflegeausbildung und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese bei Mängeln in der Ausbildung ihre Ansprüche durchsetzen können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen den rechtlichen Rahmen des Pflegeberufegesetzes, die gegenseitigen Pflichten von Arbeitgebern und Auszubildenden sowie Strategien zur Konfliktlösung im Berufsalltag.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist es, Pflegeschüler:innen Handlungsoptionen aufzuzeigen, mit denen sie eine gesetzeskonforme und qualitativ hochwertige Ausbildung einfordern können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Umfragen, um Probleme in der Ausbildungspraxis darzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die Pflichten von Auszubildenden als auch die weitreichenden Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung detailliert anhand gesetzlicher Vorgaben analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Pflegeberufegesetz, Generalistik, Fachkräftemangel, Praxisanleitung, Ausbildungsträger und Handlungswege.
Wann ist eine Kündigung durch den Auszubildenden möglich?
Eine Kündigung ist nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund ohne Frist oder ansonsten unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist möglich, wobei rechtliche Rahmenbedingungen wie die Schriftform beachtet werden müssen.
Welche Rolle spielt die Pflegeschule bei Mängeln in der Praxis?
Die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise zu prüfen und bei Mängeln auf den Träger der praktischen Ausbildung einzuwirken.
Wie kann die JAV unterstützen?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann bei Unstimmigkeiten helfen, indem sie Maßnahmen beim Betriebsrat beantragt und auf die strikte Einhaltung des Pflegeberufegesetzes pocht.
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- Anonym (Autor), 2021, Generalistische Pflegeausbildung. Handlungsmöglichkeiten für Pflegeschüler zur Durchsetzung einer gesetzeskonformen qualitativen Ausbildung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1379942