Wie sich das Konzept der Sozialen Arbeit heutzutage etabliert, welche Merkmale und Differenzen es gibt, wird in dieser Hausarbeit erläutert.
Seit Anbeginn der Menschheit existiert eine soziale Hilfe, denn überall wo es Menschen gibt, wird interagiert und sozial gehandelt. Dieses soziale Handeln wurde anhand alltäglicher Hilfeleistungen, beispielsweise innerhalb von Familienangehörigen und Nachbarn, ausgeübt. Im frühen Mittelalter wandelte sich dieser Hilfebegriff in den Begriff der „Almosen“ (Spendengaben für Arme und Bedürftige). Später hat sich der Begriff gewandelt und wurde soziale Dienstleitung benannt, da die helfenden Menschen keine Freiwilligen mehr waren, sondern eine schulische Ausbildung absolvierten und im Spannungsverhältnis zwischen den hilfesuchenden Klienten und dem kontrollierenden Staat standen. Auch die Professionalität und das professionelle Handeln der Akteure hat sich mit der Zeit gewandelt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Konzept Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession
2.1 Definition zentraler Begriffe
2.1.1 Profession und professionelles Handeln
2.1.2 Doppel- und Tripelmandat Sozialer Arbeit
2.1.3 Menschenrechte
2.2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
3 Verständnis Sozialer Arbeit als Dienstleistung
3.1 Definition zentraler Begriffe
3.1.1 Dienstleistung
3.2 Soziale Arbeit als Dienstleistung
4 Diskussion der beiden Konzepte
5 Abschlussdiskussion
6 Reflexion
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld und die theoretischen Grundlagen der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Vergleich zu ihrem Verständnis als Dienstleistungsberuf, um zu klären, wie sich diese Konzepte in der Praxis vereinen lassen.
- Analyse der Konzepte "Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession" und "Soziale Arbeit als Dienstleistung"
- Untersuchung der Mandatsstrukturen (Doppel- vs. Tripelmandat)
- Vergleich der Zielorientierungen und Adressatenzentrierung
- Reflexion des professionellen Handelns anhand eines fiktiven Praxisbeispiels
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Profession und professionelles Handeln
Eine Profession entsteht, wenn eine besondere Fertigkeit auf der Basis theoretischen Wissens entwickelt und damit eine Kompetenz erworben wird. Dazu sind Training und eine nach Möglichkeit akademische Ausbildung erforderlich. Die so erworbene Kompetenz beinhaltet Wissen, Verstehen und Kenntnisse einschließlich der Fertigkeit, Probleme lösen zu können. Der Kompetenzbegriff hat bezogen auf Soziale Arbeit eine fachliche und generische (Schlüsselqualifikation) Komponente. Unter Fachlichkeit wird gemeinhin das Wissen über Sozialpolitik, Rechtssystem, Administration und Theorien der Sozialen Arbeit verstanden, während die generische Komponente personale und kommunikative, berufsethische sowie Problemlösungsfertigkeiten einschließt. Kompetenz ist somit tatsächlich vorhandenes komplexes Wissen und Können mit einer gesellschaftlichen Problemlösungsrelevanz (Stüwe, 2019).
Regine Gildemeister (1996) definiert Professionen folgendermaßen:
„gehobene Berufe“ mit den entsprechenden Ausprägungen in Einkommen, Status, Prestige und Einfluss. Basis dafür ist die Herausbildung spezifischer Qualifikationsanforderungen an die Berufsausübung auf der Grundlage systematisierten (wissenschaftlichen) Wissens. Um diese Qualifikationen sicherzustellen, üben Professionen eine Kontrolle über den Berufszugang durch die Einrichtung von speziellen (akademischen) Ausbildungsgängen und durch die Herausbildung berufsständischer Normen (Berufsethik) aus. Die Berufsausübung selbst ist durch ein hohes Maß an Freiheit von Fremdkontrolle gekennzeichnet. An deren Stelle tritt die Selbstkontrolle der Professionsangehörigen: Berufsverbände übernehmen die Aufgabe, die Berufsausübung nach fachlichen und ethischen Standards zu überwachen. Im Idealfall geschieht die praktische Berufsausübung also in weitestgehender Autonomie gegenüber Klienten und Institutionen – Modell ist hier die selbständige, freiberufliche Tätigkeit. Grundlage dafür ist ein gesellschaftliches Mandat, das den professionellen ein Monopol beim Angebot der von ihnen erbrachten Leistungen sichert.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung der Sozialen Arbeit ein und definiert die zentrale Fragestellung der Arbeit bezüglich des Konzepts als Menschenrechtsprofession oder Dienstleistung.
2 Das Konzept Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen der Profession, insbesondere das Tripelmandat und die Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit.
3 Verständnis Sozialer Arbeit als Dienstleistung: Hier wird der allgemeine Dienstleistungsbegriff spezifiziert und auf die Soziale Arbeit als personenbezogene Dienstleistung übertragen.
4 Diskussion der beiden Konzepte: In diesem Kapitel werden beide Ansätze miteinander verglichen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herausgearbeitet und anhand eines Fallbeispiels kritisch beleuchtet.
5 Abschlussdiskussion: Hier werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und die Schlussfolgerung gezogen, dass Soziale Arbeit heute als Kombination aus beiden Konzepten verstanden werden kann.
6 Reflexion: Der Autor reflektiert den Erkenntnisgewinn aus der Arbeit und die Auswirkungen auf das eigene zukünftige professionelle Handeln als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagogin.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Menschenrechtsprofession, Dienstleistung, Tripelmandat, Doppelmandat, Professionalität, Menschenrechte, Berufsethik, Adressatenorientierung, Ko-Produktion, Sozialpolitik, Soziale Gerechtigkeit, Praxis, Reflexion, Mandat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, ob Soziale Arbeit primär als Menschenrechtsprofession oder als Dienstleistung zu verstehen ist und wie sich diese Identitäten zueinander verhalten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den professionsethischen Mandaten, den Menschenrechten und der Struktur von sozialen Dienstleistungen im Sozialwesen.
Was ist das Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist eine vergleichende Einordnung der beiden Konzepte, um den professionellen Legitimationsspielraum der Sozialen Arbeit zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Analyse von Fachliteratur, ergänzt durch eine vergleichende Diskussion und die Anwendung auf ein fiktives Fallbeispiel.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Menschenrechtsprofession und des Dienstleistungsverständnisses sowie deren kritische Gegenüberstellung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Soziale Arbeit, Menschenrechtsprofession, Tripelmandat, Professionalität und soziale Dienstleistung.
Welche Rolle spielt Silvia Staub-Bernasconi in dieser Arbeit?
Sie gilt als zentrale Theoretikerin, die durch die Einführung des "dritten Mandats" die Soziale Arbeit maßgeblich zur Menschenrechtsprofession weiterentwickelt hat.
Wie unterscheidet sich das Doppelmandat vom Tripelmandat?
Das Doppelmandat orientiert sich an Staat und Klient, während das Tripelmandat das Mandat der eigenen Profession und Ethik als dritte, autonome Legitimationsbasis hinzufügt.
Was bedeutet das "uno-actu-Prinzip" für die Soziale Arbeit?
Es bezeichnet die zeitliche Gleichzeitigkeit von Erbringung und Konsumtion der Dienstleistung, was eine aktive Beteiligung des Kunden bzw. Klienten erfordert.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass Soziale Arbeit beides ist: eine Dienstleistung, die dank des dritten Mandats jedoch professionell nach den Maßstäben der Menschenrechte gestaltet wird.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2023, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession und als Dienstleistung. Eine vergleichende Betrachtung zweier Professionskonzepte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1382620