Lebensraumgestaltung in einer Gruppe von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Normalisierung und Empowerment


Pre-University Paper, 2008

47 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Definition der geistigen Behinderung

3 Fundamentale Prinzipien in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
3.1 Selbstbestimmung
3.1.1 Begriffbestimmung
3.1.2 Umsetzung von selbstbestimmtem Leben in Wohngruppen von geistig behinderten Menschen
3.1.3 Grenzen von Selbstbestimmung
3.1.3.1 Institutionelle Hindernisse
3.1.3.2 Gewohnheiten und Einstellungen von Bezugspersonen
3.1.3.3 Personalreduzierung
3.1.3.4 Die soziale Kategorie von Selbstbestimmung
3.1.4 Formen der Mitwirkung nach Bliss
3.2 Das Normalisierungsprinzip
3.2.1 Bereiche
3.2.2 Praktische Umsetzung des Normalisierungsprinzips
3.3 Empowerment
3.3.1 Begriffserklärung
3.3.2 Ebenen

4 Projekt: Gemeinsame Lebensraumgestaltung
4.1 Teilnehmer
4.1.1 Frau Heidi G
4.1.2 Herr Klaus S
4.1.3 Herr Gottfried E
4.1.4 Herr Herbert B
4.1.5 Frau Corinna B
4.1.6 Frau Erna P
4.1.7 Herr Thomas K
4.1.8 Frau Barbara K
4.1.9 Frau Waltraud H
4.2 Vorstellung der Projektidee
4.3 Projektziele
4.3.1 Auswirkung von Selbstbestimmung auf die Projektziele
4.4 Projektphasen
4.4.1 Phase 1: Gruppenraum streichen
4.4.2 Phase 2: Einkauf von Dekorationsartikeln
4.4.3 Phase 3: Verschiedene Dekorationsarbeiten
4.5 Projektreflexion
4.5.1 Sozialverhalten
4.5.2 Kognition
4.5.3 Motivation / Lern – und Arbeitsverhalten

5 Lebensraumgestaltung auf einer Gruppe von Menschen mit geistiger Behinderung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Normalisierung und Empowerment
5.1 Abgleich von Theorie und Praxis
5.1.1 Selbstbestimmung
5.1.1.1 Überwundene Grenzen
5.1.1.2 Umsetzung des Stufenmodells nach Bliss im Projekt
5.1.2 Normalisierung
5.1.3 Empowerment

6 Schluss

7 Literaturverzeichnis

1 Einführung

Im Herbst 2007 gestaltete ich im Rahmen eines Projektes, gemeinsam mit geistig und körperlich behinderten Menschen der Lebenshilfe Heidenheim, den Gruppenraum ihres Wohnheims um. Dabei versuchte ich ihnen möglichst freie Wahl zu lassen, was die Farben der Wände, die Art der Vorhänge etc. anging. Im Laufe dieses Projektes merkte ich dann, dass viele Bewohner das Gefühl selbst entscheiden zu können überhaupt nicht kennen, obwohl dies eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Anfangs waren sie etwas unsicher doch mit der Zeit blühten sie immer mehr auf und entwickelten Spaß und Selbstvertrauen an den eigenen Entscheidungsmöglichkeiten. Mir selbst wurde immer mehr bewusst wie wichtig Selbstbestimmung ist und was diese beim Einzelnen bewirken kann.

In der Behindertenhilfe wird Selbstbestimmung immer mehr zum zentralen Thema. Doch um diese umzusetzen zu können, müssen noch einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden.

2 Definition der geistigen Behinderung

Beim Versuch geistige Behinderung zu definieren bin ich auf viele unterschiedliche Definitionen gestoßen. Es wurde klar, dass eine eindeutige, spezifische Definition gar unmöglich ist. Laut Wikipedia, der freien Enzyklopädie, gilt ein Mensch als geistig behindert, wenn seine kognitiven Fähigkeiten, sowie sein Verhalten dauerhaft und erheblich von der „Norm“ abweichen. Ferner wird auch von einer Intelligenzminderung gesprochen bei der Bezug auf die International Classification of Diseases (ICD-10) genommen wird. Demnach lässt sich, rein auf die Intelligenz bezogen, eine geistige Behinderung quasi als Steigerung und Erweiterung der Lernbehinderung verstehen.

Klassifikation nach ICD-10:

- F70: Leichte Intelligenzminderung
- F71: Mittelgradige Intelligenzminderung
- F72: Schwere Intelligenzminderung
- F73: Schwerste Intelligenzminderung
- F78: Andere Intelligenzminderung
- F79: Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung[1]

In einem weiteren Definitionsversuch wird von substanziellen Ein­schränkungen in zwei oder mehreren der nachfolgend genannten Bereiche gesprochen:

- Kommunikation
- Selbstversorgung
- Wohnen
- Sozialverhalten
- Benutzung der Infrastruktur
- Selbstbestimmung
- Gesundheit und Sicherheit
- Lebensbedeutsame Schulbildung
- Arbeit und Freizeit

Ich selbst bin der Meinung, dass folgende Aussage der „American Association of Mental Retardation“ den Zustand der geistigen Behinderung sehr passend beschreibt:

„Geistige Behinderung ist nicht etwas, was man hat - wie blaue Augen oder ein 'krankes' Herz. Geistige Behinderung ist auch nicht etwas, was man ist - wie etwa klein oder dünn zu sein. Sie ist weder eine gesundheitliche Störung noch eine psychische Krankheit. Sie ist vielmehr ein spezieller Zustand der Funktionsfähigkeit, der in der Kindheit beginnt und durch eine Begrenzung der Intelligenzfunktionen und der Fähigkeit zur Anpassung an die Umgebung gekennzeichnet ist. Geistige Behinderung spiegelt deshalb das 'Passungsverhältnis' zwischen den Möglichkeiten des Individuums und der Struktur und den Erwartungen seiner Umgebung wieder.“[2]

Aus eigenen Erfahrungen heraus, kann ich bestimmt sagen, dass Behinderung jeglicher Art sehr von den Möglichkeiten und Bedingungen beeinflusst wird, die die Gesellschaft vorgibt. Ein Rollstuhlfahrer wird dann mit seiner Behinderung im gesellschaftlichen Leben konfrontiert, wenn beispielsweise ein öffentlicher Platz den Zugang durch Treppen verhindert.

3 Fundamentale Prinzipien in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung

3.1 Selbstbestimmung

3.1.1 Begriffbestimmung

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist im Grundsatz der Menschenrechte verankert. Selbstbestimmung bedeutet, dass sich jeder Mensch individuell verwirklichen und entfalten kann, ohne von außen beeinflusst oder gar dabei gehindert zu werden. Weiterhin ist sie auch ein Bestandteil des Lebens eines jeden Erwachsenen. Sie drückt selbständiges und selbstbestimmtes Handeln, Lernen und Leben aus. Allerdings ist Selbstbestimmung nicht mit Willkür oder Selbstgerechtigkeit zu verwechseln: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“[3]

Rudi Sack (Geschäftsführer des Landesverbandes Baden–Württemberg, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.) schreibt folgendes zum Thema Selbstbestimmung bei Menschen mit Behinderung:

„Selbstbestimmung heißt nicht zügellose Freiheit, sondern es geht darum, dass der Einzelne sich als Individuum entfalten kann, als unverwechselbare einmalige Person, nach dem eigenen Fahrplan. Dabei entwickelt sich das Individuum auf Grund der Bestimmungen des Menschen als soziales Wesen.“[4]

Ich denke, dass diese Umschreibung sehr passend ist. Gerade in der Behindertenhilfe ist es sehr wichtig, dass individuell auf den Einzelnen und dessen Bedürfnisse, Kompetenzen und Vorstellungen eingegangen wird.
Es ist ein schwerwiegender Fehler anzunehmen, dass man besser als der Betroffene selbst weiß was gut für ihn ist. Durch diese Fehleinschätzung wird Entwicklung verhindert.

Theunissen und Plaute äußerten sich unter dem Aspekt der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung 1995 folgendermaßen:

„Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass sich behinderte Menschen selbst überlassen sind. (…) Selbstbestimmung bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen dem, was eine Person für sich selber möchte (individuelle Kategorie) und dem, was im Kontext einer Gruppe, bzw. der Gesellschaft möglich ist (soziale Kategorie).[5]

Oft wird Selbstbestimmung damit verwechselt, den Menschen sich selbst zu überlassen. Auch das stellt einen schwerwiegenden Fehler dar. Die Art, sowie der Umfang der Selbstbestimmung sollten immer den Möglichkeiten des Individuums, bzw. des Umfeldes entsprechen, damit eine Unter- oder Überforderung vermieden wird.

3.1.2 Umsetzung von selbstbestimmtem Leben in Wohngruppen von geistig behinderten Menschen

In der „Konzeption Wohnen“ (2003) der Lebenshilfe Heidenheim e.V. ist festgehalten, dass angestrebt werden soll, dass der einzelne Bewohner so selbstständig wie möglich leben soll. Es soll begleitend assistiert werden und Hilfe angeboten werden ohne zu bevormunden. Die Assistenz und die Hilfe sollen so angelegt sein, dass es dem Bewohner jederzeit möglich ist im Rahmen seiner Kompetenzen selbstständig zu handeln. Fremdbestimmung und Anleitung sollen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.

Die pädagogische Arbeit soll kundenzentriert stattfinden, das heißt, dass die Betreuung und die Angebote im Bereich Wohnen so gestaltet, verändert oder angepasst werden, dass sie den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner voll und ganz entsprechen. Die Rolle der Betreuer wird als Wegbegleiter definiert. Ziel dieser Rollen­definition soll es sein, die Bewohner so zu unterstützen, dass sie so selbst­bestimmt wie möglich als Individuen leben können.[6]

Im Wohnheim Vohberg der Lebenshilfe Heidenheim e.V. gibt es konkrete Angebote im Bereich der Selbstbestimmung. Hier nur einige Beispiele:

- Die Gruppenmitglieder stimmen gemeinsam über die Malzeiten ab.
- Bewohner können zwischen verschiedenen Freizeitmöglichkeiten, z.B. Chor, therapeutisches Reiten, Bibelentdecker, etc. frei wählen.
- Über ihr Taschengeld können die Bewohner frei verfügen, es werden Einkäufe angeboten.
- Die Einrichtung und Gestaltung der Einzelzimmer werden vom Bewohner selbst bestimmt.

Ein weiteres Beispiel für Selbstbestimmung in Wohnheimen ist der so genannte Heimbeirat. Die Bewohner wählen selbst andere Bewohner, von denen sie denken, dass diese in der Lage sind ihre Wünsche du Bedürfnisse zu vertreten. Der Heimbeirat ist Ansprechpartner für alle Bewohner, wenn diese Probleme, Wünsche oder Vorschläge haben. Er trägt dann die Anmerkungen bei der Leitung vor und versucht diese, soweit wie möglich, zu vertreten und durch­zusetzen. Sofern diese Institution von der Leitung ernst genommen und miteinbezogen wird, ist diese eine gute Möglichkeit um Selbstbestimmung zu ermöglichen und zu fördern.

Um es Menschen mit Behinderung überhaupt zu ermöglichen selbstständig zu leben, ist es von elementarer Bedeutung einen geeigneten Hintergrund dafür zu schaffen. Das bedeutet, dass Betreuer lernen müssen die Ver­antwortung für die Entwicklungen und Abläufe auf den Wohngruppen den Klienten abzugeben. Im Rahmen einer Wohngruppe gibt es viele ver­schiedene Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Handeln der Klienten zu ermöglichen.
Dabei sollen diese allerdings nicht alleine gelassen werden. Es soll Unter­stützung angeboten werden, die es den Bewohnern ermöglicht frei zu wählen.
Bei einem taub-stummen Menschen könnte die Unterstützung beispielsweise aus Bildkärtchen bestehen, auf denen verschiedene Malzeiten abgebildet sind.
Durch diesen gebotenen Raum an Selbstbestimmung lernen die Klienten sich zu entwickeln und ihre Fähigkeiten zu entfalten. Es wird ihnen ermöglicht selbst um Hilfe zu bitten, wenn sie sie benötigen. Zudem wird ihnen nicht mehr alles abgenommen, sondern es wird Hilfe zur Selbsthilfe angeboten.[7]

3.1.3 Grenzen von Selbstbestimmung

Trotz dem Wandel in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, der durch Normalisierung und Empowerment geprägt wurde, fällt es immer noch schwer, dem einzelnen Klienten die Selbstbestimmung und Selbstver­antwortlichkeit zuzugestehen.

3.1.3.1 Institutionelle Hindernisse

Beziehungen zwischen Betreuern und Klienten sind inzwischen nahe zu freundschaftlich. Trotzdem zählt meistens, vor allem in großen, traditions­reichen Einrichtungen, leider immer noch der Wille des Betreuers, der Ein­richtung oder der Leitung mehr, als der Wille des Betroffenen. Dies gilt vor allem bei sehr autoritären Strukturen in der jeweiligen Einrichtung. Betreuer gelten teilweise noch als Befehlsempfänger. Sie erfüllen die Wünsche der Leitung, auch wenn sie sich nicht immer mit den Wünschen des Betroffenen deckt. Dieser wird in der Organisationsstruktur sozusagen übergangen.
Starre Regeln wie Alkoholverbot. Rauchverbot, Nachtruhe ab einer be­stimmten Zeit, Putzpläne oder Zensur möglicher pornografischer Zeit­schriften beherrschen den Heimalltag.

Die Umsetzung der Selbstbestimmungsidee braucht selbstbewusste und gut ausgebildete Mitarbeiter, die sich gegebenenfalls, im Wohle der zu Be­treuenden, gegen autoritäre Strukturen einer Einrichtung aussprechen.[8]

3.1.3.2 Gewohnheiten und Einstellungen von Bezugspersonen

Ein weiteres Hindernis stellt das Misstrauen von Angehörigen und Betreuern gegenüber den Kompetenzen von Menschen mit Behinderung dar. Hier steht eindeutig der Gedanke „wir wissen am Besten was gut für dich ist“ im Vorder­grund. So wird zum Beispiel oft die Kleidung von Angehörigen oder Betreuern ge­kauft, da sie der Meinung sind, dass der zu Betreuende nicht in der Lage ist, sich seine Kleidung „passend“ auszuwählen.

Diese Bedenken abzubauen ist meist sehr schwer und bedarf viel Auf­klärung. Ist ein Mensch sein ganzes Leben lang so behandelt worden, wird es ihm natürlich auch sehr schwer fallen, plötzlich umzudenken und selbst zu entscheiden. Regelmäßige Supervisionen oder Fortbildungen können Mitarbeitern dabei helfen das eigene Verhalten zu reflektieren und evaluieren.

3.1.3.3 Personalreduzierung

In Wohnheimen wird die Selbstbestimmung oft aus Zeitmangel übergangen. Warum dem Betreuenden lange Hilfestellung zur Entscheidung geben, wenn es viel einfacher und schneller geht die Entscheidung selbst zu treffen?
Meistens ist es aus Personalmangel (krankheitsbedingt oder finanziell) auch einfach nicht möglich, sich lange mit dem jeweiligen Klienten zu beschäftigen, da sonst das Tagespensum an Arbeit nicht erreicht wird.
Man ist unter diesen Gegebenheiten dann wieder beim Prinzip „satt und sauber“ angelangt, welches in der heutigen Zeit nach dem Paradigmen­wechsel eigentlich nicht mehr vorstellbar sein sollte. Diese Vorgänge gleichen einer massiven Verletzung der Persönlichkeits­rechte des Klienten und werden oft als solche gar nicht wahrgenommen. Da in den meisten Einrichtungen der Trend zur Personalreduzierung geht, ist dieser Vorgang leider Realität im Heimalltag.

3.1.3.4 Die soziale Kategorie von Selbstbestimmung

Je weniger Menschen im Umfeld leben, desto selbstbestimmter kann das Individuum leben. Gerade in einem Wohnheim, wo viele Menschen zusammen leben und auf­einander Rücksicht nehmen müssen, erlebt die Selbstbestimmung einen wesentlichen Einschnitt. Theunissen und Plaute sprachen davon, dass Selbstbestimmung sich immer im Spannungsfeld der individuellen und der sozialen Kategorie bewegt. Die individuelle Kategorie beinhaltet das, was der Mensch sich selbst wünscht, die soziale Kategorie gibt vor, was in einer Gruppe bzw. dem sozialen Um­feld möglich ist.
Möchte also beispielsweise eine Bewohnerin bis spät in die Nacht lautstark Musik hören um sich zu beruhigen oder abzureagieren, kann dieses Be­dürfnis im Rahmen eines Wohnheims nicht gewährt werden, da sie damit den Mitbewohnern schaden würde. Der Sachverhalt würde anders aussehen, wenn sie ein eigenes Haus besäße. Folglich ist die Selbstbestimmung in Wohnheimen von vorn herein und logischer Weise begrenzter als in einem „normalen“ Haushalt. Das gleiche gilt, wenn sich ein Bewohner, aus mangelnden kognitiven Fähigkeiten, selbst schadet und die weit reichenden Folgen seines Handelns nicht erkennt. In diesen Fällen ist es notwendig, dass in die Selbstbestimmung eingegriffen wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Selbstbestimmung in Wohn­heimen natürlich viele Grenzen hat, aber dass durch die richtige Einstellung von Mitarbeitern und Leitung auch viele Möglichkeiten zur selbstbestimmten Entfaltung des einzelnen Individuums gegeben werden können.

[...]


[1] Wikipedia, die frei Enzyklopädie: „Geistige Behinderung“ [http://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung, gefunden am 04.02.2008]

[2] Christian Lindenmeier: „Geistige Behinderung“.
[http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Behinderung/s_334.html, gefunden am 04.02.2008]

[3] Wikipedia, die freie Enzyklopädie: „Selbstbestimmung“ [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmung, gefunden am 04.02.2008]

[4] Rudi Sack: „Ist Selbstbestimmung eine selbstverständliche Zielperspektive?“ In: Ulrich Hähner, Ulrich Niehoff, Rudi Sack, Helmut Walter: „Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzung verhindern!“ (S.63) Hrg: Lebenshilfe-Verlag Marburg 2005

[5] Theunissen, Plaute (1995): „Die Begriffe Selbstbestimmung, Teilhabe und Gemeinwesenbindung im Kontext einer Aus- und Weiterbildung“. In: Ulrich Hähner, Ulrich Niehoff, Rudi Sack, Helmut Walter: „Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzung verhindern!“ (S.79) Hrg: Lebenshilfe-Verlag Marburg 2005

[6] Lebenshilfe Heidenheim e.V. : „Konzeption Wohnen“ 2003 (S. 2,3, 4, 7, 10). In: Qualitätsmanagement - Handbuch

[7] Willem Kleine Schaars: „Im Mittelpunkt steht der Klient“. In: Willem Kleine Schaars: „Durch Gleichberechtigung zur Selbstbestimmung“ (S.15/16). Hrg: Juventa Verlag Weinheim und München 2006

[8] Ulrich Hähner: „Auswirkungen von Organisationsstrukturen und Organisationskultur auf die Arbeit und auf die Leitidee der Selbstbestimmung“ In: Ulrich Hähner, Ulrich Niehoff, Rudi Sack, Helmut Walter: „Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzung verhindern!“ (S.17,18) Hrg: Lebenshilfe-Verlag Marburg 2005

Excerpt out of 47 pages

Details

Title
Lebensraumgestaltung in einer Gruppe von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Normalisierung und Empowerment
College
Fachschule für Heilerziehungspflege Dürrlauingen
Grade
1
Author
Year
2008
Pages
47
Catalog Number
V138365
ISBN (eBook)
9783640466269
ISBN (Book)
9783640466177
File size
562 KB
Language
German
Keywords
Lebensraumgestaltung, Gruppe, Menschen, Behinderung, Spannungsfeld, Selbstbestimmung, Normalisierung, Empowerment
Quote paper
Katharina Kälble (Author), 2008, Lebensraumgestaltung in einer Gruppe von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Normalisierung und Empowerment, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138365

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