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Der Ausschuss der Regionen (Stand: 2001)

Titre: Der Ausschuss der Regionen (Stand: 2001)

Exposé (Elaboration) , 2001 , 56 Pages , Note: 2

Autor:in: Dr. Thomas Stuhlfauth (Auteur)

Droit - Droit communautaire/européen, Droit international, Droit privé international
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Résumé Extrait Résumé des informations

Der erstmals im März 1994 zusammengetretene Ausschuss der Regionen (AdR), dessen offizielle Bezeichnung „Beratender Ausschuss der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften“ lautet, soll die subnationalen Körperschaften institutionell in die Europäische Gemeinschaft (EG) einbinden. Damit wird der zunehmenden Kompetenzverlagerung auf die EG, die innerstaatlich auch zu Lasten der Regionen geht, Rechnung getragen. Tragender Gedanke ist, dass sich die Regionen nicht gegen eine Ausweitung der EG-Kompetenzen wehren, sondern selbst auf der EG-Ebene an der Ausübung der erweiterten EG-Kompetenzen beteiligt werden sollen. Es wird damit ein Konzept des sogenannten Beteiligungsföderalismus verfolgt, nachdem die wachsende Bedeutung der EG nicht mehr aufzuhalten ist und sich ein Konzept der Besitzstandswahrung der Regionen (Kompetenzföderalismus) als nicht mehr wirksam erweist.

In der vorliegenden Arbeit soll zum einen die bisherige Entwicklung des AdR und seiner Einflussmöglichkeiten wiedergegeben, zum anderen eine mögliche Perspektive gewiesen werden. Dabei soll im Blickfeld behalten werden, was man sich vom AdR versprach, inwieweit die darin gesetzten Hoffnungen erfüllt wurden und ob eine Fortentwicklung dieses Instruments des Beteiligungsföderalismus erwartet werden kann.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Vorgeschichte des AdR

1. Internationale Kooperationen der Regionen außerhalb der EG-Institutionen

2. Entwicklung regionaler Repräsentation in der EG bis zur Gründung des Beirats regionaler und lokaler Gebietskörperschaften im Jahre 1988

3. Genese des AdR in der Zeit nach Etablierung des Beirats

III. Der AdR nach dem Vertrag von Maastricht

1. Stellung, Aufbau und Funktionen des AdR

a) Vertragliche Regelungen über Stellung und Mitglieder des AdR

b) Anspruch der Kommunen auf Vertretung?

c) Tatsächliche Mitgliederstruktur und Position der Mitglieder

d) Organe und Untergliederungen sowie Arbeitsweise des AdR

e) Haushalt des AdR und Amtshaftung für seine Handlungen

2. Stellungnahmekompetenzen des AdR

a) Obligatorische Stellungnahme

b) Fakultative Anhörung

c) Akzessorische Anhörung

d) Initiativstellungnahme

e) Bewertung der Stellungnahmemöglichkeiten

3. Klagerecht des AdR?

4. Eingeschränkte Geschäftsordnungsautonomie

5. Entwicklungen des AdR zwischen den Konferenzen von Maastricht und Amsterdam

IV. Der AdR nach dem Vertrag von Amsterdam

1. Erweiterte Stellungnahmekompetenzen

a) Neuerungen zugunsten des AdR

b) Bewertung

c) Weitere Änderungen im Rahmen der Anhörung

2. Geschäftsordnungsautonomie und neue Geschäftsordnung

3. Weitere Neuerungen im Rahmen des AdR

V. Die Zukunft des AdR

1. Die Neuerungen des Vertrages von Nizza

2. Ausblick auf mögliche Entwicklungen

VI. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die institutionelle Entwicklung des Ausschusses der Regionen (AdR) seit seiner Gründung darzustellen, seine tatsächlichen Einflussmöglichkeiten im Entscheidungsprozess der Europäischen Gemeinschaft zu evaluieren und künftige Perspektiven im Kontext der Vertragsrevisionen aufzuzeigen.

  • Historische Genese und Vorläufer des AdR
  • Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses
  • Analyse der Stellungnahmekompetenzen und des Einflusses des AdR
  • Die Auswirkungen der Verträge von Amsterdam und Nizza auf den AdR
  • Das Problem der Heterogenität der Regionen in der Europäischen Union

Auszug aus dem Buch

Stellung, Aufbau und Funktionen des AdR

Der AdR ist in Art. 4 Abs. 2 und Art. 198a ff. EGV-Maastricht geregelt. Danach hat der AdR nicht die formelle Stellung eines Organs der EU. Hauptorganen obliegen die Gestaltungs- und Leitungsfunktionen in der Gemeinschaft, ferner bedeutet die Organeigenschaft, die Entscheidungen der anderen Organe nach außen mitzuverantworten und außenwirksame Handlungen treffen zu können. Diese Voraussetzungen erfüllt der AdR nicht. Er ist auch nicht in Art. 4 Abs. 1 EGV-Maastricht (Art. 7 Abs. 1 EGV-Amsterdam) bei der Aufzählung der Organe erwähnt. Der AdR kann jedoch als Einrichtung eigener Art und als beratendes „Nebenorgan“ bezeichnet werden. Dafür spricht auch die systematische Stellung, denn der AdR ist zwar im fünften Teil des EGV geregelt („Die Organe der Gemeinschaft“), nicht jedoch im Kapitel I des Titels I („Die Organe“).

Der AdR versteht sich und seine Mitglieder als Botschafter zwischen den Organen der Gemeinschaft und den Bürgern der Heimatregion, der zur wechselseitigen Annäherung beiträgt. Vom AdR werden regelmäßig Foren, Seminare und ähnliche Veranstaltungen durchgeführt. Zudem sind die Mitglieder des Ausschusses gehalten, an unterschiedlichsten Veranstaltungen Dritter teilzunehmen. Der AdR erstellt Studien, um neue politische Themen auf die politische Agenda der EU zu setzen und um den Mitgliedern für ihre Arbeit die nötigen Hintergrundinformationen zu liefern.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Einführung in die Einbindung subnationaler Körperschaften in die EG und Erläuterung des Beteiligungsföderalismus.

II. Vorgeschichte des AdR: Darstellung der internationalen Kooperationen von Regionen und der Entwicklung regionaler Repräsentation bis zum Beirat von 1988.

III. Der AdR nach dem Vertrag von Maastricht: Analyse der rechtlichen Stellung, des Aufbaus, der Kompetenzen und der Entwicklung des AdR bis zur Vertragsrevision von Amsterdam.

IV. Der AdR nach dem Vertrag von Amsterdam: Untersuchung der erweiterten Stellungnahmekompetenzen und der neuen Geschäftsordnungsautonomie durch den Amsterdamer Vertrag.

V. Die Zukunft des AdR: Ausblick auf die Auswirkungen des Vertrages von Nizza und Diskussion über künftige Entwicklungsmöglichkeiten des AdR.

VI. Zusammenfassung: Abschließende Würdigung der Rolle des AdR als Beratungsgremium im Kontext der Heterogenität europäischer Regionen.

Schlüsselwörter

Ausschuss der Regionen, AdR, Europäische Gemeinschaft, Beteiligungsföderalismus, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza, Stellungnahmekompetenz, Regionalpolitik, Regionen, Kommunen, Subsidiarität, Geschäftsordnungsautonomie, Europäische Union, Institutioneller Rahmen

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Entwicklung, die rechtliche Stellung und den tatsächlichen Einfluss des Ausschusses der Regionen (AdR) innerhalb der Strukturen der Europäischen Gemeinschaft.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Themen sind die historische Entstehung, die Stellungnahmerechte, die interne Arbeitsweise sowie die Auswirkungen der europäischen Vertragsreformen auf die institutionelle Rolle des AdR.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?

Das Ziel ist es, zu analysieren, wie sich der AdR entwickelt hat, ob die in ihn gesetzten Hoffnungen erfüllt wurden und ob eine Fortentwicklung dieses Instruments des Beteiligungsföderalismus realistisch ist.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor führt eine tiefgehende juristische und institutionelle Analyse auf Basis der europäischen Verträge, des AdR-Rechtsrahmens und der wissenschaftlichen Literatur durch.

Was wird im Hauptteil des Buches primär behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des AdR nach Maastricht, nach Amsterdam und die Betrachtung der zukünftigen Herausforderungen unter Berücksichtigung des Vertrages von Nizza.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie AdR, Europäische Integration, Regionalpolitik, Kompetenzföderalismus und Stellungnahmekompetenzen charakterisiert.

Welche Rolle spielt die Heterogenität der Regionen für den AdR?

Sie gilt als das größte Hindernis für einen weiteren Ausbau des AdR zu einem Organ mit echten Mitentscheidungsrechten, da die Mitgliedstaaten die regionalen Strukturen nicht vereinheitlichen wollen.

Warum wurde das Klagerecht des AdR bis zum Jahr 2001 nicht explizit geregelt?

Die Mitgliedstaaten lehnten eine explizite vertragliche Verankerung eines Klagerechts ab, um die Rolle des AdR nicht über die eines reinen Beratungsgremiums hinaus zu stärken.

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Résumé des informations

Titre
Der Ausschuss der Regionen (Stand: 2001)
Université
German University of Administrative Sciences Speyer
Note
2
Auteur
Dr. Thomas Stuhlfauth (Auteur)
Année de publication
2001
Pages
56
N° de catalogue
V138556
ISBN (ebook)
9783640471317
ISBN (Livre)
9783640471706
Langue
allemand
mots-clé
Ausschuss Regionen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dr. Thomas Stuhlfauth (Auteur), 2001, Der Ausschuss der Regionen (Stand: 2001), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138556
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Extrait de  56  pages
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