Entnazifizierung und Frauen - Vorgehensweise in der US-Zone


Trabajo Escrito, 2005

21 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung zum Thema

2. Begriffsklärung – Entnazifizierung

3. Vorgehen der Entnazifizierung in der US-Zone und jeweiliger Bezug zu Frauen
3.1. „Automatic Arrest“ – Planung und Vorgehensweise
3.1.1 Risikofaktor Frau
3.1.2 Kontroverse bzgl. Frauen
3.2 Folgen des „Automatic Arrest“ – Ausmaß
3.2.1 Zustände in den Lagern – „Review Boards“
3.2.2 Frauen in den Lagern
3.3 Das „Befreiungsgesetz“
3.3.1 Kategorisierung allgemein, Spruchkammern, „Persilscheine“
3.3.2 Separate Frauenlager?
3.3.3 Einstufung der Frauen
3.4 Das Ende der Entnazifizierung

4. Fazit: Scheitern der Entnazifizierung?

5. Anhang
5.1 Abkürzungen
5.2 SHAEF-Verhaftungsdirektive vom 15. April 1945
5.3 Fragebogen zur Entnazifizierung 1946
5.4 Entlastungszeugnis

6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur

1. Hinführung zum Thema

„Im Rückgriff auf ein im bürgerlichen Geschlechterdualismus begründetes Weiblichkeitsideal entpolitisierten einerseits die Entnazifizierungsbehörden die in der nationalsozialistischen Bewegung aktiven Frauen und verhinderten somit eine Reflexion der persönlichen Verantwortung

der Einzelnen sowie der Wirkung weiblicher (Un)Taten und ihre gesellschaftlichen Folgen.“[1]

Dies schrieb Barbara Guttmann in ihrem Aufsatz „Entnazifizierung – (k)ein Thema der deutschen Frauenforschung?“. Anfänglich stellt sich hier natürlich die Frage, wie denn der Prozess der Entnazifizierung geplant war und wie sie durchgeführt wurde. Auch heute würden vielleicht noch viele behaupten, Dinge wie Kriege zu führen und ein Land ideologisch zu leiten ist „Männersache“ – soll man also davon ausgehen, dass es daher auch nur nötig war Männer für diesen Krieg und die ideologischen Irrlehren verantwortlich zu machen? Sind Frauen bei diesem Prozess, dem Prozess der Entnazifizierung, nicht beachtet worden? In dieser Arbeit soll geklärt werden, wie das Entnazifizierungsprogramm in der US-Zone funktionierte und inwiefern Frauen davon speziell betroffen waren. Oft ist es dabei schwierig, pauschale Angaben bezüglich Frauen zu machen – man findet jede Menge Quellen und Literatur zur Entnazifizierung allgemein, darin auch Einzelbeispiele bezüglich Frauen, aber wenn man sich auf die spezielle Suche nach „Entnazifizierung und Frauen“ machte, suchte man bis vor Kurzem noch die bekannte Stecknadel im Heuhaufen, eine Reflexion über die „Wirkung weiblicher (Un)Taten“, wie Guttmann fordert, fand also lange nicht statt. Erst Kathrin Meyer hat schließlich 2004 einen Überblick über die Internierungspolitik und die Internierungspraxis der Amerikaner gegeben und sich dabei auch speziell mit der Frauenthematik befasst.[2] Die vorliegende Arbeit wird sich stark an Meyers Ausführungen anlehnen und nochmals aufzeigen, inwiefern Frauen überhaupt in den Entnazifizierungsprozess mit eingebunden wurden bzw. welche Unterschiede in diesem Prozess bezüglich der Behandlung von Männern und Frauen festgestellt werden können.

2. Begriffsklärung - Entnazifizierung

Das Programm der Entnazifizierung im Sinne eines politischen Reinigungsprozesses in Deutschland wurde schon in der Atlantic Charta im August 1941 durch Roosevelt, Churchill und Stalin beschlossen, der Begriff Entnazifizierung selbst entstand allerdings erst im Frühjahr 1945 kurz nach der Konferenz in Jalta im Februar 1945. Auch dort war die Zerstörung des Militarismus und Nationalsozialismus in Deutschland ein zentrales Thema und schaffte so die ideelle Grundlage der Säuberungsmaßnahmen. In Anlehnung an den Begriff Demilitarisierung entstand erst das amerikanische Wort denazification, wovon der deutsche Begriff Entnazifizierung abgeleitet wurde.[3] Es sollte neben der Demilitarisierung, was eine Säuberung Deutschlands im Sinne von Entwaffnung darstellt, auch eine politische Säuberung auch von Innen stattfinden, also die Zerschlagung des Nationalsozialismus auch in den Köpfen der Menschen.

Dabei unterscheidet man zwei Ebenen der Entnazifizierung: Die strafrechtliche Ebene einerseits, das heißt die Aufdeckung und Bestrafung nationalsozialistischer Strafen durch die Justiz. Hier spielen wohl die Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozesse ab Herbst 1945 die wichtigste Rolle, weiterhin die Kriegsverbrecherprozesse in den verschiedenen Zonen.[4] Dadurch wurde ein Großteil der NS-Elite beseitigt und ein Exempel statuiert, aber eine nachhaltigere Wirkung in den Köpfen der Menschen sollte die zweite, die politische Ebene bewirken, welche die Ausschaltung von nationalsozialistisch „belasteten“ Personen vom öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und anschließende Verfahren durch Entnazifizierungsausschüsse bedeutet. Es sollte ja nicht nur die Führungselite des Nationalsozialismus beseitigt werden, sondern auch die mittlere Ebene, sozusagen die „breite Masse“, die durch bestimmte Tätigkeiten ihrerseits das NS-Regime unterstützt hatten.[5]

3. Vorgehen der Entnazifizierung in der US-Zone und jeweiliger Bezug zu Frauen

Schon 1943 waren von der US-Regierung erste Überlegungen getroffen worden, Internierungen vorzunehmen, was heißt, dass deutsche, für „gefährlich“ eingeschätzte Zivilisten verhaftet, und anschließend in speziell dafür errichteten Lagern festgehalten werden sollten, wobei „gefährlich“ hier bedeutet, dass die Personen nationalsozialistischen Organisationen angehört hatten. Diese so genannten „Civilian Suspects“ sollten, nicht wie die Wehrmachtsgehörigen in Kriegsgefangenenlagern, sondern in „Civilian Detainee Camps“ untergebracht werden. Internierung wurde zu hier nicht als Straf- sondern als Präventivmaßnahme gesehen, Zivilisten sollten die Pläne der Besatzer nicht behindern können – an Demokratisierung und Rehabilitation durch Internierung wurde zu dieser noch nicht gedacht.

3.1 Automatischer Arrest – Planung und Vorgehensweise

Nach der Kapitulation 1945 stellte sich nun die Frage, welche Zivilpersonen denn nun zu internieren wären. Schon ab 1944 gab es mehrere Verhaftungsdirektiven für einen „Automatic Arrest“, das heißt sofortige Internierung von für gefährlich eingeschätzten Personen ohne genauere vorherige Prüfung. Diese Direktiven waren aber entweder zu unpräzise, daher für die GIs nicht nachvollziehbar oder sie bezogen sich nur auf die Elite im Dritten Reich, nicht aber auf die breite Masse, die ja ebenfalls erfasst werden sollte. Im Oktober 1944 wurde auch eine Aufstellung mit geschätzten Zahlen der zu internierenden Personen veröffentlicht.[6] Schließlich regelte die wohl bekannteste Besatzungsdirektive JCS 1067 im September 1944 den „Automatic Arrest“, die zuständigen GIs[7] wurden ab Dezember 1944 mit einem „Handbook for Military Government“ ausgestattet. Am 13. April 1945 wurde dieses Handbuch durch die letzte Verhaftungsdirektive der SHAEF (Supreme Headquarters, Allied Expenditionary Forces) erweitert, ein „Arrest Categories Handbook Germany“ wurde veröffentlicht. Darin waren nun hauptsächlich bestimmte Funktionen und Ränge des Dritten Reiches verzeichnet, welche sofort interniert wurden, Lutz Niethammer führt alle Benennungen an: Dies begann bei „Amtsträger[n] der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände bis herab zum Ortsgruppenleiter, alle Mitglieder der SS, Führer der Waffen-SS“ führte fort über „führende Ministerial- und andere hohe politische Beamte; alle höheren Offiziere und die Beamten der deutschen Verwaltungen in besetzten Ländern“ und endete schließlich bei „Nazis und Nazi-Sympathisanten in wichtigen und Schlüsselstellungen auf Reichs- und Gauebene“.[8] Der Katalog war also sehr umfangreich „und enthielt darüber hinaus Gummiklauseln, die jegliche Verhaftung von Personen erlaubten, die als ein Sicherheitsrisiko oder als Gegner der Besatzungsmacht erschien.“[9]

3.1.1 Risikofaktor Frau

Im Gegensatz zu den britischen Besatzern, die einem automatischen Arrest im Allgemeinen aber auch im Besonderen gegenüber Frauen eher negativ gegenüberstanden, schätzten die Amerikaner Frauen als ebenso gefährlich ein wie Männer. Sie seien eine Gefahr „weil sie als unerschütterliche Hitleranhängerinnen angesehen wurden, die versuchen würden, GIs propagandistisch zu beeinflussen [u]nd […] durch den befürchteten Einsatz ihrer ‚weiblichen Reize’ leicht Zugang zu den amerikanischen Soldaten haben würden“.[10]

Im Zuge des allgemeinen Interesses der Amerikaner an der Mentalität der Deutschen wurden auch spezielle Studien über Frauen in Auftrag gegeben, Katrin Meyer führt hier mehrere Studien an[11], welche allerdings widersprüchliche Ergebnisse lieferten: Einerseits wurden die Frauen als unselbstständig, unpolitisch und unterwürfig eingeschätzt (aufgrund dieser Unterwerfung hätten sie auch Hitler an die Macht gewählt), andererseits als fanatisch, kämpferisch und gefährlich. Es wurde vor allem davor gewarnt, Frauen als „schwaches Geschlecht“ zu milde zu behandeln. Bezüglich Frauen in Organisationen wurde besonders auf die Mitglieder der Nationalsozialistischen Frauenschaft (NSF) und dem Deutschen Frauenwerk geachtet, hier erfolgte die Verhaftung ab dem Rang der Kreisfrauenschaftsführerin aufwärts. Meyer führt weiterhin die damals verbreitete Meinung auf, dass nicht nur institutionell gebundene Frauen ein Risiko dargestellt hätten, sondern auch „normale“ Frauen, weil die Ehe und ihr ganzes Familienleben ja auf der Existenz des Nationalsozialismus basiert hätten. Außerdem wären junge Frauen und Mädchen besonders gefährdet, weil sie aufgrund ihrer Jugend ja nichts anderes als den Nationalsozialismus kennen und sich daher ihr ganzes Leben darauf aufbauen würde.

3.1.2 Kontroverse bzgl. Frauen

In Bezug auf den automatischen Arrest kam es in der US-Zone aufgrund der schlechten Kenntnisse über den Aufbau und die Rangbezeichnungen in den nationalsozialistischen Organisationen zu einigen Problemen. Im „Arrest Categories Handbook“ wurden nämlich bis auf den Bund Deutscher Mädel (BDM) und den SS-Helferinnen keine weiteren Frauenorganisationen bzw. Ränge aufgeführt, was bedeutet, dass viele der weiblichen nationalsozialistisch „belasteten“ Personen gar nicht erfasst und interniert werden konnten (vgl. Auszug aus der Verhaftungsdirektive S. 17). Die zuständigen Planer der SHAEF gingen davon aus, dass die weiblichen Ränge und Dienstgrade den der männlichen entsprächen mit dem weiblichen Suffix „-in“, was allerdings nicht der Realität entsprach – tatsächlich unterschieden sich die meisten Rangbezeichnungen nämlich stark von denen der Männer, so dass eine derartige Parallelanwendung nicht möglich war. Meyer führt hier ein Beispiel innerhalb des Reichsarbeitsdienstes (RAD) an:[12] Wenn man hier von der männlichen Bezeichnung „Arbeitsführer“ ausging, konnte man nicht einfach durch das Suffix denselben Dienstgrad ermitteln, denn das weibliche Pendant dazu ist eben nicht die „Arbeitsführerin“, sondern die „Stabsführerin“. Oft entsprach auch eine männliche Bezeichnung, bestehend aus einem Kompositum mit „-mann“ oft einer weiblichen mit „-maid“ – in den meisten aller Fälle dieser Rangbezeichnungen war diese Parallelanwendung also nicht möglich! Durch diesen großen Irrtum, den man wohl berechtigterweise als „Fehler“ im sonst so durchgeplanten Entnazifizierungsprogramm der US-Militärregierung bezeichnen darf, kann man davon ausgehen, dass viele Frauen, die es vermutlich verdient hätten, ebenso wie die Männer verhaftet und interniert zu werden, dem Entnazifizierungsprogramm entgehen konnten, falls sie sich ansonsten unauffällig verhielten.

3.2 Folgen des „Automatic Arrest“: Ausmaß

Im Mai 1945 lag die Verhaftungsquote in der US-Zone bereits bei 200 Personen pro Tag – diese stieg bis Ende August auf 700 Personen an. Bis zum Ende des Jahres 1945 wurden 128.000 Personen in der US-Zone verhaftet[13], außerdem „rechnete General Clay mit 90.000 Internierten und 25.000 Kriegsgefangenen, die ebenfalls noch interniert werden sollten, da sie unter die Bestimmungen des ‚Automatischen Arrestes’ fielen“.[14] Bis Februar 1946 wurden in der gesamten US-Zone 83.000 Personen interniert, davon etwa 33.000 in Bayern. Insgesamt gab es zwischen Mai 1945 und Ende 1950 37 Internierungslager, sieben Internierten-Hospitäler und zwei Internierten-Gefängnisse in der gesamten US-Zone, also Groß-Hessen, Württemberg-Baden, Bayern, Enklave Bremen und im US-Sektor Berlins. Manche davon bestanden konstant, andere mit Unterbrechungen, manche sogar nur für wenige Wochen. In Bayern gab es insgesamt 13 Orte mit Internierungslagern unter anderen in Moosburg, Garmisch-Partenkirchen, Straubing, Plattling, Aschaffenburg, Regensburg, Augsburg, Dachau und ein Internierten Hospital in München. Was hier kontrovers erscheint, ist, dass – bis auf eine Ausnahme, Dachau – die Internierten nicht in ehemaligen Konzentrationslagern oder Arbeitslagern untergebracht wurden, wohl aber die jüdischen DPs (Displaced Persons), wobei eine Umkehrung dieser Methode vielleicht effektiver zum Prozess der Entnazifizierung beigetragen hätte. Nichtsdestotrotz wurde den früheren Rängen oder Positionen der Lagerinsassen wurde keine Beachtung geschenkt, Vorzugsbehandlungen ergaben sich nur aus Alter, Geschlecht oder gesundheitlichem Zustand.

3.2.1 Zustände in den Lagern – „Review Boards“

Wie man sich vorstellen kann, kam es durch die hohen Verhaftungsquoten vor allem zu Beginn des „Automatic Arrest“ zu einer extremen Anfüllung der Lager, es wurden mehr Personen interniert, als Plätze geschafft worden waren, sodass die Lagerkapazitäten gesprengt wurden. Daher sind anfänglich noch viele Missstände zu beobachten, sowohl in Bezug auf die Lebensmittel, medizinische Versorgung, als auch auf Kleidung und Heiz- und Baumaterial, welche die amerikanischen Besatzer aber relativ schnell und gut in den Griff bekommen konnten.[15] „Für viele der Betroffenen war die Lagerhaft mit ihrer brennenden Ungewissheit, der persönlichen Demütigung und temporären Deklassierung der Tiefpunkt ihres Lebens“[16].

Da der automatische Arrest nur auf von Formalkriterien basierte und ohne konkrete Tatvorwürfe erfolgte, bedeutete er einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Menschen, was eigentlich nicht dem amerikanischen Anspruch von Fairness entsprach. Deshalb konnten die wegen des automatischen Arrests verhafteten Internierten, ab 9. Dezember 1945 bei den so genannten „Review Boards“ Einspruch gegen ihre Verhaftung einlegen. „Betroffen waren die so genannten ‚security threats’, d.h. diejenigen Personen, die in keiner oder keiner bedeutenden NS-Organisation Mitglied gewesen waren.“[17] Sie mussten erst einen Entlassungsantrag stellen, dieser durchlief drei Gremien, wovon auch eines deutsch war und wodurch die Deutschen zum ersten Mal an dem Prozess der Entnazifizierung beteiligt waren. Bei den Verfahren unterschied man zwischen aktiven Nazis, welche verhaftet bleiben mussten, und nominellen Nazis, welche entlassen werden durften. Ende Februar 1946 gab es in der amerikanischen Zone 30 „Review Boards“ in Bayern, 41 in Groß-Hessen und in Württemberg-Baden 26. Bis Juli 1946 gingen dort insgesamt 46.877 Anträge ein, 31.452 wurden genehmigt.[18]

3.2.2 Frauen in den Lagern

Über die Anzahl der Frauen in den Lagern in der ersten Zeit ist wenig bekannt. Im März 1946 lag ihr in Bayern etwa bei 6%, es waren ca. 2.000 Frauen unter den 33.000 Internierten. Sie wurden in Bayern anfänglich in zehn verschiedenen Lagern untergebracht, was Probleme mit sich brachte, da die Unterbringung von Frauen unabhängig von ihrer Zahl besondere Anforderungen an Wachen (weibliche Wachmannschaften) erforderte. Innerhalb der Lager wurden die Frauen sehr negativ angesehen und im Gegensatz zu den Männern als nicht lernfähig und damit unfähig für eine Demokratisierung. In einem Tätigkeitsbericht des Referats für Kultur und Erziehung in Württemberg-Baden hieß es

„Soweit es sich im Lauf dieser vier [sic!] Wochen erkennen lässt, ist die Arbeit im Frauenlager am Kompliziertesten. Das Intelligenzniveau ist verhältnismäßig nieder, das Trägheitsmoment am stärksten, sachliche und nationale Gesichtspunkte sind ohne Gewicht, während gefühlsmäßige Momente den Ausschlag geben; wodurch die Diskussionen erschwert, manchmal unmöglich gemacht werden.“[19]

Mit ständigen Beschwerden und Nörgeleien drückten sie auch die Stimmung der Männer, Frauen versuchten oft, die Männer zu reizen und aufzuhetzen. Aber auch hier lassen sich widersprüchliche Aussagen finden, der größte Vorwurf allerdings war, dass man den Frauen als dem „besseren, moralischen“ Geschlecht die Beteiligung am nationalsozialistischen System wesentlich stärker anlastete als den Männern.

Weiterhin blieb das Fraternisierungsverbot, das eigentlich gegen alle Deutschen gerichtet war und nach Lockerungen zum 1. Oktober 1945 schließlich ganz aufgehoben wurde, in den Lagern vor allem bezüglich Frauen bestehen. Meyer zeigt deutlich auf, dass deutsche Frauen in der amerikanischen Presse immer noch als „unverbesserliche Schlampen“ dargestellt wurden, die dazu auch noch besonders hässlich wären und mit denen sich das amerikanische Wachpersonal bzw. die GIs auf keinen Fall „verbünden“ dürften.[20] Obwohl dafür 15 Jahre Gefängnisstrafe verhängt werden konnte, kam es, wie Meyer darstellt, in Einzelfällen dennoch zu Beziehungen zwischen den GIs und internierten Frauen, was schließlich auch zu Schwangerschaften führte.

Allgemein wurden Frauen also zum Großteil mit negativen Konnotationen versehen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, in einigen Artikeln kann man aber auch feststellen, dass die deutschen Frauen verniedlicht als „kleine Fräuleins“ oder „Maedchen“ betitelt werden, was einen extremen Widerspruch darstellt.

[...]


[1] Guttmann, Barbara: Entnazifizierung – (k)ein Thema der historischen Frauenforschung? In: Ariadne – Almanach des Archivs der deutschen Frauenbewegung 27 (1995), S. 14-21, hier S. 17.

[2] Meyer, Katrin: Entnazifizierung von Frauen. Die Internierungslager der US-Zone Deutschlands 1945-1952. Berlin, 2004.

[3] Zur Begriffsentstehung vgl. Niethammer, Lutz: Entnazifizierung in Bayern. Säuberung und Rehabilitierung unter amerikanischer Besatzung. Frankfurt am Main, 1972., S. 11f.; Neuausgabe unter dem Titel: Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns. Bonn, Berlin 1982.

[4] In den Nürnberger Prozessen wurden von 22 Angeklagten 12 Personen zum Tode verurteilt, von den 5133 Angeklagten der weiteren Kriegsverbrecherprozesse in den Westzonen wurden 668 Todesurteile ausgesprochen. Vgl. hierzu: Kleßmann, Christoph: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945-1955. Bonn, 1991, S. 79.

[5] Insgesamt waren 1945 etwa 8 Millionen Deutsche in der NSDAP und circa weitere 4 Millionen in nationalsozialistischen Unterorganisationen.

[6] Vgl. hierzu: Vollnhals, Clemens: Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949. München, 1991, S. 238-240.

[7] Zuständig hierfür war hauptsächlich der CIC (Counter Intelligence Corps), v.a. was die Auflösung der NSDAP und der zugehörigen Organisationen betraf. Weiterhin sollten Offiziere der Militärregierung Unterstützung anbieten. Vgl. hierzu: Meyer, Entnazifizierung, S. 50-55.; Horn, Christa: Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952 (= Erlanger Historische Studien, Band 16, hrsg. von Ruffmann, Karl-Heinz / Rumpel, Hubert). Frankfurt am Main u.a., 1992, S. 19f.

[8] Niethammer, Entnazifizierung, S. 62f. Hier auch die detaillierte Einzelauflistung.

[9] Niethammer, Lutz: Alliierte Internierungslager in Deutschland nach 1945. Vergleich und offene Fragen. In: Jansen, Christian / Niethammer, Lutz / Weisbrod, Bernd (Hrsg.): Von der Aufgabe der Freiheit. Politische Verantwortung und bürgerliche Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Berlin, 1995, S. 469-492, hier S. 474.

[10] Meyer, Entnazifizierung, S. 16f.

[11] Vgl. ebd., S. 41-47.

[12] Vgl. ebd. S. 47.

[13] Zahlen aus ebd. S. 97.

[14] Horn, Internierung, S. 46f.

[15] Zu den Zuständen in den Lagern vgl. Meyer, Entnazifizierung, S. 109-141. Bzgl. Lagereinrichtungen, Arbeit, Verpflegung, Kontakte zur Außenwelt, psychische Auswirkungen s. Horn, Internierung, S. 160-240.

[16] Henke, Klaus-Dietmar: Die Trennung vom Nationalsozialismus. Selbstzerstörung, politische Säuberung, „Entnazifizierung“, Strafverfolgung. In: Henke, Klaus-Dietmar / Woller, Hans: Politische Säuberung in Europa. München, 1991, S. 21-83, hier S. 33.

[17] Horn, Internierung, S. 56.

[18] Vgl. Meyer, Entnazifizierung, S. 62-66.

[19] Zitat nach ebd., S. 197.

[20] Vgl. ebd., S. 128. Kapitelüberschrift: „Unverbesserliche Schlampen: Das Bild der Frauen im Spiegel der amerikanischen Presse.“ Weiterhin hierzu S. 128-132. Um zu verhindern, dass amerikanische GIs mit deutschen Frauen eine Beziehung eingingen, wurde oft polnisches Wachpersonal für Internierungslager engagiert.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Entnazifizierung und Frauen - Vorgehensweise in der US-Zone
Universidad
LMU Munich  (Historisches Seminar)
Curso
Frauen im Nachkriegsdeutschland
Calificación
1,5
Autor
Año
2005
Páginas
21
No. de catálogo
V138738
ISBN (Ebook)
9783640481552
ISBN (Libro)
9783640481385
Tamaño de fichero
1423 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entnazifizierung, Frauen, Nachkriegsdeutschland, US-Zone
Citar trabajo
Andrea Surner (Autor), 2005, Entnazifizierung und Frauen - Vorgehensweise in der US-Zone, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138738

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