Armut im Wohlfahrtsstaat Deutschland


Term Paper, 2006

24 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Armut im sozialen Wandel
1.2. Neue Armut
1.3. Zum Aufbau dieser Arbeit

2. Definition und Abgrenzung von Armut
2.1. Absolute Armut
2.2. Relative Armut
2.2.1. Lebenslagenansatz
2.2.2. Ressourcenansatz
2.2.2.1 Relative Einkommensarmut
2.2.2.2 Der Sozialhilfeansatz

3. Der sozialstrukturelle Kontext von Armut
3.1. Ausmaß und Entwicklung von Armut nach dem Ressourcenansatz
3.2. Dauer von Armut
3.3. Risikogruppen und Struktur der Leistungsbezieher
3.4. Kinder- und Jugendarmut

4. Ursachen, Folgen und Bekämpfung von Armut
4.1. Ursache von Armut
4.2. Folgen von Armut
4.3. Armutsbekämpfung

5. Schlussbetrachtungen

Quellenangaben

1. Einleitung

1.1. Armut im sozialen Wandel

Die Bundesrepublik Deutschland zählt seit den 60er Jahren zu einem der reichsten Länder der Welt, in dem Armut zunächst als sozialpsychologisches Problem kleiner Randgruppen1 betrachtet wurde. Eine öffentliche Diskussion darüber fand nicht statt und die bundesdeutschen Regierungen konnten jahrelang verleugnen, dass breite Teile der Bevölkerung in Armut leben und sich das Gesicht von Armut zu wandeln begann. Erst Mitte der 70er wurde durch Heiner Geißler (damaliger rheinland-pfälzischer Sozialminister) der Begriff der „Neuen Armut“ etabliert. Armut in der Wohlstandsgesellschaft wurde in der Folge nach und nach als sozialpolitisches Problem, das bis in die Mittelschichten reicht, erkannt. Dennoch kann man auch heute noch keine durchschlagenden Lösungsansätze erkennen und in Deutschland von Armut zu sprechen, hat weiterhin politische Brisanz.

Erst die neue Bundesregierung hat den Einstieg in eine, im europäischen Vergleich bis dahin rückständige, nationale Armutsberichterstattung beschlossen und die „Bekämpfung der Armut in der Bundesrepublik Deutschland zu einem der Schwerpunkte der Politik der Bundesregierung“2 erklärt. Damit wurde sowohl den vielen, durch den Transformationsprozess im Zuge der Vereinigung alter und neuer Bundesländer noch erweiterten, Dimensionen von Armut gerecht, als auch die generelle Diskussion um den Wandel des Sozialstaates um ein zusätzliches Element erweitert.

1.2. Neue Armut

Pluralisierung und Individualisierung haben auch vor dem Phänomen der Armut nicht halt gemacht. Die Wege in und aus der Armut sind höchst unterschiedlich und man kann daher nicht mehr von „den Armen“ als einer homogenen Gruppe sprechen.

Geprägt ist die neue Armut durch eine Verschiebung von Altersarmut, hin zu einer wachsenden Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen, meist bedingt durch Arbeitslosigkeit von einem oder beiden Elternteilen. Parallel dazu sind allgemein steigende Sozialhilfeempfängerzahlen und eine Verschuldungszunahme, welche unter anderem auf Miet- und Energiekostensteigerungen zurückzuführen ist, zu verzeichnen. Deutlich gestiegen ist auch Armut unter Alleinerziehenden, sowie die Zahl der Obdachlosen. Die Wahrscheinlichkeit arm zu werden betrifft also immer größere Bevölkerungsteile und Armut reicht bis in den Mittelstand.

Bei Betrachtung der Dauer von Armut fällt eine starke Fluktuation auf. So stellt Armut nur für eine Minderheit der Armen eine dauerhafte, verhärtete Lebenssituation dar. Ein großer Teil der Armutsbevölkerung wechselt zwischen Armuts- und Wohlstandlagen.3 Zusätzlich sollte Armut immer auch in Relation zum Reichtum einer Gesellschaft betrachten werden. Nur so wird auch die Verschärfung, sowohl der sozialen Gegensätze, als auch der Einkommens- und Vemögensungleichheit sichtbar. Anschaulich wird dies durch eine Gegenüberstellung von „Working Poor”, wie Personen genannt werden, die trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können und von Personen, die ihr Dasein allein aus Kapitaleinkünften und Spekulationsgewinnen finanzieren. Diese finanziellen Vor- bzw. Nachteile wirken sich weiter auf Wohnqualität, Bildung und Gesundheit aus und verfestigen so die Kluft zwischen Arm und Reich. Armut muss also immer umfassend verstanden werden und darf nicht allein auf Einkommensarmut begrenzt werden.

1.3. Zum Aufbau dieser Arbeit

In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welches Ausmaß die Armut in Deutschland angenommen hat, ]wie lange diese dauert und welche Risikogruppen von dieser betroffen sind. In diesem Rahmen wird auch die Auswirkung auf die Kinder- und Jungendarmut dargestellt. Anschließend sollen die Ursachen, Folgen und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung untersucht werden. Zunächst folgt jedoch die Abgrenzung und Definition von Armut.

2. Definition und Abgrenzung von Armut

Die Europäische Union (EU) definiert Armut wie folgt:

„Verarmte Personen sind Einzelpersonen oder Familien, die über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind“.4

Armut in einem der reichsten Länder der Welt klingt paradox, ist jedoch Realität in der Bundesrepublik. Die armen Bevölkerungsgruppen stellen neben den Ausländern die zweit wichtigste Randschicht in der Sozialstruktur dar. Heute ist die Armut nicht mit der kümmerlichen Lebenssituation breiter Bevölkerungskreise, in der Zwischen- und Nachkriegszeit vergleichbar oder dem Massenelend, das die Industrialisierung begleitete. Das Wirtschaftswunder, die Wohlstandsexplosion und der Sozialstaat haben die Armut quantitativ und qualitativ verändert, aber nicht beseitigen können. Es entstanden Randschichten in unserer Gesellschaft, die Menschen bezeichnet, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben.

„Das Problem, was Armut ist, wer zu den Armen gehört, welche Lebensumstände als Leben in Armut bezeichnet werden sollen, ist unter Sozialwissenschaftlern, Sozialarbeitern und Politikern umstritten.“5 Jedoch ist sich die Wissenschaft, über die nachfolgenden Definitionen und Abgrenzungen von Armut, einig.

Im Wesentlichen gibt es hierbei drei wesentliche Aspekte der Armut, die zu berücksichtigen sind:

1. Armut als Bedrohung des physischen Überlebens oder menschenwürdigen Lebens; Markierung durch ein soziokulturellesExistenzminimum
2. Armut als interkulturell und historisch relative Erscheinungsform; Unterschiedliche Wahrnehmung von Gesellschaft zu Gesellschaft und historisch von Zeitabschnitt zu Zeitabschnitt
3. Mehrdimensionale Armut: ökonomisch-materielles, soziales, kulturelles und psychisches Phänomen

2.1. Absolute Armut

Die absolute Armut orientiert sich am physischen Existenzminimum. Sie ist identisch mit der Summe der zur Erhaltung der physischen Existenz notwendigen Güter und Dienstleistungen. Hierbei bezieht sich der Armutsbegriff maßgeblich auf Mangelzustände, die in den Bereichen Ernährung, Kleidung, Unterkunft und gesundheitliche Fürsorge vorliegen. Damit ist ein minimaler oder absoluter Standard vorgegeben, der den Tod, durch Hunger und Krankheit sowie witterungsbedingte Ereignisse, vermeiden soll. Diese Form der Armut kann in den meisten hoch entwickelten Industriegesellschaften als beinahe überwunden angesehen werden.

2.2. Relative Armut

Die relative Armut orientiert sich an gesellschaftlichen Mindeststandards, die über die bloße physische Existenz hinausgehen. Dabei wird die Armutsgrenze durch einen bestimmten Grad des Unterschreitens dieser Standards definiert. Der Begriff der relativen Armut umfasst verschiedene objektive und subjektive Ebenen, die zur Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums herangezogen werden können, wie zum Beispiel die Teilhabe am gesellschaftlich üblichen Leben, die soziale Ausgrenzung.

Relative Armut kann als Unterversorgung mit materiellen und immateriellen Ressourcen von Menschen bestimmter sozialer Schichten, im Verhältnis zum Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft, bezeichnet werden.

„Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Armutsrisikoquote festgesetzt. Sie bezeichnet den Anteil der Personen in Haushalten, deren Bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60% des Mittelwerts (Median) aller Personen beträgt. In Deutschland beträt die so errechnete Armutsrisikogrenze 938 Euro.“6

Die verschiedenen Definitionen des sozio-kulturellen Existenzminimums basieren in der Regel auf zwei Ansätzen: dem Lebenslagenansatz und dem Ressourcenansatz. Auf diese wird in den nachfolgenden punkten näher eingegangen.

2.2.1. Lebenslagenansatz

Der Lebenslagenansatz wurde das erste Mal durch den Nationalökonomen und Philosophen Otto Neurath im Jahr 1931, wie folgt definiert:

Lebenslage ist: „ [...] der Inbegriff all der Umstände, die verhältnismäßig unmittelbar die Verhaltungsweise eines Menschen, seinen Schmerz, seine Freude bedingen. Wohnung, Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege, Bücher, Theater, freundliche menschliche Umgebung, all das gehört zur Lebenslage.“

1956 definiert Gerhard Weisser den Begriff der Lebenslage als wirtschaftswissenschaftlichen Grundbegriff wie folgt: „Lebenslage eines Menschen: Spielraum, den einem Menschen (einer Gruppe von Menschen) die äußeren Umstände nachhaltig für die Befriedigung der Interessen bieten, die den Sinn seines Lebens bestimmen.“

Weisser schließt an die Definition der Lebenslage eine Definition von Armut an, unter der er Armut als Unterschreiten des sozialen beziehungsweise kulturellen Existenzminimums versteht: „Die Lebenslage, die von der gesellschaftlich jeweils vorherrschenden Meinung als noch zumutbar angesehen wird.“

Die Zumutbarkeit wird auf ein menschenwürdiges Leben bezogen, das an den jeweiligen gesellschaftlichen Standards zu messen sei. Popularität erlangte der Definitionsvorschlag von Nahnsen, der ausgehend von der Weisserschen Terminologie, fünf Einzelspielräume entwickelte, die konstituierend für die Lebenslagen ist:

- Der „Versorgungs- und Einkommensspielraum“ bezeichnet die Versorgung mit Gütern und Diensten
- Der „Kontakt- und Kooperationsspielraum“ verweist auf die Möglichkeit sozialer Kontakte
- Der „Lern- und Erfahrungsspielraum“ bezieht sich auf Sozialisationsprozesse, auf das Ausbildungsschicksal, auf die berufliche und räumliche Mobilität und ähnliches
- Der „Muße- und Regenerationsspielraum“ verweist auf den notwenigen Ausgleich von psycho-physischen Belastungen, wie sie durch Arbeitsbedingungen, Wohnmilieu, Umwelt, Existenzunsicherheit u.ä. bedingt sind
- Der „Dispositionsspielraum“ stellt die Möglichkeit zur Teilhabe an Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen dar

Diese fünf Einzelspielräume ermöglichen nun, über Unterversorgungserscheinungen in diesen Spielräumen, Armut zu definieren.7

In der Armutsforschung dient der Lebenslagenbegriff vor allem dazu, eine ausschließlich an ökonomischen Ressourcen ausgerichtete Betrachtung der Armut zu überwinden und zu einer umfassenderen Sichtweise von Unterversorgung und Benachteiligung zu gelangen.

In diesem Kontext bezeichnet Armut auch das Unterschreiten von Mindeststandards verschiedener Dimensionen der Lebenslage, wie zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheit, Freizeitgestaltung, Bildung, Beteiligung am kulturellen und politischen Bereich, Rechtsschutz, Integration in gesellschaftliche Gruppen und Verkehrsverbindungen.

2.2.2. Ressourcenansatz

Im Gegensatz zum Lebenslagenansatz orientiert sich der Ressourcenansatz an den ökonomischen Mitteln, die eine potentielle Versorgungslage charakterisieren und nicht an der tatsächlichen Versorgungslage.

Dabei geht man von monetären Mitteln wie Einkommen, Vermögen, private Übertragungen und Unterstützungen sowie staatliche Transferleistungen aus. Für die Messung der Armut ist hierbei das verfügbare Einkommen die relevante Größe. Diese wird zuvor um Steuern, Sozialabgaben und private Transferleistungen, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen bereinigt. Erst wenn nun ein Mangel an Ressourcen (an verfügbarem Einkommen) zur Erreichung des notwendigen sozio-kulturellen Existenzminimums besteht, wird von Armut gesprochen.

Die zentrale Annahme dieser Definition ist, „dass ein ausreichendes Einkommen genügt, um die individuellen Lebenschancen zu sichern und um alle relevanten Bedürfnisse in einem solchen Ausmaß zu befriedigen, dass die betreffenden Personen oder haushalte nicht mehr als arm bezeichnet werden können“8

In der empirischen Armutsforschung wird ausgehend vom Ressourcenansatz, zwei relative Armutskonzepte zur Bestimmung von Armut herangezogen. Zum einen die relative Einkommensarmut, zum anderen die Sozialhilfeschwelle.

2.2.2.1 Relative Einkommensarmut

Bei der relativen Einkommensarmut wird ein Haushaltsnettoeinkommen in Bezug zum jeweils national zu ermittelnden durchschnittlichen Nettoeinkommen aller Haushalte gesetzt. Von diesem ökonomischen Maßstab aus werden prozentuale Abweichungen nach unten als Äquivalenzeinkommen, einer Rangfolge relativer Einkommensarmut zugeordnet.9

Dabei kann man die relative Einkommensarmut, ausgehend von einem festgesetzten Existenzminimum von 50% der durchschnittlichen Nettoeinkommen aller Haushalte (Median) folgenden Rangfolgen zuordnen:

- 40 % als „strenge“ Armut
- 50 % als „Existenzminimum“
- 60 % als „Niedrigeinkommen“ bzw. Einkommensschwäche

Die 40 % Grenze entsprach in den achtziger Jahren in etwa dem sich daraus ergebenden Sozialhilfeanspruch.

2.2.2.2 Der Sozialhilfeansatz

Da in Deutschland keine vom Gesetzgeber festgelegte Armutsgrenze existiert, wird die Sozialhilfeschwelle daher häufig als quasi-offizielle Armutsgrenze bezeichnet. Eine Person beziehungsweise ein Haushalt ist dann arm, wenn das Einkommen geringer ist als das im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) festgelegte Existenzminimum. Damit legt das BSHG sozusagen ein sozio-kulturelles Existenzminimum in Form des Sozialhilfebedarfssatzes fest.10 Die Sozialhilfebedürftigkeit kann in zwei Komponenten unterschieden werden, die bekämpfte Armut und die verdeckte Armut.

Unter dem Begriff der bekämpften Armut ist der Personenkreis gemeint, der nach dem BSHG sozialhilfeberechtigt ist und die Leistungen der Sozialhilfe bezieht.

Dabei ist das Ziel der Sozialhilfe, „dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§1 Abs. 2 BSHG).

Bei der verdeckten Armut hingegen wird der Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG nicht wahrgenommen. Die von verdeckter Armut Betroffenen müssen mit einem Einkommen leben, das unterhalb des anerkannten sozio-kulturellen Existenzminimums liegt. Dies stellt die schwerste Form von Armut dar.

[...]


1 Vgl. Neumann, Udo (1999), S.11 - 13

2 Vgl. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2001)

3 Vgl. Müller, Siegfried / Otto, Ulrich (1997), S.29 ff.

4 Vgl. DGB Region Südostniedersachsen: Online im Internet: URL: http://www.dgb- son.de/Soziale_Armut_i.121.0.html

5 Vgl. Geißler, Rainer (2002), S.246

6 Vgl. Der zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Kurzfassung (2005)

7 Zu den Definitionen des Lebenslagenansatzes, Vgl. Neumann, Udo (1999), S.25 ff.

8 Vgl. Hauser et al. (1981), S. 26

9 Vgl. Dietz, Berthold (1997), S. 96

10 Vgl. Neumann, Udo (1999), S. 31

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Armut im Wohlfahrtsstaat Deutschland
College
University of Applied Sciences Berlin
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
24
Catalog Number
V139249
ISBN (eBook)
9783640491148
ISBN (Book)
9783640491377
File size
1048 KB
Language
German
Keywords
BWL, Armut, Sozialwissenschaften, Wirtschaft, Staat, Jugendarmut, Armut in Deutschland, Kinder- und Jugendarmut, Kinderarumt, soziale Gerechtigkeit, Sozialstaat, soziologie, Wohlfahrtsgesellschaft, wohlfahrt, Wohlfahrtsstaaten, soziale ungleichheit, Arbeitslosigkeit, Hartz-Vier, Hartz, Bildung, Sozial, Sozialdemokratie, Einkommen, Grundeinkommen, Thema Armut
Quote paper
Mehmet Yay (Author), 2006, Armut im Wohlfahrtsstaat Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139249

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