Max Webers Soziologie der Herrschaft


Trabajo de Seminario, 2002

15 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Der Herrschaftsbegriff
1.1. Die Unterscheidung Macht - Herrschaft
1.2. Das Verhältnis der Herrschaft zu Wirtschaft und Gesellschaft

2. Die Struktur der Herrschaft
2.1. Der äußere Aufbau der Herrschaft
2.2. Die innere Organisation der Herrschaft
2.3. Ordnung, Geltung, Recht

3. Die Herrschaftstypen
3.1. Die traditionelle Herrschaft
3.2. Die charismatische Herrschaft
3.5. Die rationale Herrschaft

4. Prozesse der Machtbildung
4.1. Die überlegene Organisationsfähigkeit der Privilegierten
4.2. Die Entstehung der Legitimitätsgeltung

5. Bibliographie

1. Der Herrschaftsbegriff

1.1. Unterscheidung Macht – Herrschaft

Macht und Herrschaft sind neben anderen Begriffen, wie Ordnung, Geltung, Fügsamkeit, Gehorsam, Legitimität und Legalität, die zwei zentralen Begriffe der Herrschaftssoziologie von Max Weber, welche es zu unterscheiden gilt. Er selbst definiert:

- Macht, als „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (WuG:28; §16).
- Herrschaft, als die „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (WuG:28; §16).

Auffällig ist, dass Max Weber, der selbst Jura studierte (Korte:98), mittels des Begriffes „Chance“, Macht und Herrschaft in ihrer Definition auch empirisch anlegt. Im Sinne seines Idealtypus der Begriffsbildung (Korte:110) - ein Höchstmaß an Sinnadäquanz (optimales Verständnis des Sinnzusammenhanges) und ein Mindestmaß an Kausaladäquanz (empirische Wahrscheinlichkeit des Auftretens des beschriebenen Sachverhaltes ist garantiert) zu erreichen - sind beide Begriffe sehr allgemein und deshalb umfassend erklärt.

Macht (der Oberbegriff) kann durch Autorität geprägt sein. Diese Macht kraft Autorität definiert Weber als Herrschaft (WuG:544). Deren Grundlagen Befehlsgewalt und Gehorsamspflicht sind, welche mit Hilfe eines Verwaltungsstabes organisiert wird.

Die Herrschaft stellt seiner Definition zufolge eine Form der Macht dar, die er unterscheidet nach „Herrschaft nach Interessenkonstellation (insbesondere kraft monopolistischer Lage) und andererseits die Herrschaft kraft Autorität (Befehlsgewalt und Gehorsamspflicht)“

(WuG:542).

Erstere basiert auf der Vorstellung von der modernen kapitalistischen Wirtschaftsordnung, der ungleichen Verteilung des Eigentums und damit der sozialen Abhängigkeit der Besitzlosen. Hieraus resultiert die freiwillige Orientierung der (materiellen) Interessen an der ökonomischen Situation. Idealtypisch gesehen eine Macht, welche frei von politischer und juristischer Reglementierung nur aufgrund der Eigentumsverhältnisse existiert.

Zweitere hingegen fußt auf einer (Rechts-) Ordnung, die Gehorsam kontrolliert, durchsetzt und legitimiert. Es besteht also ein „ unabhängig von allem Interesse bestehendes Recht auf ‚Gehorsam’ gegenüber den tatsächlich Beherrschten“ (WuG:542). Dieses Herrschaftsrecht der Autorität kann legitimiert sein durch Tradition, Charisma oder Ratio.

Ebenso, wie Weber die Herrschaft unterscheidet lässt sich auch der Machtbegriff differenzieren. Macht kraft einer Interessenkonstellation ist und bleibt Macht, aber Macht kraft Autorität stellt die Unterform Herrschaft dar.

1.2. Das Verhältnis der Herrschaft zu Wirtschaft und Gesellschaft

Zunächst einmal sollte klar sein, dass jegliche Herrschaftsform direkt oder indirekt über die Organisation der Gesellschaft Einfluss auf die Wirtschaftsverhältnisse nimmt.

Obwohl Weber den Begriff der Herrschaft theoretisch eindeutig unabhängig von den ökonomischen Verhältnissen gestrickt hat, ist es anzunehmen, dass ökonomische Macht ein Mittel oder die Folge der Machtausübung sein kann.

So, dass zwischen Herrschaft und Wirtschaft in der Praxis eine wechselseitige Beziehung entsteht, oder wie Weber schreibt: „dass die Art der Verwendung der ökonomischen Mittel zum Zweck der Erhaltung der Herrschaft ihrerseits die Art der Herrschaftsstruktur bestimmend beeinflusst“ (WuG:541). Beziehungsweise umgekehrt: die Art der Herrschaft die ökonomischen Mittel bestimmt.

Zwischen Herrschaft, Wirtschaft und Gesellschaft besteht also ein Verhältnis, welches Weber in seiner Analyse der Herrschaftsstrukturen untersuchte und in dem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“ darstellte. Das Werk bildet somit die Grundlage seiner Herrschaftssoziologie.

2. Die Struktur der Herrschaft

2.1. Der äußere Aufbau der Herrschaft

Die Elemente eines Herrschaftsverhältnisses sind zum einen der Herrscher selbst, die Beherrschten und der Verwaltungsapparat. So dass sich also drei Ebenen von Herrschaft bilden: (1) Herrscher – Beherrschte, (2) Herrscher – Verwaltungsapparat und (3) Beherrschte – Verwaltungsapparat. Innerhalb dieses Dreiecksverhältnisses übernimmt der Verwaltungsapparat eine sehr zentrale Stellung. Er hat die Funktion einen „Bezug zwischen den beiderseitigen Interessen und gesellschaftsrelevanten Handlungen herzustellen sowie ein von den Gesellschaftsmitgliedern akzeptiertes Verfahren zur Vermittlung zwischen gegensätzlichen Interessen bereitzustellen“ (Aechtner:60). Der Verwaltungsapparat ist für Weber zudem eine Institution, welche den Übergang der Gemeinschaft zur Gesellschaft (im Sinne Tönnies) kennzeichnet (WuG:204). Die Struktur der Herrschaft ist bei diesem Umwandlungsprozess die entscheidende Triebkraft (WuG:541 bzw. Aechtner:60).

Der Verband ist „eine soziale Beziehung (...) wenn die Innehaltung ihrer Ordnung garantiert wird durch das eigens auf deren Durchführung eingestellte Verhalten bestimmter Menschen“ (WuG:26; §12). Er stellt damit nach außen die Einheit der drei Elemente (Herrscher, Beherrschte und Verwaltungsapparat) dar.

Die Ordnung innerhalb dieses Verbandes bezeichnet er als Verfassung. (WuG:27; §13). Diese kann sich nur auf den Wirkungskreis des Verbandes beziehen. Weiter unterscheidet er die Herrschaftsverbände nach zwei Formen: (1) Der Hierokratischen Verband, welcher sich dem Mittel des psychischen Zwanges bedient und im Falle, dass der Verwaltungsapparat das Monopol über dieses Mittel besitzt sich als Kirche darstellt. (2) Der Politische Verband, welcher sich dem Mittel des physischen Zwanges bedient und im beschriebenen Fall in Form des Staates Realität wird.

Der Verwaltungsapparat hat die Aufgabe „die mittels Zwang zu verwirklichende Garantie der Ordnung, die dadurch zu Recht wird“ (Aechtner:62), zu übernehmen. Er besteht aus dem Verwaltungsstab und den sachlichen Betriebsmitteln. Herrschaften lassen sich je nachdem, ob

sich die Verwaltungsmittel im Besitz des Verwaltungsstabes befinden oder nicht, klassifizieren. (1) Im Ständestaat gehören die sachlichen Betriebsmittel dem Verwaltungsstab, die Herrschaftsbefugnisse werden zwischen dem Herrscher und dem Verwaltungsstab aufgeteilt und die Position des Herrschers besteht nicht aufgrund der materiellen Abhängigkeit von ihm, sondern bedarf zur Legitimation ideeller Motive. (2) Die patriarchale und die patrimoniale Herrschaft sowie die sultanistische Despotie hingegen weisen den Herrscher als Besitzer der sachlichen Betriebsmittel aus. Dieser übt, aufgrund der materiellen Abhängigkeit von ihm, die Macht ungeteilt über den Verwaltungsapparat und mittels diesem auch nahezu direkt über die Beherrschten aus.

Im modernen Staat sieht Weber den Verwaltungsstab ebenfalls nicht mehr im Besitz der sachlichen Betriebsmittel. Jedoch gehören diese nicht dem Herrscher, sondern größtenteils „’privaten’ Träger(n)“ (WuG:824). So analysiert Weber ohne eine Wertung dieses Sachverhaltes abzugeben.

2.2. Die innere Organisation der Herrschaft

Fügsamkeit und Gehorsam. „Fügsamkeit ist für Weber die durch physische oder psychische Gewalt erzwungene, nicht zu hinterfragende politisch-soziale Unterordnung der Beherrschten unter die Herrscher“ (Aechtner:64). Aus diesem Grunde kann in diesem Falle nicht von einer sozialen Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschtem die Rede sein.

[...]

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Max Webers Soziologie der Herrschaft
Universidad
Dresden Technical University  (FB Soziologie)
Curso
Seminar
Calificación
2,0
Autor
Año
2002
Páginas
15
No. de catálogo
V13936
ISBN (Ebook)
9783638194563
ISBN (Libro)
9783640856558
Tamaño de fichero
515 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Webers, Soziologie, Herrschaft, Seminar
Citar trabajo
Markus Damm (Autor), 2002, Max Webers Soziologie der Herrschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13936

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Título: Max Webers Soziologie der Herrschaft



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