Die begriffliche Prägung der Demokratie durch Abraham Lincoln als „government of the people, by the people, for the people“1 besitzt in der Gegenwart wie bereits während des amerikanischen Bürgerkrieges 1861 ihre volle Gültigkeit. Mit Ende des Kalten Krieges, so scheint es, hat sich die Herrschaft der Mehrheit gegenüber anderen Herrschaftsformen als klar überlegen erwiesen. Wenn selbst Diktaturen ihren angeblich demokratischen Nimbus hervorkehren, dann scheint sich der althergebrachte Konflikt zwischen konkurrierenden Legitimitätsideen heute eher um eine Auseinandersetzung um den einzig legitimen Demokratiebegriff zu drehen.2
In diesem Kontext zeigt sich eine breite Vielfalt an Demokratietypologien. Idealtypische Formen der Volksherrschaft bewegen sich zwischen Gesellschaftskonzeptionen (identitäre vs. pluralistische Demokratie), Partizipationsmöglichkeiten der Bürger (plebiszitäre vs. repräsentative Demokratie), relativer Stärke und Häufigkeit der Partizipation (starke vs. schwache Demokratie) und nach Entscheidungsmustern (Mehrheits- vs. Konsensusdemokratie).3
Eine besondere Bedeutung kommt der letztgenannten Variante zu, in welcher eine Einordnung der Demokratien nach der Art ihrer Konfliktregelung vorgenommen wird. Im Mittelpunkt dieser neoinstitutionalistischen Betrachtung steht die Frage, ob die Durchsetzung des Mehrheitswillens in einem demokratisch verfassten System durch institutionelle Entscheidungsstrukturen gehemmt oder gefördert wird.4
Als Pionier und herausragender Vertreter des Neo-Institutionalismus zählt der Holländer Arend Lijphart. Zu seinen überragenden Leistungen gehört der anspruchsvolle Versuch, die Demokratiestruktur westlicher Gesellschaften zu vergleichen und zu typologisieren. Das Ergebnis seiner einflussreichen Studien ist die Differenzierung von 36 stabilen und verfassungsstaatlichen Demokratien in zwei idealtypische Demokratietypen: die Mehrheits- und Konsensusdemokratie. Während in einer Mehrheits- bzw. Westminsterdemokratie politische Entscheidungen über das Mehrheitsprinzip erfolgen, setzt im Gegensatz dazu die Konsensusdemokratie auf Verhandlung, Kompromiss und Inklusion aller soziopolitischen Kräfte in den politischen Willensbildungsprozess. Zweifelsohne wird Lijpharts Studie in der Wissenschaft hoch gelobt. Eine Theorie, die versucht Tatbestände zu erklären und Erkenntnisse zu liefern, muss sich aber ebenso einer kritischen Auseinandersetzung öffnen.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Konsensusdemokratie nach Lijpharts „Patterns of Democracy“
3. Kritik von Lane/Ersson an Lijpharts Konsensusdemokratie
4. Die Bundesrepublik als Konsensusdemokratie nach Lijphart
4.1. Einordnung der Bundesrepublik in Lijpharts Demokratietypologie
4.2. Widerlegung der Kritik von Lane/Ersson am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
4.2.1. Vielparteienregierungen und Mehrparteiensystem
4.2.2. Verhältniswahlrecht
4.2.3. Föderaler Staatsaufbau und zweite Kammer
4.2.4. Geschriebene Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit
5. Fazit: Bestätigung der Bundesrepublik als Konsensusdemokratie nach Lijphart
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht, ob die Bundesrepublik Deutschland trotz der Kritik von Lane und Ersson an der lijphartschen Typologisierung als Konsensusdemokratie eingeordnet werden kann, indem sie die institutionellen Merkmale der Bundesrepublik auf ihre konsensuellen Tendenzen hin analysiert.
- Vergleich der Idealtypen Mehrheits- vs. Konsensusdemokratie nach Arend Lijphart.
- Kritische Auseinandersetzung mit der von Lane und Ersson postulierten mangelnden institutionellen Konvergenz.
- Detaillierte Analyse der bundesdeutschen Institutionen (Parteiensystem, Wahlsystem, Föderalismus, Verfassung).
- Überprüfung der konsensuellen Wirkungsweise dieser Institutionen im deutschen Regierungssystem.
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
Die begriffliche Prägung der Demokratie durch Abraham Lincoln als „government of the people, by the people, for the people“1 besitzt in der Gegenwart wie bereits während des amerikanischen Bürgerkrieges 1861 ihre volle Gültigkeit. Mit Ende des Kalten Krieges, so scheint es, hat sich die Herrschaft der Mehrheit gegenüber anderen Herrschaftsformen als klar überlegen erwiesen. Wenn selbst Diktaturen ihren angeblich demokratischen Nimbus hervorkehren, dann scheint sich der althergebrachte Konflikt zwischen konkurrierenden Legitimitätsideen heute eher um eine Auseinandersetzung um den einzig legitimen Demokratiebegriff zu drehen.2
In diesem Kontext zeigt sich eine breite Vielfalt an Demokratietypologien. Idealtypische Formen der Volksherrschaft bewegen sich zwischen Gesellschaftskonzeptionen (identitäre vs. pluralistische Demokratie), Partizipationsmöglichkeiten der Bürger (plebiszitäre vs. repräsentative Demokratie), relativer Stärke und Häufigkeit der Partizipation (starke vs. schwache Demokratie) und nach Entscheidungsmustern (Mehrheits- vs. Konsensusdemokratie).3
Eine besondere Bedeutung kommt der letztgenannten Variante zu, in welcher eine Einordnung der Demokratien nach der Art ihrer Konfliktregelung vorgenommen wird. Im Mittelpunkt dieser neoinstitutionalistischen Betrachtung steht die Frage, ob die Durchsetzung des Mehrheitswillens in einem demokratisch verfassten System durch institutionelle Entscheidungsstrukturen gehemmt oder gefördert wird.4
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Demokratietypologien nach Lijphart ein und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Einordnung der Bundesrepublik als Konsensusdemokratie.
2. Konsensusdemokratie nach Lijpharts „Patterns of Democracy“: Dieses Kapitel erläutert die zehn wesentlichen Merkmale, die laut Lijphart eine Konsensusdemokratie charakterisieren.
3. Kritik von Lane/Ersson an Lijpharts Konsensusdemokratie: Hier wird die Kritik von Lane und Ersson dargestellt, die die institutionelle Konvergenztheorie von Lijphart in Frage stellen.
4. Die Bundesrepublik als Konsensusdemokratie nach Lijphart: Dieses Hauptkapitel untersucht die deutsche politische Struktur anhand der Lijphartschen Merkmale und entkräftet die Kritik von Lane und Ersson.
5. Fazit: Bestätigung der Bundesrepublik als Konsensusdemokratie nach Lijphart: Das Fazit fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen und bestätigt die Einordnung der Bundesrepublik als konsensual geprägtes Mischsystem.
Schlüsselwörter
Konsensusdemokratie, Mehrheitsdemokratie, Arend Lijphart, Bundesrepublik Deutschland, Neo-Institutionalismus, politische Institutionen, Machtteilung, Konvergenztheorie, Koalitionsregierung, Föderalismus, Verhältniswahlrecht, Verfassungsgerichtsbarkeit, politisches System, Mehrparteiensystem, Konfliktregelung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob die Bundesrepublik Deutschland als Konsensusdemokratie nach dem Modell von Arend Lijphart klassifiziert werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Demokratietypologien von Lijphart, die Institutionenlehre sowie die Anwendung dieser Theorien auf das politische System der Bundesrepublik.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Überprüfung der Haltbarkeit des Konsensusdemokratie-Konzepts für die Bundesrepublik sowie die Entkräftung der Kritik von Lane und Ersson.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine neoinstitutionalistische Analyse, bei der die theoretischen Merkmale Lijpharts sukzessive auf die reale institutionelle Struktur der Bundesrepublik angewendet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den zehn Merkmalen der Konsensusdemokratie, insbesondere mit Vielparteiensystem, Verhältniswahlrecht, Föderalismus und Verfassungsrecht, um die deutsche Praxis zu belegen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Konsensusdemokratie, Lijphart, institutionelle Konvergenz, Machtteilung und das politische System der Bundesrepublik.
Wie wirkt sich das Wahlsystem auf die Charakterisierung aus?
Das Verhältniswahlrecht gilt als Schlüssel zur Etablierung des Mehrparteiensystems, welches wiederum die Bildung von Koalitionen erzwingt und damit den konsensuellen Charakter stärkt.
Warum spielt der Föderalismus eine so wichtige Rolle?
Der Föderalismus fungiert als machtteilendes Instrument, das durch den Bundesrat und die politische Verflechtung die Mehrheitsherrschaft hemmt und Verhandlungen zwischen den staatlichen Ebenen erzwingt.
Welche Rolle nimmt das Bundesverfassungsgericht ein?
Es fungiert als "Hüter der Verfassung" und stellt durch die richterliche Nachprüfung von Gesetzen eine formale Machtbegrenzung dar, die im Einklang mit den Anforderungen an eine Konsensusdemokratie steht.
- Quote paper
- Sascha Walther (Author), 2003, Die Bundesrepublik Deutschland als Konsensdemokratie - ein haltbares Konzept nach Lijphart?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13944