In dieser Arbeit geht es mir um die Kinder, die nicht zu Hause gepflegt werden können, sondern ins Krankenhaus müssen. Gerade weil sie in dieser Situation aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen und in eine, für sie fremde, Institution hinein gesetzt werden, ist es wichtig zu sehen, wie diese Institution sich auf die Bedürfnisse der Kinder einstellt.
Man könnte meinen, dass im Krankenhaus alle Kinder gleich sind. Aber stimmt das auch?
Um diese Frage beantworten zu können, ist es hilfreich, die Entwicklungsschritte hin zum modernen Kinderkrankenhaus zu verdeutlichen.
Für alle Menschen, besonders aber für Kinder, ist die ganzheitliche Behandlung sehr wichtig.
Dabei spielen besonders auch die Eltern für das Kind eine wichtige Rolle. Wie Eltern mit der Erkrankung des Kindes umgehen, ihre eigene Rolle definieren und diese leben stellt ein weiteres Feld dar, welches aber ebenfalls eingeschränkt werden muss.
Für meine Arbeit geschehen diese Einschränkungen fast automatisch durch den begrenzten Zeitrahmen, den ich zur Hospitation zur Verfügung hatte und die begrenzte Bereitschaft zu Interviews.
Dies führt dazu, dass besonders der zweite Teil dieser Arbeit einen subjektiven Charakter innehat. Dies kann in dem Kontext meiner Arbeit kein Nachteil sein, geht es doch bei der Betrachtung des Kindes als ganzheitlichen Patienten ganz massiv um seine subjektive Wahrnehmung des Krank-Seins und des Umgangs damit.
Beginnen möchte ich mich mit einem historischen Einstieg der gefolgt wird von den Übernachtungsmöglichkeiten, die den Eltern zur Verfügung stehen. Als Ergänzung dazu werde ich kurz die rechtliche Grundlage skizzieren, auf der diese Übernachtungen stattfinden können.
Im Anschluss daran werde ich auf die Betreuungsmöglichkeiten im Kinderkrankenhaus eingehen. Besonders um Kinder, die gar keinen oder keinen regelmäßigen Besuch bekommen, muss sich gekümmert werden, weil keine Eltern da sind, die sich um das seelische Wohl der Kinder kümmern.
Nach diesem literarischen Teil möchte ich auf Anspruch und Wirklichkeit eingehen. Dafür habe ich vom 26.06. bis zum 06.07.2009 am Universitätsklinikum in G. hospitiert und auch mehrere Interviews geführt. Ich möchte untersuchen, welche Aspekte aus meiner literarischen Arbeit dort umgesetzt werden und in wie weit weiterer Handlungsbedarf besteht.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Charta für Kinder im Krankenhaus
1 Definition des Begriffes „Ganzheitlichkeit“
2 Geschichte der Kindheit
3 Geschichte des Krankenhauses
3.1 Geschichte der Krankenhäuser
3.2 Geschichte der Kinderkrankenhäuser
4 Übernachtungsmöglichkeitn für Eltern
4.1 „rooming-in“
4.2 Klinikeigene Wohnungen
4.3 Eltern-Häuser
4.4 Rechtliche Grundlagen
5 Betreuungsmöglichkeiten im Kinderkrankenhaus
5.1 Grüne Damen und Herren
5.2 Krankenhaus-Clowns
5.3 Sozialarbeiter und Erzieher
5.4 Krankenhausschule
6 Anspruch und Wirklichkeit
6.1 Zu den Interviews
6.2 Grüne Damen und Herren
6.3 Interview mit Familie Weber
6.4 Interview mit Familie Schmidt
7 Unterbringungsmöglichkeiten im Klinikum in G.
7.1 Das Elternhaus
8 Die Tätigkeit der Sozialpädagogin und der Erzieherinnen
9 Umgang mit den Eltern
10 Die Stationen im Überblick
11 Das Personal
12 Fazit
Anhang
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
Das Kind als ganzheitlicher Patient – das ist ein komplexes Thema.
Kinder sind ja nicht nur im Krankenhaus krank. Sie liegen vorwiegend zu Hause im Bett und werden dort gepflegt, oder sie sitzen mit ihren Eltern im Wartezimmer des Kinderarztes und hoffen, dass der Arzt sie bald wieder „gesund machen“ kann.
In dieser Arbeit geht es mir tatsächlich aber um die Kinder, die nicht zu Hause gepflegt werden können, sondern ins Krankenhaus müssen. Gerade weil sie in dieser Situation aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen und in eine, für sie fremde, Institution hinein gesetzt werden, ist es wichtig zu sehen, wie diese Institution sich auf die Bedürfnisse der Kinder einstellt.
Bei der Pflege eines kranken Kindes zu Hause geschieht zu viel hinter verschlossenen Türen, zu viel ist abhängig von der sozialen Zugehörigkeit.
Sich mit dieser Problematik auseinander zusetzen würde hier allerdings den Rahmen sprengen denn selbst bei der Beschränkung auf den Aufenthalt des Kindes im Krankenhaus sind Eingrenzungen nötig.
Man könnte meinen, dass im Krankenhaus alle Kinder gleich sind. Aber stimmt das auch?
Um diese Frage beantworten zu können, ist es hilfreich, die Entwicklungsschritte hin zum modernen Kinderkrankenhaus zu verdeutlichen. Zwangsläufig muss dabei die Situation des kranken Kindes beachtet werden. Kinder durchlaufen verschiedene Entwicklungsstadien, in denen sich die Weltwahrnehmung, die Selbstwahrnehmung und damit der Umgang mit der eigenen Erkrankung verändert.
Dabei spielen besonders auch die Eltern für das Kind eine wichtige Rolle. Wie Eltern mit der Erkrankung des Kindes umgehen, ihre eigene Rolle definieren und diese leben stellt ein weiteres Feld dar, welches aber ebenfalls eingeschränkt werden muss.
Für meine Arbeit geschehen diese Einschränkungen fast automatisch durch den begrenzten Zeitrahmen, den ich zur Hospitation zur Verfügung hatte und die begrenzte Bereitschaft zu Interviews.
Dies führt dazu, dass besonders der zweite Teil dieser Arbeit einen subjektiven Charakter innehat. Dies kann in dem Kontext meiner Arbeit kein Nachteil sein, geht es doch bei der Betrachtung des Kindes als ganzheitlichen Patienten ganz massiv um seine subjektive Wahrnehmung des Krank-Seins und des Umgangs damit.
Nicht jedes Kind erhält täglich (oder mehrmals pro Woche) Besuch. Nicht jedes Kind hat ein Lieblings-Stofftier dabei. Und nicht jedes Kind kann die Geschehnisse im Krankenhaus so verarbeiten, wie es ein anderes Kind könnte.
Daher sind gerade die Eltern besonders wichtig. Sie fungieren für die Kinder als Bezugspersonen, vermitteln Geborgenheit und geben dem Kind emotionale Stabilität.
Sie haben aber auch die Rolle des „erweiterten Patienten“. Eltern leiden unter der Erkrankung ihrer Kinder. Dies kann sogar soweit gehen, dass sie physisch und psychisch angegriffen sind. Dennoch können sie sich nicht einfach zurückziehen und sich erholen. Sie müssen in der Nähe des Kindes bleiben, um ihm seine Angst zu nehmen, aber auch um zwischen dem Kind und dem Arzt zu „dolmetschen“. Sie fungieren als Interessenvertreter ihrer Kinder und bemühen sich, ihrem Kind die Zeit im Krankenhaus so angenehm wie möglich zu gestalten.
Dabei sind Eltern von schwer kranken Kindern selbst Betroffene und benötigen besonders viel Unterstützung und Hilfe.
Diese Hilfe finden Eltern unter anderem beim Klinikpersonal sowie bei im Klinikum arbeitenden Psychologen, aber auch in Elternhäusern, in denen sie während der Behandlung ihrer Kinder leben können.
Auf den ersten Blick scheint die Art der Unterbringung der Eltern nicht viel mit dem Wohlbefinden des Kindes zu tun zu haben. Von gestärkten und ausgeruhten Eltern profitieren aber auch die Kinder, welche die Ängste und Unsicherheiten ihrer Eltern fühlen können.
Reißt man das Thema „erkranktes Kind“ an, ergeben sich drei Bereiche, die zu behandeln sind: Als erstes muss man sich mit dem Kind und dem Kind-Sein auseinandersetzen. Das Kind muss als Mensch gesehen werden, der sich noch in der Entwicklung befindet. Danach muss man sich mit den Eltern und Bezugspersonen beschäftigen. Die Eltern fungieren, wie bereits erwähnt, als Interessenvertreter und Dolmetscher des Kindes, sind aber durch dessen Erkrankung auch selbst Betroffene. Und zu guter Letzt muss man das Krankenhaus als Institution näher betrachten. Dabei geht es um Strukturen, Einrichtungen und die MitarbeiterInnnen und darum, in wie fern sie auf ihr Klientel eingehen.
Beginnen möchte ich mich mit einem historischen Einstieg der gefolgt wird von den Übernachtungsmöglichkeiten, die den Eltern zur Verfügung stehen. Als Ergänzung dazu werde ich kurz die rechtliche Grundlage skizzieren, auf der diese Übernachtungen stattfinden können.
Im Anschluss daran werde ich auf die Betreuungsmöglichkeiten im Kinderkrankenhaus eingehen. Wie bereits erwähnt, bekommen nicht alle Kinder häufigen und regelmäßigen Besuch von Angehörigen. Besonders um diese Kinder muss sich gekümmert werden, weil keine Eltern da sind, die sich um das seelische Wohl der Kinder kümmern.
Das Krankenhaus als komplexe Institution muss sich aber auch mit dem Recht auf Beschulung auseinandersetzen, denn kranke Kinder sollen nicht neben den (zum Teil gesellschaftlichen) Nachteilen auch noch Nachteile in ihrer schulischen Ausbildung erfahren.
Nach diesem literarischen Teil möchte ich auf Anspruch und Wirklichkeit eingehen. Dafür habe ich vom 26.06. bis zum 06.07.2009 am Universitätsklinikum in G. hospitiert und auch mehrere Interviews geführt (siehe Anhang). Ich möchte untersuchen, welche Aspekte aus meiner literarischen Arbeit dort umgesetzt werden und in wie weit weiterer Handlungsbedarf besteht.
Zu guter Letzt sei noch gesagt, dass Kind nicht gleich Kind ist.
Das Klientel eines Kinderkrankenhauses umfasst den Lebensabschnitt zwischen Geburt und Adoleszenz. In meiner Arbeit beschränke ich mich auf die Altersgruppe von mindestens 14 Jahren, da ich für meine Interviews kritische und reflektierte Statements erhalten wollte, die von jüngeren Kindern nicht zu erhalten waren.
Charta für Kinder im Krankenhaus
Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung
ist ein fundamentales Recht,
besonders für Kinder (UNESCO).
1. Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
2. Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
3. Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben. Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
4. Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
5. Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
6. Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersbegrenzung für Besucher von Kindern im Krankenhaus geben.
7. Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.
8. Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
9. Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
10. Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.
1 Definition des Begriffs „Ganzheitlichkeit“
In den letzten Jahren hat der Begriff der "Ganzheitlichkeit" im Zusammenhang mit zu beobachtenden Veränderungen des allgemeinen Lebensgefühls an Bedeutung gewonnen. Auffallend ist dabei das gleichzeitige Fehlen einer allgemein verbindlichen Definition.
Für meinen Untersuchungsgegenstand scheint mir das Folgende eine praktikable Definition zu sein:
Im Sinne Platons ist ein Ding mehr als die Summe seiner Teile.
Die ganzheitliche Betrachtung des Menschen sieht in ihm mehr als nur eine hochorganisierte Zellstruktur, deren reibungslose Funktion zur Not durch medzinische Eingriffe sicher zu stellen wäre. Der Mensch ist auch mehr als ein Individuum; er steht als "zoon politikon", vor allem im Sinne von Aristoteles teleologischem Denken, in einem gesellschaftlichen Kontext; er bildet aber auch eine individuelle Einheit aus Körper, Geist und Seele.
Krankheit ist demnach mehr als nur eine Funktionsstörung, man denke an alles, was im Zusammenhang mit Psychosomatik gesagt wird.
In der ganzheitlichen Medizin steht das Wohlbefinden von Geist und Seele im Mittelpunkt. Dabei sind Patient und Arzt gemeinsam für die Heilung verantwortlich, denn der Patient soll mehr tun, als bloß passiv eine Therapie über sich ergehen lassen. Jede Erkrankung muss in Zusammenhang mit der persönlichen Biographie des Patienten untersucht und in deren Komplexität betrachtet werden.
Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und dem Patienten zu helfen, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Zudem soll dem Patienten geholfen werden, mit seiner Erkrankung besser umzugehen. Dafür sind manchmal langfristige Veränderungen nötig, die aus Sicht der ganzheitlichen Medizin begleitet werden müssen. In der Regel geschieht die gesamte Behandlung ohne Nebenwirkungen.
Die größte Kritik der ganzheitlichen Medizin an die Schulmedizin ist, dass diese nur die Erkrankung des Menschen sehe, und ihn für die Arbeitswelt „repariere“, während die ganzheitliche Medizin eine Vorbeugende sei. Auch das traditionell autoritär geprägte Experten-Laien-Modell wird von der ganzheitlichen Medizin abgelehnt. In ihrem Verständnis ist der Patient der Experte für seinen Körper und dessen Schmerzen, denn er kann die Probleme rund um die Uhr beobachten.[1]
Für Kinder ergibt sich, dass sie als in einem Entwicklungsprozess befindlich gesehen werden müssen. Sie wollen, sollen, müssen sich zu Erwachsenen entwickeln, auch wenn sie während dieses Entwicklungsprozesses Krankheiten erleiden.
Jeder Mensch hat im Sinne der „Ganzheitlichkeit" ein Anrecht darauf, in seinen gesellschaftlichen Bezügen erkannt und in seinen Bedürfnissen unterstützt zu werden.
Die bekanntesten Behandlungsmethoden der ganzheitlichen Medizin sind:
- Biofeedback
- Akupunktur
- chinesische Medizin
- Entspannungsübungen
- Hypnose
- Psychotherapie
- Familientherapie
- Lebensberatung
- Ernährungsberatung
- Homöopathie
2 Geschichte der Kindheit
In der Antike gilt in den Familien die patria potestas, das Recht des Vaters als Familienoberhaupt. Er entscheidet über alle Mitglieder seines Hauses, sowie über die Sklaven. Die Kindesaussetzung als Instrument der Eugenik und Familienplanung ist gängige Praxis und zieht sich durch alle Schichten. Für kinderlose Paare ist die Aufnahme ausgesetzter Kinder eine Möglichkeit zu „eigenen“ Kindern zu kommen, es ist aber auch überliefert, dass ausgesetzte Kinder zur Arbeit in Bordellen aufgezogen wurden. Die Kindheit als solche ist nicht wichtig, sondern dient lediglich zur Herausbildung guter Bürger.
Für die Erwachsenen steht der Nutzen, der von Kindern ausgeht, im Vordergrund. Sie sollen beispielsweise den Fortbestand der Familie sichern, eine Hilfe im Alter gewährleisten und nach dem Tod der Eltern die religiösen Rituale ausführen.
Mit dem Aufkommen des Christentums ändert sich der Blickwinkel auf die Kinder. Vor Gott sind alle Menschen gleich und besonders Jesus ist ein Fürsprecher für die Kinder. Nachdem das Christentum zur Staatsreligion wurde, erlässt Kaiser Valentinian im Jahre 374 ein Gesetz, das das Töten von Kindern mit der Todesstrafe ahndet.
In der Kunst der damaligen Zeit spiegelt sich das Verständnis der Erwachsenen von den Kindern wieder: Kinder sind nur durch ihre geringe Körpergröße zu erkennen. In Mimik und Gestik unterscheiden sie sich nicht von den Erwachsenen. Kinder gelten als Erwachsene in kleinen Körpern.[2]
Zur Zeit des Humanismus beginnt man, die Kindheit mit anderen Augen zu sehen. Die Verantwortung für das, was einmal aus den Kindern werden wird, erfährt unter den sich ändernden Lebensverhältnissen eine stärkere Betonung für die Eltern. „Eine frühe Erziehung zu vernachlässigen sei ein viel größeres Verbrechen als einen Kindesmord zu begehen“. [3] Zudem würden sich Kinder, die sich selbst überlassen seien, zum Bösen entwickeln. Somit besteht eine elterliche Pflicht zur (auch religiösen) Erziehung der Kinder. Den Kindern wird ein naturgegebener Wissensdurst zugeschrieben, der von den Eltern gestillt werden soll und muss. Da man allerdings befürchtet, dass Mütter ihre Kinder zu sehr verwöhnen und somit verziehen, fällt die Aufgabe der Erziehung (vorwiegend für die Jungen) den Vätern zu.[4]
Der größte Wandel in der modernen Geschichte der Kindheit vollzieht sich im 18. Jahrhundert. Die Kindheit wird nicht mehr als Vorbereitung auf das Erwachsen-Sein gesehen, sondern ihr wird eine Stellung als eigenständige Lebensphase zugeschrieben. Als Grund dafür kann man wohl die Säkularisierung ansehen, die dazu führt, dass nicht mehr alle Bereiche des Lebens von der Bibel bestimmt werden. Der Blickwinkel der Erwachsenen ändert sich somit radikal. Von nun an sind Kinder nicht mehr aus der Erbsünde entstanden, und würden ohne Zucht und Erziehung zu bösartigen Kreaturen, sondern sie werden zu „Engeln“[5], den Botschaftern Gottes erklärt. Damit wandelt sich die Sorge von der spirituellen Entwicklung hin zur Sorge um die individuelle Entwicklung des Kindes. Erst dieser Wandel führt zu einer kinderorientierten Gesellschaft. Dies spiegelt sich auch besonders in den Schriften von John Locke (1632-1704, „Gedanken über Erziehung“ von 1693) sowie Jean Jacques Rousseau (1712-1778, „Emile oder über die Erziehung“ von 1762) wieder.
Rousseau vertritt die Meinung, dass Kinder gemäß der Natur aufwachsen sollen. Dazu gehört für ihn das Stillen durch die eigene Mutter, sowie kein festes Wickeln der Säuglinge. Dies sind wohl seine einfluss- und erfolgreichsten Thesen, da die Umsetzung dieser Forderungen die Kindersterblichkeit bei Kindern unter 5 Jahren im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts auf 30 Prozent sinken lässt[6].
Nach Rousseau sollen Kinder durch ihre Sinne lernen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise durch Ertasten lernen, dass ein Stein hart und ein Feuer heiß ist.
Für ihn ist die Kindheit keineswegs eine Vorbereitung auf das Erwachsen-Sein. Gerade wegen der hohen Kindersterblichkeit solle man die Kinder tun lassen, was ihnen Freude bereitet, da viele das Erwachsenenalter ohnehin nicht erreichen würden.
Im Gegensatz zum Zeitalter der Aufklärung (17. bis 18. Jahrhundert), in dem der Mensch zu einem sinnvollen Mitglied der Gesellschaft erzogen werden sollte ohne auf dessen individuelle Gefühle und die Psyche einzugehen[7], steht in der Romantik (ca. 1795-1848) bei der Entwicklung von Kindern deren Psyche und der Verstand im Mittelpunkt der Erziehungsbemühungen. Die Mutter erhält ihre Rolle, die sie im Mittelalter inne hatte, zurück. Sie wird wieder für die Erziehung der Kinder zuständig und in der Gesellschaft verbreitet sich die Meinung, dass die Kindheit der beste Abschnitt des Lebens sei.
Parallel zum Wandel der Kindheit entwickelt sich das Schulsystem. Im 16. Jahrhundert ist die religiöse Erziehung Antrieb zur Errichtung von Schulen. Im Jahre 1524 verfasst Martin Luther die Schrift „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“, in der er erklärt, dass es die Pflicht des Staates sei, für eine Schulausbildung zu sorgen.
Diese Schulen sind besonders für die Kinder der armen Landbevölkerung gedacht. Bis ins 20. Jahrhundert gibt es aber gerade in dieser Bevölkerungsschicht andauernde Probleme mit der regelmäßigen Beschulung, da Kinder auf den heimischen Höfen als Arbeitskräfte gebraucht werden.[8]
1592 verfügt das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken die erste Schulpflicht weltweit; 1598 folgt Straßburg. In beiden Regionen betrifft dies aber nur die Jungen. Die erste allgemeine Schulpflicht für Mädchen und Jungen wird 1649 verabschiedet, aber erst Anfang des 20. Jahrhunderts kann diese flächendeckend umgesetzt werden.[9]
An dieser langen Verzögerung ist unter anderem auch die Industrielle Revolution und die damit verbundene Kinderarbeit schuld. Zwar gibt es Kinderarbeit schon immer, beispielsweise auf heimischen Bauernhöfen, doch nimmt sie während der industriellen Revolution verheerende Ausmaße an. Durch die Kinderarbeit leidet die Bevölkerung unter Krankheit und mangelnder Ausbildung. Kinder arbeiten bevorzugt als Dienstpersonal, in Eisen- und Textilindustrie sowie in Bergwerken.[10] Dabei dauert der Arbeitstag zwischen 10 und 16 Stunden.
Die schier unmenschlichen Arbeitsbedingungen sollen hier kurz erwähnt sein, weil fast alle arbeitenden Kinder an gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Das wird zu einem sehr wichtigen Motiv für die Einrichtung von Kinderkrankenhäusern. Der schlechte Allgemeinzustand der Kinder führt dazu, dass es für die Armee zu wenig gesunde Rekruten gibt. Daher erlässt Preußen im Jahre 1839 ein Gesetz, das die Arbeit für Kinder unter 9 Jahren verbietet und eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag festlegt. Zudem dürfen Kinder nicht nachts und an Sonntagen arbeiten.
1853 verbietet man die Arbeit von Kindern unter 12 Jahren.
Ab dem 01.01.1904 tritt in Deutschland das Kinderschutzgesetz in Kraft, welches die Arbeit von Kindern unter 12 Jahren in gewerblichen Betrieben verbietet.[11]
3 Geschichte des Krankenhauses
Bevor ich näher auf das eigentliche Thema eingehe, möchte ich vorab einen kurzen Abriss zur historischen Entwicklung der Versorgung von Kranken in speziellen Einrichtungen, den Krankenhäusern, geben. Die Entwicklung vom mittelalterlichen Hospital bis zum modernen Großklinikum soll, angesichts des hier gegebenen Rahmens, in groben Zügen skizziert werden.
3.1 Geschichte der Krankenhäuser
Bevor im frühen Mittelalter die ersten Hospitäler gegründet werden, versorgt man die Kranken zu Hause. Ansteckend Erkrankte werden zumeist aus der Stadt vertrieben und leben in sicherer Entfernung in sogenannten „Feldsiechen“.[12]
Christliche Ordensgemeinschaften gründen die ersten Hospitäler, um kranke Reisende, oftmals auch Pilger, zu versorgen. Diese Klöster liegen zumeist außerhalb der Städte. Aber nicht nur Fremde, sondern auch Arme, Waisen, Alte und „Geisteskranke“ werden hier versorgt.[13]
Die theologische Grundlage für die Versorgung kranker Menschen bilden die sechs Werke der Barmherzigkeit, die aus dem Matthäus-Evangelium (25.35a - 40) abgeleitet werden:
„Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen.
Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen. (…)
Und der König wird antworten und zu ihnen sagen: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“
Nach christlichem Verständnis bedeutet das: „Wer immer den anderen Menschen in seiner Not, in seinem Mangel, in seiner Schuld und Bedrängnis nicht sich selbst überlässt, sondern ihm Hilfe und Beistand gewährt und sich seiner annimmt, erfüllt, was Gott will."[14]
Diese sechs Werke der Barmherzigkeit werden im 12. Jahrhundert durch die Bestattung der Toten erweitert.[15]
Auf Benedikt von Nursia (480 - 543), den Begründer des Benediktinerordens, gehen die Regula Benedicti zurück, die bis ins 12. Jahrhundert hinein die allgemeine Lebens- und Verhaltensregel der abendländischen Mönche bilden und in 73 Kapiteln das Leben und Arbeiten der Mönche regeln.
Während Benedikt im 4. Kapitel zur Umsetzung des oben genannten Abschnitts des Matthäus-Evangeliums aufruft, widmet er sich im 36. Kapitel der „Pflege und Behandlung der Erkrankten“.[16] Zudem verpflichtet Benedikt die Klostergemeinschaften, sich auch um das gesundheitliche Wohl der Menschen in den umliegenden Dörfern zu kümmern.
Unter Kaiser Karl dem Großen (747- 814 n.Chr.) wird die Zusammenlegung von Hospitälern und Klöstern erheblich vorangetrieben, so dass Krankenpflege und medizinische Versorgung wichtige Aufgaben der Mönche und Nonnen werden. Neben dieser Regelung wird im Aachener Konzil (817 n.Chr.) auch eine Bauvorschrift verfügt, nach der jedes Kloster über einen Krankentrakt (Infirmarium) verfügen soll.[17]
Tatsächlich verfügen besonders die großen Klöster über bis zu fünf verschiedene Krankentrakte: Einen Trakt für die Mönche (Infirmarium), einen Trakt für Pilger und Arme (Hospitale Pauperum), einen Trakt für Gäste, die zu Pferde kamen (Hospitium), einen abseits gelegenen Trakt für ansteckende Krankheiten (Leprosorium) sowie einen Trakt für Novizen und Laienbrüder.[18]
Im 11. Jahrhundert bilden sich, bedingt durch die Kreuzzüge, neue Hospitäler unter der Leitung der Ritterorden. Besonders bedeutend ist hier für uns die Bruderschaft des Heiligen Johannes, auch als Johanniter-Orden bekannt. In ihrer Hospitalordnung, der Regula, werden nicht nur geprüfte Krankenwärter vorgesehen, sondern es wird auch festgelegt, dass das Essen für die Kranken besser zu sein habe als das für die Ritter.[19]
Gleichzeitig mit der Gründung des ersten Johanniterhospitals in Jerusalem wird dort auch ein Hospital für Frauen eingerichtet.[20]
Neben den neu gegründeten Ritterorden entstehen bis zum Ende des 13. Jahrhunderts auch bürgerliche Pflegeorden. Zumeist handelte es sich bei diesen Gemeinschaften um Laien, die unter dem Schutz der Kirche Kranke pflegen.
Während die Ritterorden die Tätigkeit der Krankenpflege mehr und mehr einstellen, übernehmen zunehmend die bürgerlich geleiteten und kommunalen Hospitäler diese Aufgabe.[21] Größere Ortschaften verfügten in der Regel über zwei kommunale Hospitäler von denen eines innerhalb der Stadtmauern liegt und sich das andere (für ansteckende Krankheiten) außerhalb der Stadtmauern befindet.[22]
Die Krankenpflege als säkulare Aufgabe erfährt in der Reformationszeit eine Verstärkung, als die Landesfürsten Klöster auflösen und unter anderem in Hospitäler umwandeln.[23]
3.2 Geschichte der Kinderkrankenhäuser
Mit der Biedermeierzeit und der später folgenden Bismark´schen Sozialgesetzgebung als Antwort auf die Probleme der Industrialisierung sowie der zunehmend naturwissenschaftlich ausgerichteten Medizin und ihrer Spezialisierung nimmt im 19. Jahrhundert die Zahl der Kinderkrankenhäuser stetig zu. Zusätzlich werden Geburtskliniken weiter ausgebaut. Die wichtigste Erkenntnis in diesem Bereich ist in der Romantik, dass das Kind nicht mehr als kleiner Erwachsener verstanden wird, sondern dass es in seinen spezifischen, entwicklungsbedingten Bedürfnissen erkannt wird.[24]
1802 wird in Paris das „Hôpital des enfants malades“ gegründet. Es ist mit 300 Betten das erste, große Kinderkrankenhaus der Welt und behandelt Kinder im alter von 2 bis 15 Jahren.
Bereits in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts gibt es in Berlin ein kleines Kinderkrankenhaus, welches von französischen Emigranten gegründet wurde.
Verbreiteter sind damals sogenannte Kinderkrankeninstitute, die für die Versorgung von Kindern der Armen gedacht sind. So gibt es unter anderem ein Kinderkrankeninstitut in Breslau (1790), eines in München (1818) und eines in Freiburg (1818). Aus diesen ausschließlich ambulant behandelnden Instituten gehen vereinzelt stationäre Einrichtungen hervor.
Im Jahr 1829 wird an der Charité in Berlin eine Abteilung für Pädiatrie eingeführt. Anfänglich umfasst sie 30 Betten, die Behandlung der Patienten ist Gegenstand von Forschung und Lehre. Mit Einführung der Pädiatrie an der Charité beginnt also die Entwicklung dieses klinischen Faches. Seit 1838, also nur kurze Zeit später, werden in Kaiserswerth bei Düsseldorf angehende Diakonissen in der Kinderkrankenpflege ausgebildet.
1843 vermacht in Frankfurt der Arzt Johann Theobald Christ seiner Stadt 150.000 Taler mit der Auflage, davon ein reines Kinderkrankenhaus zu errichten. Schon ein Jahr später ist dieses fertiggestellt und umfasst 52 Betten.
[...]
[1] Vgl. Milz S. 42ff
[2] Vgl. Cunningham S. 36ff
[3] Vgl. Cunningham S. 69
[4] Vgl. Cunningham S. 66ff
[5] Vgl. Cunningham S. 95
[6] Vgl. Cunningham S. 105
[7] So zwang Johann Caspar Goethe seinen Sohn Johann W.gang mit dem Jurastudium zu beginnen, obwohl dieser sich mehr für die Literatur interessierte.
[8] Siehe hierzu: „Heidi“ von Johanna Spyri (1827-1901); Peter, genannt Ziegenpeter besucht nur in den Wintermonaten die Schule im Dörfli, da er den Rest des Jahres die Ziegen seiner Eltern und die der anderern Bauern hüten muss um Geld zu dazu zu verdienen
[9] Vgl. Internet 10 sowie Cunningham S. 149ff und 168ff
[10] Siehe hierzu: „Sarah die kleine Prinzessin“ von Frances Hodgson Burnett; Sarah, eine reiche Internatsschülerin in London verliert ihren Vater und somit ihre finanzielle Absicherung und muss daraufhin im Internat als Dienstmagd arbeiten.
[11] Vgl. Internet 11 sowie Cunningham S. 123ff und 131ff
[12] Vgl. Moritz S. 35
[13] Vgl. Kolling S. 65 sowie Moritz S. 57
[14] Vgl. Grundmann S. 527
[15] Vgl. Kolling S. 66 sowie Moritz S. 36
[16] Vgl. Kolling S. 68f.
[17] Vgl. Kolling S. 70
[18] Vgl. Jetter S. 39 sowie Moritz S. 57f.
[19] Vgl. Kolling S. 72 sowie Moritz S. 68
[20] Vgl. Kolling S. 74
[21] In diesem Zusammenhang sollte man auch an die Fürsorge der Heiligen Elisabeth aus Thüringen (1207-1231), die in ihrem Leben mehrere Hospitäler errichtete und dort auch selbst tätig war, sowie an das Wirken der Beginen und Begarden, die ab dem 13. Jahrhundert tätig waren, denken.
[22] Vgl. Kolling S. 77ff
[23] In unserer Region zum Beispiel Haina und Merxhausen unter Landgraf Philipp, der am 9. März 1531 die 1527 aufgehobenen Klöster Haina und Merxhausen zu Hospitälern für die Armen des Landes macht; Franz: Chronik Hessens S. 121ff
[24] Siehe dazu: E.T.A. Hoffmanns "Der Sandmann", in dem der Autor die Traumatisierung seines Helden in Kinderjahren und deren Auswirkungen auf das gesamte Leben dieser Figur darstellt.
- Arbeit zitieren
- Sarah Elisabeth Wirkner (Autor:in), 2009, Das Kind als ganzheitlicher Patient, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139707