Wie der Einzelne durch sein Verhalten Bedingungen für eigene und Gesellschaftsentwicklung schafft, so auch wirkt die Gesellschaft in verschiedenen Formen auf das individuelle Verhalten, das sie in einem gewissen Maße reguliert. Unter dem Druck des Interessenkonfliktes im Rahmen der zwischenmenschlichen Beziehungen entsteht ein Bedarf der Formulierung der allgemein geltenden Verhaltensregeln, welche eine relative Sozialstabilität sicherstellen. Diese Funktion wird vor allem durch Recht erfüllt.
Die Aufgabe des Rechts ändert sich unter anderem in Abhängigkeit von der Existenz auch anderen Regulativen menschlichen Handelns. Unsere Gesellschaft baut einen Rechtsstaat auf, in dessen Rahmen über eine unbedingte Herrschaft des Rechts gesprochen werden kann. Dieses Recht verpflichtet alle, einschließlich der Staatsorgane und Vertretungskörperschaften. Als Folge davon änderte sich auch die Auffassung der Ökonomik und des Rechts. Das Recht hörte auf, als ein gewisser Überbaubestandteil betrachtet zu werden, der die gesellschaftlich-ökonomischen Beziehungen in der Gesellschaft wiederspiegelt. Wie in allen demokratischen Rechtssystemen wird das Recht als ein relativ selbständiges Phänomen aufgefasst. Seine Aufgabe liegt in der Schaffung eines optimalen Gleichgewichts zwischen zwei Grundfunktionen des Rechtsstaates. Einerseits bedeutet es die Vertretung allgemeiner, öffentlicher Interessen und die Bemühung um Integration von individuellen und Gruppeninteressen, andererseits um die Garantien der Ausübung und des Schutzes der demokratischen Rechte und Freiheiten. Das Recht stellt also keine unmittelbare Wiederspiegelung der ökonomischen und Gesellschaftsinteressen dar, sondern sein völlig autonomer Charakter ermöglicht ihm, auf bestimmten Stufen der Gesellschaftsentwicklung entweder die ökonomischen und politischen Veränderungen vorzugreifen (wie es vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Fall war), oder im Gegenteil diese Veränderungen zurückzugreifen (wie es leider heute der Fall ist). Aus diesem Grunde ist es nötig, dem Recht ab und zu behilflich zu sein.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtsgrundlagen
- Zivilrechtliche Grundlagen
- Öffentlich-rechtliche Grundlagen
- Das Mahnverfahren
- Das Klageverfahren
- Die Vollstreckung
- Besondere Vollstreckungsformen
- Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners
- Schlussfolgerungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Monographie bietet einen umfassenden Überblick über das Thema Schuldeneintreibung in der Tschechischen Republik. Sie behandelt sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktischen Aspekte der Schuldeneintreibung.
- Rechtliche Grundlagen der Schuldeneintreibung
- Praktische Aspekte der Schuldeneintreibung
- Mahn- und Klageverfahren
- Vollstreckung von Forderungen
- Besondere Vollstreckungsformen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Schuldeneintreibung. Das zweite Kapitel behandelt das Mahnverfahren. Das dritte Kapitel erläutert das Klageverfahren. Das vierte Kapitel beschreibt die Vollstreckung von Forderungen. Das fünfte Kapitel behandelt besondere Vollstreckungsformen.
Schlüsselwörter
Schuldeneintreibung, Tschechische Republik, Zivilrecht, Mahnverfahren, Klageverfahren, Vollstreckung, Vollstreckungsformen, Vermögen
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- Univ.-Doz. Karel Schelle (Autor), Ilona Schelleová (Autor), 2009, Schuldeneintreibung in der Tschechischen Republik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139844