Vorsatz, Erbsünde und Erlösung - die Schuldfrage in Hartmanns von Aue Gregorius


Seminar Paper, 2009

14 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung 2

1. Sünde und Sühne im Verständnis der Kirche
1.1. Welche Motivation oblag dem geschwisterlichen Inzest?
1.2. Was bedeutet Sünde im mittelalterlichen Verständnis?

2.Schuld und Sünde im Gregorius
2.1. Die Schuldfrage
2.2. Gregoris‛ Buße und Reue
2.3. Vollendung der Buße: die Papstwahl

3. Fazit

4. Literatur

0. Einleitung

Der Konflikt um die Schuld bzw. Unschuld Gregorius am Inzestvergehen mit seiner Mutter spaltet die Germanistische Mediävistik seit Jahrzehnten in zwei Lager[1]. Kann ein Kind, das einer inzestuösen Beziehung entstammt, sein Leben lang mit der Sünde der Eltern belegt werden? Ist jemand anklagbar, wenn er, ohne es zu wissen seine eigenen Mutter ehelicht, die ihn vor Jahren als neugeborenes Kind in eine Barke gelegt und aufs Meer geschickt hat?[2]

Zwei Forschungsmeinungen sind zentral: Die eine Forschergruppe sieht im Vollzug des Inzest mit der eigenen Mutter „Delikt Charakter[3], spricht Gregorius aber dennoch höchstens eine objektive Schuld zu[4]., während die andere Gruppe im Vorfeld des Inzest zwischen Mutter und Sohn eine Schuld Gregorius‘ ausmachen möchte. Jede Seite führt scheinbar handfeste Argumente für oder gegen eine Schuld des Gregorius an. Und obgleich jede Gruppe mit treffenden Argumenten arbeitet, scheint eine befriedigende Lösung des Problems zunächst unmöglich. Dabei kann bei genauerer Lektüre des Werkes und in Beachtung des Prologs, sowie der vom Erzähler gegebenen Kommentare eine angemessen Lösung des Problems gefunden werden. Hartmann lässt die Rezipienten des Textes mit der komplexen Geschichte des ‚Heiligen‛ nicht allein. Eine wichtige Rolle für die Interpretation des Gregorius nimmt die Tafel ein, die Gregorius‛ Mutter ihrem Sohn mit auf den Weg gegeben hat.

Im Folgenden soll versucht werden, durch eine genaue Textanalyse und unter zu Hilfenahme einschlägiger Forschung die Schuldfrage dahingehend zu modifizieren, dass von dem Tatbestand einer Schuld des Protagonisten abzurücken ist.

1. Sünde und Sühne im Verständnis der Kirche

1.1. Welches Motiv oblag dem geschwisterlichen Inzest?

Die im Text auftretende personifizierende Minne[5], wandelt sich unter dem Einfluss des Teufels in ein verbotenes mit Sünde belegtes Begehren, das den Bruder und die Schwester zum Beischlaf verleitet.

Die Annäherung zwischen Schwester und Bruder wird in vier Schritten dargestellt:

daz eine was diu minne

diu im verriet die sinne,

daz ander sîner swester schœne ,

daz dritte des tiuvels hœne,

daz vierde was sîn kintheit

diu ûf in mit dem tiuvels streît

unz er in dar ûf brâhte

daz er benamen gedâhte

mit sîner swester slâfen. (Gr V. 322-331)

Geweckt wird das Begehren des Bruders durch den Teufel, durch die Schönheit der Schwester, durch seine falsche Einstellung sowie durch seine ‘Kindheit’. Damit findet in der Elterngeneration eine Art Entschuldung statt, denn erzählerisch wird alles daran gesetzt, die Motivation des Bruders zum Beischlaf und für das Begehren auf ‘äußere’ Einflüsse zurückzuführen. Es geht Hartmann wohl darum, zu zeigen, wie sich Sünde aufbaut und bis zur Vollendung gelangt.6 Erst durch das körperliche Begehren des Bruders wird die Schwester aktiv in den Inzest mit eingebunden. Es hat jedoch mehr den Anschein, dass sie vom Bruder „übermannt“ wird.7

si sprach : wie nû bruoder mîn?

wes wil dû beginnen?

lâ dich von dînen sinnen

den tiuvel niht bringen.... (Gr V. 380-383).

Hartmann zeichnet sie als zwiegespaltene Person, die sich ihres eigenen Dilemmas durchaus bewusst ist.

[...]. swîge ich stille

so ergat des tiuvels wille

und wirde mînes bruoder brût

unde wirde ich aber lût

sô haben wir iemer mêre

verlorn unsere êre. (Gr V. 385-390).

Trotz des Zweifels am Tun des Bruders findet sie nicht die Kraft, dem Willen des Teufels zu widerstehen, so dass sich die reine geschwisterliche Liebe unter dem Einfluss der personifizierten Minne jetzt auch für die Schwester in eine verbotene Inzestsünde wandelt. Der Kraft der Minne und ihrer Wirkung können sich beide Geschwister nicht entziehen und im Verlauf der Erzählung zeigt sie ihre tragische Seite, denn: si machet ie nâch liebe leit (Gr V. 454).

In der Forschung wird darauf hingewiesen8, dass der Inzest von Hartmann als schwere Sünde und grôze missetât angesehen wird. Betont wird aber auch, dass die Schwester bis zum Zeitpunkt ihrer Einwilligung als Opfer des brüderlichen Begehrens zu gelten hat.9

Ist angesichts der Teufelsmacht und der Macht der Minne nicht grundsätzlich zu hinterfragen, ob beide Geschwister überhaupt die Möglichkeit hatten, sich den von ‘außen’ gesteuerten Einflüssen zu entziehen? Denn der Erzähler weißt ja nicht umsonst darauf hin, dass der Teufel aufgrund der Kindheit des Bruders Einfluss10 auf ihn nehmen konnte.

Haftet dem Geschwisterpaar nun trotzdem die volle Schuld an, so betont Hartmann doch ausdrücklich den Ausweg aus der Inzestsünde und wehrt somit spätere Anschuldigungen gegenüber noch vorhandener Schuld ab.

Es ist ihm wichtig, die Geschwister von der ewigen Schuld zu befreien, denn der Glaube und die ordentliche Reue ermöglichen einem Jeden, sich von Sünde zu befreien, dies macht Hartmann bereits im Prolog deutlich:

es enist deheim sünde mê,

man enwerde ir mit der riuwe

ledic unde niuwe,

schoene unden reine,

niuwan der zwîvel eine (Gr V. 162-166).

Und so wundert es nicht, dass beide Geschwister den Weg zu Reue und Buße einschlagen, jedoch auf unterschiedliche Art und Weise. Die Schwester büßt im eigenen Land und gibt ihr Kind heimlich fort, der Bruder und Vater des Kindes pilgert ans Heilige Grab, um dort von seinen Sünden erlöst zu werden.11 Erzählerisch zielt Hartmann ja deutlich darauf ab, dass die Geschwister berechtigte Hoffnung haben, für ihre Sünden Vergebung zu erlangen.12

1.2. Was bedeutet Sünde im mittelalterlichen Kirchenverständnis?

Die Sünde im mittelalterlichen Kirchenverständnis wird als personale Freiheitstat gewertet, die gleichwohl ursprünglich „Mittun und Geschehenlassen“13 definiert.

Doch weißt Cormeau14 darauf hin, „[...] dass die Normen christlicher Religionen im Mittelalter zwar im Allgemeinen [...] mehr Autorität besaßen, doch in ihren verschiedenen Ausprägungen keine homogene Einheit gebildet hätten“15. Das lässt den berechtigten Schluss zu, dass Gregorius nach mittelalterlichem Kirchenverständnis von der Sünde freizusprechen ist.

Schon beim Inzest des Geschwisterpaares ist die Übermacht des Teufels im Kontrast zu den beiden Kindern, sie sind beim Tod des Vaters zehn Jahre16 alt, erheblich, so dass das bereits zitierte ‘Mittun’ anders bewertet werden müsste als bei einem Erwachsenen. Vielmehr ist es doch ein ‘Geschehenlassen’ aus einer ‚angstbesetzten Motivation‘ heraus, denn die Schwester warnt ja ihren Bruder noch kurz vor dem Vollzug des Inzest:

[...]


[1] Vgl. Tomasek, Tomas: Verantwortlichkeit und Schuld des Gregorius. Ein Motiv und strukturorientierter Beitrag zur Klärung eines alten Forschungsproblems im Gregorius Hartmanns von der Aue. In: Literaturwissenschaftliches Jahrbuch (34) (1993 ) S. 34 – 47, hier S. 34.

[2] Vgl. Wetzlmaier, Wolfgang: Zum Problem der Schuld im Erec und im Gregorius Hartmanns von Aue. Kümmerle Verlag, Göppingen. 1997 (= Göppinger Arbeiten zur Germanistik, 643), S. 129.

[3] Tomasek, Tomas, 1993 S, S. 34.

[4] Vgl. Tomasek, Tomas, 1993 S. 34.

[5] Hartmann von Aue: Gregorius. Mittelhochdeutscher Text nach der Ausgabe von Friedrich Neumann. Übertragen von Burkhard Kippenberg. Nachwort von Hugo Kuhn. Philipp Reclam jun. Stuttgart 1963 (=RUB 1787) (im Folgenden Gr.) Zur personifizierten Minne: sie erscheint im Text als dominante Person, diu im verriet die sinne (Gr V. 323-324) und im Anschluss daran: machet si nâch ie nach liebe leit (Gr V.451-454).

6 Wetzlmaier, Wolfgang, 1997. S. 117-118.

7 Wetzlmaier, Wolfgang, 1997. S. 120.

8 Herlem-Prey, Brigitte: Schuld oder Nichtschuld das ist oft die Frage. Kritisches zur Diskussion der Schuld in Hartmanns Gregorius. In: Germanisch-romanische Monatsschrift 39 (1989), S. 3-25 sowie

Ohly, Friedrich: Der Verfluchte und der Erwählte. Vom Leben mit der Schuld. Westdeutscher Verlag, Opladen, 1976.

9 Wetzlmaier, Wolfgang, 1997, S. 120.

10 Gr V. 327.

11 Gr V. 565-574.

12 Cormeau, Christoph, Störmer, Wilhelm: Hartmann von Aue. Epoche, Werk, Wirkung. Beck, München; 2007, S. 117.

13 Werbrick, Jürgen: Erbsünde- praktisch-theologisch. (Artikel). In: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III: Dämon – Fragmentenstreit. Herausgegeben von Walter Kasper, Konrad Baumgartner u.a. Begründet von Buchsberger, Michael. Freiburg, Basel u.a. 1995, Sp. 749.

14 Cormeau, Christoph, 2007, S.114.

15 Cormeau, Christoph, 2007, S. 114.

16 Gr V. 188.

Excerpt out of 14 pages

Details

Title
Vorsatz, Erbsünde und Erlösung - die Schuldfrage in Hartmanns von Aue Gregorius
College
University of Potsdam  (Germanistik)
Course
Hartmann von Aue Gregorius
Grade
1,3
Author
Year
2009
Pages
14
Catalog Number
V139907
ISBN (eBook)
9783640501090
ISBN (Book)
9783640501045
File size
483 KB
Language
German
Notes
Keywords
Mittelalterliche Kirchengeschichte, Mediävistische Germanistik
Quote paper
Andrea von Wittken (Author), 2009, Vorsatz, Erbsünde und Erlösung - die Schuldfrage in Hartmanns von Aue Gregorius, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139907

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