Günter Verheugen, verantwortlich für die Politikbereiche Unternehmen und Industrie, sowie zuständiger
Vizepräsident der Europäischen Kommission, äußerte sich am 15.12.2005 zur Novelle
der neuen Maschinenrichtlinie(Im Weiteren mit MRL bezeichnet) wie folgt:
„Hier haben wir ein typisches Beispiel dafür, wie durch die Rechtssetzung auf europäischer
Ebene nicht mehr, sondern weniger Bürokratie entsteht. Die EU ist der
weltweit größte Exporteur von Maschinen und mechanischen Ausrüstungen. Diese
neue Richtlinie wird den Unternehmen das Leben erleichtern und ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit
weiter stärken.“ (Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg o.J., S.2)
Auf der Grundidee eines freien Warenaustausches und dem Ziel Europa als gemeinsamen Binnenmarkt
zu präsentieren, sollten individuelle nationale Gesetze durch europäische Richtlinien
vereinheitlicht werden....
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Hauptteil
2.1 Geltungsbereich und Umsetzung
2.2 Definition grundlegender Begrifflichkeiten
2.2.1 Maschine
2.2.2 Unvollständige Maschine
2.2.3 Sicherheitsbauteil
2.3 Aktueller Stand der Maschinenrichtlinie
2.3.1 Anwendungsbereich
2.3.2 Abgrenzung zu anderen Richtlinien
2.3.3 Neue Begrifflichkeiten und ihre Folgen
2.3.3.1 Unvollständige Maschine
2.3.3.2 Harmonisierte Norm
2.3.3.3 Risikobeurteilung
2.3.4 Marktaufsicht
2.3.5 CE-Kennzeichnung und Dokumentation
2.3.5.1 Maschine
2.3.5.2 Unvollständige Maschine
2.3.6 Konformitätsbewertungsverfahren
3 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist die Untersuchung der grundlegenden Änderungen durch die neue Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG) im Vergleich zur Vorgängerversion sowie die Identifikation potenzieller Herausforderungen für Unternehmen bei der Implementierung.
- Analyse der erweiterten Anwendungsbereiche und Ausnahmen der neuen Richtlinie.
- Erläuterung neu definierter Begrifflichkeiten wie "unvollständige Maschine".
- Darstellung der geänderten Anforderungen an CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation.
- Untersuchung der verschärften Marktaufsicht und der Konformitätsbewertungsverfahren.
Auszug aus dem Buch
2.3.1 Anwendungsbereich
Artikel 1 der MRL ist ein stark praxisrelevanter Teil der Richtlinie. Er entscheidet darüber, welche Maschinen unter die Richtlinie fallen und welche nicht. Daher ist es für Hersteller und Betreiber äußerst wichtig diesen Artikel zu kennen, ebenso wie die in diesem Bereich stattgefundenen Veränderungen zur alten MRL.
Nach Artikel 1 Absatz 1 gilt die MRL für das erstmalige Inverkehrbringen der im Gesetz aufgeführten Erzeugnisse im EWR (vgl. Klindt et al 2007, S.23).
Dies sind:
• Maschinen
• auswechselbare Ausrüstungen
• Sicherheitsbauteile
• Lastaufnahmemittel
• Ketten, Seile und Gurte
• abnehmbare Gelenkwellen
• unvollständige Maschinen (vgl. MRL 2006/42/EG 2006, S.3)
Teilweise wurden bereits nähere Erläuterungen zu einige der aufgeführten Begriffe im Abschnitt 2.2 gegeben, bzw. werden in der MRL näher ausgeführt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Motivation für die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie dar und erläutert deren Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Maschinenbausektors.
2 Hauptteil: Der Hauptteil analysiert detailliert die Neuerungen der Richtlinie, insbesondere Geltungsbereiche, Definitionen, Marktaufsicht und Konformitätsbewertungsverfahren.
3 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Änderungen und hebt die Notwendigkeit hervor, sich rechtzeitig auf die ab 2009 geltenden verbindlichen Anforderungen einzustellen.
Schlüsselwörter
Maschinenrichtlinie, MRL 2006/42/EG, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, unvollständige Maschine, Sicherheitsbauteil, Marktaufsicht, technisches Normenwesen, Risikobeurteilung, Produktsicherheit, Binnenmarkt, harmonisierte Normen, Inverkehrbringen, Maschinenbau.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Novellierung der europäischen Maschinenrichtlinie und den damit verbundenen rechtlichen sowie praktischen Veränderungen für Unternehmen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind der geänderte Anwendungsbereich, neue Definitionen für Maschinen und unvollständige Maschinen, verschärfte Marktaufsicht sowie neue Anforderungen an die Dokumentation und Konformitätsbewertung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die grundlegenden Änderungen der neuen Maschinenrichtlinie aufzuzeigen, Vergleiche zur alten Fassung zu ziehen und auf zukünftige Herausforderungen bei der Umsetzung hinzuweisen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse und Auswertung relevanter europäischer Richtlinientexte und Fachliteratur zur Normung im Maschinenbau.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Geltungsbereich, Definitionen, Aktueller Stand, Marktaufsicht, Kennzeichnung und Konformitätsbewertungsverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Maschinenrichtlinie, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und Marktaufsicht.
Wie unterscheidet sich die neue MRL in Bezug auf "unvollständige Maschinen"?
Unvollständige Maschinen werden nun explizit in den Anwendungsbereich aufgenommen, gesondert definiert und unterliegen spezifischen Dokumentations- sowie Überwachungspflichten, was in der alten Richtlinie weniger klar geregelt war.
Was bedeutet das Fehlen von Übergangsfristen für Hersteller?
Da es keine Übergangsfristen gibt, müssen Hersteller ihre Produkte bis zum 28.12.2009 nach der alten und ab dem 29.12.2009 zwingend nach der neuen Richtlinie konzipieren und in Verkehr bringen.
- Citation du texte
- B. Sc. Thomas Schmidt (Auteur), 2007, Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140321