Der deutsche Föderalismus - Fassade für einen verkappten Einheitsstaat?


Hausarbeit, 2008

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Entwicklung des Föderalismus aus der nationalstaatlichen Perspektive
2.1 Kompetenzabwanderungen zum Bund
2.2 Maßnahmen der Einflusssicherung auf nationaler Ebene
2.3 Bewertungen der Korrekturanstrengungen und der Erfolge I

3 Die Entwicklung des Föderalismus aus der supranationalen Perspektive
3.1 Abwanderung von Kompetenzen an EU
3.2 Maßnahmen zur Einflusssicherung auf EG/EU-Ebene
3.3 Bewertungen der Korrekturanstrengungen und der Erfolge II

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Zeitschriften und Zeitungen:

Internetquellenverzeichnis:

1 Einleitung

Der Föderalismus soll in Form von Gliedsstaaten eine „institutionelle Repräsentation regionaler Unterschiede“ (Anderson 2003: 83) ermöglichen. Gesteigerte regionale Handlungsspielräume bedeuten eine bessere politische Problemlösungsfähigkeit aufgrund von Wettbewerb, höherer Experimentiermöglichkeiten, vermehrter Partizipationschancen, Verminderung des Protestdruck durch Verteilung auf verschieden Ebenen und nicht zuletzt die Freiheitssicherung durch Machtaufgliederung. Ein Zusammenschluss von staatlichen Teileinheiten zu einem größeren Verbund (Zentralstaat) bietet auf der anderen Seite ökonomische, militärische und außenpolitische Vorteile.

Der Umstand, dass der bundesstaatliche Gehalt eines politischen Systems nicht allein aus den normativen Vorgaben (Verfassung) abgeleitet werden kann, sondern auch von der faktischen Unterfütterung durch die reellen politischen Entwicklungen abhängt, läßt die lohnenswerte Aufrechterhaltung des föderalen Systems zu einem schwierigen Unterfangen werden. In Deutschland vollzieht sich ein geduldeter Prozess der Zentralisierung bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Mit der Europäischen Integration auf supranationaler Ebene kommt der Kompetenzübertrag an die Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) und im Folgenden an die Organe der Europäischen Union (EU) hinzu. Der bundesdeutsche Föderalismus sieht sich damit einem zusätzlichen Risiko, in Form von Kompetenzverlusten, ausgesetzt und damit dem Verlust an Vorteilen durch politische und gesellschaftliche Vielfalt.

Die vorliegende Arbeit gibt mit einem Überblick über zwei wesentliche Entwicklungsdimensionen den Zustand des bundesdeutschen Föderalismus wieder. Untersucht wird das Ungleichgewicht der Kompetenzverteilung im Verhältnis zwischen den Ländern auf der einen Seite und dem Bund bzw. den Organen der EU auf der anderen Seite. In welcher Weise vollzieht sich die zunehmende Zentralisierung? Welche Kompensationsmöglichkeiten bieten sich den Ländern und wie werden die Bemühung zur Sicherung und Widerherstellung der föderalen Strukturen und deren Erfolge in der wissenschaftlichen Literatur bewertet?

Im Anschluss an die Einleitung werden im zweiten Kapitel die Veränderungen innerhalb der bundesstaatlichen Ordnung untersucht. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen des europäischen Integrationsprozess auf die Länder näher beleuchtet. Im letzten Kapitel erfolgt eine abschließende Bewertung der Entwicklungen im Hinblick auf deren Qualität und deren zukünftigen Bedeutung für die Länder. Es soll geklärt werden, ob die bestehende Lücke zwischen den formalen Ansprüchen und der Realität so groß und irreversibel geworden ist, dass man beim bundesdeutschen Föderalismus von einem „verkappten Einheitsstaat“ (Abromeit 1992: 12) sprechen kann.

Der Zeitraum der Betrachtung verläuft von den Anfängen der Bundesrepublik bis zur Föderalismusreform 2006, auf die aus platzlichen Gründen nur am Rande eingegangen werden kann. Ebenso bei der inhaltlichen Abgrenzung wo andere Betrachtungsebenen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Länderfusionen außer Acht gelassen werden.

2 Die Entwicklung des Föderalismus aus der nationalstaatlichen Perspektive

2.1 Kompetenzabwanderungen zum Bund

Der deutsche Föderalismus hat seit seiner Entstehung nach dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Veränderungen durchlaufen. Dabei hat sich die von den Verfassern des Grundgesetzes, gewünschte Kompetenzvermutung (Vgl. Art. 30 GG) zugunsten der Bundesländer in der Realität nicht bewahrheitet. Die realpolitische Praxis führte ebenso wie die meisten Verfassungsänderungen zu einer Zuständigkeitsabwanderung weg von den Ländern hin zum Bund. Das Ausmaß der Aushöhlung der Landeskompetenzen führte immer wieder zu politischen Debatten. Vielfach wurde darüber diskutiert, ob der formale föderale Charakter der BRD nicht nur Fassade für einen „verkappten Einheitsstaat“ sei. (Abromeit 1992: 12, Vgl. dazu auch Andersen 2003: 87)

Im Gegensatz zum föderalen System der USA, mit einer strickteren Aufgabentrennung zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten, hat sich das deutsche Modell nach 1945 an tradierten Strukturen orientiert und setzte daher von Anfang an auf eine intensive Kooperation und Verflechtung zwischen Bund und Ländern (Vgl. Anderson 2003: 84).

Formal verfügen die Bundesländer über eine legislative Hoheit in den Bereichen, in denen das Grundgesetz dem Bund keine Ausschließlichkeit zugesprochen hat. So fallen die Bereiche Kultur, Bildung, Polizei, das Kommunalrecht und die Verwaltung in die Zuständigkeit der Länder, soweit wie die Rahmengesetzgebung des Bundes nichts anderes vorgibt.

Daneben existiert die „konkurrierende Gesetzgebung“ bei der beide Seiten tätig werden können, die Länder jedoch nur solange, wie der Bund nicht die Initiative ergreift.

Zwar ist das Eingriffsrecht des Bundes an bestimmte Vorraussetzungen gebunden, diese haben sich jedoch in der Praxis als weit geöffnetes Einfallstor erwiesen. Insbesondere das Argument der „Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ (Art. 72, Abs. 2 GG, alte Fassung) führte dazu, dass der Bund seine Möglichkeiten bei der konkurrierenden Gesetzgebung, nicht anders als bei der Rahmengesetzgebung immer wieder voll ausschöpfte. (Vgl. dazu auch Laufer 1979: 118, Sturm 2005: 44).

Die besonderen Herausforderungen der Nachkriegszeit, eine hohe Mobilität und die damit einhergehenden Erwartungen der Bevölkerung bezüglich einer einheitlichen Steigerung der staatlichen Leistungen führten zu einer weitgehenden Monopolisierung dieses Gesetzgebungsbereiches durch den Bund.

Im Rahmen der Verfassungsreform von 1969 wurde das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe geschaffen, das ebenfalls auf eine bundeseinheitliche Verbesserung der Lebensverhältnisse abzielt und damit dem Bund die Befugnis einräumt, die Länder auf eine einheitliche Konjunktur- und Haushaltspolitik zu

verpflichten. Das Gewicht des Bundes bei der Kompetenzverteilung ist jeweils von seinen Zuschüssen abhängig. Die Landesregierungen nahmen und nehmen Einflussverluste bereitwillig für Kosteneinsparungen in Kauf. Daneben sind durch den „Großen Steuerverbund“ die ertragreichsten Steuerarten zu Gemeinschaftssteuern des Bundes und der Länder zusammengeführt, weshalb die Länder kaum noch Eigenständigkeit in der Steuerpolitik besitzen. (Vgl. Anderson 2003: 86, Margedant 2003: 6) Dieser so genannte Finanzausgleich, das wichtigste Instrument im deutschen Föderalismus, um die Verteilung der Steuereinnahmen auf die Gebietskörperschaften zu regeln, steht im Fokus der Kritik. Dieses System exponiert ökonomisch gesehen negative Anreizwirkungen: Wenn zusätzliches Steueraufkommen der Länder in hohem Maße umverteilt wird, verliert der Bürger Einfluss auf die politische Willensbildung in seinem Lande, da er die politischen Entscheidungsträger nur noch eingeschränkt für ihr Handeln verantwortlich machen kann. Daneben gehen den Ländern Anreize für den Ausbau ihrer Steuerquellen verloren. Das Prinzip fördert deshalb Verantwortungslosigkeit in der Haushaltsführung, da die Fehlbeträge im Haushalt gemäß dem Prinzip der Solidarität von den Ländern und dem Bund getragen werden. (Vgl. Huber 1997, 15f.)

Eine weitere Beschleunigung der Entwicklung setzte nach der Wiedervereinigung ein, da der Bund zunächst alleine die Kosten dafür übernahm. „Die Wünsche der armen Ostländer und die Steuerungsversuche des Bundes verbanden sich 1991 zu einer Koalition, die eher den Zentralismus, als den Föderalismus stärkten.“ (Beyme 2004: 316). Die aus der Nichtteilnahme am Aufbau Ost resultierende Ersparnis der „alten“ Länder wurde mit einer weiteren Zurückdrängung des kooperativen Föderalismus „bezahlt“ und damit auch mit einem Verlust der aus diesem Model resultierenden Vielfalt.

Die Folgen dieser Entwicklung werden in einer weitgehenden Entmachtung der Landesparlamente deutlich. Die ihnen vorgelegten Staatsverträge werden meistens von den Landesregierungen ausgearbeitet und verhandelt. Die Landeslegislativen können nur noch über ein Gesamtpaket entscheiden. Im Gegenzug wuchsen die Einflussmöglichkeiten des Bundesrates auf die Bundespolitik und damit der in ihm vertretenen Landesregierungen. Der Tausch von Gesetzesbefugnissen an den Bund im Gegenzug für Mitwirkungsrechte im Bundesrat bestand seit Anbeginn der Bundesrepublik und beförderte konsequent die Zentralisierung der Machtverhältnisse. Die Landesexekutiven profitieren hier durch Anhäufung von Entscheidungsbefugnissen auf Kosten der Landesparlamente. Insgesamt geht durch diesen Prozess die Staatsqualität der Länder verloren. (Vgl. BpB 1999, Laufer 1992: 227, Scholz 1993: 24, Sturm 2001: 44)

Daneben werden die Schwächen der politischen Verflechtung besonders in Krisenzeiten deutlich. Faktoren wie ebenenübergreifende „Ressortkumpanei“, Verwischung von Verantwortlichkeiten und Blockaden aufgrund von parteipolitischer Gegenpolfunktion des Bundesrates zum Bundestag erzeugen einen hohen Konsensbedarf. Dieser erschwert die Politikkoordination und führt zu Innovationsschwäche und politischer Immobilität. Als Folge zunehmender politischer Verflechtung werden immer häufiger die Landesinteressen von parteipolitischen Interessen überdeckt und umgekehrt. Der Bundesrat wurde in der Vergangenheit wegen seiner Vetomacht bereits mehrere Male zum wichtigsten Instrument der Bundesopposition, insbesondere dann, wenn Sie die Mehrheit der Landesregierungen stellte. (Vgl. Andersen 2003: 86ff., Margedant 2003: 7, Scharpf 2002)

Die feingliedrige Verkettung führt zu Reformstau, da die Akteure von den vielfältigen Verflechtungen profitieren und wirkungsvolle Änderungen folglich eine ungewollte Auflösung der Strukturen zur Folge hätten (Politikverflechtungsfalle). Dies ist neben einer historisch gewachsenen, pfadabhängigen Entwicklung ein wesentlicher Grund für die Resistenz gegenüber Änderungen (Vgl. Benz 2003: 220ff.; Laufer/Münch 1998: 189). Fritz Scharpf beschreibt das Dilemma: „Anstatt freiwilliger Zustimmung herrscht also jetzt institutioneller Zwang, und anstatt optimaler Interessenverwirklichung die Privilegierung der durch Status-Quo-Politik begünstigten Minderheit…“ (1994: 29)

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der deutsche Föderalismus - Fassade für einen verkappten Einheitsstaat?
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Kultur- Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Staat und Regieren in Mehrebenensystemen
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
20
Katalognummer
V140369
ISBN (eBook)
9783640475353
ISBN (Buch)
9783640475254
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Föderalismus, Fassade, Einheitsstaat
Arbeit zitieren
B.A. Alexander Schabowski (Autor:in), 2008, Der deutsche Föderalismus - Fassade für einen verkappten Einheitsstaat?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140369

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