Die sozialstrukturelle Position ethnischer Minoritäten in Deutschland


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

28 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsdefinitionen
2.1 Ethnische Minorität
2.2 Exkurs: Soziale Minorität

3 Ein demographischer Überblick
3.1 Die gesamte Ausländerzahl in Deutschland
3.2 Ethnische Pluralität – Staatsangehörigkeit der Migranten
3.3 Die Alterstruktur der Ausländer
3.4 Die Ausbildung der Ausländer
3.5 Erwerbs- und Einkommensstruktur
3.6 Die Wohnsituation der Ausländer

4 Ethnische Minderheiten in der Sozialstruktur
4.1 Die Sozialstruktur in Deutschland
4.2 Die Arbeitsmarktstellung
4.3 Die Position der Migranten
4.4 Ethnische Schichtung
4.5 Modell der arbeitsmarktorientierten Zuwanderung

5 Schlussbemerkung

6 Literatur

1 Einleitung

Die historische Betrachtungsweise eines Nationalstaates wirft die ideologische Vorstellung eines ethnisch homogenen Volkes auf. Ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland bildet dort eine Einheit von Staatsvolk, nationaler Kultur und territorial gekennzeichnetem Gebiet. Durch die stetig wachsende Internationalisierung der gesellschaftlichen Strukturen sowie auch die ethnische Pluralisierung wird diese als selbstverständlich angesehene Einheit jedoch zunehmend verändert. Im Laufe der Zeit entwickelten sich staatsübergreifende Strukturen, die den Austausch und damit die Vermischung vieler Kulturen in einem Territorium nach sich ziehen.

Durch die stetige Öffnung der Arbeitsmärkte wird zum Beispiel eine internationale Arbeitsmigration ausgelöst. Die Ausbreitung von multinationalen Unternehmen veranlasst viele Menschen, ihren eigenen Nationalstaat zu verlassen und ihren neuen Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen. Dieser Wanderungsprozess ist seit den Anfängen der 50er Jahre zu beobachten. Zur Stärkung der schnell wachsenden Konjunktur des Landes fand die Nachfrage nach ausländischen Gastarbeitern starken Zuruf. Auch heute noch gilt Deutschland als eines der populärsten Einwanderungsländer, da u.a. der Ausbau der sozialen Struktur einen erheblichen Unterschied im Vergleich zu dem der Heimatländer aufweist. Durch die Zuwanderung der ausländischen Menschen nimmt die kulturelle Vielfalt innerhalb Deutschlands stark zu. Die Zahl der „subnationalen Einheiten“ bildet im gesamten Vergleich zu der Zahl der deutschen Bevölkerung eine verhältnismäßig kleine Gruppe, die jedoch mittlerweile ein feststehender Bestandteil der sozialen Struktur in der Bundesrepublik Deutschland geworden ist und zum Teil sogar gesetzliche Beachtung findet.

Anhand dieser Betrachtung werden verschiedene Fragestellungen aufgeworfen. Die Hauptfrage stellt sich darin, welche Stellung die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung in der Gesellschaft hat. Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen kurzen, aber dennoch umfassenden Überblick über diese sozialstrukturelle Position zu gewährleisten. Beschrieben werden die Lebensbereiche der Ausländer unter Einbeziehung ihrer Arbeit, ihres Berufes, ihrer Wohnsituation, ihrer Einkommensstruktur sowie ihrer Bildungssituation.

Nach anfänglicher Begriffsdefinition der „ethnischer Minorität“ bilden einige demographische Angaben über die Ausländerzahl in Deutschland, die jeweilige Verteilung nach verschiedenen Staatsangehörigkeiten sowie die Alterstruktur der ausländischen im Vergleich zur deutschen Bevölkerung einen Einstieg. Am Beispiel der Arbeitsmigration bildet Kapitel 4 den Schwerpunkt der Darstellung der sozialstrukturellen Position der ethnischen Minoritäten in Deutschland, da die Gruppe der Arbeitsmigranten eine Vielzahl verschiedener ethnischer Minderheiten beinhaltet und so die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die einzelnen Untergruppen gewährleistet. Als Einleitung beschreibt Kapitel 4.1 die allgemeine Sozialstruktur in Deutschland.

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Die Arbeitsmarktstellung, die individuelle Position des Migranten in der Gesellschaft und der ethnischen Schichtung sowie ein Bericht über die Bildungsverhältnisse und Wohnsituation der Ausländer grenzt die sozialstrukturelle Stellung der ethnischen Minderheiten weiter ein, um in der Zusammenfassung eine stichhaltige Übersicht über die Position zu erhalten.

2 Begriffsdefinitionen

Den Verlauf der Hausarbeit prägt der Begriff der „ethnischen Minorität“. Um eine gemeinsame und nachvollziehbare Basis für das Thema zu schaffen, gibt Kapitel 2.1 eine allgemeine Definition und Abgrenzung an.

2.1 Ethnische Minorität

Eine ethnische Minderheit kategorisiert eine Subgruppe innerhalb einer Gesellschaft, die sich von der Mehrheit der Bevölkerung unterscheidet bzw. im Vergleich zu dieser in nationaler, rassischer, kultureller oder religiöser Hinsicht „negativ“ auffällt. Diese Abweichungen führen zur Bildung von stereotypen Vorurteilen und zu Diskriminierungen dieser Gruppen durch die Mehrheit der Bevölkerung. Als Folge dessen werden diese kulturell und institutionell von dieser Gesamtgesellschaft gemieden oder sogar vollkommen ausgeschlossen.

Die folgende Tabelle stellt beispielhaft die betroffenen Personengruppen dar, die als ethnische Minderheit kategorisiert werden können[1],[2]:

Tabelle 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Manfred Markefka.

2.2 Exkurs: Soziale Minorität

Natürlich weist die Kategorie der ethnischen Minderheit nicht alle Formen der Abweichung von der normalen Bevölkerung auf. So wie nationale oder kulturelle Auffälligkeiten als ethnische Minderheiten beschrieben werden, werden gesellschaftliche Abweichungen von der Masse als soziale Minorität eingeordnet.

Auch diese Merkmale lassen sich einführend als Beispiele in einer Tabelle nennen2:

Tabelle 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Manfred Markefka.

3 Ein demographischer Überblick

3.1 Die gesamte Ausländerzahl in Deutschland

Die Bestandszahlen der Ausländer werden jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt mithilfe des Ausländerzentralregisters[3] errechnet.[4] Die Grundlage für diese Statistik ist der rechtlich definierte Ausländerbegriff. Als Ausländer gelten die Personen, die langfristig in Deutschland leben und nicht im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG[5] deutsche Staatsangehörige sind. In diese Statistik fallen sowohl die migrierten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als auch deren in Deutschland geborenen Abkömmlinge.[6]

Tabelle 3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt.

Die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung wird durch die gezählten Zuwanderungen und Abwanderungen, die Geburtenanzahl und die Sterblichkeit der Ausländer bestimmt. Eine Besonderheit der Statistik ist, dass eine der größten Zuwanderungsgruppen zu einem großen Teil nicht eingerechnet wird, da die Volksdeutschen aus den ehemaligen Ostblockländern wie z.B. die Russen oder Polen bei der Aufnahme die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Ebenso ist diese statistische Auswertung ein Hinweis auf das in Deutschland bislang sehr eingeschränkte Einbürgerungsverfahren, aber dennoch großzügige Zuwanderungspolitik. Seit dem 1.1.2000 wurde dieses Verfahren sehr stark erleichtert. Seitdem erhalten die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn die Eltern Ausländer sind.[7] Infolge dieses neu geltenden territorialen Einbürgerungsprinzips wird die statistische Zahl der Ausländer in der Zukunft wesentlich geringer ausfallen. Von insgesamt rund 7.297 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern wurden im Jahr 2000 1.613.788 gezählt, die bereits in Deutschland geboren sind.[8] Dies ist ein prozentualer Anteil von etwa 22 %.

[...]


[1] Vgl. Markefka, Manfred, 1995: Vorurteile – Minderheiten – Diskriminierung: ein Beitrag zum Verständnis sozialer Gegensätze. Berlin: Luchterhand, S.26.

[2] Vgl. Ebenda S.26.

Die dargestellten Tabellen enthalten nur einen beispielhaften Überblick und erfassen nicht alle faktisch möglichen zu kategorisierenden Personengruppen.

[3] Das Ausländerzentralregister befindet sich beim Bundesverwaltungsamt in Köln.

[4] Der Stichtag ist bei der tabellarischen Aufstellung zu diesem Kapitel Aufstellung ist der 31.12 eines jeden Jahres.

[5] Auszug Art.116 Abs.1 GG: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

[6] Vgl. Migrationsbericht der Ausländerbeauftragten im Auftrag der deutschen Bundesregierung, S. 79.

[7] Vgl. hierzu Kapitel 4.3.

[8] Vgl. hierzu Tabelle in Kapitel 3.3.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Die sozialstrukturelle Position ethnischer Minoritäten in Deutschland
Université
RWTH Aachen University  (Soziologisches Institut)
Cours
Seminar *Migration und Integration ethnischer Minoritäten*
Note
2,0
Auteur
Année
2003
Pages
28
N° de catalogue
V14051
ISBN (ebook)
9783638195546
Taille d'un fichier
622 KB
Langue
allemand
Mots clés
Position, Minoritäten, Deutschland, Seminar, Integration, Minoritäten*
Citation du texte
Betriebspädagogin M.A. Anke Kristin Bojahr (Auteur), 2003, Die sozialstrukturelle Position ethnischer Minoritäten in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14051

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