Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit den Rechtsquellen des sekundären Gemeinschaftsrechts.
Zunächst wird in einer kurzen Einführung, die Abgrenzung vom
primären und sekundärem Gemeinschaftsrecht erarbeitet. Im Artikel 249 des Vertrages
zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) werden die Rechtsakte definiert,
in deren Form sekundäres Gemeinschaftsrecht erlassen werden kann. Diese Rechtsakte
sind: Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen/Stellungnahmen.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden diese Rechtsakte dargestellt und es wird auf
deren Rechtswirkungen eingegangen. Abschließend erfolgt ein kurzer Vergleich dieser
Rechtsakte und im Schlussteil einige Hinweise zu verschiedenen Auslegungsmethoden
des Gemeinschaftsrechts.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Einführung
2.1 Quellen des Gemeinschaftsrechts
2.2 Abgrenzung: Primäres und Sekundäres Gemeinschaftsrecht
2.3 Artikel 249 EGV
2.4 Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung bei der Setzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht
3 Verordnungen
4 Richtlinien
4.1 Grundlagen
4.2 Zweistufige Rechtsetzung
4.3 Rechtswirkungen der Richtlinie im Fall ordnungsgemäßer Umsetzung
4.4 Rechtswirkungen der Richtlinie im Fall nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Umsetzung
4.5 Die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien
4.6 Sperrwirkung erlassener Richtlinien
5 Entscheidungen
6 Empfehlungen und Stellungnahmen
7 Vergleich
8 Staatshaftung für die Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die Mitgliedstaaten
9 Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Rechtsquellen des sekundären Gemeinschaftsrechts, um deren rechtliche Natur, Anwendungsbereiche und Wirkungsweisen zu klären. Dabei wird insbesondere analysiert, wie diese Rechtsakte mit dem Primärrecht interagieren und welche Konsequenzen sich aus einer fehlerhaften Umsetzung oder Verletzung für die Mitgliedstaaten ergeben.
- Rechtliche Grundlagen und Definitionen der Rechtsakte gemäß Artikel 249 EGV
- Detaillierte Analyse von Verordnungen und Richtlinien im europäischen Rechtsgefüge
- Die Mechanismen der unmittelbaren Anwendbarkeit und deren Voraussetzungen
- Das Haftungssystem bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen Gemeinschaftsrecht
- Methodische Ansätze zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht
Auszug aus dem Buch
4.5 Die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien
Unmittelbare Anwendbarkeit bedeutet, die Geltung, für oder gegen den Unionsbürger, ohne Vermittlung weiterer staatlicher Rechtsetzung durchzusetzen. Der Artikel 249 EGV sieht nur für Verordnungen eine ausdrückliche unmittelbare Anwendbarkeit vor. Daraus kann man die Schlussfolgerung ziehen, dass die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien ausgeschlossen ist. ABER, der EuGH hat die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien bejaht, denn sie haben eine verbindliche Geltung für die Mitgliedstaaten.
Urteil des Gerichtshofes vom 19. Januar 1982. -Ursula Becker gegen Finanzamt Münster- Unmittelbare Wirkung der Richtlinien; Rechtssache 8/81; Rdnr. 25: Demnach können sich die Einzelnen in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Durchführungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen; Einzelne können sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit diese Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können.
In Deutschland hat das BVerfG die ausnahmsweise unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien anerkannt.
Voraussetzungen für eine ausnahmsweise unmittelbare Anwendbarkeit sind somit: 1. Ablauf der Umsetzungsfrist, 2. die Richtlinie muss inhaltlich unbedingt sein und 3. die Richtlinie muss inhaltlich hinreichend genau sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Rechtsquellen des sekundären Gemeinschaftsrechts ein und skizziert die behandelten Rechtsakte sowie die methodische Vorgehensweise.
2 Einführung: Dieses Kapitel definiert die Quellen des Gemeinschaftsrechts, differenziert zwischen Primär- und Sekundärrecht und erläutert das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
3 Verordnungen: Hier wird der Charakter von Verordnungen als verbindliche und unmittelbar geltende Instrumente des Gemeinschaftsrechts beschrieben.
4 Richtlinien: Das Kapitel behandelt ausführlich die Grundlagen, die zweistufige Rechtsetzung sowie die Wirkungen von Richtlinien bei ordnungsgemäßer oder mangelhafter Umsetzung.
5 Entscheidungen: Hier wird die verbindliche Natur von Entscheidungen als individuelle Rechtsakte für bestimmte Adressaten erörtert.
6 Empfehlungen und Stellungnahmen: Es wird die rechtliche Bedeutung und die Funktion der rechtlich nicht verbindlichen Empfehlungen und Stellungnahmen analysiert.
7 Vergleich: Dieses Kapitel stellt die verschiedenen Rechtsakte einander gegenüber, um ihre Unterschiede in Geltung und Adressatenwirkung zu verdeutlichen.
8 Staatshaftung für die Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die Mitgliedstaaten: Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen und die richterrechtliche Entwicklung des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs.
9 Schluss: Der abschließende Teil bietet einen kurzen Ausblick auf die verschiedenen Auslegungsmethoden des Gemeinschaftsrechts durch den EuGH.
Schlüsselwörter
Sekundäres Gemeinschaftsrecht, Verordnung, Richtlinie, Entscheidung, Artikel 249 EGV, Unmittelbare Anwendbarkeit, Staatshaftung, Rechtsetzung, Primärrecht, Umsetzung, Europäischer Gerichtshof, Effet utile, Mitgliedstaaten, Rechtsakte, Rechtsauslegung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den verschiedenen Rechtsquellen des sekundären Gemeinschaftsrechts, deren Definition sowie deren rechtlichen Wirkungsweisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Primär- und Sekundärrecht, die rechtliche Ausgestaltung von Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen sowie die Mechanismen der Staatshaftung bei Verletzung von Gemeinschaftsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine systematische Darstellung und ein Vergleich der in Artikel 249 EGV definierten Rechtsakte, um deren Rolle und Wirkungsweise im europäischen Rechtssystem präzise zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung des EGV, einschlägiger Rechtsprechung des EuGH sowie fachspezifischer Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Vorstellung der einzelnen Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen) und deren jeweilige Rechtswirkungen sowie die Diskussion der Staatshaftung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Sekundäres Gemeinschaftsrecht, unmittelbare Anwendbarkeit, Richtlinienumsetzung, Staatshaftung und Rechtsauslegung charakterisiert.
Was unterscheidet eine Verordnung von einer Richtlinie im Hinblick auf ihre Geltung?
Eine Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Eine Richtlinie hingegen ist nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich und lässt den Mitgliedstaaten Wahlfreiheit bei Form und Mitteln der Umsetzung.
Warum ist die „unmittelbare Anwendbarkeit“ von Richtlinien ein umstrittenes Thema?
Da der Vertrag keine explizite unmittelbare Anwendbarkeit für Richtlinien vorsieht, war dies ein kontroverser Punkt, den der EuGH jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (Fristablauf, inhaltliche Unbedingtheit und Genauigkeit) bejaht hat.
- Quote paper
- Dipl. Math. Katharina Scharfen (Author), 2009, Rechtsquellen des sekundären Gemeinschaftsrechts - Darstellung und Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140531