Die Arbeit enthält eine etymologische Betrachtung folgender Wörter des Rechtswortschatzes. Es wird auf ihre morphologische und semantische Entwicklung seit der indogermanischen, bzw. germanischen Zeit eingegangen. Dabei wird der Wandel auf Gesetzmäßigkeiten untersucht.
Urteil
Meineid
Bestechung
Betrug
Mord
Diebstahl
Einbruch, Hausfriedensbruch
Körperverletzung
Ehe, Ehebruch
Des weiteren ist diese Arbeit als Tribut an die Faszination praktischen etymologischen Arbeitens gedacht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Urteil
2 Meineid
3 Bestechung
4 Betrug
5 Mord
6 Diebstahl
7 Einbruch, Hausfriedensbruch
8 Körperverletzung
9 Ehe, Ehebruch
10 Schluss
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die etymologische Entwicklung ausgewählter Rechtsbegriffe aus der germanischen und deutschen Sprachgeschichte. Ziel ist es, anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen, wie sich Wortformen und Bedeutungsrahmen über Jahrhunderte hinweg durch morphologische Wandel, lautliche Verschiebungen und semantische Spezialisierungen verändert haben.
- Analyse der etymologischen Herkunft zentraler Begriffe aus dem Rechtswesen.
- Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Sprachwandel und technischer Begriffsdefinition.
- Betrachtung von morphologischen Phänomenen wie Phonemveränderungen und Lautverschiebungen.
- Darstellung von semantischen Verschiebungen und der Spezialisierung von Wortbedeutungen im historischen Kontext.
- Aufzeigen von Gemeinsamkeiten und Differenzen in der Entwicklung semantischer Konzepte.
Auszug aus dem Buch
1 Urteil
Zentral für jedes Rechtssystem ist das, was am Ende eines Rechtsprozesses heraus kommt: Ein Urteil. Dementsprechend möchte ich bei meinen Untersuchungen mit den in der germanischen, bzw. deutschen Geschichte hierfür verwendeten Begriffen beginnen. Zugleich lassen sich wie erhofft, schon bei diesem ersten Begriff neben morphologischen Wandlungen auch semantische Veränderungen erkennen, die weit über den eigentlichen Begriff hinaus gehen.
Vom g. *dōma für „Setzung, Zustand“ und dem g. *dailijan für „teilen“ erhält sich bis ins Althochdeutsche die sprachliche Ausdrucksform ahd. tuome irteilen für „Urteil sprechen“. Vergleichbares findet sich im Altsächsischen mit as. domos ādēlian. Ebenso wie im as. findet sich im ahd. aber auch schon das Einzelwort ahd. urteil (as. urdēli). Darüberhinaus tritt hier auch schon die verbale Vereinfachung ahd. irteilen, welche aber noch einen sehr technischen Bedeutungsrahmen einnimmt auf. Im Fortschreiten der Sprachgeschichte verfestigt sich diese Vereinfachung, so dass im Mittelhochdeutschen nurmehr mhd. urteil bzw. mhd. urteilen geläufig sind. Letzteres hat sich dabei offensichtlich als Verbalform des Nomens gebildet, wohingegen die noch im ahd. gebräuchliche Form ahd. irteilen, die das ahd. tuome mitdenkt, überflüssig bzw. für die Sprecher unsinnig wurde, da mhd. urteilen eben kein Nomen mehr mitdenkt.
Auch die Technisierung verändert sich bei diesem Beispiel im Laufe der Sprachgeschichte. Im heutigen Neuhochdeutschen kann alltagssprachlich jeder über jeden urteilen, so dass die ausschließliche Technisierung des Begriffes offensichtlich abgenommen hat.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert die Faszination der Etymologie und begründet die Wahl von Rechtswörtern als Untersuchungsgegenstand aufgrund ihres normativen Charakters.
1 Urteil: Dieses Kapitel behandelt die sprachliche Entwicklung des Begriffs Urteil von seinen germanischen Wurzeln bis zum heutigen Gebrauch und analysiert die semantische Ausweitung.
2 Meineid: Es wird untersucht, wie aus zwei germanischen Wortstämmen ein neuhochdeutscher Begriff entstand und welche phonologischen Prozesse diesen Wandel begleiteten.
3 Bestechung: Das Kapitel beleuchtet die semantische Verschiebung von einer ursprünglichen Lohn-Bezeichnung hin zum modernen Begriff der Bestechung und die damit verbundene technisierte Bedeutung.
4 Betrug: Hier wird die Ersetzung des ursprünglichen Wortstammes durch Lehnwörter und die anschließende technisierte Festigung des Begriffs im Rechtskontext beschrieben.
5 Mord: Dieses Kapitel analysiert die bemerkenswerte formale Konstanz des Wortes Mord über Jahrtausende hinweg trotz einer zunehmenden semantischen Technisierung.
6 Diebstahl: Es werden die komplexen Wurzeln von Diebstahl und die morphologischen sowie lautlichen Entwicklungen der Wortbestandteile analysiert.
7 Einbruch, Hausfriedensbruch: Das Kapitel zeigt die wechselseitige Bedingtheit technischer Begriffe und deren Spezialisierung im Laufe der Sprachgeschichte.
8 Körperverletzung: Hier wird die etymologische Herkunft der Wortbestandteile untersucht, wobei der Fokus auf dem Wandel der Bedeutung vom Kampf zur körperlichen Schädigung liegt.
9 Ehe, Ehebruch: Abschließend wird die Entwicklung des Ehe-Begriffs vom germanischen Rechtsverständnis zur modernen Bedeutung sowie die etymologische Entstehung von Ehebruch analysiert.
10 Schluss: Das Schlusskapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und betont den Wert der praktischen Anwendung etymologischer Arbeit.
Schlüsselwörter
Etymologie, Sprachgeschichte, Rechtswörter, Sprachwandel, Morphologie, Semantik, Germanisch, Althochdeutsch, Mittelhochdeutsch, Wortbildung, Lautverschiebung, Sprachwandel, Rechtsgeschichte, Linguistik, Wortgeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der etymologischen Herkunft und der historischen Entwicklung ausgewählter Begriffe aus dem deutschen Rechtswortschatz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Sprachgeschichte, morphologische Veränderungen, semantische Bedeutungsverschiebungen sowie die Technisierung von Begriffen innerhalb der Rechtssprache.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, anhand von Beispielen aufzuzeigen, wie sich Rechtswörter im Laufe der Zeit wandelten und welche Faktoren diesen Sprachwandel beeinflussten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die etymologische Analyse, indem sie Wortstämme über das Althochdeutsche und Mittelhochdeutsche bis zum Neuhochdeutschen zurückverfolgt und lautgeschichtliche sowie morphologische Regeln anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Begriffe wie Urteil, Meineid, Bestechung, Betrug, Mord, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung sowie Ehe und Ehebruch hinsichtlich ihrer historischen Entwicklung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Etymologie, Sprachgeschichte, Rechtswörter, Morphologie und Semantik charakterisiert.
Warum wurde die Untersuchung auf Rechtswörter begrenzt?
Die Wahl fiel auf Rechtswörter, da Rechtsprechung und Gesetzgebung einen normativen Charakter haben, der eine gute Datenlage bietet und die Begriffe oft präzise definierte Bedeutungsrahmen aufweisen.
Wie unterscheidet sich die Entwicklung des Wortes "Mord" von anderen Beispielen?
Im Gegensatz zu vielen anderen behandelten Begriffen weist das Wort "Mord" über Jahrtausende eine außergewöhnliche Konstanz seiner Form auf.
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- Andreas Hackert (Author), 2009, Vom 100. ins 1000. - Faszination Etymologie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140674