Kritische Analyse der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus Sicht der Versicherten


Mémoire (de fin d'études), 2008

61 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Motivation, Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

2. Typische wechselberechtigte Personenkreise
2.1 Abhängige Beschäftigte
2.2 Selbständige und Freiberufler
2.3 Beamte mit Beihilfeanspruch

3. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
3.1 Struktur, Organisation und Aufgabe der GKV
3.2 Beitragsbemessung
3.3 Leistungsumfang der GKV

4. Die private Krankenversicherung (PKV)
4.1 Struktur, Organisation und Aufgabe der PKV
4.2 Beitragsbemessung
4.3 Leistungsumfang der PKV

5. Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich
5.1 Monatliche Beiträge und deren Entwicklung
5.2 Unterscheidungsmerkmale im Leistungsbereich
5.3 Die Familienversicherung
5.4 Wechselmöglichkeiten zwischen GKV und PKV
5.5 Altersrückstellungen
5.6 Zusatzversicherungen
5.7 Wechsel des Anbieters innerhalb des jeweiligen Systems

6. Die Gesundheitsreform 2007
6.1 Die drei Säulen der Gesundheitsreform
6.2 Wettbewerbsstärkungsgesetz
6.3 Der Gesundheitsfond
6.4 Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung
6.5 Der neue Basistarif der PKV

7. Darstellung von finanziellen Gesichtspunkten bei veränderten Rahmenbedingungen
7.1 Tarife innerhalb der PKV
7.2 Beitragsgestaltung innerhalb der GKV
7.3 Beitragsauswirkung unter Berücksichtigung familiärer Situationen

8. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wechselbewegung zwischen GKV und PKV

Abbildung 2: So baut die PKV Alterungsrückstellungen auf

Abbildung 3: Der Gesundheitsfonds

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gegenüberstellung zwischen der AOK Bayern und der BARMENIA

Tabelle 2: Gegenüberstellung der Leistungen von GKV und PKV

Tabelle 3: Beitragsgestaltung PKV (Arbeitnehmer)

Tabelle 4: Beitragsgestaltung PKV (Selbständige)

Tabelle 5: Beitragsgestaltung GKV (Arbeitnehmer)

Tabelle 6: Beitragsgestaltung GKV ( Selbständige)

1. Einleitung

1.1 Motivation, Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Das Jahr 2008 geht zu Ende und in Deutschland wird mit Spannung erwartet, was die nächsten Etappen der Gesundheitsreform ab Januar 2009 mit sich bringen werden. Themen wie etwa der Einheitsbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung, die Einführung des Gesundheitsfonds oder der Basistarif innerhalb der privaten Kranken- versicherung sorgen für angeregte Diskussionen. Niemand kann bisher genau ab- schätzen, wie sich die noch anstehenden oder bereits umgesetzten Anpassungen im Gesundheitswesen auswirken werden. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Ver- änderungen kurz- oder vor allem auch langfristig auf die Versicherten zukommen.

Einerseits haben die Bürger in den letzten Jahren immer wieder Einschnitte im Leis- tungsbereich hinnehmen müssen, dennoch sind die monatlichen Kassenbeiträge sukzes- siv gestiegen.

Aufgrund der Komplexität der Kassenlandschaft und einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen steht der Bürger demnach einem zunächst kaum überschaubaren Krankenkassenmarkt gegenüber. Auf der Suche nach einer geeigneten Versicherung stellen sich die unterschiedlichsten Fragen. Zum einen spielen individuelle Bedürfnisse eine große Rolle, zum anderen sollte der Versicherer ein akzeptables Preis- Leistungsverhältnis versprechen. Die richtige individuelle Kassenwahl setzt für jeden Versicherungsnehmer umfassende Recherchen und Vergleiche voraus.

Der Autor der vorliegenden Arbeit hat diese Diskussion und Problematik zum Anlass genommen, das komplexe System des Gesundheitswesens näher zu betrachten. Der Leser soll anhand der folgenden Ausführungen einen Überblick über den Kranken- versicherungsmarkt bekommen und die sich ihm bietenden Möglichkeiten kennen- lernen.

Mit der Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung existieren in Deutschland zwei Krankenversicherungssysteme, die sich in ihren Gestaltungsprinzipien grundlegend unterscheiden. Genau diese Unterschiede stellen die Problematik dar und machen einen Vergleich verhältnismäßig kompliziert. Es gilt demnach die entsprechenden Wesensmerkmale der Versicherungszweige herauszuarbeiten und Vor- bzw. Nachteile des jeweiligen Systems aufzuzeigen.

In Deutschland sind etwa 90 Prozent1 der Bevölkerung gesetzlich versichert. Der PKV gehören demnach lediglich 10 Prozent an. Dieses Zahlenverhältnis begründet sich in der Tatsache, dass die Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht frei zwischen den beiden Systemen wählen können. Die Mehrheit der Bevölkerung ist durch gesetzliche Vorgaben (in erster Linie durch die Höhe des Einkommens) an die GKV gebunden. Der wahlberechtigte Personenkreis besteht im Wesentlichen aus drei Gruppen. Dies sind zum einen besser verdienende Beschäftigte, selbständig Erwerbstätige und Beamte.

Der Autor verfolgt das Ziel, aus dem Blickwinkel dieses wahlberechtigten Personen- kreises, die beiden Modelle transparent darzustellen und dem Versicherten letztendlich eine weitestgehende optimierte Entscheidungsfindung bei der Kassenwahl zu ermögli- chen.

1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

In den ersten Kapiteln der Arbeit geht der Autor zunächst auf die Personenkreise ein, die die Möglichkeit besitzen, sich frei zwischen der GKV und der PKV zu entscheiden.

In den folgenden Kapiteln werden die GKV und die PKV im Hinblick auf ihre Struktur und Organisationformen betrachtet. Zudem wird auf die Beitragsbemessung und den jeweiligen Leistungsumfang eingegangen.

Im Anschluss spricht der Autor die wesentlichen Unterschiede der beiden Zweige an. Er geht auf Vor- und Nachteile der Versicherungssysteme ein und vergleicht diese kritisch. Den Schwerpunkt legt er insbesondere auf Gesichtspunkte, die aus Sicht des Ver- sicherungsnehmers eine besondere Bedeutung darstellen. Die Aspekte, die den Ver- sicherten nur indirekt betreffen und grundsätzlich keine größeren Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Mitglied und Krankenkasse haben, werden bewusst vernachlässigt. Im folgenden Teil der Arbeit wird konkret auf Auswirkungen und Anpassungen, die durch die Gesundheitsreform entstehen, eingegangen. In diesem Bereich wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Konkurrenzkampf nicht nur zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zu beleben versucht, sondern auch Anreize für den Wettbewerb gegen- über den privaten Versicherungsunternehmen schafft.

In den kommenden Kapiteln stehen in erster Linie beitragsrelevante Gesichtspunkte und der Kostensektor im Vordergrund. Der Autor stützt seine Ausführungen auf die Berechnungsgrundlagen der GKV und geht auf die Tarifvielfalt und die Prämiengestaltung der PKV ein. Hierbei werden Veränderungen von Rahmenbedingungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten berücksichtigt.

Abschließend fast der Autor die Arbeit zusammen und bewertet die gewonnen Erkenntnisse. Ergänzend lassen die gesammelten Informationen einen Ausblick zu, der in groben Zügen die Entwicklung des Gesundheitswesens und insbesondere die Zukunftsaussichten der Versicherungsnehmer beschreibt.

2. Typische wechselberechtigte Personenkreise

2.1 Abhängige Beschäftigte

Wie bereits einleitend erwähnt, haben nicht alle Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Wahlmöglichkeit ist durch den Gesetzgeber eingeschränkt und kommt nur bestimmten Personengruppen zu Teil. Einführend ist zunächst der Berufszweig der Arbeiter und Angestellten zu nennen. Diese Personengruppe ist zwar grundsätzlich nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig und demnach an die Mitgliedschaft in der GKV gebunden. Sofern sie jedoch bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, tritt der Tatbestand der Versicherungsfreiheit ein. Die Versicherungsfreiheit ist im § 6 Abs. 1 SGB V geregelt und besagt, dass Beschäftigte, deren regelmäßiges Jahresgehalt die Jah- resarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten hat, versicherungsfrei sind. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und beläuft sich im Jahr 2008 auf 48.150,00 € (monatlich 4.012,50 €).2

Versicherungsfreie Beschäftigte haben somit die Alternativen sich in der GKV freiwillig zu versichern oder den Weg in die PKV zu wählen. Zu beachten ist im Hinblick auf die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb der GKV, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zum einen ist es erforderlich, dass der Antrag auf Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht zu stellen ist. Zum anderen ist eine Vorversicherungszeit innerhalb der letzten fünf Jahre von insgesamt vierundzwanzig Monaten oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate nachzuweisen.3

2.2 Selbständige und Freiberufler

Den zweiten Personenkreis bildet die Gruppe der hauptberuflich selbständig Erwerbs- tätigen und der Freiberufler. Sie erfüllen nicht den Tatbestand der Versicherungsfreiheit, unterliegen aber von Gesetzes wegen auch keiner Versicherungspflicht. Selbstständige sind somit nicht zwingend an das gesetzliche System gebunden und haben die Wahl- möglichkeit zwischen GKV und PKV. Im Hinblick auf die zuvor angesprochene Personengruppe besteht für Selbstständige unabhängig von der Höhe ihres Einkommens Wahlfreiheit.4

Die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ist ebenfalls an die Voraussetzungen gekoppelt, die im § 9 Abs. 1 S. 1 Nr.: 1 SGB V geregelt sind.

2.3 Beamte mit Beihilfeanspruch

Der dritte Berufszweig, der sich sowohl für eine freiwillige Mitgliedschaft im gesetzlichen System entscheiden oder einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen schließen kann, sind Personen mit Beamtenstatus. Beamte sind, ähnlich wie der Berufszweig der Arbeitnehmer, nach § 6 Abs. 1 Nr.: 2 SGB V versicherungsfrei. Die Höhe der Bezüge ist wie bei selbständig Erwerbstätigen, im Hinblick auf den versicherungsrechtlichen Tatbestand, von keiner Bedeutung.

Im Vergleich zu den beiden vorangegangen Personengruppen bringt jedoch der Bei- hilfeanspruch der Beamten einen besonderen Aspekt mit sich. Beamte sind berechtigt, einen gewissen Prozentsatz ihrer Leistungsaufwendungen direkt über die zuständige Beihilfestelle ihres Dienstherrn geltend zu machen. Dies bedeutet, dass nur der ver- bleibende prozentuale Eigenanteil über eine herkömmliche Versicherung abgedeckt werden muss.5

3. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

3.1 Struktur, Organisation und Aufgabe der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die wichtigste Form der Absicherung im Hinblick auf die gesundheitliche Verfassung der Bürger. Mit etwa 90 Prozent ist der Großteil der deutschen Bevölkerung über das System der GKV versichert.6 Der Anspruch der Versicherten erstreckt sich auf Leistungen, die die Gesundheit erhalten, wiederherstellen oder den Gesundheitszustand verbessern sollen. Dies ist zugleich auch Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung7

Eine besondere Eigenschaft der GKV ist ihre vielfältige Organisationstruktur. In Deutschland existieren derzeit insgesamt acht verschiedene Kassenarten, die sich in etwa 290 Krankenkassen abbilden. Durch die jeweilig bundesweite oder regionale Organisation hat der Versicherungsnehmer aufgrund des freien Kassenwahlrechts eine relative breite Auswahlmöglichkeit. Die Träger der Krankenkassen gliedern sich wie folgt:

- Angestelltenkrankenkassen (vorwiegend bundesweit tätig);
- Ersatzkassen ( regional und bundesweit tätig);
- allgemeine Ortskrankenkassen (nur regional tätig);
- Betriebskrankenkassen (regional und bundesweit tätig);
- die Bundesknappschaft (bundesweit zuständig);
- Innungskrankenkassen (regional oder bundesweit verbreitet);
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional tätig);
- die Seekrankenkasse (bundesweit zuständig).

Da sämtliche gesetzliche Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit entsprechender Selbstverwaltung sind, verwalten sie ihre Geschäfte eigenverantwort- lich. Sie sind organisatorisch und finanziell unabhängig und erfüllen die ihnen vom Staat zugewiesenen Aufgaben. Als Fundament und Regelwerk gelten für alle Kassen die gleichen gesetzlichen Grundlagen, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind.8

Das Solidaritätsprinzip ist die tragende Säule der GKV. Unabhängig vom Einkommen des Einzelnen, der Beitragshöhe oder des Gesundheitszustandes werden für alle Versicherten die gleichen Leistungen gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Beiträge, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu fast gleichen Anteilen gemeinsam getragen werden.9

Eine Aufstellung der derzeit am Markt existierenden Krankenkassen, ist im Anhang aufgeführt.

3.2 Beitragsbemessung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihre monatlichen Beiträge entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse. Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Versicherten haben keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Da auch der Leistungsanspruch nicht von der monatlichen Prämie abhängig gemacht wird, spricht man vom Solidaritätsprinzip der GKV.

Bei Arbeitnehmern wird das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage herangezo- gen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Beitragssatzes der Krankenkasse ein monatlicher Beitrag ermittelt. Familienangehörige können kostenfrei mitversichert wer- den.

Die Beiträge in der GKV werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erho- ben. Die Rede ist von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Einkünfte, die die BBG überschreiten, sind beitragsfrei. Der Wert orientiert sich an der jährlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter und wird vom Gesetzgeber festgesetzt.10 Im Jahr 2008 liegt die BBG bei monatlich 3.600 € (jährlich 43.200 €).11 Gesetzlich festgelegt ist, dass die monatlichen Beiträge je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden müssen.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten, wie auch versicherungspflichtige Beschäftigte, ebenfalls einen Beitragszuschuss. Die Höhe wird analog den Zuschüssen von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern festgesetzt.12

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass ab 01. Juli 2005 ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent eingeführt wurde. Dieser wird nicht vom Arbeitgeber bezuschusst und ist alleine vom Versicherungsnehmer zu tragen.13 Ähnliches gilt für Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und eine Elterneigenschaft nicht erfüllen. Seit dem 01. Januar 2005 zahlen Versicherungsnehmer, die keine Kinder haben, einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent. Auch dieser Beitrag wird ausschließlich vom Versicherten entrichtet.14

Mit Blick auf die freiwillig versicherten Selbständigen in der GKV verhält sich die Be- rechnung des Beitrags abweichend. Während bei den Arbeitnehmern die Beitragsbe- rechnung ausschließlich das Arbeitsentgelt berücksichtigt, werden bei der Beitragsein- stufung der Selbständigen sämtliche Einkünfte zum Lebensunterhalt zu Grunde gelegt. Die Rede ist von sonstigen Einnahmen, wie bspw. Einkünfte aus Vermietung oder Ver- pachtung, Kapitaleinkünfte, Renten oder Versorgungsbezüge. Einzelheiten hierzu kön- nen in der jeweiligen Satzung der Krankenkassen gesondert geregelt sein.15

Aus aktuellem Anlass ist ebenfalls zu erwähnen, dass ab 01. Januar 2009 der von der Bundesregierung beschlossene einheitliche Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent (inklusive Sonderbeitrag) in Kraft tritt. Ungeachtet dessen wird vom Spitzenverband der GKV vermutet, dass die Beitragseinnahmen nicht ausreichen werden, die zu erwartenden Kosten zu decken. Einige Krankenkassen kommen demnach voraussichtlich nicht umhin, einen Zusatzbeitrag einzuführen. Dieser Beitrag darf maximal 1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens betragen.16

3.3 Leistungsumfang der GKV

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist zum größten Teil im SGB V geregelt. Durch die Satzungen der jeweiligen Krankenkassen wird er zusätzlich in verschiedenen Bereichen ergänzt.

Das Wirtschaftsmagazin Focus Money hat in einer Sonderausgabe im August 2008 die Leistungen der GKV zusammengefasst. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf folgen- de Punkte:

- Allgemeine ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung so wie medizinische Rehabilitation;
- Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krank heiten;
- von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen;
- freie Wahl des Haus- oder Facharztes, sofern er eine Kassenzulassung besitzt;
- stationäre Behandlung und allgemeine Pflegeleistungen im Krankenhaus bei Unterbringung im Mehrbettzimmer;
- Kostenübernahme für vom Arzt verordnete verschreibungspflichtige Medika mente, für Heilmittel (u.a. Krankengymnastik) und für verordnete Hilfsmittel (z.B. Rollstühle), die nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder als Bagatellhilfsmittel gelten, im Rahmen geltender Festbeträge und Zuzah- lungsregeln;
- Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit;
- Kinderkrankengeld für die Betreuung kranker Kinder unter zwölf Jahren für bis zehn Arbeitstage im Jahr;
- Mutterschaftsgeld, sofern die Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeits verhältnis steht, in Heimarbeit beschäftigt ist oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde;
- befundabhängige Festzuschüsse für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren;
- Arzt- und Behandlungskosten für verordnete ambulante oder stationäre Kuren (bei stationären Kuren auch Unterbringungs-/Verpflegungskosten);
- Krankenschutz im Ausland bei Aufenthalt in einem EU-Staat (Kostenerstattung nur bis zu in Deutschland geltenden Sätzen).17

Wie eingangs angesprochen, haben die gesetzlichen Kassen die Möglichkeit, neben denen vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungen, durch Satzungsregelungen das Leis- tungsspektrum zu erweitern. Die Zusatzleistungen ergänzen die gesetzlichen Pflichten und können innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen angeboten werden. Eine der häufigsten Zusatzleistungen der GKV findet man im Bereich der Vorsorge- untersuchungen. Unabhängig von Alter oder Geschlecht, übernehmen hier verschiedene Krankenkassen bspw. die Kosten für Krebsvorsorgeuntersuchungen. Eine weitere gängige Ergänzung des Leistungskatalogs ist die Stellung von Haushalts- hilfen, auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Zusätzliche Extras, die über den Regelkatalog bewilligt bzw. bezuschusst werden, sind die Kostenübernahmen für Grundpflege und Hauswirtschaft bei Anordnung einer Behandlungspflege über die Frist von vier Wochen hinaus. Auch werden von immer mehr Kassen die Kosten für Schu- lungen und Seminare, die das Thema Gesundheit behandeln, übernommen.18 In engem Zusammenhang mit dem Leistungskatalog der GKV stehen Einschränkungen in Form von Zuzahlungen. Hiervon sind sämtliche Leistungen im ärztlichen, zahn- ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungsbereich betroffen. Einführend ist die sogenannte Praxisgebühr zu nennen. Sie beträgt 10,- € pro Quartal und ist bei der Inanspruchnahme von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Notärzten zu entrichten. Von der Gebühr befreit ist man lediglich, wenn man Ärzte mit einer Überweisung aufsucht. Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früher- kennungsuntersuchungen beim Arzt, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ebenfalls ausgenommen. Im Sektor der Arznei- und Verbandsmittel beträgt die Zuzahlung pro Mittel 10 Prozent des Abgabepreises. Es fallen jedoch mindestens 5,- € bzw. höchstens 10,- € an, wobei die Höhe des Abgabepreises nicht überschritten werden kann. Besonders preisgünstige Medikamente, deren Einkaufspreis unter dem Festbetrag liegen, sind zuzahlungsfrei. Bei Fahrkosten zahlen Versicherte je Fahrt 10 Prozent der Kosten. Begrenzt sind die Zuzahlungen auch hier auf 10,- € und sind mindestens in Höhe von 5,- € zu leisten.

Im Bereich der Heilmitteln werden 10 Prozent der Kosten und 10,- € pro Verordnung fällig.

Bei Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises. Die Spanne be- wegt sich zwischen mindestens 5,- € und maximal 10,- €. Bei zum Verbrauch be- stimmter Hilfsmitteln gilt eine Höchstgrenze von 10,- € Zuzahlung pro Monat. Das gilt unabhängig davon, ob die Hilfsmittel wegen einer oder mehrerer Indikationen benötigt werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Festbetrag des Hilfsmittels überschritten wird.

In Verbindung mit stationären Krankenhausbehandlungen, ambulanten Reha- bilitationsmaßnahmen in Reha-Einrichtungen sowie stationärer Vorsorge und Reha- bilitation wird pro Tag eine Zuzahlung in Höhe von 10,- € fällig. Der Eigenanteil ist auf 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt.

Im Bereich der häuslichen Krankenpflege umfasst die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten. Sie ist pro Kalenderjahr auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme begrenzt. Zudem werden 10,- € je Verordnung fällig.

Im Sektor der Soziotherapie und Haushaltshilfe beläuft sich der Eigenanteil auf 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5,- € und ist auf höchstens 10,- € begrenzt. Im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden entfällt die Zuzahlung.19

4. Die private Krankenversicherung (PKV)

4.1 Struktur, Organisation und Aufgabe der PKV

Neben der Säule der GKV steht das deutsche Gesundheitswesen auch auf dem Pfeiler der privaten Krankenversicherung. Die PKV nimmt im Vergleich zur GKV eine deutlich kleinere Rolle ein. Derzeit sind etwa 10 Prozent der deutschen Bevölkerung privat krankenversichert.20 Die Unternehmen der PKV haben sich im Verband der privaten Krankenversicherung zusammengeschlossen. Derzeit gehören dem Verband 49 Unternehmen an, auf die fast der gesamte Marktanteil entfällt. Lediglich ein Gegenseitigkeitsverein mit regionaler Bedeutung, die Krankenversorgung der Bundesbahn und die Postbeamtenkasse, sind nicht im Verband organisiert.21

Das System der PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip. Dies bedeutet, dass sich die Beiträge der Versicherten in erster Linie nach dem individuell gewählten Leistungspaket richten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitglieder haben keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrags.22

Die Aufgabe der PKV besteht darin, die Absicherung der Personenkreise sicherzu- stellen, die vom Sozialauftrag der GKV nicht erfasst werden. Zudem spricht sie mit dem Angebot von Zusatzversicherungen auch Mitglieder der GKV an, da dort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nur eine gewisse Grundversorgung abgedeckt werden muss.23

[...]


1 Vgl. Klaue, S., Schwintowski, H. (2008), S. 2.

2 BKK Landesverband Hessen, Rechengrößen 2008, siehe Anhang.

3 Vgl. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr.: 1 SGB V.

4 Vgl. Albrecht, M., Schiffhorst, G., Kitzler, C. (2007), S. 40.

5 Vgl. Verband der PKV, http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C8072423_L20.pdf, Stand 30.11.2008.

6 Vgl. Klaue, S., Schwintowski, H. (2008), S. 2.

7 Vgl. GKV Spitzenverband, https://www.gkv-spitzenverband.de/GKV_was_ist_das.gkvnet, Stand 30.11.2008.

8 Vgl. Jungblut, M. (2004), S. 10 ff.

9 Vgl. GKV Spitzenverband, https://www.gkv-spitzenverband.de/GKV_was_ist_das.gkvnet, Stand 30.11.2008.

10 Vgl. Jungblut, M. (2004):, S. 20.

11 BKK Landesverband Hessen: Rechengrößen 2008, siehe Anhang.

12 Vgl. § 257 SGB V.

13 Vgl. § 241 a SGB V.

14 Vgl. § 55 Abs. 3 SGB XI.

15 Vgl. § 240 SGB V.

16 Vgl. GKV Spitzenverband, https://www.gkv-spitzenverband.de/Home.gkvnet, Stand 30.11.2008.

17 Vgl. Pöpsel, F. (2008): Der große Krankenkassen-Guide, S. 6.

18 Vgl. ebd., S. 11.

19 Vgl. Leistungsbroschüre der TAUNUS BKK (2007), S. 53 ff.

20 Vgl. Albrecht, M., Schiffhorst, G., Kitzler, C. (2007), S. 21.

21 Vgl. Verbraucherportal für Finanzen und Versicherungen,: Organisation der PKV http://www.cecu.de/369+M57c3c302d79.html, Stand 30.11.2008.

22 Vgl. Verband der PKV, http://www.abakus24.de/versicherungen/downloads/dokumente/positionen/standpunkte_der_pkv_0201.p df , S. 13.

23 Vgl. Verbraucherportal für Finanzen und Versicherungen: Aufgabe der PKV, http://www.cecu.de/369+M5ec4a23c52a.html, Stand 30.11.2008.

Fin de l'extrait de 61 pages

Résumé des informations

Titre
Kritische Analyse der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus Sicht der Versicherten
Université
University of Cooperative Education
Note
2,0
Auteur
Année
2008
Pages
61
N° de catalogue
V140738
ISBN (ebook)
9783640499502
ISBN (Livre)
9783640499632
Taille d'un fichier
1395 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kritische, Analyse, Krankenversicherung, Sicht, Versicherten, GKV, PKV, Krankenkassenwechsel
Citation du texte
Sascha Happ (Auteur), 2008, Kritische Analyse der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus Sicht der Versicherten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140738

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