Der Einsatz von Hunden in der psychiatrischen Praxis


Mémoire (de fin d'études), 2008

86 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Vorwort

I. Einleitung

II. Der Einsatz von Hunden in der Psychiatrie – in Theorie und Praxis.
1. Psychiatrische Praxis
1.1 Was ist eine psychische Störung?
1.2 Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen
1.2.1 Diagnostik und Therapie psychischer Störungen
1.2.2 Psychiatrische Versorgung in der BRD
1.2.3 Kritik am psychiatrischen Versorgungssystem
1.3 Soziale Arbeit in der Psychiatrie
1.3.1 Aufgaben eines Sozialarbeiters nach PsychPV
1.3.2 Soziale Psychiatrie
2. Einführung in die Tiergestützte Arbeit
2.1 Differenzierung der tiergestützten Interventionsformen
2.1.1 Tiergestützte Aktivität
2.1.2 Tiergestützte Fördermaßnahmen
2.1.3 Tiergestützte Pädagogik
2.1.4 Tiergestützte Therapie
2.2 Organisationsstruktur der tiergestützten Arbeit
2.2.1 Dachverbände
2.2.2 Qualitätssicherung
2.2.3 Forschung
2.2.4 Praxisprojekte
2.2.5 Aus- und Weiterbildung
2.3 Kritische Stimmen zum Thema Tiergestützte Interventionen
3. Aspekte der Hund – Mensch – Beziehung
3.1 Bindung – Beziehung – Kommunikation
3.2 Die Domestikation des Hundes
3.3 Bindung Hund – Mensch
3.4 Kommunikation Hund – Mensch
3.5 Der Hund in der Tiergestützten Arbeit
3.5.1 Anforderungen an Wesen und Verhalten des Hundes
3.5.2 Anforderungen an Erziehung und Gewöhnung des Hundes
4. Risiken und Chancen des Hundeeinsatzes in der Psychiatrie
4.1 Chancen des Hundeeinsatzes
4.1.1 Der positive Einfluss auf den psychischen Zustand des Menschen
4.1.2 Der positive Einfluss auf zwischenmenschliche Kontakte
4.2 Risiken des Hundeeinsatzes
4.2.1 Gefährdungen für den Menschen
4.2.2 Gefährdungen durch den Menschen
4.2.2.1 Eine neue Form des Missbrauchs?
5. Tiergestützte Interventionen mit dem Hund in Einrichtungen der ambulanten und stationären Psychiatrie
5.1 Praxisbeispiele aus der stationären Psychiatrie
5.1.1 Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Leipzig
5.1.2 Stationshund „Bonzo“ am Zentrum für Psychiatrie in Ravensburg
5.1 Praxisbeispiele aus der ambulanten Psychiatrie
5.2.1 Ambulanter Betreuungsdienst „Ein Stück Sonntag im Alltag“
5.2.2 Hundebesuchsdienst im Betreuten Wohnen des Bonner Caritasverbandes

III. Schlussbetrachtung

IV. Literaturverzeichnis

V. Anhang
1. Abbildungsverzeichnis
2. Fragebogen „Ein Stück Sonntag im Alltag“
3. Interview mit Dipl. Päd. Julia Heimann (ESSiA)

0. Vorwort

Mein Interesse am Themenbereich der tiergestützten Arbeit[1] im Allgemeinen und der tiergestützten Arbeit mit Hunden im Besonderen entwickelte sich vor ca. drei Jahren. Mir ist klar geworden, dass ich eine besondere Beziehung zu Tieren habe, die von anderen Menschen nicht immer nachvollzogen werden kann. Ich verzichte schon seit einigen Jahren aus moralischen, gesundheitlichen und ökologischen Gründen bei meiner Ernährung auf Tierprodukte und habe mich zum ersten Mal wissenschaftlich während meines Studiums der Soziologie an der Universität Hannover im Jahr 2003 mit der Mensch-Tier- Beziehung auseinandergesetzt.

Gegen Ende meines Studiums der Sozialpädagogik machte ich mir gelegentlich Gedanken über ein mögliches Thema meiner Diplomarbeit. Ich absolvierte meine Praktika im Bereich der Psychiatrie, in einem Übergangswohnheim für psychisch kranke Menschen beim Kölner Verein für Rehabilitation und in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Niedersachsen. Daher war schnell klar, dass sich auch die Abschlussarbeit um diesen Arbeitsbereich drehen sollte. Ich hatte schon von der Arbeit mit Tieren, insbesondere der populären Reittherapie und der Delphintherapie gehört. Diese Formen tiergestützter Arbeit sind im Fachbereich der Heilpädagogik, also in der Arbeit mit Menschen mit geistigen oder körperlichen Besonderheiten anzusiedeln.

Im Wintersemester 05/06 besuchte ich das von Dr. Fitting-Dahlmann angebotene Seminar Tiergestützte Förderpädagogik, in dessen Verlauf ich mit zwei weiteren Kommilitoninnen ein kleines Projekt zum Einfluss der Reittherapie auf psychiatrische Patienten in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau durchführte.

Das Thema Tiergestützte Therapie, bzw. Tiergestützte Pädagogik begegnete mir nun immer öfter und ich begann, mich intensiver damit zu beschäftigen. Im Mai 2007 nahm ich im Hinblick auf meine bevorstehende Diplomarbeit am Kongress Mensch und Tier. Tiere in Prävention und Therapie an der Humboldt-Universität in Berlin teil, der über aktuelle Forschungsberichte sowie Einsatzbereiche der Therapie mit Tieren informierte. Es kristallisierte sich heraus, dass mein spezifisches Interesse vor allem auf die Klientel Menschen mit psychischen Störungen und die Tiergestützte Arbeit mit Hunden fokussiert war. Im Jahr 2006 wurde ich auf den ambulanten Betreuungsdienst Ein Stück Sonntag im Alltag in Köln aufmerksam, der mit Hunden und unterschiedlichen Zielgruppenarbeitet. Ich bemühte mich um eine Hospitation und nahm an einer tiergestützten Intervention in einem Kölner Seniorenzentrum teil. Im Juli 2007 nahm ich eine Weiterbildung dieses Betreuungsdienstes mit dem Thema „Einführung in die Tiergestützte Aktivität mit Hunden und in die Persönliche Betreuung“ wahr. Mein spezifisches Interesse im Zusammenhang mit dieser Arbeit liegt in den Auswirkungen für alle Beteiligten, Mensch und Tier.

I. Einleitung

Tiere werden in Deutschland schon seit geraumer Zeit in der Behandlung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen eingesetzt. Die Bandbreite der eingesetzten Tiere ist dabei mindestens so umfassend wie die spezifischen Interventionen für unterschiedlichste Zielgruppen.

Das spezifische Interesse der Verfasserin liegt darin, anhand dieser Arbeit zu zeigen, welche Möglichkeiten tiergestützter Interventionen mit dem Hund für Menschen mit psychischen Störungen existieren und ob diese davon im Rahmen einer ressourcenorientierten[2] Sozialtherapie[3] profitieren können. Da diese Arbeit unter sozialpädagogischen, bzw. sozialarbeiterischen[4] Gesichtspunkten verfasst ist, gilt das Interesse der Wirksamkeit tiergestützter Interventionen hinsichtlich der Rehabilitation psychisch gestörter Menschen. Mit psychisch gestörten Menschen sind in diesem Rahmen vor allem jene gemeint, die aufgrund ihrer Krankheit und den damit verbundenen Folgen unter sozialer Isolation leiden und deren Rehabilitation dadurch erschwert ist, dabei handelt es sich vor allem um Menschen mit schizophrenen Psychosen oder Depressionen.

Das Fachgebiet der tiergestützten Interventionen ist in Deutschland ein noch junger Wissenschaftszweig, der sich in den Fachgebieten Ethologie, Psychologie, Medizin, Biologie und Pädagogik wieder findet. Von deutschsprachigen Wissenschaftlern sind bisher Veröffentlichungen aus den Fachgebieten von Verhaltensforschern (z.B. Dr. Carola Otterstedt, Prof. Dr. Dorit Feddersen-Petersen), Psychologen (Prof. Dr. Reinhold Bergler, Prof. Dr. Erhard Olbrich, Dr. Andrea Beetz etc.), (Heil-)Pädagogen (Dr. Andrea Vanek-Gullner), und Medizinern (z.B. Dr. Armin Claus, Dr. Andreas Schwarzkopf) erschienen. Sie untersuchten die Bereiche Mensch-Tier-Beziehung im Allgemeinen und spezifische Mensch-Tier-Interaktionen im Besonderen durch qualitative und quantitative Studien. Bei einem Überblick über die bisherigen Veröffentlichungen fällt auf, dass die Forschungsarbeiten vor allem aus den naturwissenschaftlichen Fachgebieten Medizin, Biologie und Klinische Psychologie stammen. Zwar existieren auch geisteswissenschaftliche Studien zum Thema tiergestützte Interventionen, etwa aus Heil-, Sonder- oder Sozialpädagogik. Allerdings scheinen diese den geringeren Anteil der Studien auszumachen, obgleich sich in der Praxis viele Projekte pädagogischer Herkunft finden lassen.

Mit dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob und wie der Einsatz von Hunden im psychiatrischen Versorgungssystem in Bezug auf die Rehabilitation von Menschen mit psychischen Störungen wirksam sein kann. Hierfür werden verschiedene Interventionsmöglichkeiten und Beispiele aus der Praxis sowie wissenschaftliche Studien dargestellt.

In dieser Arbeit interessiert die Autorin unter sozialpädagogischen Bezügen ausdrücklich die spezifisch therapeutische Funktion des Tieres innerhalb eines professionellen Teams als sozialtherapeutische Maßnahme und nicht der alltägliche Umgang mit einem Heimtier[5] und dessen potentiell positive Wirkung auf den Menschen. Auch liegt das Interesse nicht im therapeutischen Einsatz des Hundes als medizinische oder psychotherapeutische Maßnahme, sondern als sozialpädagogische Maßnahme zur Rehabilitation. Für die Fachgebiete Sozialpädagogik und Soziale Arbeit ist das Thema daher von Interesse, da unter der Berücksichtigung gesellschaftskritischer Aspekte versucht wird zu klären, in wieweit sich eventuelle soziale Effekte des Hundeeinsatzes zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft von Menschen mit psychischen Störungen eignen. Die Autorin weist auf die potentielle Gefahr der Ausbeutung des Tieres hin und betont ausdrücklich, dass es sich bei der Arbeit mit dem Tier immer um Teamarbeit handelt und jede tiergestützte Intervention eine Beziehung zwischen dem jeweiligen Tier und dem professionell Tätigen unbedingte Voraussetzung ist.

Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten tiergestützter Interventionen mit dem Hund im Bereich der stationären und ambulanten Psychiatrie zu verschaffen. Daneben soll diese Arbeit einen kritischen Beitrag zum Diskurs über den noch jungen Bereich der tiergestützten Intervention leisten.

Bei der Bearbeitung meines Themas werde ich hermeneutisch vorgehen. Dafür wird der Leser von einem Kapitel zum nächsten dem Hauptthema dieser Arbeit näher gebracht. Beim Leser soll am Ende dieser Arbeit ein Bild entstanden sein, das durch das Verstehen der einzelnen Kapitel zu einem ganzheitlichen Verständnis der ganzen Thematik geführt hat.

Zunächst wird dem Leser im ersten Kapitel hinführend auf das Themengebiet der praktischen Psychiatrie das psychiatrische Versorgungssystem in Deutschland erläutert, um ihm eine Einleitung in das Hauptthema dieser Arbeit zu geben. Dafür wird zunächst definiert, worum es sich bei einer psychischen Störung handelt. Des Weiteren wird vorgestellt, wie psychische Störungen und davon betroffene Menschen behandelt werden, indem das ambulante und stationäre Versorgungssystem beschrieben wird. Im weiteren Verlauf wird der Blick auf die Soziale Arbeit in der Psychiatrie gelenkt.

Das zweite Kapitel führt in das Themengebiet der tiergestützten Arbeit im Allgemeinen ein. Zunächst werden die gebräuchlichen Begriffe definiert und differenziert. Im Anschluss daran wird die Organisationsstruktur der tiergestützten Arbeit in Deutschland mit ihren internationalen Bezügen dargestellt. Des Weiteren wird der Fachdiskurs innerhalb des Fachgebietes der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik diskutiert. Dem Leser soll durch dieses Kapitel ein Überblick über die Thematik der tiergestützten Interventionen zum besseren Verständnis des speziellen Tiereinsatzes mit dem Hund ermöglicht werden.

Im dritten Kapitel werden verschiedene Aspekte der Beziehung zwischen Mensch und Hund angesprochen. Es werden zunächst die Voraussetzungen für die Möglichkeit von Bindungen zwischen Menschen und Tieren im Allgemeinen, sowie Mensch und Hund im Besonderen geklärt. Des Weiteren wird auf die Besonderheiten des Hundeeinsatzes eingegangen. Dieses Kapitel dient wie die ersten beiden der Hinführung auf das Thema des Hundeeinsatzes in psychiatrischen Einrichtungen.

Anschließend folgt im vierten Kapitel eine Abwägung der Chancen und Risiken eines Hundeeinsatzes für Mensch und Hund. Zunächst werden die potentiellen Vorteile des Hundeeinsatzes für den Menschen vorgestellt. Anschließend werden die potentiellen Gefahren für den Menschen und den Hund aufgezeigt. Nach Lektüre dieses Kapitels soll der Leser in die Lage versetzt worden sein, Nutzen und Schaden einer tiergestützten Intervention mit dem Hund in psychiatrischen Einrichtungen differenziert beurteilen zu können.

Abschließend wird im fünften Kapitel der Hund als Medium in der tiergestützten Arbeit mit psychisch kranken Menschen eingeführt. An dieser Stelle werden verschiedene Beispiele aus der Praxis präsentiert und kritisch bewertet.

Das letzte Kapitel dient der Veranschaulichung der Praxis und der Verknüpfung mit der Theorie.

Die Verfasserin weist darauf hin, dass der Gebrauch der maskulinen Schreibform lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit erfolgt und keine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts darstellt.

II. Der Einsatz von Hunden in der Psychiatrie – in Theorie und Praxis.

1. Psychiatrische Praxis

In diesem Kapitel soll dem Leser ein Überblick über das psychiatrische Versorgungssystem und die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten psychischer Störungen gegeben werden. Hierzu wird eingangs der Begriff der psychischen Störung anhand psychologischer und soziologischer Ansätze definiert. Im Anschluss daran wird anhand eines Schaubildes die psychiatrische Versorgungsstruktur veranschaulicht. Darauf folgend wird ein Bezug zur Sozialen Arbeit hergestellt und die Versorgungsstruktur kritisch analysiert.

Zunächst einmal ist zu sagen, dass es die Psychiatrie so nicht gibt, der Begriff kann mehrere Bedeutungen haben, welche in diesem Kapitel erläutert werden.

Die Psychiatrie als Teilgebiet der Medizin befasst sich mit Störungen des Erlebens und mit Veränderungen menschlichen Verhaltens. Die Psychopathologie ist die Wissenschaft von den krankhaften Veränderungen des Seelenlebens und bildet die wissenschaftliche Grundlage der Psychiatrie. (vgl. Häcker/Stapf 1998, S. 691) Charakteristisch für die Psychiatrie als medizinische Disziplin ist ihre Verortung zwischen den Natur- und Geisteswissenschaften, welche in den unterschiedlichen Wurzeln wie z.B. Neurobiochemie, Physiologie, Pharmakologie, bzw. Psychologie und Soziologie begründet ist. Das Ziel der Psychiatrie ist es, die Wahrnehmungs-, Erlebens- und Kontaktfähigkeit des Individuums wiederherzustellen, bzw. aufrechtzuerhalten. Aufgaben der Psychiatrie sind die Diagnostik, Therapie, Erforschung und Prävention psychischer Störungen. (vgl. Klosinski 2005, S. 1446)

Der Begriff Psychiatrie kann laut Margret Dörr (vgl. Dörr 2005, S. 12 f.) in drei unterschiedlichen Zusammenhängen betrachtet werden. Zunächst ist Psychiatrie ein Fachgebiet der Medizin und befasst sich mit Prävention, Diagnose, Intervention, und Erforschung mentaler Störungen. Ein Kritikpunkt an der medizinischen Disziplin Psychiatrie ist, dass sie versucht, das Phänomen „Krankheit“ einseitig physiologisch zu erklären und zu behandeln ohne die subjektive Sichtweise und die sozialen Bezüge der Betroffenen zu berücksichtigen.

Des Weiteren sei die Psychiatrie als eine psychiatrische Klinik ein konkreter sozialer Ort. An diesem Ort wirken sowohl medizinische Theorie und Praxis zusammen. Die institutionalisierte Organisationsform Klinik habe zu einem großen Teil dazu beigetragen, dass sich die medizinische Disziplin Psychiatrie gesellschaftlich etabliert hat. (vgl. Dörr 2005, S. 12) Für Dörr ist die Psychiatrie eine der „[…] härtesten Formen manifester sozialer Kontrolle und institutioneller Verwahrung […]“ (ebd.) in der sich Menschen befinden, die „[…] aus welchen Gründen auch immer, zu Adressaten klinisch-psychiatrischer Forschung und psychiatrischer Praxis geworden sind.“ (ebd.)

Ebenfalls ist Psychiatrie laut Dörr als eine soziale Institution zu sehen, die als Antwort auf soziale Fragen entstanden und damit ein Resultat des Zusammenwirkens von gesellschaftlichem Bedarf und gesellschaftlichen Ressourcen ist. Damit kann Psychiatrie „als gesellschaftliche Organisierung psycho-sozialen Leids“ (Dörr 2005, S. 13) betrachtet werden.

1.1 Was ist eine psychische Störung?

In diesem Abschnitt wird dem Leser der Begriff psychische Störung erläutert, indem verschiedene Definitionen des Begriffs vorgestellt werden. Der Begriff der psychischen Störung ist schwer zu definieren, da er je nach wissenschaftlichem Standpunkt als Krankheit, Normabweichung, Störung oder individuelle Bewältigungsmöglichkeit angesehen wird. Es existieren hier defizitorientierte Erklärungsansätze neben ressourcenorientierten Sichtweisen, die verändertes psychisches Erleben und Verhalten als Bewältigungsmöglichkeit für schwierige Lebenslagen ansehen.

Zimbardo und Gerrig (vgl. 1999, S.602 f) verwenden sieben Kriterien, um eine Verhaltensweise oder eine psychische Funktion als gestört zu bezeichnen:

1) Leiden oder Behinderung

Eine Person ist in ihren psychischen Funktionen so eingeschränkt, dass sie

leidet und dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt ist.

2) Unangepasstheit

Eine Person gerät mit ihrem Verhalten in Konflikt mit den Zielen anderer Menschen

oder den Bedürfnissen der Gemeinschaft.

3) Irrationalität

Eine Person handelt so, dass es auf andere Menschen nicht nachvollziehbar

ist.

4) Unvorhersehbarkeit

Eine Person verhält sich von Situation zu Situation unberechenbar.

5) Unkonventionalität/statistische Seltenheit

Eine Person verhält sich sehr unüblich und verletzt soziale Regeln.

6) Unbehagen beim Beobachter

Eine Person ruft bei einer anderen Person das Gefühl von Bedrohung oder

Beunruhigung hervor.

7) Verletzung der gesellschaftlichen Standards

Eine Person verletzt moralische Normen, also die Erwartungen Anderer, wie

man sich verhalten sollte.

Der Psychiater und Professor für Psychiatrie Klaus Dörner definiert psychische Störungen phänomenologisch als „[…] psychische Erkrankungen, die grundsätzlich als allgemein-menschliche Ausdrucksmöglichkeiten für bestimmte Problemsituationen […]“ (Dörner et al. 2002, S.20) angesehen werden können.

Ebenso sieht dies Hilde Schädle-Deininger (1996, S.34), für die eine „[…] psychische Erkrankung […] als krisenhafte Zuspitzung einer besonderen biographischen Entwicklung zu sehen ist.“ So ist auch Schädle-Deininger der Meinung, dass die Entwicklung psychischer Symptome ein Versuch des Betroffenen ist, „[…] sich vor einer unerträglich

gewordenen Situation zu schützen.“ (1996, S.34) und diese damit der Person ermöglichen, sich zurückzuziehen, Verantwortung abzugeben und Tabus auszusprechen. (vgl. ebd.)

Dörner et al. gehen davon aus, dass eine erhöhte Kränkbarkeit eine von mehreren Voraussetzungen für die Entstehung psychischer Störungen darstellt. Kränkbarkeit kann nach Dörner et al. (vgl. 2002, S.20)

a) auf der Körperebene (z.B. Menschen mit hirnorganischen Schädigungen)
b) auf der Beziehungsebene (z.B. Menschen mit Persönlichkeits- Abhängigkeits- oder psychosomatischen Störungen) oder
c) der Ich-Ebene (z.B. Menschen, die Probleme mit schizophrenen Methoden beantworten) bestehen.

Neben der erhöhten Kränkbarkeit werden angeborene oder neu erworbene biologische Einflüsse (z.B. durch Vergiftungen) und psycho-soziale Bedingungen wie ein ungenügendes soziales Netzwerk sowie defizitäre individuelle Bewältigungsmöglichkeiten als Gründe für die Entstehung einer psychischen Störung herangezogen. Die Entstehung einer psychischen Störung ist damit immer multikausal und muss daher auch multiprofessionell und interdisziplinär behandelt werden.

Der Versuch, den Begriff der psychischen Störung zu definieren ist schwierig, weil er genau so viele Fragen aufwirft, wie er beantwortet, so Comer. (vgl. 1996, S.3) Die größte Schwierigkeit beim Versuch dieser Definition besteht darin, dass der Begriff Störung selbst relativ ist, da er immer von den Werten und Normen einer bestimmten Gesellschaft abhängt. (vgl. Comer 1996, ebd.) Psychische Abweichungen und „normales“ menschliches Verhalten gehen fließend ineinander über und sind von großen transkulturellen Schwankungen abhängig, d.h. Verhalten, das in einer Kultur der Norm entspricht, kann in einer anderen als unnormal gelten. (vgl. Klosinski 2005, S. 1447, Comer 1996, S.4)

Auch wenn es keine einheitliche Definition psychischer Störungen gibt, lassen sich jedoch bei den meisten Definitionen gleiche Merkmale, wie Devianz, Leidensdruck, Beeinträchtigung und Gefährdung feststellen. Demnach sind gestörte Erlebens- und Verhaltensmuster solche, die in einem bestimmten Kontext von der Norm abweichen oder solche, die die betroffene Person belasten und sie unter Leidensdruck setzen. Ebenso gelten bestimmte Verhaltensmuster als gestört, welche die Person im Alltag beeinträchtigen oder so dysfunktional werden, dass sie alltägliche Handlungen nicht mehr wirksam ausführen kann oder unter Umständen sogar andere Menschen oder sich selbst gefährdet. (vgl. Comer 1996, S. 3) Da sich der Begriff Störung nach den jeweiligen gültigen gesellschaftlichen Normen richtet, plädiert Comer für das Bewusstsein über die Uneindeutigkeit und die Subjektivität der Kriterien, was als abweichend gilt und was nicht. (vgl.

Comer 1996, S.4)

Die Beschreibung der psychischen Störungen und ihrer Symptome ist traditionell der Gegenstand der Psychopathologie, einer psychiatrischen Unterdisziplin und somit medizinisch orientiert. Da die Erstellung einer Diagnose einer psychischen Störung sich vor allem an den Symptomen orientiert, die der Person Probleme bereiten, kann man sagen, dass die problemorientierte, pathogenetische Perspektive in der psychiatrischen Praxis nach wie vor eine große Rolle spielt.

Der Begriff der psychischen Störung hat heute in der Psychiatrie, der klinischen Psychologie und der Psychotherapie die älteren Begriffe der psychischen Krankheit theoretisch abgelöst, jedoch werden sie vor allem in der psychiatrischen Praxis noch verwendet. Im Gegensatz zum Krankheitsbegriff wirkt der Begriff der psychischen Störung nicht so stigmatisierend und leistet damit einen Beitrag, eventuelle Diskriminierungen zu vermeiden.

Es lässt sich also sagen, dass es keine einheitliche Definition des Begriffes psychische Störung gibt, da sich psychische Abweichungen durch eine Vielzahl von Merkmalen auszeichnen, die bei jedem Menschen in unterschiedlichem Maße auftreten und es daher schwer fällt, die für die psychischen Störungen charakteristischen Merkmale von vornherein festzulegen.

Wünschenswert wäre eine stärker ressourcenorientierte Sicht auf das veränderte psychische Verhalten eines Menschen, als eine funktionale Reaktion auf Veränderungen innerhalb eines Systems.

1.2 Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen

Die Behandlungsmöglichkeiten des psychiatrischen Systems haben sich wie das System selbst im Verlauf der Geschichte stetig verändert und weiterentwickelt. Nach Bosshard et al. (2007, S. 26 ff.) lassen sich vier Wendepunkte in der Geschichte der Psychiatrie festmachen. Zunächst die stark sozialpolitisch motivierte Schaffung von „Irrenanstalten“ (Bosshard et al. 2007, S. 27) während der Industrialisierung als eine Möglichkeit, Andersartige von den so genannten Normalen abzugrenzen und fernzuhalten. Ein aufkeimendes psychologischpädagogisches Konzept, das die „Insassen“ (Bosshard et al. 2007, ebd.) zu nützlichen Gesellschaftsmitgliedern erziehen sollte, konnte sich jedoch nicht

gegen die medizinische Vorherrschaft der Ärzte und ihre Methoden durchsetzen. Ein weiterer Wendepunkt gegen Anfang des 20. Jahrhunderts war die Entstehung der Psychoanalyse und damit die Erweiterung der bisherigen Behandlungsmöglichkeiten Psychopharmakotherapie, Elektro-Krampf-Therapie, Schlafentzug etc. um psychotherapeutische Interventionsangebote. (vgl. ebd., S.27 f.)

Die Psychologen konnten sich jedoch erst nach der Psychiatrie-Enquête[6] im Jahr 1975 in Deutschland die ihren Platz im therapeutischen Team der Psychiatrie sichern. Es stellte sich heraus, dass die psychologische Sichtweise auf psychische Abweichung einen größeren Einfluss auf die weniger institutionalisierten Arbeitsbereiche der Psychiatrie hatte. Auch ließen sich schichtenspezifische Unterschiede feststellen. So war die Psychotherapie Angehörigen sozial höherer Schichten eher zugänglich als denen sozial niedriger Schichten, die überwiegend mit somatischen Behandlungsmöglichkeiten therapiert wurden. (vgl. Bosshard et al. 2007, S.28 f.)

Der Einfluss utilitaristischer[7] Konzepte wie der Eugenik[8] und der Rassenhygiene unter der Macht der Nationalsozialisten in Deutschland stellt einen weiteren Wendepunkt in der Psychiatriegeschichte dar. Zwangssterilisierungen sowie die Tötung psychisch kranker Menschen wurden von den Nationalsozialisten offiziell bis 1941 durchgeführt und durch das Gesetz „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legitimiert. Im Hinblick darauf, dass die Genetik eine der am stärksten geförderten Wissenschaft ist, muss der Umgang mit psychisch Kranken in Zeiten von knappen sozialwirtschaftlichen Ressourcen in Bezug auf utilitaristische Maßnahmen auch heute wieder kritisch überprüft werden. (vgl.

ebd., S.29 ff.)

Die Einbeziehung einer sozialen Dimension durch die Sozialwissenschaften stellt seit den 1960er Jahren einen weiteren Wendepunkt dar. Ihr Ziel ist es, durch soziologische Analysen, sozialwissenschaftliche Diskurse und sozialpolitische Reformbestrebungen das naturwissenschaftlich-medizinische Krankheitsmodell, die ärztliche Dominanz und die vorherrschende stationäre Behandlungsart der Klinik durch interdisziplinäre Behandlungsmethoden zu ersetzen. (vgl. Bosshard et al. 2007, S. 31 f.)

1.2.1 Diagnostik und Therapie psychischer Störungen

Nach Zimbardo/Gerrig (1999, S.603) ist der Sinn einer psychologischen Diagnose darin zu sehen, dass sie zu einer präzisen Benennung der psychischen Störung führt. Um eine psychische Störung zu diagnostizieren, wird ein beobachtbares Verhaltensmuster in ein differenziertes und fundiertes diagnostisches System eingeordnet.

Die medizinischen Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV bestimmen als diagnostische Instrumente sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die finanzielle Absicherung einer Behandlung und damit auch die Bedingungen von „[...] bio-psycho-sozialen Interventionen im (sozial-) psychiatrischen Versorgungsnetz [...]“ (Dörr 2005, S. 79).

Dieses psychiatrische Versorgungsnetz wird dem Leser im weiteren Verlauf dieser Arbeit unter Punkt 1.2.2 vorgestellt.

Die beiden weltweit gebräuchlichsten Diagnosesysteme sind das bereits genannte DSM-IV und das ICD-10. (vgl. Zimbardo/Gerrig 1999, ebd.) Bei der vierten Fassung des Diagnostischen und Statistischen Handbuches psychischer Störungen (DSM-IV) der Vereinigung Amerikanischer Psychiater (APA) handelt es sich um ein multiaxales Klassifikationssystem, welches aus fünf Achsen besteht. Bei der zehnten Fassung der Internationalen Klassifikation von Krankheiten (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden hingegen psychische Störungen in zehn Gruppierungen unterteilt. Das DSM-IV klassifiziert, definiert und beschreibt mehr als 200 psychische Störungen. Es konzentriert sich auf die Beschreibung von Symptomen und Störungsverläufen. (vgl. Zimbardo/Gerrig 1999, S. 604) Um eine vollständige individuelle Diagnose zu bekommen, muss eine Person auf allen fünf Achsen eingestuft worden sein. Die fünf Achsen sollen zur Ermutigung der Psychiater führen, psychologische, soziale und physische Faktoren, die mit einer Störung verbunden sein können, zu berücksichtigen. (vgl. Zimbardo/Gerrig 1999, ebd.)

Das Ziel von Diagnosesystemen ist es, die Verständigung zwischen Psychologen und Psychiatern zu erleichtern, indem eine weit verbreitete, knappe Sprache benutzt wird. Eine Diagnose sollte idealerweise zur Klärung über die Ursachen einer Störung beitragen. Des Weiteren soll eine gute Diagnose einen Vorschlag für eine angemessene Behandlung beinhalten. (vgl. Zimbardo/Gerrig 1999, S. 604)

Zur Veranschaulichung werden in der nachfolgenden Tabelle einige Diagnosen in Anlehnung an das ICD-10 vorgestellt .

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Psychische und Verhaltensstörungen nach ICD-10 (vgl. WHO 07, Bosshard et al. 2007, S.22)

Psychische Störungen äußern sich symptomatisch in veränderten Emotionen, Gedanken, veränderter Wahrnehmung, verändertem Verhalten oder körperlichem Empfinden. Die Entstehung und Bewältigung psychischer Störungen wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Die bereits erwähnte Kränkbarkeit spielt neben erblichen Belastungen, dem individuellen Bewältigungsspielraum mit den jeweiligen Ressourcen, dem Eingebundensein in ein soziales Netz und der subjektiven Einschätzung der eigenen Situation eine große Rolle für die Therapie und die Rehabilitation psychisch gestörter Menschen.

Da es im Gegensatz zu vielen somatischen Krankheiten so gut wie nie möglich ist, die Ursachen für eine psychische Störung zu identifizieren, ist es dementsprechend kaum möglich, eine den Ursachen der Krankheit vollkommen entsprechende Therapie zu finden. Daher werden in der Praxis unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten kombiniert, um das bestmögliche Ergebnis bei der Bewältigung der spezifischen psychischen Störung zu erreichen.

In Anlehnung an Dörner et al. (2002, 561 ff.) können folgende therapeutische Interventionsformen in Einrichtungen der Psychiatrie unterschieden werden:

1) Somatotherapie

Diese zielt auf Veränderungen auf der Ebene des Körpers ab. Je nach Krankheitsbild können Verfahren wie die Behandlung mit Psychopharmaka[9], Schlafentzugsbehandlung, Lichttherapie, Elektro-Krampf-Therapie (EKT) verordnet werden.

2) Psychotherapie

Psychotherapeutische Verfahren wie Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie nach Rogers oder die Tiefenpsychologische Methode nach Freud zielen auf Veränderungen psychischer Vorgänge ab.

3) Soziotherapie

Methoden wie die sozialarbeiterische Beratung werden angewandt, um dem Klienten bei der Integration in sein soziales Umfeld zu helfen oder neue soziale Netze zu knüpfen.

Dazu kommen Entspannungsverfahren (z.B. Qi-Gong, Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen) und andere komplementäre Therapieformen. Hier sind unter anderem die Psychoedukative Gruppenarbeit, Arbeits-, Beschäftigungs- und Ergotherapie, das Training lebenspraktischer Kompetenz zu nennen, die den Klienten bei der Bewältigung ihrer individuellen Defizite helfen sollen und ihnen ihre Ressourcen veranschaulichen.

1.2.2 Psychiatrische Versorgung in der BRD

Nun soll dem Leser ein Überblick über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Angehörige gegeben werden. Es wird gezeigt, welche Hilfen in die Bereiche ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgung, Vorsorge und Rehabilitation, bzw. komplementäre Hilfen eingeordnet werden könne. (vgl. Dörner et al. 2002, 467 ff.) Es folgt zunächst ein Schaubild zur Veranschaulichung der psychiatrischen Versorgung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Psychiatrische Versorgung in der BRD (vgl. Dörner et al. 2002, S 465 ff, BApK e.V., S. 47 ff, v. Kardoff 2005, S. 1441)

In der ambulanten Akutversorgung sind niedergelassene Psychiater, Neurologen aber auch Allgemeinärzte meistens die erste Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Störungen und von großer Bedeutung für die langfristige Betreuung. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Erstellung von Diagnosen, Beratung, Aufklärung sowie die Anordnung von Medikamenten und die permanente Überprüfung und Anpassung der medikamentösen Dosis und anderer geeigneter Therapiemaßnahmen.

Die sozialpsychiatrischen Dienste und psycho-sozialen Kontakt- und Beratungsstellen sind je nach Bundesland dem Gesundheitsamt oder der freien Wohlfahrtspflege in der Gemeinde angeschlossen. Sie bieten Informationen zur Vor- und Nachsorge, aber auch konkrete Angebote (z.B. wöchentliche offene Treffen) für Menschen an, die sich weitestgehend von ihrer sozialen Umwelt isoliert haben. (vgl. v. Kardoff 2005, S.1441 f., BApK 2001, S. 51 ff.)

In der stationären und teilstationären Versorgung stellen die psychiatrischen Kliniken und die psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern die traditionelle Form der Versorgung von Menschen mit akuten psychischen Störungen dar. Die vollstationäre Versorgung ist eine besonders kritikwürdige Form der Versorgung, auf die unter Punkt 1.2.3 weiter eingegangen wird. Daneben gibt es teilstationäre Angebote wie Tages- und Nachtkliniken, die eine vollstationäre Unterbringung verhindern oder verkürzen sollen.

(vgl. BApK 2001, S.76 ff., Dörner et al. 2002, S. 472 ff.)

Im Bereich der komplementären - also ergänzenden Hilfen - die als ambulante, teil- oder vollstationäre Begleitungsangebote die akutversorgenden Hilfen ergänzen, wird vor allem Unterstützung bei der Verrichtung alltäglicher Angelegenheiten gegeben. Die Angebote lassen sich aufteilen in die Bereiche Wohnen und Arbeiten. Es existieren Langzeit- und Übergangswohnheime, therapeutische Wohngemeinschaften oder betreutes Einzelwohnen (BeWo). Je nach Einrichtung werden unterschiedliche Ansprüche an die Bewohner gestellt. Ziel aller Einrichtungen ist jedoch immer die Förderung der Selbständigkeit und der eigenverantwortlichen Lebensführung des Klienten. Je nach Konzeption wird

hier die medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation der Klienten angestrebt. Der Schwerpunkt liegt hier häufig auf soziotherapeutischen Angeboten zur Förderung der sozialen und kommunikativen Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung. (vgl. BApK 2001, S. 72 ff. )

Tagesstätten sind häufig mit anderen Einrichtungen wie dem Sozialpsychiatrischen Dienst, Tageskliniken und Kontakt- und Beratungsstellen zu einem Sozialpsychiatrischen Zentrum (SPZ) verbunden. Das Sozial- oder Gemeindepsychiatrische Zentrum (vgl. Dörner et al. 2002, S.480 f.) hat die Funktion der gemeindenahen Vernetzung aller außerklinischen Dienste innerhalb einer Region. Die Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) sind zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation gedacht und auf eine Dauer von maximal drei Jahren angelegt.

Bei der beruflichen Rehabilitation handelt es sich um umfassende Hilfen in gemeindenahen Einrichtungen zur beruflichen Förderung und (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. Das Angebot reicht von beschützenden Arbeitsplätzen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu Selbsthilfe- oder Integrationsfirmen, die als eigene Unternehmen Zulieferer größerer Betriebe sind. (vgl. BApK 2001, S.83 ff. Dörner et al. 2002, 477 ff.)

Andere Hilfsmaßnahmen wie die Tagesstätte oder Wohneinrichtungen zielen eher auf die soziale Rehabilitation der Klienten ab, wobei eine Abgrenzung zwischen sozialer und beruflicher Rehabilitation nicht unbedingt sinnvoll erscheint. Denn wer beschäftigt ist, wird auch mehr Zugang zu sozialen Kontakten haben und wer Zugang zu sozialen Kontakten hat, wird auch eher die Möglichkeit haben, sich zu beschäftigen, z.B. in einer Tagesstätte mit Zuverdienstmöglichkeit.

1.2.3 Kritik am psychiatrischen Versorgungssystem

Trotz der Reformbestrebungen und des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, gibt es noch Klienten, die zu lange stationär untergebracht sind. Insbesondere chronisch psychisch kranke Menschen und damit Langzeitpatienten, die länger als nötig und nicht nur zur Krisenintervention vollstationär untergebracht sind, haben unter zahlreichen Folgen zu leiden.

Folgende Kritikpunkte lassen sich angelehnt an Bosshard et al. (vgl. 2007, S.27) in Bezug auf die psychiatrische Klinik und die vorwiegende medizinisch-pharmakologische Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen feststellen:

1) die psychiatrische Klinik als totale Institution birgt die Gefahr, ihre Patienten zu stigmatisieren.[10]
2) die Gefahr der sozialen Isolation und Hospitalismus[11], insbesondere von chronisch psychisch kranken Menschen und Langzeitpatienten.
3) Zwangsbehandlung in Form von Freiheit entziehenden Maßnahmen durch das Verabreichen von Psychopharmaka zur Ruhigstellung oder die Fixierung mit Gurten.

Eine große Gefahr stellt für psychisch kranke Menschen die soziale Ausgrenzung dar, da der Betroffene mit jedem Klinikaufenthalt für eine Zeit von mindestens vier Wochen von seinem gewohnten sozialen Umfeld getrennt wird. Gegenmaßnahmen werden als Folge der Entstehung von Gemeinde- und Sozialpsychiatrie versucht zu treffen, indem die Bettenanzahl der Kliniken abgebaut wird und komplementäre, teilstationäre, ambulante sowie wohnortnahe Angebote geschaffen werden. Dazu wird, leider noch zu selten, Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit geleistet, um Vorurteile und Ängste der Gesellschaft gegenüber Menschen mit psychischen Störungen abzubauen. Auch wurde das Therapieangebot innerhalb der Kliniken immer mehr ausgeweitet, so dass sich neben der rein medizinischen medikamentösen Therapie psychosoziale Angebote wie Ergotherapie, Arbeitstherapie, Psychotherapie, Psychoedukation[12], Gruppen zur kreativen, sportlichen oder entspannenden Betätigung zunehmend etablieren.

Menschen mit den verschiedensten psychiatrischen Diagnosen und unterschiedlichsten Symptomen sehen sich mit den gleichen Problemen konfrontiert. Sie fühlen sich vom Rest der Gesellschaft isoliert, insbesondere chronisch psychisch kranke Menschen, die wiederholt stationär behandelt werden müssen.

Die psychiatrische Versorgung ist trotz der Reformbestrebungen seit der Psychiatrie- Enquête immer noch stark medizinisch geprägt und auf die stationäre und medizinisch-biologische, defizitorientierte Behandlung der Störung fixiert. So wurde durch eine Untersuchung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 2002 festgestellt, dass „ein Facharzt pro Quartal 395 Patientinnen und Patienten, ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut gerade 34 erreicht“ (GMK 2007, S. 44).

Auf einer Mitgliederversammlung des Dachverbandes aller psychiatrischen Fachverbände Deutschlands wurden 2003 folgende Ergebnisse des Arbeitskreises des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Zukunft der Psychiatrie in Deutschland bekannt gegeben. Es wurden folgende Verbesserungen seit der Psychiatrie-Enquête festgestellt (vgl. Peukert 2003, S.2-3):

- 50% der Krankenhausbetten konnten abgebaut werden
- 160 Fachabteilungen für Psychiatrie an Allgemeinkrankenhäusern haben zur Dezentralisierung der Behandlung der Betroffenen beigetragen
- die stationäre Verweildauer konnte gesenkt werden
- die Zahl der Nervenärzte hat um das 45-fache zugenommen

Der Arbeitskreis des Bundesministeriums für Gesundheit zur Zukunft der Psychiatrie in Deutschland berichtet allerdings auch über folgende Mängel im psychiatrischen Versorgungssystem (vgl. Peukert 2003, S. 3):

- die Soziotherapie wurde nicht hinreichend eingeführt
- es fehlen Möglichkeiten zur häuslichen psychiatrischen Krankenpflege
- die Vernetzung von Haus- und Fachärzten, Institutsambulanzen und sozialpsychiatrischen Diensten ist noch unzureichend
- das Angebot an Leistungsträgern für eine übergreifende Rehabilitation psychisch kranker Menschen ist mangelhaft
- ebenso ist das Angebot an ambulanter medizinischer Rehabilitation mangelhaft
- die Kooperation und Koordination der verschiedenen Dienste ist ungenügend

Da psychisch kranken Menschen die gleichen Rechte zustehen wie somatisch kranken, sollte ihnen auch ein vergleichbares Behandlungsangebot zur Verfügung stehen. Eine gemeindenahe Versorgung könnte so zu mehr Selbstbestimmung bei den Betroffenen führen, da sie in der Lage wären, ihr privates Leben außerhalb von institutionalisierten Einrichtungen zu verbringen. Sie hätten damit die Möglichkeit, weiterhin am sozialen Leben in ihrem spezifischen Wohnumfeld teilzunehmen. Ist diese Versorgung nicht gegeben, kann jeder stationäre Aufenthalt ein weiterer Schritt in Richtung sozialer Isolation sein. Ohne Zweifel gibt es im Hinblick auf das Verständnis für psychische Störungen in der Gesellschaft große Unterschiede. So werden Menschen mit Depressionen mehr akzeptiert als Menschen mit psychotischen Störungen, die als „verrückt“ gelten. Jedoch ähneln sich die spezifischen Probleme, mit denen sich Menschen mit psychischen Störungen konfrontiert sehen, unabhängig von der jeweiligen Störungsart, sehr. Insbesondere ein längerer stationärer, vielleicht auch unfreiwilliger, Klinikaufenthalt hat wahrscheinlich auf alle Betroffenen sehr ähnliche Wirkungen. Der psychisch auffällige Mensch befindet sich in einer Klinik in einer sterilen und funktionalen Umgebung, bei einer geschlossenen Unterbringung wird ihm zusätzlich die Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung entzogen und er ist von seinem regulären sozialen Umfeld vorübergehend abgeschnitten. Seine Bedürfnisse sind jedoch die gleichen wie vor dem Klinikaufenthalt, so dass Gefühle wie der Wunsch nach Körperkontakt und Zärtlichkeit aufkommen und nicht befriedigt werden können. Dieses Problem könnte durch den gezielten Einsatz eines Therapiehundes eventuell umgangen werden, hierzu jedoch mehr im Verlauf dieser Arbeit.

1.3 Soziale Arbeit in der Psychiatrie

Aus sozialpädagogischer Sicht ergeben sich aufgrund des „Ver-rücktseins“ (v. Kardoff 2005, S. 1434) des psychisch gestörten Menschen aus der Normalität und den daraus resultierenden sozialen Reaktionen spezifische Aufgabenstellungen für die psychiatrisch Tätigen. In erster Linie handelt es sich dabei um Hilfen zur psycho-sozialen Rehabilitation der Klienten sowie die Unterstützung zur selbständigen Bewältigung des Lebens mit der Störung und ihren individuell unterschiedlichen Symptomen. (vgl. v. Kardoff 2005, ebd.)

Die professionelle Rolle des Sozialpädagogen sieht es vor, zwischen den Bedürfnissen des Individuums und den gesellschaftlichen Anforderungen an das Individuum einen Kompromiss zu finden. Die originäre Aufgabe des Sozialpädagogen ist es, die in welcher Form auch immer benachteiligten Klienten zur Teilhabe an der Gesellschaft mit all ihren Rechten und Pflichten zu befähigen.

Nach Bosshard et al. (vgl. 2007, S.48) bietet der sozialpädagogisch Tätige unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten an, um individuelle und strukturelle Benachteiligung auszugleichen. Dabei handelt es sich um „eher problem- und defizitorientierte Maßnahmen“ (Bosshard et al. 2007, S.49) zu welchen sich der Klient in der Regel nicht freiwillig entscheidet, wie z.B. das Betreute Wohnen oder psychosoziale Unterstützung mit der Ziel der Wiedereingliederung von psychisch kranken Menschen.

Das Aufgabengebiet Sozialer Arbeit in der psychiatrischen Versorgungslandschaft erstreckt sich von Hilfen zur Entwicklung kognitiver, emotionaler und sozialer Fähigkeiten über Begleitung, Unterstützung und Stabilisierung in Lebenskrisen zu Entwicklung und Optimierung struktureller Rahmenbedingungen. (vgl. Bosshard et al. 2007, S. 50)

Im psychiatrischen Versorgungssystem arbeiten Sozialpädagogen und Sozialarbeiter in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in verschiedenen ambulanten Einrichtungen des gemeindepsychiatrischen Netzwerks.

Armut, Stigmatisierung und soziale Isolation als Folgen einer psychischen Erkrankung stellen für die Betroffenen, neben den Symptomen der spezifischen Krankheit ein großes Problem dar und führen dazu, dass psychisch Kranke an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Das Ziel muss sein, dem Klienten bei seinen Schwierigkeiten im Alltag und in seiner komplexen psychosozialen Situation ressourcenorientierte Betreuung anzubieten.

1.3.1 Aufgaben eines Sozialarbeiters nach PsychPV

1991 trat die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) in Kraft, die als Rechtsgrundlage für eine angemessene Personalausstattung in der stationären Psychiatrie dient. Neben der stationären Unterbringung regelt sie auch die Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen.

Die PsychPV ist als Grundlage für die Vereinbarung von Leistungen zwischen Krankenkassen und Kliniken und für die Erstellung eines Behandlungsplanes für jeden einzelnen Patienten von Bedeutung. Durch die PsychPV wurden die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen zum Stammpersonal der psychiatrischen Kliniken, neben Ärzten, Pflegepersonal, Psychologen und Ergotherapeuten. (vgl. Dörr 2005, S.118 f)

[...]


[1] Die allgemein gehaltenen Begriffe wie tiergestützte Arbeit, tiergestützte Intervention, etc. werden von der Autorin von den unter Punkt 2.1 spezifisch definierten Begriffen Tiergestützte Therapie etc. durch Groß- und Kleinschreibung unterschieden.

[2] Es hat ein Paradigmenwechsel von der Pathogenese zur Salutogenese stattgefunden, der den Blick auf die Ressourcen fokussiert. Zentral ist die Frage, was dem Menschen hilft, gesund zu bleiben und welche Ressourcen er hierfür benötigt. (vgl. Miller/Pankofer 2000, S. 29)

[3] Unter Sozial- oder Soziotherapie versteht man nach Dörr (2005, S.104) „[…]die Herstellung, bzw. Wiedergewinnung der äußeren und inneren Austauschfähigkeit von Adressaten.“

[4] Die Autorin ist sich bewusst, dass beide Begriffe unterschiedlichen Ursprungs sind, behandelt sie jedoch äquivalent. Für sie verfolgen beide Fachbereiche das Ziel, dem Individuum dabei zu helfen, sich aus dem Randbereich der Gesellschaft zurück in deren Mitte zu bewegen.

[5] Heimtiere sind Tiere, die vom Menschen aus unterschiedlichsten Motiven meist in der Wohnung oder in sonstigem engen Kontakt zu ihm gehalten werden.

[6] 1975 lagen die Ergebnisse der von der Bundesregierung beauftragten Befragung zur Lage der Psychiatrie in der BRD in Form des Abschlussberichts „Psychiatrie-Enquête“ vor, in dem die Verhältnisse in den psychiatrischen Krankenhäusern und dem gesamten Versorgungssystem benannt wurden. (vgl. Dörr 2005, S.143 f.)

[7] Utilitarismus: philosophische Lehre, die sich nach dem Prinzip der Nützlichkeit richtet, gut ist, was nützlich ist

8 Eugenik: Verhütung erbschädigender Einflüsse durch die Förderung der Träger „guter“ Gene

[9] Chemische Substanzen zur Unterdrückung unerwünschter Symptome. Es wird unterschieden zwischen Neuroleptika zur Verringerung psychotischer Symptome, Antiparkisonmitteln zur Unterdrückung extrapyramidaler Nebenwirkungen, Anxiolytika/Tranquilizer zur Beruhigung und Lösung von Angstzuständen, Hypnotika zur Schlafförderung, Thymoleptika zur Behandlung depressiver Zustände (vgl. Dörner et al. 2002, S. 576 ff.).

[10] in Anlehnung an Erving Goffmans wird Stigma hier als ein Merkmal begriffen, dass die betreffende Person einer ungünstigen sozialen Kategorie zuordnet und in der Folge zu ihrer Ausgrenzung führt.

[11] unter Hospitalismus versteht man alle negativen körperlichen und seelischen Folgen eines längeren Krankenhaus- oder Heimaufenthaltes aufgrund fehlender Reize und Zuneigung

[12] Fachbegriff für die zielgerichtete Information der Betroffenen und Angehörigen zur Senkung des Wiedererkrankungsrisikos

Fin de l'extrait de 86 pages

Résumé des informations

Titre
Der Einsatz von Hunden in der psychiatrischen Praxis
Université
University of Cologne
Note
2,3
Auteur
Année
2008
Pages
86
N° de catalogue
V140769
ISBN (ebook)
9783640543021
ISBN (Livre)
9783640542567
Taille d'un fichier
1219 KB
Langue
allemand
Mots clés
Tiergestütze Therapie, Hundetherapie, Psychiatrie, Tiertherapie, Tiere in der Psychiatrie, Hunde in der Psychiatrie, Soziale Arbeit, Tiergestützte Pädagogik, Tiergestützte Aktivität, Tiergestütze Fördermaßnahmen, TGA, TGT, TGP, Tiergestützte Interventionen, Therapie mit Hunden
Citation du texte
Bianca Wippich (Auteur), 2008, Der Einsatz von Hunden in der psychiatrischen Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140769

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