Muss Grundlagenforschung vom Staat bereitgestellt und finanziert werden?


Seminar Paper, 2003

21 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Problemstellung und Zielsetzung

2 Definition und Abgrenzung der Grundlagenforschung

3 Argumente für eine staatliche Bereitstellung und Finanzierung der Grundlagenforschung
3.1 Grundlagenwissen - ein öffentliches Gut
3.2 Wissens-Spillovers
3.3 Unteilbarkeiten, Informationsmängel und Risikoaversion, Zeitpräferenz

4 Argumente gegen eine staatliche Bereitstellung und Finanzierung der Grundlagenforschung
4.1 Informationsprobleme
4.2 Mitnahme- bzw. Crowding-out-Effekte
4.3 Wirtschaftspolitische Aspekte

5 Abschließende Würdigung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: pareto-optimale Bereitstellung öffentlicher Güter 18

1 Problemstellung und Zielsetzung

Das Aufwerfen interessanter Fragen, die Erforschung von Naturphänomenen, um neues Wissen und neue Erkenntnisse zu generieren, das ist die primäre Aufgabe der Grundlagenforschung, die daher als ein bedeutender Faktor für Innovationen, Wachstum und künftigen Wohlstand der Gesellschaft angesehen wird.[1] Doch lediglich rund 5% der privatwirtschaftlichen Forschungsaufwendungen werden im scheinbar so bedeutenden Bereich der Grundlagenforschung investiert.[2] Ein Großteil der betriebenen Grundlagenforschung wird stattdessen durch staatliche Institutionen bereitgestellt und finanziert oder zumindest durch staatliche Forschungs- und Technologiepolitik gefördert.[3]

Ziel dieser Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Argumente einen Staatseingriff im Bereich der Grundlagenforschung rechtfertigen könnten bzw. was gegen einen derartigen Eingriff in die marktwirtschaftliche Ordnung spricht.

Dazu ist zunächst der Bereich der Grundlagenforschung zu definieren und von anderen Bereichen der Forschung und Entwicklung abzugrenzen, bevor im Anschnitt 3 Kriterien insbesondere aus der Theorie des Marktversagens[4], die einen Staatseingriff rechtfertigen könnten, diskutiert werden. Im Teil 4 dieser Arbeit werden dann Argumente herausgearbeitet, die gegen einen Staatseingriff und somit für einen Rückzug des Staates aus der Bereitstellung der Grundlagenforschung sprechen. Abschnitt 5 würdigt die gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Frage, ob Grundlagenforschung letztlich Staatsaufgabe sein sollte und gibt einen Ausblick auf sich anschließende Fragestellungen, die im Rahmen dieser Arbeit nicht diskutiert werden können.

2 Definition und Abgrenzung der Grundlagenforschung

Zur Analyse der allokationspolitischen Rolle des Staates bei der Bereitstellung und Finanzierung von Grundlagenforschung ist zunächst eine Definition und Charakterisierung, insbesondere eine Abgrenzung von der angewandten Forschung, vorzunehmen.[5]

Grundlagenforschung ist die experimentelle, empirische oder theoretische Arbeit, die in erster Linie auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse über Natur und Umwelt gerichtet ist, wohingegen bei angewandter Forschung die Analyse von Technologien und deren konkreten Anwendungsmöglichkeiten im Vordergrund steht.[6]

Es ist jedoch schwer, eine exakte Grenze zwischen beiden Forschungsbereichen zu ziehen. Nelson sieht daher einen kontinuierlichen Übergang zwischen Grundlagenforschung auf der einen und angewandter Forschung auf der anderen Seite.[7] Eine Bewegung hin zur Grundlagenforschung ist vor allem durch zunehmende Unsicherheit über die Forschungsergebnisse, einen weniger genau definierten Zielrahmen sowie einen abnehmenden Bezug zu konkreten praktischen Problemen und Produkten gekennzeichnet.[8] Eines der entscheidenden Abgrenzungsmerkmale ist dabei die weniger klar definierte Zielsetzung bei der Grundlagenforschung. Durch sich während eines Grundlagenforschungsprojektes ergebende neue Möglichkeiten, aber auch Grenzen, kann sich dessen Richtung grundlegend ändern. „Einige der eindruckvollsten wissenschaftlichen Durchbrüche ergaben sich aus Forschungsvorhaben, die mit völlig anderen Zielsetzungen begonnen wurden“[9], wohingegen bei angewandter Forschung wissenschaftliche Durchbrüche eher zufällig entstehen.

Das durch die Grundlagenforschung gewonnene neue Wissen ist in der Regel sehr allgemein und bildet die Basis für ein weites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten.[10] Es ist jedoch festzustellen, dass privatwirtschaftliche Unternehmen kaum in Grundlagenforschung investieren, sondern Forschung und Entwicklung vorrangig im Bereich der anwendungsorientierten, marktnahen Forschung betreiben.[11] Stattdessen wird ein Grossteil der Grundlagenforschung durch den Staat bereitgestellt und finanziert. Zu klären ist daher im Folgenden, welche Argumente derartige Staatseingriffe rechtfertigen können und inwieweit diese ökonomisch sinnvoll sind.

3 Argumente für eine staatliche Bereitstellung und Finanzierung der Grundlagenforschung

3.1 Grundlagenwissen - ein öffentliches Gut

Aus den Forschungsanstrengungen im Bereich der Grundlagenforschung resultiert als primäres Produkt neues Wissen.[12] Ein zentrales Argument für eine staatliche Finanzierung der Grundlagenforschung basiert auf den Eigenschaften dieses Gutes „Wissen“. Wäre es ein „gewöhnliches“ wirtschaftliches Gut, würde sich eine effiziente Bereitstellung durch den Marktmechanismus ergeben.[13] Doch neues Wissen weist zumindest partiell den Charakter eines öffentlichen Gutes auf.[14]

Bei reinen öffentlichen Gütern besteht für die Wirtschaftssubjekte keine Rivalität im Konsum.[15] Nach erstmaliger Bereitstellung können (beliebig viele) zusätzliche Konsumenten, ohne zusätzlichen Aufwand und ohne andere in ihrem Konsum zu beeinträchtigen, das Gut nutzen.[16] Die Grenzkosten der Versorgung weiterer Konsumenten betragen im Falle reiner öffentlicher Güter somit theoretisch null. Der Ausschluss weiterer Konsumenten ist deshalb bei existierenden öffentlichen Gütern aus Effizienzgründen nicht wünschenswert, selbst wenn dieser möglich wäre.[17] Zusätzlich wird mit öffentlichen Gütern häufig auch das Kriterium der Nichtausschließbarkeit verbunden.[18]

Die Frage ist nun, ob auf freiwilliger Basis eine effiziente Bereitstellung öffentlicher Güter erfolgen wird. Jeder Konsument misst dem bereitzustellenden Gut eine individuelle Wertschätzung bei, die in seiner individuellen Nachfragekurve zum Ausdruck kommt. Um das Pareto-Optimum zu bestimmen, ist es notwendig, diese individuellen Nachfragekurven aller Interessenten vertikal zu addieren, um eine Gesamtnachfragekurve zu erhalten.[19] Die pareto-optimale Bereitstellungsmenge des öffentlichen Gutes liegt nun im Schnittpunkt dieser aggregierten Gesamtnachfragekurve mit der Grenzkostenkurve der Produktion des öffentlichen Gutes.[20]

Ein solches optimales Angebot kommt jedoch nur dann zu Stande, wenn alle Konsumenten ihre wahren Präferenzen für das Gut offenbaren und es dem Anbieter des öffentlichen Gutes auch möglich ist, am Markt eine Preisdifferenzierung nach den individuellen marginalen Zahlungsbereitschaften durchzusetzen (Lindahl-Preissetzung).[21]

Da es jedoch nach einer einmaligen Bereitstellung nicht mehr möglich (bzw. nicht mehr wünschenswert) ist, andere vom Konsum des öffentlichen Gutes auszuschließen, haben die Individuen einen strategischen Anreiz, ihre wahren Präferenzen für das öffentliche Gut zu verschleiern, um sich nicht bzw. nicht entsprechend ihrer Zahlungsbereitschaft an einer Finanzierung der Produktion des Gutes beteiligen zu müssen (Trittbrettfahrerproblem).[22] Nehmen alle individuell rational handelnden Individuen eine derartige Trittbrettfahrerposition ein, tendiert der Markt zu einer Unterversorgung mit dem öffentlichen Gut, eventuell kommt gar keine Bereitstellung auf freiwilliger Basis zustande.[23] Infolgedessen wird häufig eine staatliche Bereitstellung öffentlicher Güter gefordert.[24]

[...]


[1] Die Theorie einer linearen Verbindung zwischen Grundlagenforschung und Wirtschaftswachstum – das sogenannte lineare Modell des Innovationsprozesses – kann jedoch als widerlegt gelten. Siehe dazu z.B. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 128-130, Metschl, U. (2001), Stephan P.E. (1996), S. 1199.

[2] Siehe Bundesministerium für Bildung und Forschung (2000), S. 52.

[3] Der Begriff der staatlichen Bereitstellung und damit auch der Finanzierung sollen im Rahmen dieser Arbeit nicht nur die direkte staatliche Bereitstellung sowie die private Produktion unter staatlicher Verantwortlichkeit umfassen, sondern auch die Finanzierung privatwirtschaftlicher Grundlagenforschung durch staatliche Förderungsmaßnahmen (direkt wie auch indirekt).

[4] Eine Berechtigung von Staatseingriffen lässt sich weiterführend auch unter verteilungspolitischen und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten diskutieren (vgl. Maas, C. (1986), S. 2).

[5] Von der Grundlagen- bzw. der angewandten Forschung lässt sich weiterhin die experimentelle Entwicklung abgrenzen, die hier jedoch nicht näher betrachtet wird. Für eine Definition vgl. beispielsweise Bundesministerium für Bildung und Forschung (2000), S. 38.

[6] Vgl. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 127. Ähnlich auch Bundesministerium für Bildung und Forschung (2000), S. 38.

[7] Vgl. Nelson, R. R. (1959), S. 300.

[8] Siehe ebenda.

[9] Nelson, R. R. (1970), S. 105.

[10] Vgl. United Nations (1999), S. 10. Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung gelten daher auch als nicht patentierbar (vgl. z.B. Ewers H.-J. / Fritsch, M.(1987), S. 112 sowie 3.1. und 3.2. dieser Arbeit).

[11] Vgl. Mani, S. (2002), S. 24.

[12] Vgl. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 135.

[13] Vgl. Klodt, H. (1995), S. 5.

[14] Vgl. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 135. Stieglitz weist dem Gut „Wissen“ sogar den Charakter eines globalen öffentlichen Gutes zu (siehe Stieglitz, J. E. (1999)).

[15] Vgl. Hesse, G. (1979), S 325. Die Nichtrivalität ist gegenüber der Nichtausschließbarkeit im Konsum nach Hesse das grundlegende Kriterium für öffentliche Güter.

[16] Siehe ebenda sowie Rosen S. / Windisch R. 1992, S. 127.

[17] Vgl. Stieglitz, J. E. (1999): S. 309.

[18] Das Kriterium der Nichtausschließbarkeit beinhaltet sowohl den Fall der tatsächlichen Unmöglichkeit des Ausschlusses sowie den Fall, dass mit dem Ausschluss zu hohe Kosten verbunden sind (vgl. Rosen S. / Windisch R. 1992, S. 128).

[19] Vgl. Klodt, H. (1995), S. 6. Im Vergleich zu privaten Gütern konsumieren bei öffentlichen Gütern alle Interessenten die gleiche Menge, besitzen jedoch unterschiedliche individuelle Zahlungsbereitschaften für die jeweils angebotene Menge.

[20] Siehe für eine grafische Darstellung der pareto-optimalen Bereitstellung öffentlicher Güter auch Abbildung 1 des Anhangs. Eine effiziente Bereitstellung erfordert also, dass die Summe der individuellen Grenzraten der Substitution (als Maß für die aggregierten marginalen Zahlungsbereitschaften) = Grenzrate der Transformation (als Maß für die volkswirtschaftlichen Grenzkosten) entspricht (Lindahl-Bowen-Samuelson-Bedingung; siehe zu den weiteren Voraussetzungen für die Gültigkeit dieser Bedingung Rosen S. / Windisch R. 1992, S. 128).

[21] Siehe Klodt, H. (1995), S. 7. Problematisch erscheint dabei insbesondere, dass der Anbieter keine Monopolmacht besitzen darf, die einen entsprechenden Monopolpreis und die damit verbundenen Ineffizienzen hervorrufen würde.

[22] Vgl. Hesse, G. (1979), S 325-326.

[23] Siehe ebenda. Eine derartige Situation wird in der Spieltheorie auch als Gefangenendilemma bezeichnet (vgl. Postlep R.-D. / Wagner C. (1998), S. 347).

[24] Vgl. dazu kritisch Rosen S. / Windisch R. 1992, S. 139 sowie Kapitel 4 dieser Arbeit.

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Details

Title
Muss Grundlagenforschung vom Staat bereitgestellt und finanziert werden?
College
http://www.uni-jena.de/  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Course
Bereitstellungs- und Finanzierungsformen öffenzlicher Güter
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
21
Catalog Number
V14077
ISBN (eBook)
9783638195737
ISBN (Book)
9783656754831
File size
419 KB
Language
German
Keywords
Muss, Grundlagenforschung, Staat, Bereitstellungs-, Finanzierungsformen, Güter
Quote paper
Marcus Rothamel (Author), 2003, Muss Grundlagenforschung vom Staat bereitgestellt und finanziert werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14077

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