Wie ordnet sich Deutschland in die Familie gemischter Wahlsysteme ein?

Institutionelle Regelungen des deutschen Mischwahlsystems und Effekte auf das Abgeordnetenverhalten


Thèse de Bachelor, 2009

44 Pages, Note: 2,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung in die Problematik

2. Eine Typologie gemischter Wahlsysteme mit Augenmerk auf die Inputdimension
2.1 „Mixed-member electoral systems“ – die Typologie von Shugart und Wattenberg
2.2 Was ist unter dem Konzept der elektoralen Effizienz nach Shugart (2001) zu verstehen und welche Rolle spielen hierbei Mischwahlsysteme?
2.3 Was fehlt nach Kaiser (2002) der Typologie von Shugart und Wattenberg?
2.4 Welche Effekte werden auf das Abgeordnetenverhalten im Allgemeinen erwartet?

3. Die typologische Einordnung des deutschen Mischwahlsystems und die Input-Dimension
3.1 Die Kandidaturform – der Wahlkreis- und der Listenabgeordnete
3.1.1 Die Wahlkreiskandidatur
3.1.2 Die Listenkandidatur
3.1.3 Die Option der Doppelkandidatur
3.2 Der Modus der Stimmabgabe – die Erst- und die Zweitstimme
3.2.1 Die Rolle der Erststimme
3.2.2 Die Rolle der Zweitstimme
3.2.3 Die Option des Stimmensplitting
3.3 Fazit – Warum werden Verhaltensunterschiede zwischen Direkt- und Listenmandataren erwartet und welche können erwartet werden?

4. Personalisierungs- und Wahlkreisorientierungseffekte in der Empirie
4.1 Fünf ausgewählte empirische Analysen
4.2 Welche Aussagen lassen sich anhand dieser fünf Studien in Hinblick auf die Verhal- tensunterschiede zwischen Direkt- und Listenmandataren treffen?

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Eidesstaatliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung in die Problematik

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung zum Thema Wahlsysteme konzentriert sich seit einigen Jahren auf die Gruppe der Mischwahlsysteme, welche Elemente der Mehrheits- und der Verhältniswahl miteinander verbinden (vgl. Manow/Zittel 2008: 141).

In dieser Diskussion geht es einmal um die Frage, in welchem Ausmaß Anreize von Wahlregeln wirken, wobei von Kritikern argumentiert wird, dass in parlamentarischen Demokratien das Vorhandensein sowie das Ausüben von Kohäsion und Fraktionsdisziplin einen stärkeren Ef­fekt auf politische Vertreter hat als mögliche Effekte von Wahlsystemen (vgl. Manow/Zittel 2008: 141). Im Gegensatz dazu befürworten andere Autoren den Aspekt, dass von Mischwahlsystemen eigenständige Effekte ausgehen (Manow/Zittel 2008: 141). Hierbei wird einerseits argumentiert, dass Mischwahlsysteme insbesondere Personalisierungstendenzen bevorteilen. Klingemann und Wessels (2005) schreiben dem personalisierten Bestandteil – also der Mehrheitswahl in den Einerwahlkreisen – eine spezielle Bedeutung zu (vgl. Manow/Zittel 2008: 141). Andere wiederum – z.B. Nohlen – stufen Mischwahlsysteme kategorisch als eine Form der Verhältniswahlsysteme ein (z.B. Nohlen 2004: 163). Vor diesem Hintergrund wird speziell im deutschen Fall meistens auf den hohen Anteil von Doppelkandidaturen hingewiesen, der wie behauptet wird, die verschiedenen Anreizwirkungen, die von den Mehrheitswahl- und Verhältniswahlanteilen ausgehen, ausgleicht (vgl. Manow/Zittel 2008: 141).

In der aktuelleren Diskussion um Mischwahlsysteme wird nun die Frage diskutiert, inwieweit die beiden kombinierten Anreizsysteme tatsächlich getrennte Anreizwirkungen auf die Wahlkreis- und Listenkandidaten ausüben oder ob es sich eher um Kontaminationseffekte[1] handelt (vgl. Zittel 2008: 192). Bawn und Thies (2003) gehen davon aus, dass ein Kontaminationseffekt, der auf beiden Wahlebenen Anreize zur Individualisierung setzt, vor allem in denjenigen Mischwahlsystemen auftritt, in denen die Möglichkeit zur Doppelkandidatur besteht – z.B. im deutschen Mischwahlsystem (vgl. Zittel 2008: 193). Sie erwarten, dass Abgeordnete, die auf beiden Wahlebenen kandidiert haben, in jedem Fall einen Wahlkreisbezug ausbilden, unabhängig davon, wie sie letztendlich gewählt worden sind (vgl. Manow/Zittel 2008: 143).

Innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion gibt es verschiedene Arbeiten, die sich in Ansätzen mit den Effekten beschäftigen, die sich auf das Handeln von Abgeordneten auswirken. Bislang wurden die relevanten sowie aktuellen empirischen Befunde, die Aussagen über die Effekte auf das Verhalten von Abgeordneten am Beispiel des deutschen Mischwahlsystems aufweisen, nicht zusammengetragen. Aus diesem Grund versuche ich der Frage nachzugehen, wie sich einerseits Deutschland in die Familie der gemischten Wahlsysteme einordnet und andererseits welche institutionellen Regelungen und die daraus resultierenden Effekte Einfluss auf das Abgeordnetenverhalten haben. Ich möchte in meiner Bachelorarbeit insbesondere auf die Verhaltensunterschiede zwischen Direkt- und Listenmandataren eingehen, daher gilt mein Interesse vordergründig den Personalisierungs- und Wahlkreisorientierungseffekten.

Meiner Meinung nach ist das deutsche Mischwahlsystem speziell für eine Untersuchung dieser Frage geeignet, da es das am längsten etablierte Mischwahlsystem ist, das sich als demokratiefördernd sowie funktionierend bewährt hat. Kandidaten wie auch Wähler konnten sich über einen langen Zeitraum an die elektoralen Anreize gewöhnen und daher können beobachtbare Regelmäßigkeiten im Verhalten der politischen Akteure als strategisches Verhalten bzw. Anpassungshandeln an wahlsystemische Anreize gedeutet werden (Manow/Zittel 2008: 141).

Im ersten Abschnitt meiner Bachelorarbeit gehe ich auf die typologische Einordnung der gemischten Wahlsysteme nach Shugart und Wattenberg (2005) ein und stelle das Konzept der elektoralen Effizienz von Shugart (2001) vor. Die beiden Autoren haben innerhalb ihrer Typologie jedoch nicht die Inputdimension berücksichtigt, die Anreize enthält, welche sich auf das Verhalten der Abgeordneten auswirken. Kaiser (2002) kritisiert diesen Aspekt an ihrer Typologie und berücksichtigt in seinem Vorschlag einer typologischen Einordnung die Inputdimension – also das Wahlbewerbungs- und Stimmgebungsverfahren. Aus diesem Grund widme ich mich in meinem ersten Abschnitt der Typologie gemischter Wahlsysteme mit Augenmerk auf die Inputdimension und auf die von ihr ausgehenden Mikroeffekte.

Im zweiten Abschnitt komme ich auf die typologische Einordnung meines Beispiels unter Berücksichtigung der Inputdimension zu sprechen. Aus diesem Grund werde ich auf die Kandidaturform eingehen – der Wahlkreis- und Listenabgeordnete sowie die Option der Doppelkandidatur – und mich zum Modus der Stimmabgabe äußern – die Erst- und die Zweitstimme sowie das Stimmensplitting, bevor ich abschließend zur Frage Stellung nehme, warum und welche Verhaltensunterschiede zwischen Direkt- und Listenmandataren erwartet werden können.

Im dritten Abschnitt konzentriere ich mich darauf, was empirisch über die Personalisierungs- und Wahlkreisorientierungseffekte des deutschen Mischwahlsystems bekannt ist. Hierfür habe ich fünf empirische Analysen ausgewählt, mit deren Hilfe sich Aussagen über Verhaltensunterschiede zwischen Direkt- und Listenmandataren treffen lassen.

2. Eine Typologie gemischter Wahlsysteme mit Augenmerk auf die Inputdimension

2.1 „Mixed-member electoral systems“ – die Typologie von Shugart und Wattenberg

Über viele Jahre hinweg ging man in der wissenschaftlichen Diskussion von der traditionellen Zweiteilung in Mehrheits- und Verhältniswahlsysteme aus (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 9). Diese grundlegende Unterscheidung zwischen Verhältniswahl – mit dem Ziel, möglichst proportional die Wählerstimmen in Mandate umzusetzen – und Mehrheitswahl – mit dem Ziel, einen möglichst direkten Einfluss der Wähler auf die Regierungsbildung zu erreichen – wurde von der Praxis aber eindeutig in Frage gestellt (vgl. Kaiser 2003: 1551).

In den 90er-Jahren kam es weltweit zu entscheidenden Reformen bei Wahlsystemen – beispielsweise in Bolivien, Japan, Italien, Neuseeland und Venezuela – mit dem Ergebnis, dass dort Mischwahlsysteme konstituiert worden sind (vgl. Kaiser 2002: 1548). Ebenso wechselten viele Transitionsdemokratien Osteuropas und Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zu gemischten Wahlsystemen (vgl. Kaiser 2002: 1548).

Weltweit ist eine Tendenz entstanden, Elemente der Mehrheitswahl mit denen der Verhältniswahl zu mischen (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 9). Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Mischwahlsysteme und nach welchen Kriterien lassen sie sich klassifizieren?

Eine allgemeingültige Definition ebenso eine Typologie für Mischwahlsysteme aufzustellen, stellt eine Herausforderung dar, weil Wahlsysteme, die in diese Kategorie gehören, untereinander stark variieren. Shugart und Wattenberg haben sich an diese Problematik herangewagt. Sie definieren Mischwahlsysteme wie folgt: „as a subset of the broader category of multiple-tier electoral systems” (Shugart/Wattenberg 2005: 10). Ein Mischwahlsystem ist demnach eine Variante von Mehrebenensystemen, wobei die Mandate in mindestens zwei Verrechnungswahlkreisen vergeben werden (vgl. Kaiser 2002: 1553). Die Gruppe der „mixed-member systems“ ist dadurch gekennzeichnet, dass in einem Wahlkreis Personenwahl und in (mindestens) einem anderen Wahlkreis Listenwahl stattfindet (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 11). Die Personenwahl findet bei „mixed-member systems“ in Einerwahlkreisen statt und wird nach Mehrheitswahl entschieden (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 11). Die Listenwahl hingegen findet in Mehrpersonenwahlkreisen statt und wird nach Verhältniswahl entschieden (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 12).

In der Typologie von Shugart und Wattenberg basiert die Unterscheidung der beiden Subtypen darauf, ob und wie die Stimmergebnisse und gewonnenen Sitzzahlen aus der Kandidaten- und der Listenwahl verknüpft sind bzw. wechselseitig verrechnet werden (vgl. Kaiser 2002: 1554). Anhand der Auswirkungen dieser beiden Kriterien ergeben sich Varianten des Mehrheitswahlsystems – „mixed-member majoritarian systems“ (MMM) und „mixed-member majoritarian systems with partial compensation“ – und des Verhältniswahlsystems – „mixed member proportional systems“ (MMP) (vgl. Kaiser 2002: 1554).

In „mixed-member majoritarian systems“ werden die Mandate parallel, d.h. unabhängig voneinander nach Mehrheits- und Verhältniswahlregeln zugeteilt (vgl. Tiemann 2006: 130). Der Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben, die eine für den Mehrheits- und die andere für den Verhältniswahlanteil (vgl. Tiemann 2006: 130). Das charakteristische an MMM-Systemen ist, dass keine Verrechnung von Mehrheits- und Verhältniswahlmandaten vorgenommen wird und die Wahlkreise beider Ebenen eigenständige Wahlkreise sind (vgl. Tiemann 2006: 130). Zu diesem Subtyp gehören u.a. das Wahlsystem von Armenien, Georgien, Japan, Litauen, Mazedonien, Thailand und der Ukraine (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 15).

Eine Ausnahme, die von Shugart und Wattenberg ebenfalls den MMM-Systemen zugeordnet wird, stellt das mexikanische Wahlsystem dar (Shugart/Wattenberg 2005: 16). Es wird als „limited MMM“ bezeichnet, weil eine Obergrenze[2] für den Grad der Überrepräsentation, den eine Partei erreichen kann, festgelegt worden ist, die bei der Mandatszuteilung nicht überschritten wird (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 16). Trotz dieser Begrenzung erfolgt die Zuteilung der Mandate parallel, so dass das mexikanische Wahlsystem zu den MMM-Systemen gehört (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 16).

Insgesamt bevorteilen MMM-Systeme einen Mandatsbonus („seat bonus“) für größere Parteien und führen im Endeffekt zu einer Überrepräsentation der größeren Parteien in den Einerwahlkreisen, weil keine Verrechnung der Mehrheits- mit den Verhältniswahlanteilen vorgesehen ist (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 16). Aus diesem Grund werden „mixed-member majoritarian systems“ auch als „parallele“ oder in der deutschen Literatur als „Grabenwahlsysteme“ bezeichnet (vgl. Tiemann 2006: 131).

„Mixed-member proportional systems“ sind den MMM-Systemen nicht nur im strukturellen Aufbau ähnlich, auch der Wähler hat ebenfalls zwei Stimmen zu vergeben, die eine für den Mehrheits- und die andere für den Verhältniswahlanteil (vgl. Tiemann 2006: 131). Der Unterschied von MMP-Systemen zu MMM-Systemen besteht darin, dass bei der Mandatszuteilung beide Systemebenen miteinander verbunden sind (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 14).

Die verbreiteteste Variante der MMP-Systeme ist diejenige, bei der die Verrechnung der Mandate auf beiden Ebenen erfolgt, beispielgebend ist hierfür die personalisierte Verhältniswahl in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Tiemann 2006: 131). Laut § 2 Abs. 2 BWahlG ist das Bundesgebiet in 299 Einerwahlkreise aufgeteilt. Zuerst werden die Mandate in den Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl vergeben – die Gewinner sind demnach direkt gewählt (vgl. Tiemann 2006: 131). Die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestags wird aber letztendlich auf Bundesebene nach Stimmverrechnung und auf Grundlage aller Mandate ermittelt (vgl. Tiemann 2006: 131). Bis 1983 wurde für die Bundestagswahlen das d‘Hondtsche[3] Auszählverfahren angewandt, welches die großen Parteien jedoch leicht bevorteilte, so dass es 1987 durch das Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer[4] ersetzt wurde (vgl. Deutscher Bundestag 2009: 22). Mit dem Beschluss des Bundestages und der Änderung des Bundeswahlgesetzes am 17.März 2008 wurde das Verfahren Hare/Niemeyer zur Bundestagswahl 2009 durch das Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë/Schepers[5] ersetzt (vgl. Deutscher Bundestag 2009: 23).

Sobald feststeht, wie viele Mandate einer Partei im Bundestag zustehen[6], werden sie auf die jeweiligen Landeslisten aufgeteilt (vgl. Korte 2009: 48). Jedes Bundesland erhält entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen für ihre Landesliste Mandate, wobei die Berechnung auch hier nach dem Verfahren Sainte-Laguë erfolgt (vgl. Korte 2009: 48). Anschließend erfolgt die Anrechnung der in den Wahlkreisen des jeweiligen Bundeslandes gewonnenen Direktmandate, d.h. die Mandate einer Partei werden zuerst mit den erfolgreichen Direktkandidaten besetzt und die Anzahl der Direktmandate werden von der Anzahl der Sitze, die auf eine Landesliste im Bundestag entfallen, abgezogen (Korte 2009: 49). Danach werden die übrigen Mandate der jeweiligen Partei mit den Listenkandidaten besetzt (vgl. Korte 2009: 49). Wenn eine Landesgruppe mehr Direktmandate gewinnt als ihr an Mandaten zustehen, ziehen dennoch alle erfolgreichen Direktkandidaten in den Bundestag ein[7] (vgl Korte 2009: 49).

„Die Mandatsvergabe nach Verhältniswahl berücksichtigt also den Wahlausgang innerhalb der Einerwahlkreisen und gleicht dort entstandene Disproportionen aus“ (Tiemann 2006: 131). Aus diesem Grund wird die personalisierte Verhältniswahl bei Shugart und Wattenberg (2005) auch als „kompensatorisches“ oder bei Massicotte und Blais (1999) als „korrektives“ Wahlsystem bezeichnet (vgl. Tiemann 2006: 131).

MMP-Systeme bewirken, dass die Benachteiligung der Parteien, die bei der Mandatszuteilung in den Einerwahlkreisen unterrepräsentiert sind, ausgeglichen wird, indem die Zuteilung der Listenplätze nach dem Proporzprinzip erfolgt (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 16). Zu MMP-Systemen gehören z.B. das Wahlsystem von Bolivien, Deutschland, Neuseeland und Venezuela (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 15).

Eine Alternative zur Verrechnung der Mandate auf beiden Systemebenen ist der Transfer der Wählerstimmen zwischen den Segmenten des Wahlsystems, d.h. beide Ebenen sind funktional verschränkt, aber es findet kein kompletter Ausgleich der durch die Einerwahlkreise verursachten Repräsentationsverzerrungen statt (vgl. Tiemann 2006: 131). Diese Alternative wird von Shugart und Wattenberg als „mixed-member majoritarian system with partial compensation“ bezeichnet. Das Wahlsystem zum italienischen Abgeordnetenhaus, das 1993 eingeführt wurde, gehört beispielsweise dieser Variante an (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 15). MMM-Systeme mit „partial compensation“ unterstützen eine partielle Kompensation für kleinere Parteien, indem die Zahl der Listenmandate reduziert wird (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 16).

Obwohl gemischte Wahlsysteme insgesamt betrachtet untereinander stark variieren, können Shugart und Wattenberg alle von ihnen aufgeführten Mischwahlsysteme in ihrer Typologie unter dem Aspekt integrieren, dass alle – als eine Klasse gesehen – Majorz- und Proporzprinzip sowie Nominal- und Listenstimmen in einem Wahlsystem kombinieren.

2.2 Was ist unter dem Konzept der elektoralen Effizienz nach Shugart (2001) zu verstehen und welche Rolle spielen hierbei Mischwahlsysteme?

Wie ich bereits darauf hingewiesen habe, kam es in den 90er-Jahren zu zahlreichen Wahlsystemreformen u.a. in Italien, Japan, Neuseeland und Venezuela (vgl. Shugart 2001: 173). Jedes dieser vier Länder hat in Folge dieser Reformen ein Mischwahlsystem konstituiert, als Versuch, die Vorteile von Mehrheits- und Verhältniswahl miteinander zu verbinden (vgl. Tiemann 2006: 147).

Matthew S. Shugart (2001) hat, um diese Reformen besser nachvollziehen zu können, einen Index für die elektorale Leistungsfähigkeit („electoral efficiency“[8] ) von Wahlsystemen entwickelt, der auf zwei Dimensionen verläuft (vgl. Shugart 2001: 174). Zunächst hat er die zwei rivalisierenden Situationen, die „interparty“- und die „intraparty“-Dimension, voneinander getrennt (vgl. Tiemann 2006: 147). Shugart bezeichnet Wahlsysteme, die auf einer der beiden Dimensionen Randstellungen einnehmen, als „extreme“ Wahlsysteme (vgl. Tiemann 2006: 147).

Die Effizienz eines Wahlsystems in der zwischenparteilichen („interparty“) Dimension hängt nach Shugart davon ab, ob die Auswahl so strukturiert ist, dass die Wahlen identifizierbare Regierungsoptionen generieren (vgl. Shugart 2001: 174). Mehrheitswahlsysteme erfüllen zwar am besten den Anspruch der Identifizierbarkeit, aber sie können nicht sicherstellen, dass die Regierung durch eine Mehrheit gestützt ist (vgl. Shugart 2001: 175). Verhältniswahlsysteme hingegen haben meistens eine Koalitionsregierung zur Folge, die zwar die Mehrheit der Wählerschaft repräsentiert, aber während der Wahlkämpfe – also im Vorfeld – ist die Regierungsbildung nicht erkennbar (vgl. Shugart 2001: 175). Shugart bezeichnet Wahlsysteme, die eine sehr geringe Identifizierbarkeit aufweisen als „hyper-representative“ und führt als Paradebeispiel das italienische Wahlsystem vor seiner Wahlreform an (vgl. Shugart 2001: 175). Das gegenüberliegende Extrem benennt Shugart als „pluralitarian system“, welches nicht gewährleisten kann, dass die Regierung tatsächlich die Mehrheit der Wähler repräsentiert (vgl. Shugart 2001: 175). Neuseeland vor der Reform seines Wahlsystems ist für Shugart das beste Beispiel für ein „pluralitarian system“ (vgl. Shugart 2001: 175).

Ein hinsichtlich der „interparty“-Dimension effizientes Wahlsystem muss laut Shugart, um eine Verbindung zwischen Regierung und Wählerschaft zu gewährleisten, einerseits einen hohen Grad an Identifizierbarkeit und andererseits eine hohen Grad an Proportionalität aufweisen (vgl. Shugart 2001: 175). Diese beiden Voraussetzungen für Effizienz stehen aber in Konflikt zueinander (vgl. Shugart 2001: 175). Nur Mischwahlsysteme hält Shugart hinsicht-lich der „interparty“-Dimension für effizienter, weil sie den Konflikt in gewisser Weise auflösen. Nämlich aufgrund der Tatsache, dass gemischte Wahlsysteme Elemente der Mehrheitswahl – die hohe Indentifizierbarkeit erzeugen – mit denen der Verhältniswahl verbinden – die Disproportionalität mäßigen oder sogar beseitigen (vgl. Shugart 2001: 175).

Die Effizienz eines Wahlsystems hinsichtlich der innerparteilichen („intraparty“) Dimension ist hingegen nach Shugart davon abhängig, inwieweit es Anreize für den elektoralen Wettbewerb auf der Grundlage breiter Wahlprogramme der unterschiedlichen Parteien und gegen die persönliche Profilierung einzelner Kandidaten durch Repräsentation oder verbandsspezifischer Partikularinteressen schafft (vgl. Saalfeld 2005: 51f.). Der „intraparty“- Index stellt ein Kontinuum dar, das von dem einen Extrem überpersonalisierter („hyper-personalistic“) Wahlsysteme zum entgegengesetzten Extrem überzentralisierter („hyper-centralized“) Wahlsysteme reicht (vgl. Saalfeld 2005: 52). Überpersonalisierte Wahlsysteme sind nach Shugart diejenigen, bei denen bei Wahlen der innerparteiliche Wettbewerb zwischen Kandidaten derselben Partei im Vordergrund steht und das persönliche Ansehen der Kandidaten den Wählern wichtiger ist als die Reputation der Partei (vgl. Saalfeld 2005: 52). Was letztendlich im Parlament dazu führen kann, dass sich starke Anreize zu legislativem Individualismus entwickeln, der sich mehr an der persönlichen Repräsentation relevanter Wählergruppen als an der Linie der Partei orientiert (vgl. Saalfeld 2005: 52). Shugart führt Japan vor der Wahlreform als Musterbeispiel für ein überpersonalisiertes Wahlsystem an (vgl. Shugart 2001: 176).

Als überzentralisierte Wahlsysteme charakterisiert Shugart diejenigen Wahlsysteme, bei denen die Kandidaten mehr um einen aussichtsreichen Platz auf der Liste ihrer Partei als um die Stimmen der Wähler konkurrieren (vgl Saalfeld 2005: 52). Mögliche Folgen sind die extreme Abhängigkeit von der Parteiführung und mangelnde Responsivität gegenüber den Wählerpräferenzen (vgl. Saalfeld 2005: 52). Das Musterbeispiel für ein überzentralisiertes Wahlsystem ist nach Shugart das Wahlsystem von Venezuela bis zur Wahlsystemreform 1989 (vgl. Shugart 2001: 176).

Für Shugart sind die effizientesten Wahlsysteme diejenigen Wahlsysteme, die eine Mittelposition zwischen den beiden Extremen einnehmen (vgl. Saalfeld 2005: 52). Das deutsche Mischwahlsystem beispielsweise ordnet Shugart als ein parteienzentriertes System ein, welches sich sehr nahe an der effizienten Mittelposition des „intraparty“-Index befindet und Parteienwettbewerb auf Grundlage breiter Parteienprogramme und Responsivität gegenüber Änderungen in den Wählerpräferenzen verbindet (vgl. Saalfeld 2005: 52).

Insgesamt erreichen Mischwahlsysteme bezogen auf die „interparty“- und die „intraparty“-Dimension eine Balance zwischen den unterschiedlichen Systemzielen, und aus diesem Grund sind sie nach Shugart die effizientesten Wahlsysteme – „The best of Both Worlds“ (vgl. Tiemann 2006: 147).

2.3 Was fehlt nach Kaiser (2002) der Typologie von Shugart und Wattenberg?

André Kaiser (2002) bemängelt an der Typologie von Shugart und Wattenberg, dass sie die Inputdimension – die den Zugang zur Erfassung von Mikroeffekten, d.h. Handlungsanreizen für Parteien und Wähler, ermöglicht – nicht berücksichtigt haben, sondern dass ihre Einordnung nur auf der Outputdimension und den von ihr ausgehenden Makroeffekten basiert (vgl. Kaiser 2002: 1545). Laut Kaiser haben Shugart und Wattenberg in ihrem Konzept nicht das Potenzial für strategisches Handeln miteinbezogen, welches die Inputdimension beinhaltet (vgl. Kaiser 2002: 1554). Mit seinem Vorschlag beabsichtigt er, der traditionellen Klassifikation, die sich auf die Anwendung der Entscheidungsregel bezieht, eine zweite Ordnungsdimension hinzuzufügen, welche auf Kandidaturform und Stimmgebung beruht (vgl. Kaiser 2002: 1546).

Demnach setzen sich Wahlsysteme aus einer Kombination der Inputseite, die sich auf das Wahlbewerbungs- und Stimmgebungsverfahren – also auf die Umwandlung von Wählerpräferenzen in Stimmen – bezieht, und der Outputseite zusammen, die auf die Selektionsregeln abzielt und die Umwandlung von Stimmen in Sitze abbildet (vgl. Kaiser 2002: 1554).

Mit dem Stimmgebungsverfahren ist gemeint, wie der Wähler seine Präferenz in Stimmen umsetzen kann, d.h. hierbei spielen Einzel- und Mehrstimmgebung, Präferenz- und Alternativstimmgebung, aber auch Kumulieren und Panaschieren eine Rolle (vgl. Kaiser 20002: 1554). Das Wahlbewerbungsverfahren bezieht sich auf die Kandidaturform, nach denen Kandidaten sich zur Wahl stellen können – also Listenkandidatur (starr, lose gebunden oder frei) und Einzelkandidatur (vgl. Kaiser 2002: 1554). Stimmgebung und Wahlbewerbung bestimmen den Bereich für die Wahlhandlungen von Wählern und Parteien und die Selektionsregeln liefern darauf aufbauend wichtige Anreize, um das gegebene Potenzial für strategisches Handeln zu nutzen (vgl. Kaiser 2002: 1555).

[...]


[1] Ferrara u.a. (2005) definieren Kontaminationseffekte wie folgt: „the behaviour of a voter, a party, a candidate, or a legislator in one tier of the election is demonstrably affected the institutional rules employed in other tier” (Ferrara u. a. 2005: 8). Kontaminationseffekte sind demnach als Wechselwirkungen zwischen den in gemischten Wahlsystemen verwendeten Wahlrechtselementen zu verstehen (vgl. Ferrara u. a. 2005: 8f.).

[2] Diese Obergrenze beträgt 8 Prozent, d.h. eine Partei erhält nur so viele Mandate, wie ihr nach Stimmen inklusive 8 Prozent zustehen (vgl. Shugart/Wattenberg 2005: 16).

[3] Das Verfahren nach d’Hondt sieht vor, dass die von den Parteien erreichten Stimmen im Wahlkreis durch fortlaufende Zahlenreihen dividiert werden und die Mandate nach der Größe der entstehenden Quotienten vergeben werden (vgl. Deutscher Bundestag 2009: 21).

[4] Das Verfahren nach Hare/Niemeyer sieht vor, dass die zu vergebenen Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert werden (vgl. Deutscher Bundestag 2009: 22). „Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile („Reste“) verteilt, die sich bei der Berechnung ergeben“ (Deutscher Bundestag 2009: 22).

[5] Bei dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers –Methode der proportionalen Repräsentation – werden die Sitze des Bundestags nach dem Divisorverfahren mit Standardumrechnung zugeteilt (vgl. Korte 2009: 33). Die Stimmen werden durch einen geeigneten Divisor (Stimmen pro Sitz) dividiert und nach der Standartrundung gerundet (vgl. Korte 2009: 33). Wenn im Ergebnis zu viele Sitze verteilt wurden, muss die Berechnung mit einem größeren Divisor wiederholt werden und im umgekehrten Fall mit einem kleineren Divisor (vgl. Korte 2009: 33).

[6] Nur die Zweitstimmen für die Parteien, die die Fünfprozenthürde geschafft oder mindestens drei Direktmandate errungen haben, werden bei der Mandatsvergabe berücksichtigt (vgl. Korte 2009: 48).

[7] Diejenigen Mandate, die "zu viel" vergeben werden, sind besser bekannt unter der Bezeichnung "Überhangmandate" (vgl. Korte 2009: 49) Die Anzahl der Mandate im Bundestag nimmt um die Überhangmandate zu (vgl. Korte 2009: 49). Ein proportionaler Ausgleich zugunsten der Parteien, die keine Überhangmandate erringen, findet bei Bundestagswahlen nicht statt (vgl. Korte 2009: 49).

[8] Das Konzept der elektoralen Effizienz bezieht sich ursprünglich nach Bagehot (1867) und Cox (1987) darauf, eine effiziente Regierung in einem demokratischen System zu haben (vgl. Shugart 2001: 174). Shugart erweitert die Bedeutung der elektoralen Effizienz noch um den entscheidenden Zusatz, dass es die Aufgabe der Regierung sei, öffentliche Güter für die breite Bevölkerung bereitzustellen, von der sie selbst ein Teil ist (vgl. Shugart 2001: 28).

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Titre
Wie ordnet sich Deutschland in die Familie gemischter Wahlsysteme ein?
Sous-titre
Institutionelle Regelungen des deutschen Mischwahlsystems und Effekte auf das Abgeordnetenverhalten
Université
University of Potsdam
Note
2,5
Auteur
Année
2009
Pages
44
N° de catalogue
V140804
ISBN (ebook)
9783640499816
ISBN (Livre)
9783640499984
Taille d'un fichier
738 KB
Langue
allemand
Mots clés
Deutschland, Familie, Wahlsysteme, Institutionelle, Regelungen, Mischwahlsystems, Effekte, Abgeordnetenverhalten
Citation du texte
Anja Kegel (Auteur), 2009, Wie ordnet sich Deutschland in die Familie gemischter Wahlsysteme ein? , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140804

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