„Freiheit […] muss durch Sicherheit eingeschränkt werden,
andernfalls würde sie sich selbst zerstören.“ (Thomas Hobbes)
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 auf die Twin Towers des World Trade Centers in New York haben in vielerlei Hinsicht das sicherheitspolitische Verständnis in den westlichen Demokratien verändert. Eine Reaktion auf die Anschläge war die massive Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen. Eine andere Gegenmaßnahme, die seit 9/11 heftig diskutiert wurde und wird, ist die Überwachung von Personen, beispielsweise bei Telefongesprächen. Dies wird als erheblicher Eingriff in die Menschenrechte gewertet. Die historischen Terroranschläge haben aber auch ein Thema wieder aktuell und beinahe legal wirken lassen: Folter.
Das Gefangenenlager in Guantanamo auf Kuba ist das anschaulichste Beispiel für menschliche Erniedrigung und die eindeutige Missachtung und Schwächung der Menschenrechte. Die USA halten in dem Militärstützpunkt hunderte angeblicher Verdächtiger und Terroristen fest, die auf Kuba nicht nach geltendem US-Recht behandelt werden müssen. Die Inhaftierten gelten in dem umstrittenen Lager nicht als Kriegsgefangene, da ihnen dieser Status von den Vereinigten Staaten unter der Riege von George W. Bush nicht anerkannt wurde. Diese Menschen werden ohne Anklage von der US-Armee festgehalten. Das Gefangenenlager rückte immer wieder in die Schlagzeilen mit Foltervorwürfen. So sollen unmenschliche Verhörpraktiken und andere Formen der physischen und psychischen Misshandlung in Guantanamo stattfinden, in einigen Fällen gab es aufgrund der inhumanen Haftbedingungen sogar Todesfälle und Suizidversuche.
In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, was überhaupt unter Folter fällt. Die USA haben nach den Vorwürfen den Begriff „Folter“ neu definiert und das Folterverbot aufgeweicht. Techniken, die bislang unter Folter fielen, wurden umdefiniert – man machte plötzlich einen Unterschied zwischen Folter und „grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ (Hippler 2006, 132).
Guantanamo ist jedoch nicht das einzige Exempel für den Einsatz von Folter beziehungsweise für die geschickte Auslagerung dieser, um die Rechtsvorschrift zu umgehen. [...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Problemstellung und Relevanz des Themas
- 1.2. Forschungsfrage
- 1.3. Methodik
- 1.4. Aufbau der Arbeit
- 2. Freiheit vs. Sicherheit
- 2.1. Was ist Freiheit?
- 2.2. Freiheit in der Staatsform
- 2.3. Sicherheit nach Außen
- 2.4. Aufhebung der Freiheit für Äußere Sicherheit
- 3. Folter
- 3.1 Wie wird der Begriff „Folter\" definiert bzw. was ist Folter?
- 3.1.1. Geschichte der Folter
- Foltermethoden in der Gegenwart
- 3.2. Bereitschaft zu Folter - Das Gewissen der Täter
- 3.3. Foltern trotz Verbote - Outsourcing von Folter
- 3.4. Was sind die Ziele von Folter?
- 3.5. Wann ist Folter vertretbar oder rechtfertigt das Mittel den Zweck?
- 3.6. Ist ein absolutes Folterverbot unter allen Umständen sinnvoll?
- 3.7. Was hat Folter im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Terrorismus gebracht?
- 4. Auslagerung von Folter in Räume eingeschränkter Bedingungen im Bereich der Menschenrechte und des Völkerrechts am Beispiel der Guantanamo Bay Naval Base
- 4.1. Historische Entwicklung des Lagers Guantanamo Bay Naval Base
- 4.2. Historie von Guantanamo als Gefangenenlager
- 4.3. Menschenrechtsverletzungen und Folgeprobleme in Guantanamo
- 4.4. Folgefragen der Lagerauflösung
- 4.5. Folter in Guantanamo:
- 4.6. Neudefinition des Begriffes Folter durch die USA
- 4.7. Suizidproblematik in Guantanamo
- 4.8. Mögliche Perspektive für eine Abwicklung von Camp Delta
- 5. Konklusion
- 5.1. Resümee
- 5.2. Beantwortung der Forschungsfrage
- 5.3. Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Verwendung von Folter als Methode zur Terrorismusbekämpfung im Kontext des Dilemmas zwischen Freiheit und Sicherheit. Sie befasst sich mit der Definition von Folter, der Rechtfertigung ihres Einsatzes und den Auswirkungen auf die Menschenrechte.
- Die Definition von Folter im Wandel der Zeit
- Das Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit
- Die Rechtfertigung von Folter als Mittel zum Zweck
- Folter als Menschenrechtsverletzung
- Die Rolle von Guantanamo Bay als Beispiel für die Auslagerung von Folter
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in das Thema ein, stellt die Problemstellung und die Forschungsfrage dar und beschreibt die Methodik und den Aufbau der Arbeit. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Begriff der Freiheit und seiner Verbindung zur Sicherheit. Das dritte Kapitel analysiert die Definition von Folter, ihre Ziele und die Frage der Rechtfertigung. Das vierte Kapitel behandelt die Praxis der Folter am Beispiel des US-Gefangenenlagers Guantanamo Bay und analysiert die Menschenrechtsverletzungen und Folgeprobleme.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen wie Freiheit, Sicherheit, Folter, Terrorismusbekämpfung, Menschenrechte, Völkerrecht und Guantanamo Bay.
- Arbeit zitieren
- Wendt-Dieter Frhr. von Gemmingen (Autor:in), Heidi Huber (Autor:in), 2008, Folter als Methode der Terrorismusbekämpfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140918