Folter als Methode der Terrorismusbekämpfung

Ein Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit


Seminar Paper, 2008

51 Pages

Wendt-Dieter Frhr. von Gemmingen (Author)


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Relevanz des Themas
1.2. Forschungsfrage
1.3. Methodik
1.4. Aufbau der Arbeit

2. Freiheit vs. Sicherheit
2.1. Was ist Freiheit?
2.2. Freiheit in der Staatsform
2.3. Sicherheit nach Außen
2.4. Aufhebung der Freiheit für Äußere Sicherheit

3. Folter
3.1 Wie wird der Begriff „Folter“ definiert bzw. was ist Folter?
3.1.1. Geschichte der Folter
Foltermethoden in der Gegenwart
3.2. Bereitschaft zu Folter – Das Gewissen der Täter
3.3. Foltern trotz Verbote – Outsourcing von Folter
3.4. Was sind die Ziele von Folter?
3.5. Wann ist Folter vertretbar oder rechtfertigt das Mittel den Zweck?
3.6. Ist ein absolutes Folterverbot unter allen Umständen sinnvoll?
Folterverbot auf nationaler Ebene
Folterverbote international
3.7. Was hat Folter im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Terrorismus gebracht?

4. Auslagerung von Folter in Räume eingeschränkter Bedingungen im Bereich der Menschenrechte und des Völkerrechts am Beispiel der Guantanamo Bay Naval Base.
4.1. Historische Entwicklung des Lagers Guantanamo Bay Naval Base
4.2. Historie von Guantanamo als Gefangenenlager
4.3. Menschenrechtsverletzungen und Folgeprobleme in Guantanamo
4.4. Folgefragen der Lagerauflösung
4.5. Folter in Guantanamo:
4.6. Neudefinition des Begriffes Folter durch die USA
4.7. Suizidproblematik in Guantanamo
4.8. Mögliche Perspektive für eine Abwicklung von Camp Delta

5. Konklusion
5.1. Resümee
5.2. Beantwortung der Forschungsfrage
5.3. Schlussfolgerung

LITERATUR- und QUELLENVERZEICHNIS

1. Einleitung (Heidi Huber)

„Freiheit […] muss durch Sicherheit eingeschränkt werden,

andernfalls würde sie sich selbst zerstören.“ (Thomas Hobbes)

1.1. Problemstellung und Relevanz des Themas

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 auf die Twin Towers des World Trade Centers in New York haben in vielerlei Hinsicht das sicherheitspolitische Verständnis in den westlichen Demokratien verändert. Eine Reaktion auf die Anschläge war die massive Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen. Eine andere Gegenmaßnahme, die seit 9/11 heftig diskutiert wurde und wird, ist die Überwachung von Personen, beispielsweise bei Telefongesprächen. Dies wird als erheblicher Eingriff in die Menschenrechte gewertet. Die historischen Terroranschläge haben aber auch ein Thema wieder aktuell und beinahe legal wirken lassen: Folter.

Das Gefangenenlager in Guantanamo auf Kuba ist das anschaulichste Beispiel für menschliche Erniedrigung und die eindeutige Missachtung und Schwächung der Menschenrechte. Die USA halten in dem Militärstützpunkt hunderte angeblicher Verdächtiger und Terroristen fest, die auf Kuba nicht nach geltendem US-Recht behandelt werden müssen. Die Inhaftierten gelten in dem umstrittenen Lager nicht als Kriegsgefangene, da ihnen dieser Status von den Vereinigten Staaten unter der Riege von George W. Bush nicht anerkannt wurde. Diese Menschen werden ohne Anklage von der US-Armee festgehalten. Das Gefangenenlager rückte immer wieder in die Schlagzeilen mit Foltervorwürfen. So sollen unmenschliche Verhörpraktiken und andere Formen der physischen und psychischen Misshandlung in Guantanamo stattfinden, in einigen Fällen gab es aufgrund der inhumanen Haftbedingungen sogar Todesfälle und Suizidversuche.

In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, was überhaupt unter Folter fällt. Die USA haben nach den Vorwürfen den Begriff „Folter“ neu definiert und das Folterverbot aufgeweicht. Techniken, die bislang unter Folter fielen, wurden umdefiniert – man machte plötzlich einen Unterschied zwischen Folter und „grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ (Hippler 2006, 132).

Guantanamo ist jedoch nicht das einzige Exempel für den Einsatz von Folter beziehungsweise für die geschickte Auslagerung dieser, um die Rechtsvorschrift zu umgehen. Auch in Afghanistan überschritten die US-Streitkräfte die Grenze zur Menschenrechtsverletzung Aus dem Gefangenenlager Abu Ghraib im Irak tauchten sogar Beweisfotos und –videos auf, die den Einsatz von Foltertechniken beweisen. Zudem sollen verdächtige Personen vom US-Geheimdienst in Länder gebracht worden sein, in denen Folterpraktiken als legal gelten (vgl. Hippler 2006, 133ff.).

Im Anti-Terror-Krieg des Westens scheint die Freiheit dieser Personen nichts mehr wert zu sein, wenn es um die Sicherheit geht. Dieses Dilemma Freiheit versus Sicherheit verfolgt also auch die Debatte um die Methode der Folter zur Terrorismusbekämpfung.

1.2. Forschungsfrage

Die zentrale Forschungsfrage im Rahmen dieser Seminararbeit lautet:

- Welche Bedeutung kommt der Folter als Methode im Kampf gegen den Terrorismus zu und wie effektiv gestaltet sich ihr Einsatz?

Um diese Frage hinreichend zu beantworten, gilt es, folgende Detailfragen zu klären:

- Geht die Freiheit immer zu Lasten der Sicherheit?
- Gibt es ein Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit?
- Wie wird der Begriff „Folter“ definiert bzw. was ist Folter (im Wandel der Zeit)?
- Was sind die Ziele von Folter?
- Ist ein absolutes Folterverbot unter allen Umständen sinnvoll?
- Wann ist Folter legal bzw. vertretbar (Rechtfertigt das Mittel den Zweck)?
- Was hat Folter im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Terrorismus gebracht?
- Wie real sind die Foltervorwürfe gegen die USA?
- Was passiert nach der Schließung des Gefangenenlagers auf Kuba?
- Wurden durch Folter nennenswerte Erfolge erzielt?

1.3. Methodik

Diese Seminararbeit wird mithilfe ausgewählter Sekundärliteratur erstellt. Anhand einer kritischen Betrachtung der verwendeten Quellen sollte es möglich sein, den Aspekt der Folter als Einsatzmethode im Krieg gegen den Terrorismus in den Kontext der Freiheits- und Sicherheitsdebatte einzugliedern.

Da es sich diesem Thema um ein sehr aktuelles Phänomen handelt, wird auch auf ausgewählte Literatur aus dem Internet zurückgegriffen.

Der Text besteht aus verhältnismäßig vielen wörtlichen Zitaten, um Abschwächungen von Aussagen oder Verfälschungen von Bedeutungen durch Paraphrasieren zu vermeiden.

1.4. Aufbau der Arbeit

Im folgenden Kapitel dieser Seminararbeit, verfasst von Heidi Huber, wird eine theoretische Betrachtung zu den Begriffen Freiheit und Sicherheit erfolgen. Es soll die Frage geklärt werden, in welchem Zusammenhang diese beiden Begriffe miteinander koalieren. Existiert wirklich ein Dilemma zwischen der Freiheit und der Sicherheit bzw. geht eine Ausweitung der Sicherheit immer zulasten der Freiheit und/oder umgekehrt?

Kapitel 3 (Heidi Huber) beschäftigt sich erneut theoretisch mit dem Begriff der Folter. Folter muss in diesem Zusammenhang explizit definiert werden. Zudem sollen die umstrittenen Auslagerungstechniken und deren Nutzen und Ziel genauer analysiert werden. In Kapitel vier hat sich Wendt-Dieter von Gemmingen mit der Praxis der Folter beschäftigt. Er schreibt über das US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba und beschreibt die Realität der angewandten Folter. Im abschließenden fünften Kapitel folgen ein kurzes Resümee sowie die Beantwortung der eingangs gestellten zentralen Forschungsfrage sowie den Detailfragen.

Die verwendete Literatur findet sich am Ende der Seminararbeit in alphabetischer Reihenfolge gelistet.

2. Freiheit vs. Sicherheit (Heidi Huber)

2.1. Was ist Freiheit?

Der Begriff der Freiheit ist sehr komplex, eine exakte Definition ist kompliziert. Es gibt viele Versuche, die unterschiedliche Aspekte beleuchten, aber nicht die ganze Begrifflichkeit durchleuchten, so dass ein klar umrissener Schatten entstehen könnte. Mit einer exakten und unantastbaren Definition von Freiheit könnte man Fragen der Ethik und der Staatskunde viel leichter beantworten, vielleicht auch Fragen der Theologie klären.

Die etymologischen Zusammenhänge zwischen Frau, Freiheit und Friede, Comptons Freiheitspostulat und die Unterschiede zwischen den Begriffen angeborener und erworbener Freiheit müssen in dieser Arbeit ausgelassen werden, obschon durchaus interessante Gedankengänge davon ausgehend begangen werden könnten.

Gemäß Immanuel Kant kann der Begriff der Freiheit negativ und positiv erklärt werden. Die negative Freiheit ist die „Freiheit von“, d.h. keine anderen Menschen können das eigene Verhalten erschweren oder verhindern. Die positive Freiheit bezeichnet einen Zustand, in dem die Möglichkeiten der Freiheit auch genützt werden können (vgl. Kant 1999, 75f.).

Die beiden Freiheiten bedeuten im Bespiel der Meinungsfreiheit, dass bei negativer Freiheit niemand Zensur ausübt, bei positiver Freiheit gibt es dazu noch die Möglichkeit, die Meinung wirklich zu äußern. Im Beispiel der Pressefreiheit, dass bei negativer Freiheit die Zeitungen frei von Zensur sind, bei positiver Freiheit muss es dazu noch die Möglichkeit geben, aus verschiedenen Zeitungen auszuwählen (vgl. Kant 1999, 75f.). Das führt uns gleich zu einer der wichtigsten Freiheiten, der Wahlfreiheit. Diese ist neben der Willensfreiheit und Handlungsfreiheit ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Freiheit. Die eigene Freiheit darf nicht zu Lasten der Freiheit des Anderen gehen, darf die der anderen nicht einschränken:

„Niemand kann mich zwingen, auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem gleichem Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch tut.“

(Kant 1785, 75f.).

Nach Niklas Luhmann könnte Freiheit auch eine Illusion sein: „Freiheit könne auch verstanden werden „als Unerkennbarkeit der Ursache von Freiheitseinschränkungen“.

(Luhmann 1988, 113)

„Freiheit […] muss durch Sicherheit eingeschränkt werden, andernfalls würde sie sich selbst zerstören.“ (Hobbes 1651, zit. n. Demirovic 2008, 234.)

2.2. Freiheit in der Staatsform

„Der Staat ist ein notwendiges Übel. Seine Machtbefugnisse sollten nicht über das notwendige Maß hinaus vermehrt werden. Dieses Prinzip könnte man das ‚liberale Rasiermesser’ nennen […].“ (Popper 1995, 169)

Was ist jedoch das notwendige Maß? Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen, die wiederum abhängig von der Regierungsform sind.

Keinen Staat und absolute Freiheit fordern Anarchisten, die Anarchisten des 19. Jahrhunderts haben das Gewaltmonopol des Staates aktiv bekämpft. Es gibt aber auch friedliche Anarchisten. In der Anarchie wird die Freiheit maximiert. Wird dann die Sicherheit minimiert? Ein Polizist redet mit einem Utopisten, der die Anarchie fordert, und fragt ihn: Wo kommen wir dann hin? Es gibt in der Anarchie keine Exekutive. Für viele Menschen stellt dies eine Bedrohung dar, Unordnung kann zu subjektiver Unsicherheit führen.

Manche Libertarier fühlen sich vom Staat selbst bedroht. Die Maximierung von Freiheit ist für Libertarier die Minimierung des Ordnungsstaates, seltener seine völlige Aufhebung.

Im Gegensatz zu totalitären Staatsystemen sollte in der Demokratie die Freiheit des Einzelnen gewährleistet sein. Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Volksherrschaft“. Republik lässt sich vom lateinischen „Res publica“ ableiten, das öffentliche Sache bedeutet. Die Machtverteilung zugunsten des Volkes ist im Begriff Republik also nicht implementiert.

In totalitären Herrschaften fehlt die Freiheit des Einzelnen oder ist stark eingeschränkt. Die Minimierung der individuellen Freiheit bedeutet die Maximierung der Sicherheit des Herrschaftssystems. Damit geht auch meistens eine Militarisierung der Gesellschaft einher.

In kollektivistischen Systemen ist die Gesellschaft wichtiger als die Rechte des Einzelnen.

Waffen in den USA

Die Schutzpflicht des Staates und das damit einhergehende Gewaltmonopol würden bedeuten, dass nur Jäger, Sportschützen und eben Soldaten und Polizisten Schusswaffen besitzen dürften. In den USA ist das Recht auf Waffenbesitz verfassungsmäßig verankert – einer der wenigen Zusätze der US-Verfassung.

Die Pflicht des Staates zum Schutz

Viele Präventivmaßnahmen der Polizei erscheinen freiheitsmindernd. Wenn Demonstrationen von Polizisten begleitet werden, werden dann die Demonstranten als mögliche Verbrecher gesehen?

Bei Neonazi-Aufmärschen und den immer organisierten Gegenkundgebungen sind gepanzerte Sicherheitsbeamte zwischen den Fronten aufgestellt.

Zunächst muss daher eine Unterscheidung der Sicherheit nach Innen und Sicherheit nach Außen erfolgen. Die innere Sicherheit eines Staates ergibt sich aus dem Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen wie Kriminalität oder Terrorismus. Es geht hier also um die Bedrohung in einem Staat, die sich aus der Gesellschaft heraus entwickelt (vgl. Zedner 2003, 140-145).

Zuviel Staatsvertrauen und Obrigkeitsgehorsam in der Masse der Bevölkerung führen zur Verringerung der persönlichen Freiheit, und auch zur Verringerung der Sicherheit für staatskritische Elemente. In Staatsystemen, die den Anspruch erheben, demokratisch zu sein, dürfte auch Patriotismus nicht zu Einschränkung der Wahlfreiheit führen.

Die Freiheit des Individuums kann an sich nur durch die Sicherheiten nach Außen und Innen gewährleistet werden. Für die Sicherheit des Kollektivs wird die Sicherheit des Einzelnen riskiert und die Freiheit des Einzelnen geopfert. Der Staat hat eine so genannte Schutzpflicht. Er muss die Gesellschaft schützen, aber auch die Freiheit und Würde des einzelnen wahren.

Die Frage die sich dabei stellt ist, wer überwacht die Wächter selbst (Quis custodiet ipsos custodes?).

2.3. Sicherheit nach Außen

Sicherheit nach Außen ist der Schutz vor Angriffen und Einmischungsversuchen durch andere Staaten oder Staatengruppen. Nicht nur einmal in der Geschichte haben die Vereinigten Staaten durch ihre Außenpolitik Kriege verursacht.

Die Bestrebungen der USA, ihre Weltordnung aufrecht zu erhalten, kann bisweilen auch dazu führen, dass dadurch Unsicherheit entsteht.

Die US-Regierung bringt im Kampf gegen den Terrorismus viele Menschen in für sie fremden Kulturkreisen gegen sich auf und fördert damit den Zulauf zu terroristischen Organisationen.

Die USA haben ihr Verteidigungsrecht in Anspruch genommen und auch missbraucht, um viele ihrer Maßnahmen nach dem 11.09.2001 zu rechtfertigen.

Viele Kritiker meinen auch, dass die vordergründigen und propagierten Kriegsziele wie die Befreiung unterdrückte Völker eher auf wirtschaftliche Interessen zurückgehen.

(2. Golfkrieg stellte für die USA mehrfach einen Gewinn dar. UNO zahlte den Truppeneinsatz, am gestiegenen Ölpreis verdienten die Ölkonzerne, an denen auch die Regierung beteiligt war, Milliarden.)

2.4. Aufhebung der Freiheit für Äußere Sicherheit

„Ein ungezügelter Haufen ist ebenso wenig eine Armee,

wie ein Haufen Baumaterial ein Haus ist.“ (Sokrates)

Um die Sicherheit nach Außen verteidigen zu können, werden junge Menschen rekrutiert, denen in ihrer Ausbildung zum Soldaten beinahe jede Freiheit genommen wird. Nur durch Drill und Willensbrechung werden aus jungen Männern Soldaten. Schweiß spart Blut, durch härteste Ausbildung werden aus Menschen belastbare Soldaten – oder gehorsame Befehlsempfänger ohne eigenes Gewissen.

Nur durch klare Hierarchie ist eine militärische Organisation schlagkräftig. Die Eingliederung in ein autoritäres System bedeutet die Aufhebung der Wahlfreiheit und der Willensfreiheit.

Die US-Streitkräfte sind bekannt dafür, die Persönlichkeit der Rekruten so schnell wie möglich zu brechen, um sie anschließend umzugestalten und wieder aufzubauen, als gehorsame Befehlsempfänger und –ausführer, auch als Tötungsmaschinen.

Damit geht auch meistens eine Militarisierung der Gesellschaft einher.

Eines der Ziele des preußischen Militarismus war, dass alle Bürger einmal gedient haben. Denn nur ehemalige Soldaten, die an Gehorsam gewöhnt sind, sind brave Bürger. Die preußischen Tugenden sind Sekundärtugenden. Die Sekundärtugenden Fleiß, Treue, Gehorsam, Disziplin, Pflichtbewusstsein, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ordnungssinn, Höflichkeit, Sauberkeit werden wichtiger gemacht als primäre Tugenden bzw. Kardinaltugenden.

3. Folter (Heidi Huber)

3.1 Wie wird der Begriff „Folter“ definiert bzw. was ist Folter?

„Folter ist die Suche nach der Wahrheit mit den Mitteln der Peinigung.“

(Portius Azo um 1210. zit. nach Möhlenbeck 2008, 23)

Definition bedeutet Abgrenzung bzw. Ausgrenzung. Selten ist die genaue Unterscheidung von Begriffen und Tätigkeiten so entscheidend wie bei der Folter.

Neue Suchtgifte, die noch nicht verboten worden waren, stellen genau genommen keine illegalen Substanzen dar. Könnten neu erfundene Foltermethoden legal sein, wenn sie nicht in einer Aufzählung von nicht erlaubten Methoden stehen? Diese Frage wird im Abschnitt Folterverbot erörtert.

Der Begriff der Folter hat sich im Wandel der Gesellschaftsformen auch geändert.

3.1.1. Geschichte der Folter

Folter in der Antike und im Mittelalter

In der römischen Republik durften nur Sklaven gefoltert werden, absurderweise um damit die Aussagen der als wenig vertrauenswürdig eingesetzten Personen zu verifizieren. In der Kaiserzeit wurde die Folter auch gegen Bürger eingesetzt, die sich der Verschwörung verdächtig gemacht haben. (Vgl. Möhlenbeck 2008, S. 22 f.)

Im Mittelalter war die Folter vor allem in der kirchlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt, um Geständnisse von Ketzern herauszupressen.

Folter und Peinliche Befragung in der Neuzeit

1532 wurde die Folter in der „Peinlichen Gerichtsordnung“ Karls V. als Teil der Beweisführung durch ein Geständnis festgelegt. Nach der Folter musste das Geständnis wiederholt werden, ansonsten drohte noch schärfere Folter. Die „Constitutio Criminalis Carolina“ bedeutete einen Fortschritt, vor ihrer Einführung konnten sich Beschuldigte nur durch ein Gottesurteil oder Reinigungseid entlasten. (vgl. Ostendorf 2005, 98 f.)

Die Folter war Teil der Bestrafung, wie aus dem Synonym „Peinliche Befragung“ hervorgeht. Dieser Begriff kann abgeleitet werden von Pein, die wiederum entsprechend ihrer Herkunft aus dem lateinischen poena die Bedeutung von Strafe hatte. Die Folter war Vorwegnahme der Strafe, viele Beschuldigte überlebten die peinliche Befragung nicht. Der Begriff „Folter“ wiederum stammt etymologisch von „poledrus“, der lateinischen Bezeichnung für Fohlen, mit dem ab dem 5. Jhdt. ein Martergerät wegen der äußeren Ähnlichkeit bezeichnet wurde

(vgl. Möhlenbeck 2008, 19).

Die Territion, d.h. die „Schreckung“ ist eine Vorstufe der Folter. Dabei wurden dem Verdächtigen die Folterinstrumente gezeigt und erklärt, bisweilen auch an den Körper gelegt, ohne die Funktion auszuüben. Das geschah sehr oft bei der Inquisition. Besonders grausam erscheinende Gerätschaften wurden geschaffen, um möglichst große Angst hervorzurufen, nicht um sie tatsächlich einzusetzen.

Die Anwendung der Folter in der kirchlichen Inquisition müsste dem im mittelalterlichen Rechtsverständnis üblichen Trennungsansatz zwischen Amtskirche und weltlichem Gericht, das für die Blutsgerichtsbarkeit zuständig war, widersprechen. Nach der „Überführung“ eines Ketzers wurde der einem weltlichen Gericht zur Bestrafung übergeben. Kirche und Staat waren in der Rechtssprechung und im Vollzug des Urteils getrennt, aber im Rechtswesen vereint. Das mittelalterliche Recht beruhte auf der Gültigkeiten von Eiden, wenn man sich vom „rechten“ Glauben abwandte, waren auch die geleisteten Eide nicht mehr gültig. Ketzer waren deshalb von der Gesellschaft ausgeschlossen und mussten nach zeitgemäßem Verständnis ausgemerzt werden (vgl. Möhlenbeck 2008, 23ff.).

Folter und Hexenverfolgung

Die Hexenverfolgung hat nicht im Mittelalter, sondern in der Neuzeit ihren Höhepunkt erreicht und sogar in der Kirche Gegner gefunden

Die Foltermethoden in Mittelalter und Neuzeit waren zur Peinigung des Körpers gedacht, sie bestanden aus schwersten körperlichen Misshandlungen, die auch zum Tod führen konnten. Die Inquisition schüchterte ihre Opfer zusätzlich mit grauenhaften Instrumenten ein, die bisweilen Folter ersetzten.

In der Aufklärung hatte sich dann die Auffassung durchgesetzt, dass Geständnisse unter Folter oder unter Androhung von Folter unwahr und daher wertlos waren. Als eine der ersten Handlungen nach Regierungsantritt wurde unter Friedrich II. von Preußen die Folter abgeschafft, mit Ausnahme für die Delikte Massenmord und Landesverrat, andere Staaten folgten dem Beispiel.

Nach der Abschaffung konnte man sich der Hoffnung hingeben, dass es Folter niemals wieder geben würde, nur noch in der Umgangssprache weiterexistiert.

Folter in der Umgangssprache

Wie präsent die Folter in Gedanken und Gesprächen in der Bevölkerung war, merkt man daran, wie viele Redewendungen entstanden sind. Geflügelte Worte können Indikatoren für Gedankenpräsenz sein. Jemanden

- auf die Folter spannen
- die Daumenschrauben ansetzen
- peinliche Fragen stellen
- jemandem brennt etwas unter den Nägeln

Die Rückkehr in die Barbarei

In vielen faschistischen und totalitären Herrschaften in der ersten Hälfte des 20. Jhdts. wurde die Folter wieder eingeführt, unter anderem Namen. Das Wort „Folter“ wurde durch die Euphemismen „verschärfte Vernehmung“ oder „Vernehmung dritten Grades“ ersetzt (vgl. Möhlenbeck 2008, 31). Sie war ohne vorherige Genehmigung und bei bestimmten Personengruppen anzuwenden:

„Kommunisten, Marxisten, Zeugen Jehovas, Saboteuren, Terroristen, Angehörigen der Widerstandsbewegungen, asozialen Elementen, widersetzlichen Elementen oder polnischen und russischen Vagabunden“ (Möhlenbeck 2008, 32)

Die Maßnahmen dieser Vernehmungen bestanden aus

- Ernährung mit Wasser und Brot,
- Isolationshaft,
- außergewöhnliche körperliche Qualen
- die Unterbringung in Geheimzellen
- Schlafentzug
- Schläge (vgl. Möhlenbeck 2008, 32)

Perfiderweise wurden bei diesen „Vernehmungen“ Ärzte hinzugezogen, der Hippokratische Eid wurde also hypokritisch.

Foltermethoden in der Gegenwart

Es gibt Folter, die den Körper unversehrt lässt. Sie wird „Weiße Folter“ genannt. Einige der bekannten Methoden sind:

- Chinesische Wassertropfenfolter: stammt wahrscheinlich nicht aus China. Sie bedeutet eine Fesselung in Kombination mit kalten Wassertropfen, die in unabsehbaren Abständen die Stirn treffen.
- Waterboarding: Ein Tuch wird über den Kopf des Opfers gelegt und mit Wasser getränkt. Dadurch werden Reflexe wie beim Ertrinken hervorgerufen.
- Isolationshaft
- Schlafentzug durch grelles Licht und/oder Lärm
- Lärm
- Sensorische Deprivation (Reizentzug, Dunkelhaft)
- Sauerstoffmangel
- Scheinhinrichtungen
- Kitzeln

Die Praktiken der Weißen Folter verursachen auf Dauer einen starken Stresszustand, der schwere psychische Schäden verursachen kann. Die Gefolterten versuchen diesem Stresszustand zu entfliehen wie dem körperlichen Schmerz (vgl. McCoy 2005, 122ff.)

In der obigen Aufzählung fehlt die nonverbale Androhung von Folter, die selbst zur Folter werden kann. Im Vernehmungsraum wird vor dem Beschuldigten eine Puppe verprügelt. Durch die Verwendung einer Puppe kann der Verhörte zudem außerordentlich schockiert werden, wenn z.B. vor seinen Augen der Kopf der Puppe von einem Ohr zum anderen mit einer elektrischen Bohrmaschine durchbohrt wird.

Ist es Folter oder legale Zermürbung, wenn einem Verdächtigen immer wieder – vielleicht tausendmal – dasselbe Foto vorgelegt wird?

Es ist beinahe „gut“ zu nennen, dass nicht alle Methoden der „Weißen Folter“ belegt werden können, dem menschlichen Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Dazu braucht man keine besondere Veranlagung.

3.2. Bereitschaft zu Folter – Das Gewissen der Täter

Zum Foltern benötigt man keine Sadisten. Im Milgram-Experiment und im Stanford-Prison-Experiment wurde nachgewiesen, dass sich „durchschnittliche“ Bürger, die in einer demokratischen Gesellschaft erzogen worden waren, sich zu bereitwilligen Folterknechten und Gewaltvollziehenden entwickeln können (vgl. Zimbardo 1995, 713ff.).

Menschen, die Sekundärtugenden wichtiger nehmen als ihre Moral sind da wohl besonders geeignet, Polizisten und Soldaten etwa. Es gibt aber auch Ausnahmen, manche Ausführende der Foltermethoden haben Bedenken, die öffentlich geworden sind:

19.09.2006 – Dem Kanadier Maher Arar, dem von der CIA durch syrische Folter ein Geständnis entlockt wurde, gelang es nach seiner Freilassung, seine Unschuld zu beweisen (vgl. Mascolo 2006, o.S.)

21.09.2006 – Nachdem Verhörspezialisten der CIA Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres Treibens gekommen waren, weigerten sie sich, ihren Aufgaben weiterhin nachzukommen.“ (Spiegel-Online, 21.9.2006, o.S.)

Die Unmittelbarkeit der Reaktion lässt darauf schließen, dass die „Verhörspezialisten“ die Folterer waren. „Syrische Folter“ könnte in diesem Zusammenhang eine besondere Form der Folter oder eine Form des Outsourcing bedeuten. Was ist Outsourcing?

3.3. Foltern trotz Verbote – Outsourcing von Folter

Wenn darauf geachtet wird, dass außerhalb des Territoriums der USA gefoltert wird, lässt dies auf ein gewisses Unrechtsbewusstsein schließen. Auch hier gibt es historische „Vorbilder“.

Der „Habeas Corpus“ genannte Grundsatz schützt die Verhafteten und schreibt vor, dass sie innerhalb einer Frist einem Richter vorgeführt werden müssen und über die Anklage aufgeklärt werden müssen. Er wurde schon lange vor George W. Bush in der Geschichte durch Verschleppung umgangen. Das Vorrecht des Königs, Personen festnehmen zu lassen, wurde sowohl von Karl I. als auch Karl II. zur Erpressung von Zahlungen missbraucht. Karl II. ließ bis 1679 Gegner in Gebiete außerhalb Englands bringen, weil dort verminderte Rechte galten. Durch einen Zusatzartikel wurde dieses Vorgehen aber unterbunden:

Seit 1776 ist der Habeas Corpus Amendment Act in der US-Verfassung festgeschrieben. Die aus Kolonien hervorgegangenen USA haben selbst Kolonien gegründet und mit Militär- und Bündnispolitik überall auf der Welt Stützpunkte errichtet. Guantanamo auf Kuba hatte ursprünglich die Bedeutung einer Nachschubbasis für die Dampfschiffe (Kohle und Süßwasser) der US-Flotte.

[...]

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Details

Title
Folter als Methode der Terrorismusbekämpfung
Subtitle
Ein Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit
College
University of Salzburg
Authors
Year
2008
Pages
51
Catalog Number
V140918
ISBN (eBook)
9783640503650
ISBN (Book)
9783640503544
File size
1144 KB
Language
German
Keywords
Folter, Methode, Terrorismusbekämpfung, Dilemma, Freiheit, Sicherheit
Quote paper
Wendt-Dieter Frhr. von Gemmingen (Author)Heidi Huber (Author), 2008, Folter als Methode der Terrorismusbekämpfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140918

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