Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit wird sich unter dem Titel "Soziale Stadt: Integration von Migranten im Fokus?" zunächst mit dem Begriff "Integration" beschäftigt.
Es wird eine allgemeine Begriffdefinition vorgestellt und auf zentrale Dimensionen der Integration von Migraten eingegangen.
Im Anschluss wird erläutert, wo die Integration von Zuwanderern stattfindet und verdeutlicht, weshalb dem Handlungsfeld "Integration von Zuwanderern" insbesondere im Rahmen der "Sozialen Stadt" ein hoher Stellenwert zukommen sollte.
Auf diesem Hintergrund wird sich, anhand von Publikationen zur Programmumsetzung der "Sozialen Stadt", sowie der Dokumentationen zum "Preis Soziale Stadt", mit der Frage auseinandergesetzt, welches "Gewicht" das Handlungsfeld "Integration von Migranten" im Rahmen der "Sozialen Stadt" tatsächlich besitzt, und inwiefern gewürdigte Projekte geeignet sind, die Integration von Zuwanderern zu fördern.
Im Fazit wird schließlich auf die Bedeutung gesamtstädtischer Integrationskonzepte eingegangen und Voraussetzungen aufgezeigt, die diese erfüllen sollten.
Inhalt
1. Einleitung: Die Soziale Stadt-Strategie
2. Das Problem: Was ist Integration?
3. Ort der Entscheidung: die Kommunen
4. Lösung: Die Soziale Stadt?
5. Fazit: Erfolgreiche Strategie?
Literaturverzeichnis
1. Einleitung: >Die Soziale Stadt-Strategie
„Die Integrationsmaschine Stadt, deren Antriebskraft durch das Wachstum der Bevölkerung, das Wachstum der Arbeitsplätze und von starken planerischen und sozialstaatlichen Interventionen gespeist wurde, funktioniert immer weniger. Denn die Entwicklung zeigt (...) auf eine zunehmende sozioökonomische Polarisierung und soziokulturelle Heterogenisierung (Heitmeyer 1999: S.6).“
Das Bund-Länder-Investitionsprogramm der Städtebauförderung „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde im Jahre 1999 initiiert, um der gewachsenen sozialräumlichen Polarisierung in deutschen Städten entgegen zu wirken, sowie insbesondere sog. „benachteiligte“ Stadtteile, wie innerstädtische, nicht modernisierte Altbaugebiete, alte Arbeiterquartiere, Umwelt belastete Standorte und Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus, die durch materielle, soziale und/oder symbolisch beschränkte Lebens-bedingungen geprägt sind, aufzuwerten und zu stabilisieren (Bordieu 1991: S.25-34; Göddecke-Stellmann 1994: S.383; Häußermann/Kapphan 2000: S.34ff.; Alisch/Dangschat 1998: S.24ff; Farwick 1999: S.28ff.; Bultkamp 2001: S.45ff.).
Charakteristisch für das „Soziale-Stadt-Programm“ ist eine „integrative Philosophie“, deren Ziel einerseits darin besteht, die „Abwärtsspirale“ von Stadtquartieren durch die Verbesserung des baulichen Zustandes und der sozialen Lebensbedingungen aufzuhalten und andererseits sektorale Handlungsansätze durch sozialraumorientierte, ressortübergreifende, Entwick-lungskonzepte zu ersetzen. Neben der Aktivierung, dem Empowerment und der intensiven Beteiligung der Bewohnerschaft wird hierbei der Installation geeigneter, lokaler Management- und Organisationsstrukturen große Bedeutung zugemessen (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung -BMVBS- 2008: S.5).
Da die gebietsorientierte, sozialräumliche, sowie partizipative Programm-ausrichtung insbesondere die Verwaltungen vor große Herausforderungen stellt, ist die „Soziale Stadt“ von Anfang an auf Ebene von Bund, Ländern, Kommunen und Gebieten als „lernendes Programm“ verstanden worden, das als solches jederzeit offen für Veränderungen sein und Schwerpunkte dort setzen soll, wo vor Ort verstärkter Handlungsbedarf deutlich wird.
Im Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ wurden bis zum Jahre 2007 etwa 500 Stadtteile in rund 320 deutschen Gemeinden mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert. Jedes Jahr werden etwa 50 neue Quartiere in das Programm aufgenommen (Ebenda).
Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit beschäftige ich mich unter dem Titel „Soziale Stadt: Integration von Migranten im Fokus?“ zunächst mit dem Begriff „Integration“. Ich stelle eine allgemeine Begriffdefinition vor und gehe auf zentrale Dimensionen der Integration von Migranten ein (2.).
Im Anschluss daran erläutere ich, wo die Integration von Zuwanderern stattfindet und verdeutliche hierdurch, weshalb dem Handlungsfeld „Integration von Zuwanderern“ meiner Auffassung nach insbesondere im Rahmen der „Sozialen Stadt“ ein hoher Stellenwert zukommen sollte (3.). Auf diesem Hintergrund setzte ich mich, anhand von Publikationen zur Programmumsetzung der „Sozialen Stadt“, sowie der Dokumentationen zum „Preis Soziale Stadt“, mit der Frage auseinander, welches „Gewicht“ das Handlungsfeld „Integration von Migranten“ im Rahmen der „Sozialen Stadt“ tatsächlich besitzt, und inwiefern gewürdigte Projekte meiner Ansicht nach geeignet sind, die Integration von Zuwanderern zu fördern (4.).
Im Fazit schließlich gehe ich auf die Bedeutung gesamtstädtischer Integrationskonzepte ein und zeige Voraussetzungen auf, die diese meiner Meinung nach erfüllen sollten (5.).
2. Das Problem: Was ist Integration?
„Integration ist, wenn man Zukunft hat.“ Fathi Cetinkaya1)
In öffentlichen (Fach-)Diskussionen und Publikationen stelle ich immer wieder fest, dass in Bezug auf den Begriff „Integration von Migranten2) “ entweder viele unterschiedliche Definitionen unübersichtlich aneinandergereiht werden, Begriffe fälschlicherweise als Synonyme Verwendung finden, und eine, die Klarheit des Diskurses fördernde, allgemeingültige Definition scheinbar nicht vorhanden ist. Darüber hinaus habe ich den Eindruck gewonnen, dass gerade die weitgehende Uneinigkeit hinsichtlich der Begrifflichkeit einem „Aneinander-Vorbei-Argumentieren“ Vorschub leistet und hierdurch sachliche, ziel führende „Migranten-Integrations-Diskussionen“ erschwert werden.
Um auf das „Begriffsdilemma“ deutlich zu machen, verweise ich auf den Bericht „Ausländerintegration in Bayern“, in welchem über sieben Seiten darauf verwendet werden, unterschiedliche Definitionen für Integration zu finden (Bayerisches Staatsministerium 1999) und führe ein Zitat des Vizepräsidenten der Eidgenössischen Ausländerkommission des Kantons Luzern, Dr. Walter Schmid, an, welches die Situation um den „Integrations-Begriff“ meines Erachtens sehr gut auf den Punkt bringt: „Und wenn ich den Leuten zuhöre, wie sie über die Integration von Zuwanderern sprechen, dann habe ich nicht selten den Eindruck, dass sie nicht vom Selben reden“ (Vgl. Schmid, Walter 2005).
Mit dem Ziel, mir selbst ein größeres Maß an Klarheit in der „Integrations-Debatte“ zu verschaffen und sicherzustellen, dass (jeder) Leser dieser Hausarbeit verstehen (kann) können, um was es geht, habe ich mich auf die Suche nach einer allgemeingültigen Definition von „Integration“ begeben…
Auf dieser Suche beschäftigte ich mich zunächst mit den einschlägigen theoretischen Grundlagen und stellte hierbei fest, dass der Begriff „Integration“ in erster Linie nicht auf das Maß der „Integration von Gesellschaften“ bezogen wird, sondern vielmehr auf die „Integration von Bevölkerungsgruppen in eine Gesellschaft“. In diesem Sinne wird unter „Integration“, neben „Assimilation“ („Separation“ und Exklusion“) „eine mögliche Variante“ der „Akkulturation“ verstanden, der Art und Weise also, wie das „Aufeinandertreffen von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen“ gestaltet sein kann (Berry 1997: S.5-68).
Danach richtete ich den Blick nach Deutschland und fand auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren (BMI) die „offizielle“ bundesdeutsche Definition von Integration, die folgendermaßen lautet: „Integration ist ein langfristiger Prozess, der zum Ziel hat, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende, möglichst gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglichst werden. Zuwanderer haben die Pflicht, die deutsche Sprache zu erlernen, sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen. Gleichzeitig muss den Zuwanderern ein gleichberechtigter Zugang möglichst zu allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglichst werden“ (Vgl. Bundesministerium des Inneren –BMI- 2005).
Integration in Deutschland wird folglich als Prozess des „Gebens und Nehmens“, des „Förderns und Forderns“ verstanden, der sowohl den Zuwanderern als auch der Mehrheitsgesellschaft gleichermaßen Pflichten als auch Rechte einräumt. Im Unterschied zur „Assimilation“, welche die reine Anpassung der Minderheitengesellschaft an ein bereits bestehendes Ganzes bedeutet, ist der Integrationsprozess in Deutschland folglich auf die Schaffung „einer neuen Gesellschaft“ gerichtet, in welcher die Werte und Kulturen der Einwanderergesellschaft in die Aufnahmegesellschaft eingebunden und persönliche Identitäten gewahrt bleiben sollen (Speck 1991: S.294).
Da sich auf meiner Suche das Verständnis eingestellt hat, dass sich „Integration“ stets vor dem Hintergrund der jeweiligen Gegebenheiten und Denkweisen definiert, lautet mein Vorschlag für eine allgemeingültige Definition für Integration, in Anlehnung an Friedrich Heckmann, wie folgt: „Integration bezeichnet die Eingliederung neuer Bevölkerungsgruppen in bestehende Sozialstrukturen und die Art und Weisen, wie diese neuen Bevölkerungsgruppen mit dem bestehenden System sozioökonomischer, rechtlicher und kultureller Beziehungen verknüpft werden“ (Vgl. Heckmann 2003: S.7).
Da die „bestehenden Sozialstrukturen“, sowie das „bestehende System von Beziehungen“ in jedem Land, zum Teil in jeder Kommune, anders sind, bedeutet die Integration von Zuwanderern (z.B.) in den USA mitnichten das Gleiche wie in Deutschland und unterscheidet sich die auf Migranten bezogene Integrationspolitik, (z.B.) der Stadt Wien, grundsätzlich von der Wuppertals.
[...]
1) Zitat: Cetinkaya, Fathi/Mitglied der muslimischen Gemeinde Limburg und Mitglied des zwischenzeitlich aufgelösten, kommunalen Ausländerbeirates im Experteninterview mit der Verfasserin am 16.09.2008
2) Als Migranten, synonym als Zuwanderer bezeichnet, verstehe ich nachfolgend, in Anlehnung an die ExWoSt-Studie „Migration/Integration und Stadtpolitik“ sowohl Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft als auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die entweder über eine eigene Migrationserfahrung, oder aber über einen Migrationshintergrund ohne eigene Zuwanderungserfahrung verfügen (ExWoSt 2008: S.34).
- Arbeit zitieren
- Klaudia Gabriele Geisler (Autor:in), 2008, Die Soziale Stadt: Integration von Migranten im Fokus?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141050
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