In dieser Seminararbeit soll die Frage gestellt werden, inwiefern die Bedingungen der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft in Hegels Staat, dem Objekt der Wahrheit, berücksichtigt werden. Dazu wird versucht den Dreischritt in Hegels Lehre genauer zu betrachten, um vom Individuum zum Staat einen roten Faden zu spannen. Es soll nicht versucht werden die Staatstheorie Hegels zu erklären, sondern vielmehr die Beziehungen der Teile des Staates. Diese Teile bilden die Akteure. Der Staat wird durch die Familie, dem System der Bedürfnisse, die bürgerliche Gesellschaft und den Staat selbst verwirklicht. Hegel nennt diese Teile „Momente und Gestalten“.
Die Beziehungen und Verhältnisse zwischen den Akteuren werden erst aus einer allgemeinen Betrachtungsweise ersichtlich. Nur hierdurch werden die Unterschiede von Allgemeinheit, Einzelheit und Besonderheit klar. Den Einzelnen, also das Individuum an sich, muss man allerdings unberücksichtigt lassen, da dieser in der Familie aufgeht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Bedingungen des sittlichen Gemeinwesens
2.1. Die Liebe
2.2. Die Bedürfnisse
2.3. Die Arbeit
2.4. Die Bildung
2.5. Die Korporation
2.6. Die politische Tugend
3. Vom Individuum zur Sittlichkeit
3.1. Die Familie
3.2. Die bürgerliche Gesellschaft
3.3. Der Staat
4. Konklusion
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„ Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau lässt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen: die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug “
- G.W.F. Hegel
In dieser Seminararbeit soll die Frage gestellt werden, inwiefern die Bedingungen der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft in Hegels Staat, dem Objekt der Wahrheit, berücksichtigt werden. Dazu wird versucht den Dreischritt in Hegels Lehre genauer zu betrachten, um vom Individuum zum Staat einen roten Faden zu spannen. Es soll nicht versucht werden die Staatstheorie Hegels zu erklären, sondern vielmehr die Beziehungen der Teile des Staates. Diese Teile bilden die Akteure. Der Staat wird durch die Familie, dem System der Bedürfnisse, die bürgerliche Gesellschaft und den Staat selbst verwirklicht. Hegel nennt diese Teile „ Momente und Gestalten “.
Die Beziehungen und Verhältnisse zwischen den Akteuren werden erst aus einer allgemeinen Betrachtungsweise ersichtlich. Nur hierdurch werden die Unterschiede von Allgemeinheit, Einzelheit und Besonderheit klar. Den Einzelnen, also das Individuum an sich, muss man allerdings unberücksichtigt lassen, da dieser in der Familie aufgeht.
Um Hegels Philosophie zu verstehen, muss man sich mit dem Leben zu seiner Zeit befassen. Hegel lebte am Ende des 18. Jhd. bis Anfang des 19. Jhd.. Es war die Zeit des aufstrebenden Bürgertums und des frühen Kapitalismus. In dieser Zeit des aufstrebenden Bürgertums ist Hegel, entgegen dem damaligen Trend, ein Verfechter der konstitutionellen Monarchie. Hegel selbst ist der Meinung, dass „das sittliche Ideal des Staates in der jeweiligen historischen Realität immer schon als Faktum vor uns steht.“1 „Das Seinsollende und das Seiende, das Vernünftige und das Wirkliche fallen zusammen.“2 Das bedeutet, dass das jeweils Vernünftige nicht grundsätzlich das Beste ist, sondern vielmehr das im Jetzt Vernünftige.
Der Staat ist für Hegel die höchste Form der Sittlichkeit, etwas Göttliches, dem gegenüber das Individuum ohne eigenständigen Wert ist.
In dieser Seminararbeit werden nun zuerst die Bedingungen betrachtet und erläutert, die zum sittlichen Staat führen. Anschließend werden mithilfe jener Dialektik, die Hegel selbst in seinem Werk „Wissenschaft der Logik“ (1812) entwickelte, die Akteure dargestellt, die zum Gesellschaftssystem führen, das Hegel als einzig fähig und wahr hält.
2. Die Bedingungen des sittlichen Gemeinwesens
2.1 Die Liebe
Die Liebe bedeutet für Hegel eine Einheit mit einem Anderen zu bilden, so dass man für sich nicht isoliert ist, sondern „mein Selbstbewusstsein nur als Aufgebung meines Fürsichseins gewinne, und durch das Michwissen als der Einheit meiner mit dem Anderen und des Anderen mit mir.“3 Die Liebe ist demnach Empfindung, „das heißt die Sittlichkeit in Form des Natürlichen.“4 Hegel beschreibt die Liebe mit zwei Momenten:
1. Man möchte keine selbständige Person mehr für sich sein, da sich der Einzelne „mangelhaft und unvollständig“5 fühlt.
2. Man möchte sich in einer Person gewinnen, so dass man in ihr gilt und die Person in einem selbst.
Hierbei erkennt er zurecht einen der größten Widersprüche, „den der Verstand nicht lösen kann“6. Hegel sieht in der Liebe das Hervorbringen (einfache Negation) und die Auflösung (absolute Negation) dieses Widerspruchs zugleich: „als die Auflösung ist sie die sittliche Einigkeit.“7 Die Liebe ist bei Hegel eine Empfindung, auf welcher die Familie beruht.
2.2 Die Bedürfnisse
Hegel sieht die Bedürfnisse aus einer sozialphilosophischen Sichtweise. Er weisst darauf hin, dass der Mensch sich durch die Bearbeitung der Natur, Mittel zur Bedürfnisbefriedigung verschaffen muss. Die Bearbeitung der Natur geschieht in der Form der Arbeitsteilung (s.a. Korporationen). Somit besitzt die bürgerliche Gesellschaft ein System der Bedürfnisse und damit wiederum ein System gegenseitiger Abhängigkeit. Da jeder über seine Bedürfnisse hinaus Güter produziert, arbeitet jeder für die Bedürfnisse des Anderen. So bezeichnet Hegel diese Bedürfnisse, die in der bürgerlichen Gesellschaft über den Austausch der Produkte befriedigt werden können, gesellschaftliche Bedürfnisse. Um dies zu gewährleisten ist Arbeit von Nöten.
2.3 Die Arbeit
Das Problem der Arbeit wird nicht erst seit Hegel von Philosophen betrachtet. Er schreibt ihr jedoch eine Funktion in der Philosophie des Rechts, der Sitten und der Kultur zu, die sie bis dato nicht eingenommen hatte. Hegel kennt sowohl die antike Arbeitsauffassung, als auch die moderne. In der antiken Arbeitsauffassung ist von zweckgerichteter menschlicher Tätigkeit in Poiesis8 und Praxis die Rede. In der modernen Auffassung, die durch die englische Nationalökonomie geprägt wurde, liegt das Augenmerk mehr auf der produktiven Arbeit, die die Tätigkeit von Lehrern zum Beispiel herabsetzt9.
Hegel schließt sich keiner von beiden Arbeitsauffassungen strikt an, denn im System der Sittlichkeit sind Aspekte beider Theorien auffindbar. Vielmehr begreift Hegel die Arbeit als Weltbildend. Insbesondere der Tauschwert von menschlicher Arbeit wird von Hegel betont. Damit fällt wieder das System der Bedürfnisse in den Blick und die Abhängigkeiten nicht nur von der Natur, sondern insbesondere von den realen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft. Die Arbeit ist somit die Realität zur Befriedigung der gesellschaftlichen Bedürfnisse.
2.4 Die Bildung
Die Bildung stellt für Hegel ein Sozialisierungsprozess des Individuums zum Einen und die Verwirklichung geistiger Ordnung zum Anderen dar.
„ Wodurch das Individuum hier gelten und Wirklichkeit hat, ist die Bildung.“10
In der Bildung findet man die Befreiung und die höhere Befreiung, „nämlich den absoluten Durchgangspunkt zu der geistigen unendlich subjektiven Substantialität der Sittlichkeit.“11 Durch die Arbeit wird, nach Hegel, der subjektive Wille zum objektiven und ist somit alleine würdig und fähig die Wirklichkeit der Idee zu sein. Die Besonderheit formt sich hierbei in absoluter Negation zur Allgemeinheit, wodurch die Besonderheit zum „wahrhaften Fürsichsein“ des Einzelnen wird, während die Allgemeinheit hingegen in der Sittlichkeit die „unendlich fürsichseiende, freie Subjektivität ist.“12 Dadurch erhält die Bildung ein immanentes Moment des Absoluten und unendlichen Wertes.
Im Zusatz zum §187 wird erklärt, dass Bildung die Glättung der Besonderheit ist. Denn ungebildete können andere Menschen leicht kränken, da das Betragen mit dem Willen nicht im Einklang ist. Der gebildete Mensch hingegen kann alles tun, was er möchte, da er seine Partikularität nicht nach aussen zeigt.
2.5 Die Korporation
Die Korporation ist bei Hegel eine der interessantesten Bedingungen für das sittliche Gemeinwesen und bildet zusammen mit der Familie eine der Wurzeln der Sittlichkeit. Die Korporation dient einzig dem Berufsinteresse und Einkommen ihrer Mitglieder. Sie stellen somit eine Garantie gegen staatliche Eingriffe in die Autonomie des wirtschaftlichen Handelns der bürgerlichen Gesellschaft dar. Hegel versucht mithilfe von Korporationen die Verwandlung der Armen durch Staatshilfen zum Pöbel zu verhindern und sie so in die bürgerliche Gesellschaft zu integrieren. „Die Korporation als zweite Familie hat für ihre Mitglieder nicht nur die Sicherung der Subsistenz, sondern auch die Standesehre und die soziale Anerkennung zu garantieren.“13
Dadurch, dass die Besonderheit auf der Stufe der Korporation das „Allgemeine, das in ihren immanenten Interessen ist, zum Zwecke und Gegenstand ihres Wissens und ihrer Tätigkeit“ erhebt, „kehrt das Sittliche als ein Immanentes in die bürgerliche Gesellschaft zurück; dies macht die Bestimmung der Korporation aus.“14
2.6 Die politische Tugend
Die Tugend im Allgemeinen ist für Hegel das sittliche Pflichtbewusstsein. Die politische Tugend beschreibt Hegel mit „das Wollen des an und für sich seienden gedachten Zwecks.“15 Somit ist das politische Pflichtbewusstsein gleichzusetzen mit der politischen Gesinnung. Man kann also durchaus sagen, dass die Tugend die sittliche Gesinnung ist.
„ Die politische Gesinnung, der Patriotismusüberhaupt, als die in Wahrheit stehende
[...]
1 Vgl. Hoerster, Norbert: Klassische Texte der Staatsphilosophie. dtv-Verlag München, 2006. S. 230. Vgl.
2 Hoerster, Norbert: Klassische Texte der Staatsphilosophie. dtv-Verlag München, 2006. S. 230.
3.Vgl. Hegel. G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Reclam Verlag Stuttgart, 2002. §158 Zusatz.
4.Vgl. Hegel. G.W.F.: a.a.O. §158.
5.Vgl. Hegel, G.W.F.: a.a.O. §158.
6. Vgl. Hegel. G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Reclam Verlag Stuttgart, 2002. §158 Zusatz.
7. Vgl. Hegel. G.W.F.: a.a.O. §158.
8. Poiesis stellt in der Philosophie ein zweckgebundenes Handeln dar (nach Aristoteles)
9.Vgl. Schmidt, Steffen: Hegels System der Sittlichkeit. Akademie Verlag, 2007. S. 187-189.
10. Vgl. Hegel, G.W.F.: Phänomenologie des Geistes. Verlag von Duncker und Humblot, 1832: Digitalisiert: 1.Okt. 2008. S. 369.
11.Vgl. Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Reclam Verlag Stuttgart 2002. §187.
12. Vgl. Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Reclam Verlag Stuttgart 2002. §187.
13 Vgl. Wang, Zhi-Hue: Freiheit und Sittlichkeit. Königshausen & Neumann Verlag Würzburg, 2004.
14 Vgl. Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Reclam Verlag Stuttgart, 2002. § 249.
15 Vgl. Hegel, G.W.F.: a.a.O. §257.
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.