Rechtsfragen des Klonens menschlicher Embryonen


Scientific Essay, 2007

17 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhalt

I. Einführung

II. Begriffsbestimmung
1. Naturwissenschaftliche Grundlagen
2. Klontechniken
3. Arten des Klonens

III. Einfachgesetzliche Rechtslage in Deutschland in Bezug auf das Klonen beim Menschen

IV. Internationaler Rahmen

V. Verfassungsrechtlicher Rahmen in Deutschland

I. Einführung

Gentechnische Eingriffe gewinnen in Forschung und Medizin zunehmend an Bedeutung. Der technische Fortschritt bedarf neben einer umfassenden ethischen Reflexion auch eines adäquaten rechtlichen Rahmens. Der vorliegende Beitrag führt einige wesentliche Rechtsfragen der Gentechnik im Humanbereich am Beispiel des Klonens menschlicher Embryonen vor Augen.

II. Begriffsbestimmung

1. Naturwissenschaftliche Grundlagen

Unter Klonen versteht man im wissenschaftlichen Sprachgebrauch die ungeschlechtliche (vegetative) Vermehrung von Zellen oder Organismen, wobei genetisch identische Individuen entstehen[1]. Während früher der Begriff des Klonens zwar nicht unbekannt war, sich aber – außerhalb des Bereichs literarischer Fiktion – allein auf Formen der Vermehrung einfachster Lebewesen bezog, hat der technische Fortschritt Möglichkeiten des Klonens auch beim Menschen hervorgebracht oder zumindest in greifbare Nähe gerückt.

Nach der gesetzlichen Definition des Embryonenschutzgesetzes (§ 6 Abs. 1 ESchG), die im Folgenden zugrunde gelegt werden kann, bedeutet Klonen die künstliche Bewirkung der Entstehung eines menschlichen Embryos mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener.

Grundlage aller Klontechniken ist die Tatsache, dass sich der menschliche Embryo im Wege der Zellteilung aus einer (befruchteten) Eizelle entwickelt, wobei am Anfang dieses Teilungsprozesses jede der entstehenden embryonalen Zellen die Fähigkeit hat, sich zu einem vollständigen Organismus oder jeder Art von menschlichem Gewebe zu entwickeln. Man bezeichnet die Embryozellen in diesem frühen Stadium deshalb als totipotente Zellen. Die Totipotenz der Zellen geht indes - zu einem beim Menschen von der Wissenschaft noch nicht exakt bestimmten Punkt - verloren. Die vorherrschende Auffassung in der Biomedizin geht davon aus, dass spätestens nach dem Acht-Zell-Stadium die Embryozellen nicht mehr totipotent sind[2]. Die Zellen differenzieren sich im weiteren Verlauf der Embryonalentwicklung fortlaufend aus, büßen also die Vielseitigkeit ihrer Entwicklungsmöglichkeiten - ihre Pluripotenz - immer weiter ein.

Die Konsequenz dieses Ausgangstatbestandes liegt darin, dass jede bekannte Klontechnik definitionsgemäß die Verwendung totipotenter Embryonalzellen voraussetzt. Denn nur aus einer totipotenten Zelle kann ein menschlicher Embryo entstehen, und nur wenn das Entstehen eines Embryos mit einer bestimmten Erbinformation künstlich bewirkt wird, ist der Begriff des Klonens gerechtfertigt.

2. Klontechniken

Wie kann nun die Entstehung eines (weiteren) Embryos aus totipotenten Embryonalzellen heraus künstlich bewirkt werden? Beim natürlichen Vorgang der Schwangerschaft reifen totipotente Eizellen im Körper der werdenden Mutter zu einem lebensfähigen Menschen heran. Das hat mit Klonen nichts zu tun, wenn man einmal von der Möglichkeit absieht, dass auch auf natürlichem Wege „Klone“ entstehen können, indem sich eine befruchtete Eizelle vor oder kurz nach Einnistung in die Gebärmutter teilt - was zu einer eineiigen Mehrlingsgeburt führt. Um menschliche Embryonalzellen künstlich und zielgerichtet zu klonen, stehen zwei Techniken zur Verfügung.

Die zuerst zu nennende Technik, allerdings auch diejenige mit den geringeren Anwendungsmöglichkeiten, ist diejenige des Embryonen-Splittings, bei der ein Embryo im Stadium der Totipotenz in mehrere einzelne Zellen oder Zellverbände geteilt wird. Aus jeder so entstandenen Einheit kann sich ein Embryo bis hin zum ausgewachsenen Menschen mit identischer Erbinformation entwickeln. Dies könnte die Grundlage für künstlich herbeigeführte Mehrlingsgeburten oder dafür sein, dass totipotente, pluripotente oder vollends ausdifferenzierte Zellkopien eines noch nicht geborenen Menschen angelegt werden. Das Embryonen-Splitting erlaubt es jedoch naturgemäß nicht, Kopien von Zellmaterial eines Embryos zu erstellen, der das Stadium der Totipotenz bereits überschritten hat. Erst recht kann neues Zellmaterial mit dem Erbgut eines bereits geborenen Menschen so nicht gewonnen werden.

Von größerer Bedeutung ist deshalb eine andere Klontechnik, die spätestens mit der Geburt des Klonschafs „Dolly“ allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat. Dolly ist das genetisch (weitgehend) identische Abbild eines Schafes, das vor Dollys Geburt bereits zur Welt gekommen war und - was das Alter angeht - auch Dollys natürliche Mutter hätte sein können. Seine Existenz verdankte Dolly der Technik des Zellkerntransfers. Ein solcher Zellkerntransfer kann prinzipiell auch beim Klonen eines menschlichen Embryos praktiziert werden[3].

Einen Zellkerntransfer muss man sich vereinfacht so vorstellen, dass aus einer Körperzelle des zu klonenden Organismus der Zellkern – auch Nukleus genannt – entnommen wird. Der Zellkern enthält jeweils praktisch die gesamte genetische Information des betreffenden Lebewesens (genau genommen immerhin etwa 99,98 %[4] - der Rest der Erbinformation befindet sich außerhalb des Zellkerns in den so genannten Mitochondrien[5]), so dass darin die Grundlage für die Erstellung eines Klons gesehen werden kann. Bei der Auswahl der zur Entnahme des Kerns dienenden Zelle muss lediglich beachtet werden, dass es sich nicht um eine Keimbahnzelle, also eine fertige oder im Entstehen befindliche Samen- oder Eizelle, handeln darf[6]. Alle anderen Zellen, die so genannten somatischen Zellen, tragen die Erbinformation des Menschen vollständig und sind deshalb zur Entnahme des Nukleus für Zwecke des Klonens prinzipiell geeignet.

Der entnommene Zellkern wird sodann in eine bereits befruchtete oder noch unbefruchtete Eizelle transplantiert, deren eigener Zellkern zuvor entfernt worden ist. Im Ergebnis entstehen totipotente embryonale Zellen, die im Wesentlichen (zu einem Anteil der bereits genannten 99,98 %) das Erbgut desjenigen Organismus aufweisen, von dem der eingesetzte Zellkern stammt[7].

[...]


[1] Nationaler Ethikrat, Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken - Stellungnahme, 2004, S. 10.

[2] Kersten, Das Klonen von Menschen, 2004, S. 8.

[3] Im Februar 2004 wurde (von der Gruppe um den mittlerweile ins Zwielicht geratenen Forscher Hwang Woo-suk, vgl. hierzu FAZ v. 13. Mai 2006, S. 9) erstmals in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift berichtet, dass die Erzeugung menschlicher Klon-Embryonen mittels Zellkerntransfers gelungen sei. Vgl. Nationaler Ethikrat, Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken - Stellungnahme, 2004, S. 24. Die Ergebnisse bei Tierversuchen lassen aber zumindest dramatische Fehlerraten, sowohl was den Verbrauch an Eizellen als auch Gesundheitszustand und Vitalität der Klone angeht, erwarten. Vgl. Nationaler Ethikrat (Fn. 1), S. 21 ff.

[4] Vgl. Kersten (Fn. 2), S. 10.

[5] Ein Mitochondrium ist ein Organell, das als „Kraftwerk“ der Zelle fungiert. Die Hauptfunktion des Mitochondriums ist es, im Rahmen der Zellatmung unter Sauerstoff-Verbrauch einen Stoff namens ATP, die „Energiewährung“ der Zelle, herzustellen.

[6] Legaldefinition des Begriffs Keimbahnzelle: § 8 Abs. 3 ESchG.

[7] Eine Übereinstimmung zu 100 % ist allerdings auch bei dieser Technik denkbar, wenn Eizelle und übertragener Zellkern von derselben (weiblichen) Person stammen.

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Details

Title
Rechtsfragen des Klonens menschlicher Embryonen
Grade
1
Author
Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V141236
ISBN (eBook)
9783640492794
ISBN (Book)
9783640492565
File size
442 KB
Language
German
Notes
bislang unveröffentlicht, Der Beitrag bezieht sich auf die Rechtslage in der Bunderepublik Deutschland.
Keywords
Rechtsfragen, Klonens, Embryonen
Quote paper
Dr. Thomas Stuhlfauth (Author), 2007, Rechtsfragen des Klonens menschlicher Embryonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141236

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