Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde innerhalb der EU zum 1.1.2005 ein sog. Cap-and-Trade-System eingeführt, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Dies geschieht mit Hilfe dieses Systems bei denjenigen Unternehmen, diendies am kostengünstigsten erreichen können.
In deutsches Recht wurde die EU-Richtlinie durch das TEHG, das ZuG 2007 und das ZuG 2012 umgesetzt.
Die Berechtigungen werden jeweils von der DEHSt am 28.2. eines jeden Jahres (§9 II TEHG) an die betroffenen Unternehmen gem. eines nationalen Zuteilungsplansm(§7 TEHG) kostenlos ausgegeben. Die zugeteilten Emissionsberechtigungen werden auf einem Konto des Unternehmens im Emissionshandelsregister eingetragen.
Es besteht dann eine Abgabepflicht für Emissionsberechtigungen in Höhe des tatsächlich emittierten Treibhausgases bis zum 30.4. des folgenden Jahres (§6 I TEHG), was anhand eines Berichtes zu belegen ist (§5 TEHG). Verfügt das Unternehmen nicht über genügend Berechtigungen, so muss es am Markt solche zukaufen. Ansonsten sieht das TEHG Sanktionszahlungen vor, wobei die Abgabepflicht aber bestehen bleibt (§18 TEHG). Besitzt es nicht benötigte Berechtigungen, so können diese am Markt veräußert werden. Dieser Handel erfolgt über die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig.
Aus den gesetzlichen Regelungen resultieren diverse Fragen hinsichtlich der Bilanzierung. Es ist einerseits zu klären, ob Emissionsberechtigungen überhaupt Vermögensgegenstände darstellen und somit in die Bilanz aufzunehmen sind, ob sie Umlauf- oder Anlagevermögen darstellen und in welcher Höhe sie - da teils entgeltlich über den Markt erworben, teils unentgeltlich zugeteilt - anzusetzen sind.
Andererseits könnte sich als problematisch erweisen, dass die Emissionsberechtigungen nicht jährlich, sondern periodenweise ausgegeben werden und die Ausgabe der Berechtigungen wie auch die Abgabe unterjährig geschieht.
Das HGB sieht für die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen keine spezifischen Regelungen vor. Vielmehr hat hier eine Auslegung der allgemeinen Vorschriften zu erfolgen, es sind die GoB heranzuziehen und im März 2006 hat auch das IDW eine Stellungnahme hierzu abgegeben.
Diese Arbeit soll die Probleme, welche bei der handelsbilanziellen Abbildung von Emissionsrechten auftreten, veranschaulichen und die durch die Literatur und die Stellungnahme des IDW aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten darstellen und diskutieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Bilanzierung von Emissionsberechtigungen
2.1. Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit der Berechtigungen
2.2. Bilanzierung der Emissionsberechtigungen der Höhe nach
2.2.1. Zugangsbewertung von Emissionsberechtigungen
2.2.2. Folgebewertung von Emissionsberechtigungen
2.2.3. Gewinnrealisierung bei Veräußerung von Emissionsberechtigungen
3. Bilanzierung der Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen
3.1. Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit
3.2. Bilanzierung von Abgabeverpflichtungen der Höhe nach
4. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit der handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsrechten unter Berücksichtigung des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Im Zentrum steht die Untersuchung, wie die Zuteilung sowie die Abgabeverpflichtung von Emissionsberechtigungen bilanziell korrekt abzubilden sind, um eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Darstellung zu gewährleisten.
- Bilanzierung dem Grunde nach: Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit
- Bewertung von entgeltlich erworbenen und unentgeltlich zugeteilten Emissionsberechtigungen
- Handelsbilanzielle Behandlung der Abgabeverpflichtung
- Anwendung des strengen Niederstwertprinzips und Wertaufholungsgebot
- Ergebnisneutrale Ausweisgestaltung mittels Sonderposten
Auszug aus dem Buch
2.2. Bilanzierung der Emissionsberechtigungen der Höhe nach
§253 I S.1 HGB schreibt vor, dass Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen sind. Hierzu sind gem. §255 I S.2 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten zu zählen.
Bei Emissionsberechtigungen, die entgeltlich am Markt erworben werden, bestehen keinerlei Besonderheiten gegenüber anderen Vermögensgegenständen; es sind sämtliche Aufwendungen anzusetzen, die für den Erwerb nötig waren und den Berechtigungen direkt zugeordnet werden können. Interessanter ist die Frage, wie die unentgeltlich zugeteilten Emissionsberechtigungen bei Zugang zu bewerten sind, da hierfür im HGB keine explizite Regelung vorhanden ist.
Diesbezüglich werden in der Literatur drei Möglichkeiten diskutiert. Die erste Möglichkeit folgt konsequent den §§253 I S.1, 255 I HGB und sieht einen Ansatz zum Erinnerungswert (hier also Null) vor. Bei Befolgung der zweiten Alternative werden die Berechtigungen mit dem Zeitwert (Börsen- oder Marktpreis) angesetzt. Jedoch ist in gleicher Höhe ein gesonderter Passivposten (lt. IDW z.B. „Sonderposten für unentgeltlich ausgegebene Emissionsberechtigungen“) gem. §265 V S.2 HGB zu bilden, um eine transparentere Darstellung der Vermögenslage zu schaffen und zu einer erfolgsneutralen Erfassung zu gelangen. Die dritte Möglichkeit sieht lediglich den Ansatz zum Börsen- oder Marktpreis ohne die Bildung eines gesonderten Passivpostens vor.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Das Kapitel führt in das Cap-and-Trade-System ein und erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Emissionshandels, die für die bilanzielle Behandlung entscheidend sind.
2. Bilanzierung von Emissionsberechtigungen: Es wird die Aktivierung von Emissionsrechten analysiert, wobei zwischen der Bewertung zu Anschaffungskosten, Erinnerungswert oder Zeitwert unter Bildung von Passivposten differenziert wird.
3. Bilanzierung der Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen: Hier wird untersucht, ob für die Abgabepflicht eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung anzusetzen ist und wie deren Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt.
4. Thesenförmige Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer prägnanten Übersicht der zentralen Ergebnisse zur Bilanzierung von Emissionsrechten und der dazugehörigen Verpflichtungen.
Schlüsselwörter
Emissionsberechtigungen, Handelsbilanz, HGB, IDW, Emissionshandel, Bilanzierung, Bewertung, Rückstellung, Sonderposten, Niederstwertprinzip, Cap-and-Trade, Abgabeverpflichtung, TEHG, Vermögensgegenstand, Realisationsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit behandelt die korrekte handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen nach den Vorschriften des HGB.
Welche zentralen Themenbereiche werden bearbeitet?
Die Themenfelder umfassen die Bilanzierungsfähigkeit von Emissionsrechten, die Zugangsbewertung, die Folgebewertung im Umlaufvermögen sowie die Passivierung der damit verbundenen Abgabeverpflichtungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die handelsbilanziellen Probleme bei der Abbildung von Emissionsrechten zu veranschaulichen und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der IDW-Stellungnahme und der gängigen Literatur darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse der maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, der Interpretation von Gesetzestexten wie dem TEHG sowie der kritischen Würdigung der IDW-Stellungnahmen.
Was ist Gegenstand des Hauptteils?
Der Hauptteil analysiert die abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit von Emissionsrechten sowie deren Bewertung der Höhe nach, sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz.
Welche Schlagworte kennzeichnen diese Publikation?
Wichtige Keywords sind Emissionsberechtigungen, Handelsbilanz, Rückstellungen, Bewertung, IDW und das strenge Niederstwertprinzip.
Warum wird bei unentgeltlicher Zuteilung oft ein passiver Sonderposten gebildet?
Um eine sofortige Ertragsrealisierung zu vermeiden und die Vermögenslage transparenter darzustellen, dient der Sonderposten der erfolgsneutralen Erfassung der zugeteilten Rechte.
Wie ist mit dem sogenannten „Banking“ von Emissionsrechten umzugehen?
Das Banking ermöglicht die Übertragung in Folgejahre. Die Arbeit diskutiert hierbei die Abgrenzung zum Anlagevermögen und die vorherrschende Meinung, die eine Zuordnung zum Umlaufvermögen bevorzugt.
Wie erfolgt die Bewertung der Rückstellung bei fehlenden Berechtigungen?
Wenn das Unternehmen nicht über genügend Zertifikate verfügt, ist die Rückstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, in der Regel zum Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag, zu bewerten.
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- Andreas Lang (Autor), 2009, Die bilanzielle Abbildung von Emissionsrechten nach handelsrechtlichen Vorschriften, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141256