Einleitung
Die sog. Radbruchsche Formel, die der Heidelberger Rechtsphilosoph und Strafrechtler Gustav Radbruch im Jahre 1946 in seinem Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ aufgestellt hat, ist in der Rechtsphilosophie zweifelslos der bekannteste Versuch, sich methodisch mit dem in den Jahren 1933 bis 1945 begangenen nationalsozialistischen Unrecht auseinanderzusetzen. Auslöser dieser sog. Naturrechtsrenaissance der unmittelbaren Nachkriegsjahre war die rechtsphilosophische Diskussion der Frage nach einer rückwirkenden Bestrafung von Systemunrecht. Radbruchs These, dass das inhaltlich ungerechte Gesetz der Gerechtigkeit zu weichen habe, wenn der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreicht , beeinflusst die Naturrechtsdiskussion bis heute. Der Rückgriff auf „Naturrecht“ bzw. „überpositives Recht“ als Prüfungsmaßstab durchzieht die Rechtsprechung deutscher Gerichte seit Entstehung der Bundesrepublik bis in die jüngere Vergangenheit. Sind offenkundige Unrechtsgesetze einschließlich der auf ihrer Grundlage ergangen Urteile und Maßnahmen als bestehendes Recht anzusehen oder waren sie obwohl in Gesetzesform erlassen, von Anfang an als ungültiges Nicht-Recht zu betrachten? ..
Zunächst erfolgt eine kurze Bestimmung der Begriffe Rechtspositivismus und Naturrecht. Anschließend wandert der Blick auf den historischen Kontext. Hier erfolgt eine Darstellung des Rechtspositivismus vor 1933 und des Unrechtspositivismus im Dritten Reich. In einem nächsten Schritt wird versucht, die Naturrechtsrenaissance nach 1945 zu beschreiben, d.h. Aspekte wie Ursache, Anlass sowie Ablauf der Naturrechtsrenaissance zu beleuchten. Den ersten Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Radbruchsche Formel. Es gilt in diesem Teil, die Intention Radbruchs, den Begriff und den Inhalt der Radbruchschen Formel darzustellen. Zuvor wird auf das Leben und Werk Gustav Radbruchs eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wiederbelebung des Naturrechts in der Gegenwart, da sie durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland unerwartet aktuell. Dabei geht es um die gerichtliche Aufarbeitung des in der DDR von Staats wegen begangenem gesetzlichen Unrechts, vor allem um die Todesschüsse an der Berliner Mauer. Die wichtige Frage die sich bei den „Mauerschützen“-Fällen stellt ist, ob die Anwendung der Radbruchschen Formel nicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 II GG verstößt. ..
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begriffsbestimmung: Rechtspositivismus und Naturrecht
1. Rechtspositivismus
2. Naturrecht
III. Historischer Kontext
1. Rechtspositivismus vor 1933
2. Unrechtspositivismus im Dritten Reich
IV. Naturrechtsrenaissance nach 1945
1. Ursache und Anlass der Naturrechtsrenaissance
2. Der Ablauf der Naturrechtsdiskussion in der Rechtswissenschaft
V. Gustav Radbruch
1. Leben
2. Werk
3. Radbruchsche Formel
a. Begriff der Radbruchschen Formel
b. Intention der Radbruchschen Formel
c. Inhalt der Radbruchschen Formel
(1) Spannungsverhältnis zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
(2) Bedingter Vorrang der Rechtssicherheit
(3) Vorrang der Rechtssicherheit außer bei unerträglichem Verstoß gegen die Gerechtigkeit
(4) Keine Rechtsnatur des die Gleichheit bewusst verleugnenden Gesetzes
VI. Wiederbelebung des Naturrechts in der Gegenwart
1. Strafrechtsanwendung
2. Vorgehensweise des BGH
VII. Das Rückwirkungsverbot Art.103 II GG
1. Der Gesetzeszweck des Art.103 II GG
2. Standpunkt der Rechtssprechung
VIII. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die methodische Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem und DDR-Systemunrecht unter besonderer Berücksichtigung der Radbruchschen Formel. Ziel ist es zu analysieren, ob der Rückgriff auf Naturrecht zur Überwindung von Unrechtsgesetzen in Konflikt mit dem strafrechtlichen Rückwirkungsverbot gemäß Art. 103 II GG steht.
- Grundlagen des Rechtspositivismus und Naturrechts
- Historische Aufarbeitung des Unrechtspositivismus
- Detaillierte Analyse der Radbruchschen Formel
- Strafrechtliche Bewertung der DDR-Mauerschützen-Fälle
- Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
Auszug aus dem Buch
3. Radbruchsche Formel
Das was unter der Bezeichnung „Radbruchsche Formel“ formuliert wurde, nimmt in der Rechtsphilosophie einen festen Platz ein. In seinem Aufsatz: „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ arbeitet Radbruch die Unerträglichkeits- und Verleugnungsthese heraus. In der Literatur wurde der Begriff der Radbruchschen Formel nach bis bislang überwiegender Einschätzung von Hans-Ulrich Evers in seinem Buch „Der Richter und das unsittliche Gesetz“ im Jahre 1956 eingeführt. Von einer Formel im Zusammenhang mit Radbruch, ist allerdings bei Richard Lange in seinem Aufsatz „Die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aus dem Jahre 1948 die Rede, der diese Bezeichnung erstmals verwendete.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Problematik des Systemunrechts und die Bedeutung der Radbruchschen Formel für die bundesdeutsche Rechtsprechung.
II. Begriffsbestimmung: Rechtspositivismus und Naturrecht: Gegenüberstellung der zwei Hauptströmungen der Rechtsphilosophie und ihrer jeweiligen Auffassungen von Recht und Moral.
III. Historischer Kontext: Analyse des Rechtspositivismus vor 1933 und der Instrumentalisierung des Rechts durch das NS-Regime.
IV. Naturrechtsrenaissance nach 1945: Darstellung der philosophischen Wende nach 1945 sowie der Ursachen und Abläufe der Naturrechtsdiskussion.
V. Gustav Radbruch: Biografische Skizze sowie detaillierte Erläuterung der Radbruchschen Formel und ihrer Kernaussagen.
VI. Wiederbelebung des Naturrechts in der Gegenwart: Untersuchung der Anwendung der Radbruchschen Formel in den DDR-Mauerschützen-Prozessen.
VII. Das Rückwirkungsverbot Art.103 II GG: Erörterung der Spannung zwischen dem Rückwirkungsverbot und dem Streben nach materieller Gerechtigkeit.
VIII. Schluss: Zusammenfassende Bewertung der juristischen Versuche, Systemunrecht strafrechtlich zu ahnden.
Schlüsselwörter
Radbruchsche Formel, Naturrecht, Rechtspositivismus, Systemunrecht, Rückwirkungsverbot, Art. 103 II GG, Mauerschützen, Gesetzliches Unrecht, Unerträglichkeitsthese, Verleugnungsthese, Rechtsstaat, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, DDR-Grenzgesetz, Strafrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie rechtsstaatliche Systeme mit begangenem Systemunrecht – insbesondere aus dem Nationalsozialismus und der ehemaligen DDR – umgehen können, ohne dabei fundamentale Rechtsgrundsätze zu verletzen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die philosophischen Konzepte des Rechtspositivismus und des Naturrechts sowie deren praktische Anwendung in der Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Grenzschüssen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob die Anwendung der Radbruchschen Formel zur Aburteilung von Systemunrecht mit dem strafrechtlichen Rückwirkungsverbot nach Art. 103 II GG vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtsphilosophische und juristische Analyse, die den historischen Kontext und die Entwicklung von Rechtsnormen mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung vergleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Entstehung der Radbruchschen Formel, ihre begriffliche Struktur sowie deren konkrete Anwendung durch den Bundesgerichtshof (BGH) in den sogenannten Mauerschützen-Prozessen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Radbruchsche Formel, Rückwirkungsverbot, Systemunrecht und Rechtspositivismus charakterisiert.
Warum wird § 27 DDR-GrenzG als „gesetzliches Unrecht“ eingestuft?
Der BGH stuft die Norm als extremes Unrecht ein, da sie fundamentale Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben, verletzt und somit ihre Rechtsnatur verliert.
Wie begründet die Rechtssprechung die Vereinbarkeit mit dem Rückwirkungsverbot?
Die Rechtsprechung argumentiert, dass das Vertrauen auf einen menschenrechtswidrigen Rechtfertigungsgrund nicht schutzwürdig sei und das Gebot materieller Gerechtigkeit unter gewissen Umständen Vorrang haben müsse.
- Citation du texte
- Sevim Kurt (Auteur), 2009, Zeitliche Überbegriffe: Die Umgehung des Rückwirkungsverbots durch Rückgriff auf Naturrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141317